Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 21.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 30.10.1997 - 4 U 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11501
OLG Zweibrücken, 30.10.1997 - 4 U 11/97 (https://dejure.org/1997,11501)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30.10.1997 - 4 U 11/97 (https://dejure.org/1997,11501)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 4 U 11/97 (https://dejure.org/1997,11501)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Antragsteller hat wegen schwerwiegender Beeinträchtigung seiner Interessen ein besonderes Schutzbedürfnis und, Beschlussfassung, einstweilige Verfügung, Erfordernis eines sachlichen Grundes, mindestens sachlich gerechtfertigter Grund nach § 38 Abs. 1 GmbHG, sachlicher ...

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 123
  • NZG 1998, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.07.1992 - 17 U 9/91

    Beschränkung des Stimmrechts eines Gesellschafters einer GmbH durch einstweilige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.1997 - 4 U 11/97
    Die Beurteilung der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung bei Willensbildungskonflikten innerhalb der GmbH ist von der Bewertung der auf dem Spiel stehenden Interessen von Antragsteller und Antragsgegner abhängig zu machen, so dass einstweiliger Rechtsschutz nur bei einer besonders schweren Beeinträchtigung der Interessen des Antragstellers in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Frankfurt a.M., GmbHR 1993, 161 [162]).
  • OLG Hamm, 06.07.1992 - 8 W 18/92

    Einstweilige Verfügung, gerichtet auf ein bestimmtes Verhalten in der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 30.10.1997 - 4 U 11/97
    Die Beurteilung der Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung bei Willensbildungskonflikten innerhalb der GmbH ist von der Bewertung der auf dem Spiel stehenden Interessen von Antragsteller und Antragsgegner abhängig zu machen, so dass einstweiliger Rechtsschutz nur bei einer besonders schweren Beeinträchtigung der Interessen des Antragstellers in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm, GmbHR 1993, 163; OLG Frankfurt a.M., GmbHR 1993, 161 [162]).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2003 - 4 U 117/02

    Abberufung eines GmbH-Mitgesellschafters als Geschäftsführer: Dauerhafte

    Es genügt, wenn nach den Gesamtumständen ein sachlicher Grund vorliegt, der einen verständigen Entscheidungsträger zur Abberufung veranlassen würde (Fortführung von Senat - Urteil vom 30. Oktober 1997 - 4 U 11/97 = GmbHR 1998, 373).
  • OLG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 U 13/08

    Einstweilige Verfügung: Fristgerechte Vollziehung einer mit

    a) Soweit die Beklagte die von Amts wegen zu beachtende, aber nicht zu ermittelnde (Pfälz. OLG Zweibrücken MDR 1998, 123; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. [2007], § 929, 2) Einhaltung der Vollziehungsfrist gemäß §§ 928, 929 Abs. 2, 936 ZPO rügt, vermag sie damit im Ergebnis nicht durchzudringen.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,20181
OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97 (https://dejure.org/1997,20181)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.11.1997 - 4 U 11/97 (https://dejure.org/1997,20181)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. November 1997 - 4 U 11/97 (https://dejure.org/1997,20181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des deutschen Rechts bei einem möglichen Anspruch auf Schadensersatz aus Delikt bei einem Tatort in der Bundesrepublik Deutschland; Vorliegen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus Warenterminoptionsgeschäften gegen eine zahlungsunfähige GmbH; ...

  • unalex.eu

    Art. allgemeine Grundsätze LugÜ1988

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97
    Zwar ist es bei Vorliegen besonderer Umstände nicht ausgeschlossen, ein rechtlich selbständiges Unternehmen - um das es sich bei der Beklagten zu 1) gehandelt hat - als Verrichtungsgehilfe eines anderen Unternehmens anzusehen (vgl. BGH, WM 1989, 1047, 1050).

    Eine derartige Obhutspflicht hat der Broker, der mit dem Kunden nicht in eine Geschäftsbeziehung eintritt, grundsätzlich nicht, sofern er sich nicht etwa des Vermittlers als eines Verrichtungsgehilfen bedient oder sich dessen besondere Abhängigkeit zunutze macht, Kunden dem Vermittler zuführt (vgl. BGH, WM 1989, 1047) oder aber dem Vermittler einen eigenen Prospekt zur Verfügung stellt, mit dem dieser Kunden werben soll (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1988, 1383; siehe auch zum Gesichtspunkt der Verkehrspflichten MünchKomm/Mertens, BGB, 3. Aufl., § 826 Rn. 195).

  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 125/89

    Zugeständnis einer Behauptung - Schriftsatz - Stillschweigende Bezugnahme -

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97
    Bei dieser schriftsätzlichen und später in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Erklärung handelt es sich um ein gerichtliches Geständnis iSv § 288 ZPO (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1150; OLG Hamm, WM 1990, 1105).
  • OLG Hamm, 21.06.1989 - 31 U 204/88

    Geständnis; Mündliche Erklärung des Geständnisses; Bezugnahme auf Schriftsatz;

    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97
    Bei dieser schriftsätzlichen und später in der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Erklärung handelt es sich um ein gerichtliches Geständnis iSv § 288 ZPO (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1150; OLG Hamm, WM 1990, 1105).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.1992 - 6 U 192/91
    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97
    Er geht auch davon aus, daß die Aufklärung des Klägers durch die Informationsbroschüre der Beklagten zu 1) (Bl. 53 ff.) nicht im Hinblick darauf ausreichend war, daß hier nicht sog. EUR-Optionen, sondern sog. handelbare Optionen in Rede stehen (vgl. dazu BGH, WM 1994, 1747; OLG Düsseldorf, WM 1992, 776), und daß auch nicht sonstige Besonderheiten hinsichtlich der Gewinnchancen im vorliegenden Falle die Aufklärung durch die Broschüre der Beklagten zu 1) als ausreichend erscheinen lassen.
  • OLG Düsseldorf, 26.01.1988 - 4 U 63/87
    Auszug aus OLG Bremen, 21.11.1997 - 4 U 11/97
    Eine derartige Obhutspflicht hat der Broker, der mit dem Kunden nicht in eine Geschäftsbeziehung eintritt, grundsätzlich nicht, sofern er sich nicht etwa des Vermittlers als eines Verrichtungsgehilfen bedient oder sich dessen besondere Abhängigkeit zunutze macht, Kunden dem Vermittler zuführt (vgl. BGH, WM 1989, 1047) oder aber dem Vermittler einen eigenen Prospekt zur Verfügung stellt, mit dem dieser Kunden werben soll (vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1988, 1383; siehe auch zum Gesichtspunkt der Verkehrspflichten MünchKomm/Mertens, BGB, 3. Aufl., § 826 Rn. 195).
  • OLG Köln, 05.04.2005 - 15 U 153/04

    Internationale Zuständigkeit bei Geltendmachung eines Vermögensschadens aus

    Unter den Begriff fällt insbesondere auch eine Schädigung bei der Kapitalanlage (vgl. HansOLG Bremen IPRax 2000, 226, 228 ; Weller, IPRax 2000, 202, 204, 205 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08

    Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim

    Unter den Begriff fällt insbesondere auch eine Schädigung bei der Kapitalanlage (vgl. OLG Köln NJOZ 2005, 2536 = WM 2006, 122; HansOLG Bremen IPRax 2000, 226, 228; Weller, IPRax 2000, 202, 204, 205 m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 15.02.2008 - 13 O 215/07

    Zuständiger Deliktsgerichtsstand im Falle einer Klage wegen sittenwidriger

    Bei einem solchen gemeinschaftlichen Handeln hat sich die Beklagte den nach Behauptung des Klägers vorliegenden Tatbeitrag des Vermittlers A zurechnen zu lassen, so dass nicht nur der Handlungsort in London, sondern auch in Düsseldorf lag (so schon für die entsprechende Regelung in Artikel 5 Nr. 3 des Lugano-Übereinkommens: OLG Bremen, 4 U 11/97, Urteil vom 21.11.1997, zitiert nach Juris, bestätigt vom BGH, XI ZR 281/97, Urteil vom 02.02.1999, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf 17 U 162/05, Urteil vom 19.12.2006, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, 16 U 106/05, Urteil vom 08.06.2006, zitiert nach Juris).
  • LG Köln, 07.02.2007 - 14 O 562/05

    Zeichnung von Namensaktien durch Täuschung über eine Kapitalanlage in der

    Unter Art. 5 Nr. 3 LugÜ fallen demnach deliktische Ansprüche, die mit vertraglichen oder anderen gesetzlichen Ansprüchen konkurrieren, ohne direkt an den Vertrag anzuknüpfen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 05.04.2005 - 15 U 153/04 - HansOLG Bremen IPRax 2000, 226 ff.; Weiler, lPRax 2000, 202, 204, 205 m.w.N.).
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