Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 06.08.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08 (Baul)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10166
OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08 (Baul) (https://dejure.org/2008,10166)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 (Baul) (https://dejure.org/2008,10166)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 4 U 11/08 (Baul) (https://dejure.org/2008,10166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vorzeitige Besitzeinweisung: Enteignende Maßnahmen zum Zwecke der Energieversorgung eines privatwirtschaftlichen Betriebes; Abwägung Gemeinwohlinteresse gegenüber Belangen des Grundstückseigentümers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 221 BauGB; § 1 EnWG; § 2 EnWG; § 4 EnWG; § 5 EnWG; § 8 Abs. 1 S. 2 NEG; § 11 EnWG; § 45 EnWG; § 35 NEG; Art. 14 Abs. 3 GG
    Vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren zum Zwecke der Energieversorgung eines privatwirtschaftlichen Betriebes; Energieversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge und als staatliche Aufgabe zur existenziellen Grundsicherung; Sicherstellung einer dem Wohl der Allgemeinheit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorzeitiges Besitzeinweisungsverfahren zum Zwecke der Energieversorgung eines privatwirtschaftlichen Betriebes; Energieversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge und als staatliche Aufgabe zur existenziellen Grundsicherung; Sicherstellung einer dem Wohl der Allgemeinheit ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EnWG 2005
    Vorzeitige Besitzeinweisung zum Zwecke der Enrgieversorgung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Zulässigkeit einer vorzeitigen Besitzeinweisung zum Zwecke der Energieversorgung

  • Judicialis

    NEG § 35; ; EnWG § 45; ; EnWG § 1; ; EnWG § 2; ; EnWG § 1; ; EnWG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NEG § 35; EnWG § 45; EnWG § 1; EnWG § 2
    Inanspruchnahme von in Privateigentum stehenden Grundstücken zur Sicherstellung der Energieversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00

    Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung;

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08
    Nachfolgend ist von der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu prüfen, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff gerade auf das einzelne betroffene Grundstück erfordert, d. h. die Enteignungsbehörde überprüft, ob die vorgesehene Inanspruchnahme des konkreten Grundeigentums dem Gemeinwohlinteresse entspricht und verhältnismäßig ist (BVerwG in NJW 2003, 230. BVerwGE 72, 365. Beschl. d. BVerwG vom 29. Juni 1994, Az. 1 B 189/93. Urt. d. VG München vom 22. Januar 2004, Az. M 24 K 03.2206).

    Mithin ist sie in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren mit zu überprüfen (vgl. z. B. BVerwG in NJW 2003, 230).

    Die bei dieser Feststellung von der Fachaufsichtsbehörde vorzunehmenden Überprüfung, die auch die Prüfung technischer Alternativen mit einschließt, ist mit wertenden Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen verbunden, die als rechtmäßig hinzunehmen sind, soweit sie methodisch einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (BVerwG in NJW 2003, 230, BVerwGE 72, 365).

    Grundsätzlich ist die Enteignung zugunsten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens zulässig, wenn einem solchen Unternehmen durch Gesetz die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen ist und gleichzeitig sichergestellt ist, dass das Unternehmen zum Nutzen der Allgemeinheit sicher und preisgünstig geführt wird (BVerwG in NJW 2003, 230).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08
    Nachfolgend ist von der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu prüfen, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff gerade auf das einzelne betroffene Grundstück erfordert, d. h. die Enteignungsbehörde überprüft, ob die vorgesehene Inanspruchnahme des konkreten Grundeigentums dem Gemeinwohlinteresse entspricht und verhältnismäßig ist (BVerwG in NJW 2003, 230. BVerwGE 72, 365. Beschl. d. BVerwG vom 29. Juni 1994, Az. 1 B 189/93. Urt. d. VG München vom 22. Januar 2004, Az. M 24 K 03.2206).

    Die bei dieser Feststellung von der Fachaufsichtsbehörde vorzunehmenden Überprüfung, die auch die Prüfung technischer Alternativen mit einschließt, ist mit wertenden Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen verbunden, die als rechtmäßig hinzunehmen sind, soweit sie methodisch einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (BVerwG in NJW 2003, 230, BVerwGE 72, 365).

    Die gerichtliche Überprüfung ist aber auch hier insoweit beschränkt, als die Entscheidung der Enteignungsbehörde über das Vorliegen der Enteignungsvoraussetzungen wertende Einschätzungen, Prognosen und Abwägungen enthält, die vom Gericht nicht durch eigene zu ersetzen sind, sondern als rechtmäßig hinzunehmen sind, soweit sie methodisch und einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (z. B. BVerwGE 72, 365).

  • BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08
    Nachfolgend ist von der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu prüfen, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff gerade auf das einzelne betroffene Grundstück erfordert, d. h. die Enteignungsbehörde überprüft, ob die vorgesehene Inanspruchnahme des konkreten Grundeigentums dem Gemeinwohlinteresse entspricht und verhältnismäßig ist (BVerwG in NJW 2003, 230. BVerwGE 72, 365. Beschl. d. BVerwG vom 29. Juni 1994, Az. 1 B 189/93. Urt. d. VG München vom 22. Januar 2004, Az. M 24 K 03.2206).
  • VG München, 22.01.2004 - M 24 K 03.2206
    Auszug aus OLG Celle, 28.05.2008 - 4 U 11/08
    Nachfolgend ist von der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren zu prüfen, ob das so konkretisierte Gemeinwohl den Zugriff gerade auf das einzelne betroffene Grundstück erfordert, d. h. die Enteignungsbehörde überprüft, ob die vorgesehene Inanspruchnahme des konkreten Grundeigentums dem Gemeinwohlinteresse entspricht und verhältnismäßig ist (BVerwG in NJW 2003, 230. BVerwGE 72, 365. Beschl. d. BVerwG vom 29. Juni 1994, Az. 1 B 189/93. Urt. d. VG München vom 22. Januar 2004, Az. M 24 K 03.2206).
  • OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08

    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

    Dies bedeutet, dass die Entscheidung des Ministeriums im Enteignungsverfahren - und damit auch im Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung - inzident mit zu überprüfen ist (vgl. hierzu neben der zitierten Entscheidung zum früheren Recht schon Büdenbender, Energierecht I, Recht der Energieanlagen, 1999, Rdn. 1853 f.; zum heutigen Recht ebenso OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, ZNER 2008, 248 = juris Rdn. 6).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist ein (Stromleitungs-)Vorhaben dann energiewirtschaftlich erforderlich, wenn es eine vorhandene gegenwärtige oder auch in absehbarer Zeit entstehende Versorgungslücke schließen soll oder wenn es der Versorgungssicherheit dient (so - für § 11 Abs. 1 EnWG 1935 und § 12 Abs. 1 EnWG 1998 - BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00 -, BVerwGE 116, 365 = NJW 2003, 230 = juris Rdn. 28; für das heutige Recht ebenso OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, juris Rdn. 7 unter Hinweis auf die gesetzgeberischen Ziele der §§ 1, 11 EnWG).

    Erst recht ist nicht erkennbar, dass ohne die bereits erfolgte Realisierung des Projekts die Sicherheit der Energieversorgung gefährdet gewesen wäre (darauf abstellend etwa schon für eine vorzeitige Besitzeinweisung zugunsten der Errichtung einer 110-kV-Lei­tung BezG Erfurt, Beschluss vom 28.07.1993 - W 1/93 -, LKV 1994, 31; auf die Beseitigung von Kapazitätsengpässen abstellend etwa OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, ZNER 2008, 248 = juris Rdn. 17; ebenso Dyong in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 116 Rdn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 7 KS 63/21

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschluss durch Online-Konsultation

    Nähme man mit der Klägerin an, einzeln versorgte Abnehmer seien von der Allgemeinheit zu unterscheiden, würden diese generell von einer Versorgung ausgeschlossen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 28.05.2008 - 4 U 11/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,15523
OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08 (https://dejure.org/2009,15523)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.08.2009 - 4 U 11/08 (https://dejure.org/2009,15523)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. August 2009 - 4 U 11/08 (https://dejure.org/2009,15523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,15523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen

  • rechtsportal.de

    Inanspruchnahme der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds auf Rückzahlung von Ausschüttungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kommanditisten können mit Prospekthaftungsansprüchen Rückforderung von Ausschüttungen abweisen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Treuhandkommanditist insbesondere verpflichtet ist, auf regelwidrige Auffälligkeiten einer Anlage hinzuweisen (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1129, 1130).

    Über Prospektmängel muss der Treuhänder aufklären, und zwar nicht nur dann, wenn der Prospekt unmittelbare Fehler enthält, sondern auch dann, wenn bestimmte für den Anlageerfolg wesentliche Punkte aus dem Prospekt nicht ersichtlich sind (vgl. BGH-RR 2003, 1351; BGH NJW-RR 2007, 406, 407; BGH NJW-RR 2008, 1129 ; BGH, NJW-RR 2009, 329).

    bb) Der Umstand, dass ein Treuhandkommanditist - wie in derartigen Fällen vielfach üblich - nicht in einen persönlichen Kontakt zum Anlageinteressenten tritt, ändert an diesen Pflichten nichts (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 1129, 1130).

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    Es kommt auf eine Auslegung der Freistellungsabrede an (vgl. ausführlich BGH, NJW 1984, 2151 ).

    Es lag nicht im Interesse der Beteiligten, eine Verpflichtung der Treugeber vor einer Inanspruchnahme der Treuhänderin entstehen zu lassen (vgl. zu den Konsequenzen eines sofort fälligen Freistellungsanspruchs für eine noch nicht fällige Hauptforderung ausführlich BGH, NJW 1984, 2151, 2152, 2153).

    Es entsprach nach Auffassung des Senats nicht den Interessen und den Absichten der Beteiligten, dass die Treugeber evtl. verpflichtet waren, für diese Freistellung der Treuhänderin von solchen ungewissen zukünftigen Hauptansprüchen sofort bestimmte Vorkehrungen zu treffen (vgl. zur Auslegung von Freistellungsverpflichtungen grundlegend BGH, NJW 1984, 2151, 2152 ff; zu einem anderen Auslegungsergebnis kommt in einem gleichartigen Fall LG Duisburg, aaO., RndNr. 64).

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    Über Prospektmängel muss der Treuhänder aufklären, und zwar nicht nur dann, wenn der Prospekt unmittelbare Fehler enthält, sondern auch dann, wenn bestimmte für den Anlageerfolg wesentliche Punkte aus dem Prospekt nicht ersichtlich sind (vgl. BGH-RR 2003, 1351; BGH NJW-RR 2007, 406, 407; BGH NJW-RR 2008, 1129 ; BGH, NJW-RR 2009, 329).

    Ob sich aus der Formulierung "dem Treuhänder obliegt nicht die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Beteiligungsprospektes" (§ 6 Abs. 1 S. 3 des Treuhandvertrages) eine Haftungsbeschränkung ergeben könnte, kann dahinstehen (vgl. zur Problematik solcher Haftungsbeschränkungen BGH, NJW-RR 2007, 406, 407).

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    aa) Der Treuhandkommanditist einer Publikums-KG hat die Interessen der Treugeber (Anleger) sachverständig wahrzunehmen und alles erforderliche zu tun, um deren Beteiligung und ihren wirtschaftlichen Wert zu erhalten und zu mehren, und demgemäß alles zu unterlassen, was sie gefährden könnte (vgl. BGH, NJW 1982, 2493).

    Wenn Dritte, insbesondere die Fonds-Initiatoren, bei den Anlegern erkennbar falsche Vorstellungen über die mit der mittelbaren Beteiligung verbundenen Risiken erwecken, muss der Treuhandkommanditist diese unzutreffenden Vorstellungen gegenüber den Anlegern korrigieren (vgl. BGH, NJW 1982, 2493).

  • OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07

    Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    cc) Es gibt auch keinen Grundsatz, ein Anleger, der sich über eine Treuhandkommanditistin an einem Immobilienfonds beteilige, dürfe nicht besser gestellt werden als ein Kommanditist, der sich direkt beteilige (so beispielsweise OLG Nürnberg, Urteil vom 17.01.2008 - 2 U 782/07 -S. 17, II, 109).

    Es ist nicht zulässig in einem derartigen Fall, (angebliche oder tatsächliche) stille Reserven aufzulösen, um im Rahmen von § 172 Abs. 4 HGB ein höheres Kapital errechnen zu können (vgl. eingehend BGH aaO.; ebenso BGH, WM 2009, 1198, 1199; bei dem streitgegenständlichen Fonds sind die Anlaufverluste im Rahmen von § 172 Abs. 4 HGB auch in den Entscheidungen des OLG Rostock vom 19.12.2007 - 6 U 132/07 -, Seite 5, II 83 und des OLG Nürnberg vom 17.01.2008 - 2 U 782/07 -, Seite 8, II 100 berücksichtigt worden.) Die abweichende Kapitalberechnung des Klägers im Schriftsatz vom 14.12.2006, Seite 15, I 49 - in welcher die Anlaufverluste unberücksichtigt sind - ist mithin ebenso unzutreffend wie die vom Kläger vorgelegten Bilanzen der Insolvenzschuldnerin (Anlage K 13.), aus denen die drastische Kapitalreduzierung für die Anleger nicht ersichtlich war.

  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    Es reicht - für die Aufrechenbarkeit - aus, dass sich der Freistellungsanspruch der Treuhänderin nach der Abtretung in einen Zahlungsanspruch verwandelt hat (vgl. hierzu BGH NJW 54, 795).

    Es reicht - für die Aufrechenbarkeit - aus, dass sich der Freistellungsanspruch der Treuhänderin nach der Abtretung in einen Zahlungsanspruch verwandelt hat (vgl. hierzu BGH, NJW 1954, 795).

  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    Die Rechtslage - keine unmittelbare Haftung des Treugebers bei einer Kommanditgesellschaft aus §§ 171, 172 Abs. 4 HGB - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. BGH - 2. Zivilsenat -, NJW 1980, 1163, 1164; BGH - 11. Zivilsenat -, NJW-RR 2009, 254, 255; BGH - 3. Zivilsenat -, Urteil vom 12.02.2009, III ZR 90/08, zitiert nach Juris; a. A. Kindler, ZIP 2009, 1146 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat im Übrigen (NJW 1980, 1163) entschieden, dass Treuhänder und Treugeber bei einer Publikums-KG nicht gehindert sind, eine Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass der Treuhänder bei einer Inanspruchnahme aus §§ 171, 172 HGB keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz bzw. auf Freistellung gegenüber dem Treugeber hat.

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    Die Rechtslage - keine unmittelbare Haftung des Treugebers bei einer Kommanditgesellschaft aus §§ 171, 172 Abs. 4 HGB - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. BGH - 2. Zivilsenat -, NJW 1980, 1163, 1164; BGH - 11. Zivilsenat -, NJW-RR 2009, 254, 255; BGH - 3. Zivilsenat -, Urteil vom 12.02.2009, III ZR 90/08, zitiert nach Juris; a. A. Kindler, ZIP 2009, 1146 ff.).

    Eine solche Aufrechnungsmöglichkeit hat im Übrigen wohl auch der 3. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 12.02.2009 ( III ZR 90/08, RndNr. 35 a. E., zitiert nach Juris) in Betracht gezogen.

  • LG Duisburg, 14.08.2008 - 5 S 114/07

    Anfechtbarkeit von innerhalb von 4 Jahren vor dem Eröffnungsantrag auf Insolvenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    31 ff, zitiert nach Juris; anders LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 -, zitiert nach Juris).

    Für die Verjährung dieses Anspruchs ist § 159 HGB entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht maßgeblich, da die Beklagte nicht Kommanditistin der Insolvenzschuldnerin ist (ebenso LG Duisburg, Urteil vom 14.08.2008 - 5 S 114/07 -, RndNr.

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.2009 - 4 U 11/08
    Die Rechtslage - keine unmittelbare Haftung des Treugebers bei einer Kommanditgesellschaft aus §§ 171, 172 Abs. 4 HGB - ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt (vgl. BGH - 2. Zivilsenat -, NJW 1980, 1163, 1164; BGH - 11. Zivilsenat -, NJW-RR 2009, 254, 255; BGH - 3. Zivilsenat -, Urteil vom 12.02.2009, III ZR 90/08, zitiert nach Juris; a. A. Kindler, ZIP 2009, 1146 ff.).

    Der Umstand, dass ein Anleger durch besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu einem "qualifizierten Treugeber" werden kann, der die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters" erhält, ändert hieran - entgegen der Auffassung des Klägers - nichts (so ausdrücklich BGH, NJW-RR 2009, 254, 255).

  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 6 U 132/07

    Insolvenzverwaltung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

  • OLG Düsseldorf, 28.03.1991 - 6 U 163/90
  • BGH, 17.12.1979 - II ZR 240/78

    Drohender Vermögensverfall einer Publikumskommanditgesellschaft - Leistung einer

  • LG Duisburg, 02.03.2007 - 10 O 305/06

    Verjährung von im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Erwerb von Anteilen an

  • BGH, 06.11.2008 - III ZR 231/07

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Rückabwicklung des

  • BGH, 20.04.2009 - II ZR 88/08

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und Gutglaubensschutz

  • OLG Koblenz, 11.12.2008 - 6 U 1353/07

    Zulässigkeit der Abtretung von Freistellungsansprüchen der Treuhandkommanditisten

  • BGH, 11.12.1989 - II ZR 78/89

    Bewertung einer Entnahme; Herabsetzung des Kapitalanteils eines Kommanditisten;

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

  • OLG Bamberg, 07.01.2008 - 4 U 84/07

    Verdeckter Beitritt zu einer Publikums-KG: Kommanditistenstellung des Treuhänders

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 225/91

    Aufbringung des Stammkapitals bei GmbH-Gründung durch Strohmann

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2006 - 6 U 2/05

    Vermögensentziehung durch den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH

  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 U 132/10
    Weder die Entscheidung des BFH (Urteil vom 16.10.2008 - Az. IV R 98/06 - DStR 2009, S. 212) noch die des OLG Karlsruhe (Urteil vom 6.8.2009 - Az. 4 U 11/08) enthält - zumal abweichende - Maßstäbe bezüglich der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschaft von ihren Kommanditisten gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückfordern darf.
  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 U 133/10

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen an Kommanditisten durch die

    Weder die Entscheidung des BFH (Urteil vom 16.10.2008 - Az. IV R 98/06 - DStR 2009, S. 212) noch die des OLG Karlsruhe (Urteil vom 6.8.2009 - Az. 4 U 11/08) enthält - zumal abweichende - Maßstäbe bezüglich der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschaft von ihren Kommanditisten gewinnunabhängige Ausschüttungen zurückfordern darf.
  • OLG Hamm, 20.06.2011 - 8 U 151/10
    Deshalb trifft auch der wiederholte Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 6.8.2009 (4 U 11/08) nicht die hier zu beurteilende Situation.
  • LG Karlsruhe, 19.01.2010 - 6 O 284/08

    Anlageberatung: Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Erwerb

    Die klägerseits vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe (Außensenat Freiburg, Urteil vom 06.08.2009 - 4 U 11/08) betrifft eine andere Fallkonstellation, da dort der Insolvenzverwalter des Fonds gegen die Anleger auf Rückzahlung der Ausschüttungen klagt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht