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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06 - 32   

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https://dejure.org/2007,4788
OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06 - 32 (https://dejure.org/2007,4788)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.01.2007 - 4 U 112/06 - 32 (https://dejure.org/2007,4788)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 4 U 112/06 - 32 (https://dejure.org/2007,4788)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anforderungen an den Nachweis der Sachlegitimation und des Schadensereignisses bei Verdacht der Unfallmanipulation; Bestimmung des Streitgegenstandes; einfache Streitgenossenschaft von Pflichtversicherer und Versicherungsnehmer; ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aufgrund eines behaupteten Verkehrsunfalls gegen den Haftpflichtversicherer; Bestreiten des tatsächlichen Stattfindens eines behaupteten Unfallvorgangs; Würdigung von Zeugenaussagen bezüglich des Unfallhergangs; Rückschlüsse auf die Eigentümerstellung im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfallhaftung - Beweislast für Unfallereignis

  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 1; ; BGB § 1006 Abs. 1 Satz 1; ; PflVG § 3 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1
    Beweismaß an den Nachweis des den Streitgegenstand bildenden Unfallereignisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    (BGH, Urt. v. 13.12.1977 - VI ZR 206/75, VersR 1978, 862, 865).
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    Allerdings gilt die Bindungswirkung des § 3 Nr. 8 PflVG über ihren Wortlaut hinaus auch im Verhältnis des mitversicherten Fahrers zum Versicherer und umgekehrt (BGHZ 96, 18, 22 = VersR 1986, 153 mit weiterem Nachweis).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    Die Eintragung im Kfz-Brief ist lediglich ein Indiz, das bei der Würdigung der Gesamtumstände zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 16.10.2003 - IX ZR 55/02, NJW 2004, 217, 219).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    a) Das Prozessprogramm des Zivilprozesses wird durch den Streitgegenstand definiert, indem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge aus einem tatsächlichen Geschehen, dem sog. Lebenssachverhalt (Klagegrund) herleitet, dessen Elemente auf der Ebene des Rechts die tatsächlichen Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm ausfüllen (zum sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff vgl. BGHZ 154, 342, 348; BGHZ 153, 173, 175; BGHZ 117, 1, 5; BGH, Urt. v. 7.12.2000 - I ZR 146/98, GRUR 2001, 755, 756 f. - Telefonkarte).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 4 U 112/06
    Mithin hat die Klägerin den ihr obliegenden Beweis erst dann erbracht, wenn das Gericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO mit allen vernünftigen Zweifeln Einhalt gebietender Gewissheit von der Wahrheit des konkreten Schadensfalles überzeugt ist (zum Beweismaß: BGHZ 53, 245, 256; 61, 169; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 286 Rdnr. 17 ff.) Demgegenüber genügt es nicht, wenn sich nach Durchführung der Beweisaufnahme zwar Zweifel an Ort und Zeit des tatsächlichen Geschehens ergeben, gleichzeitig jedoch Anhaltspunkte dafür vorhanden sein mögen, dass beide Fahrzeuge eventuell an anderer Stelle unter nicht dargelegten Umständen miteinander zusammengestoßen sein mögen.
  • OLG Saarbrücken, 04.12.2014 - 4 U 36/14

    Beweislast bei Kfz-Unfall: Behauptung der Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs

    Ein weiterer - erstinstanzlich bereits vorgetragener - maßgeblicher Gesichtspunkt sei, dass der Kläger schon einmal in einen Betrugsfall verwickelt gewesen sei (Rechtsstreit L. W. gegen M. F. u. a., Senatsurteil vom 23.01.2006 - 4 U 112/06 - 32 -, Anlage B 2 = Bd. I Bl. 73 ff. d. A.).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen und die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 11.04.2013 (Bd. I Bl. 118 ff. d. A.) und vom 12.12.2013 (Bd. I Bl. 222 ff. d. A.) und des Senats vom 13.11.2014 (Bd. II Bl. 307 ff. d. A.) sowie die beigezogenen Akten des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 1 O 257/04) und des Senats (Aktenzeichen 4 U 112/06 - 32 -), welche Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Denn der Lebenssachverhalt des Streitgegenstandes darf sich nicht auf die isolierte Darstellung des Schadenserfolgs beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (Senat OLGR 2007, 351, 352).

    (1.1) Wie aus dem mit der Klageerwiderung vorgelegten Senatsurteil vom 23.01.2006 (Aktenzeichen 4 U 112/06 - 32, abgedruckt in OLGR 2007, 351 ff., im Folgenden als Vorprozess bezeichnet) zu ersehen ist, hatte im dortigen Rechtsstreit eine Frau L. W. gegen eine Frau M. F. und die ... pp.

  • OLG Saarbrücken, 17.11.2009 - 4 U 244/09

    Umfang der Rechtskraft der Abweisung der Klage gegen den Haftpflichtversicherer

    Die prozessuale Darstellung des Lebenssachverhalts darf sich nicht auf die isolierte Beschreibung des Schadenserfolges beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (Senat, OLGR 2007, 351).

    Haftpflichtversicherer und Versicherungsnehmer sind als einfache Streitgenossen zu betrachten, mit der Folge, dass das Verfahren eines jeden Streitgenossen getrennt zu beurteilen ist (BGHZ 63, 51, 53; Senat OLGR 2007, 351; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 62 Rdnr. 8a mit weiterem Nachweis).

    Da die Prozessführung des einen Streitgenossen durch die Prozessführung des anderen weder beeinträchtigt noch begünstigt werden darf, entfiele die Bindungswirkung eines Geständnisses im Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und dem Zugestehenden nur bei offenkundiger Unwahrheit des Geständnisses sowie dann, wenn der Zugestehende betrügerisch zum Nachteil eines Dritten, im konkreten Fall: der Versicherung, zusammenwirkt (OLGR Saarbrücken 2007, 351; Zöller/Greger, aaO., § 288 Rdnr. 7; Prütting/Gehrlein/Laumen, aaO, § 288 Rdnr. 8).

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

    Zwar erreicht in den Fällen des bestrittenen Unfallereignisses der in Anspruch genommene Unfallgegner sein in der Klageabweisung liegendes Prozessziel bereits dann, wenn es ihm gelingt, Zweifel daran zu wecken, dass sich das nach Ort und Zeit durch den Klägervortrag definierte Schadensereignis überhaupt ereignete (vgl. hierzu Senat, OLGR 2007, 351).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher

    Denn der Lebenssachverhalt des Streitgegenstandes darf sich nicht auf die isolierte Darstellung des Schadenserfolgs beschränken, solange die weiteren tatsächlichen Umstände in örtlicher und zeitlicher Hinsicht nicht insoweit determiniert sind, dass alle zur Ausfüllung der Haftungsnorm relevanten Tatbestandsmerkmale der Tatsachengrundlage eindeutig zugeordnet werden können (OLGR Saarbrücken 2007, 351).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13524
OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06 (https://dejure.org/2008,13524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2008 - 4 U 112/06 (https://dejure.org/2008,13524)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 4 U 112/06 (https://dejure.org/2008,13524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rückgabe eines gewerblichen Mietobjekts: Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den endgültig ausgezogenen Mitmieter

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Rückgabeanspruchs eines Vermieters bei Auszug von einem von mehreren Mitmietern

  • rechtsportal.de

    BGB § 546a Abs. 1
    Erfüllung des Rückgabeanspruchs des Vermieters bei Auszug von einem von mehreren Mitmietern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Vereinbarungen des Vermieters mit verbliebenen Mitmietern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 603
  • AnwBl 2009, 202
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Bei Anwesenheit beider Parteien vor Gericht genügt aber die mündliche Aufnahme zu Protokoll (vgl. BGHZ 50, 397, 399 f.; Greger in Zöller, ZPO, a.a.O., § 250 RN. 5).
  • BGH, 02.02.2005 - XII ZR 233/02

    Rechtsfolgen der Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Dies gilt indes nur bei Erledigung des gesamten Rechtsstreits, wenn die allein noch zu treffende Kostenentscheidung gleichermaßen an Stelle der ursprünglichen Hauptsache tritt (vgl. BGH, Beschluss vom 2.2.2005, XII ZR 233/02, zitiert nach juris).
  • BGH, 24.11.1993 - VIII ZR 240/92

    Entschädigungsanspruch des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Sofern der Insolvenzverwalter das Mietobjekt für die Masse nutzt, haftet diese nach Bereicherungsrecht und zwar nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 InsO (vgl. BGH NJW 1994, 516, 517; Wolff/Eckert/Ball, a.a.O., RN. 1564 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Denn selbst wenn der Rechtsstreit im ersten Rechtszug unterbrochen gewesen wäre, würde ein unter Verstoß gegen § 240 ZPO erlassenes Urteil durch Rechtsmittel anfechtbar und nicht nichtig sein (BGH NJW 1997, 1445; Kuleisa in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Auflage 2007, Vorbem. zu §§ 85 bis 87, RN. 34).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ARZ 4/95

    Geltendmachung des Herausgabe- und Räumungsanspruchs nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung gilt bei Auszug nur eines von mehreren Mitmietern aus dem gemeinsam gemieteten Objekt, dass der ausgezogene Mieter grundsätzlich auf in den Räumen verbleibende andere Mieter mit rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten einwirken muss, damit der Rückgabeanspruch des Vermieters erfüllt wird, und sich nicht auf eine Unmöglichkeit der Rückgabe berufen kann (vgl. BGH NJW 1996, 515;Gather in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Auflage 2007, § 546 a RN. 27).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Betrifft die Insolvenz bei einfacher Streitgenossenschaft nur einen Streitgenossen, tritt Unterbrechung des Verfahrens nur in Bezug auf diesen ein (BGH NJW-RR 2003, 1002; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., 2009, § 240 RN. 7).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Das von der Rechtsprechung zur Verhinderung der Entstehung von Masseverbindlichkeiten aufgestellte Erfordernis, nämlich die Pflicht des Verwalters, den Vermieter von dessen Überlassungspflicht dadurch freizustellen, dass er ihm die weitere Nutzung der Mietsache anbietet, ggf. bei fortdauernder Unter- oder Weitervermietung durch das Angebot der Übertragung des mittelbaren Besitzes (vgl. BGH NJW 2007, 1594 - 1596), ist hierdurch ausreichend erfüllt.
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2008 - 4 U 112/06
    Nur ausnahmsweise wird durch den Insolvenzverwalter eine Masseschuld gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO begründet, wenn er nach Verfahrenseröffnung die Mietsache für die Masse gerade gegenüber dem Vermieter gezielt in Besitz nimmt und ihn davon ausschließt (vgl. BGH NJW 1995, 2783, 2785; Wolff/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage 2004, RN. 1565 m.w.N.).
  • AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15

    Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis

    In der Regel kann aber ein Mitmieter von zwei Mietern selbst dann noch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie Zahlung der Miete durch den (neuen) Vermieter in Anspruch genommen werden, wenn der eine Mitmieter die gemeinsame Wohnung verlassen hat und es ihm nicht gelungen ist, den anderen Mitmieter [hier den ehemaligen Ehemann der Beklagten zu 2.), d.h. den Erstbeklagten] zum Auszug zu bewegen ( BGH , Rechtsentscheid in Mietsachen vom 22.11.1995, Az.: VIII ARZ 4/95, u.a. in: NJW 1996, Seiten 515 ff.; OLG Hamburg , Urteil vom 17.12.2008, Az.: 4 U 112/06, u.a. in: ZMR 2009, Seiten 603 ff.; KG Berlin , Beschluss vom 25.07.2006, Az.: 8 W 34/06, u.a. in: WuM 2006, Seite 529; KG Berlin , Urteil vom 09.01.2006, Az.: 8 U 111/05, u.a. in: NJW 2006, Seiten 2561 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 18.03.1987, Az.: 15 U 183/86, u.a. in: NJW-RR 1987, Seiten 1370 f.; LG Berlin , Beschluss vom 03.08.2016, Az.: 65 S 163/16, u.a. in: Grundeigentum 2017, Seiten 229 f.; LG Berlin , Grundeigentum 2005, Seite 1431; LG Mannheim , DWW 1973, Seite 19; Körner , Grundeigentum 2004, Seite 342; Streyl , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht 13. Auflage 2017, § 546 BGB, Rn. 65 f.; Rolfs , in: Staudinger 2014, § 546 BGB, Rn. 15 f.; Streyl , NZM 2011, Seiten 377 ff. ).

    Entscheidend ist allein, ob ihr als Gesamtschuldnerin die Rückgabe noch möglich ist, sei es auch durch Einwirkung auf den in der Wohnung zurückgebliebenen anderen Mieter/Gesamtschuldner, gegebenenfalls auch durch gerichtliche Maßnahmen ( OLG Hamburg , ZMR 2009, Seite 603; LG Berlin , Grundeigentum 2000, Seite 281; AG Schöneberg , Grundeigentum 2008, Seite 413; Streyl , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht 13. Auflage 2017, § 546 BGB, Rn. 65 f.; Rolfs , in: Staudinger 2014, § 546 BGB, Rn. 15 f. ).

    Anders liegen die Dinge jedoch ab dem Zeitpunkt, seit dem der Vermieter mit dem in der Wohnung verbliebenen Mieter eine neue Vereinbarung trifft, die diesen - hier den Erstbeklagten - zum Verbleib im Mietobjekt bewegen ( OLG Hamburg , Urteil vom 17.12.2008, Az.: 4 U 112/06, u.a. in: ZMR 2009, Seiten 603 ff.; Streyl , in: Schmidt-Futterer, Mietrecht 13. Auflage 2017, § 546 BGB, Rn. 65 f.; Rolfs , in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 546 BGB, Rn. 15 f. ), so wie hier nunmehr durch Ziffer 5. des zwischen der Klägerseite und dem Beklagten zu 1.) vereinbarten, gerichtlichen Teil-Vergleichs vom 09. Februar 2016 geschehen.

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 10 U 160/10

    Rechtsnatur von Forderungen aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Keinesfalls genügt - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - hierfür jedoch die (schlichte) Übernahme der Masse nach § 148 InsO (OLG Hamburg, ZMR 2009, 603; OLG Dresden, ZMR 1999, 170; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., RdNr. 1649).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12667
OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06 (https://dejure.org/2006,12667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2006 - 4 U 112/06 (https://dejure.org/2006,12667)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 4 U 112/06 (https://dejure.org/2006,12667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen positiver Vertragsverletzung eines Beratungsvertrags; Voraussetzungen für die rechtliche Einordnung eines Beratungsvertrags als Auskunftsvertrag; Bestimmung der Passivlegitimation im Falle der Einschaltung eines ...

  • Judicialis

    WpHG § 37 a; ; HGB § 25; ; HGB § 25 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 278

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 229 § 5; BGB § 242
    Umfang der Beratungspflicht des Anlageberaters bei von vornherein auf bestimmte Finanzprodukte beschränktem Anlageinteresse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Zur Firmenfortführung gehört der volle Firmenname

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 324/01

    Fortführung eines Unternehmens unter der bisherigen Firma bei Fortführung mit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06
    Diese bloß teilweise Fortführung der bisherigen Firma reicht als Firmenfortführung i.S.d. § 25 Abs. 1 HGB nicht aus (BGH NJW-RR 2004, 1173 - Küpper; OLG Köln NJW-RR 1994, 725 - CTK; BGH NJW 1982, 577).
  • OLG Köln, 08.12.1992 - 3 U 118/92

    Kriterium der Firmenfortführung im Rahmen einer Haftung nach § 25 Abs. 1

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06
    Diese bloß teilweise Fortführung der bisherigen Firma reicht als Firmenfortführung i.S.d. § 25 Abs. 1 HGB nicht aus (BGH NJW-RR 2004, 1173 - Küpper; OLG Köln NJW-RR 1994, 725 - CTK; BGH NJW 1982, 577).
  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06
    Etwas anderes mag gelten, wenn eine einprägsame Geschäftsbezeichnung wie eine Firma gebraucht wird (BGH NJW 2006, 1001).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1998 - 10 U 30/97

    Firmenfortführung bei der Übernahme einer Speisegaststätte

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06
    Die Fortführung eines Firmenschlagwortes oder einer Geschäftsbeziehung reicht gerade nicht aus (OLG Hamm NJW-RR 1997, 733; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965; Ebenrot HGB § 25 Rz. 47, 55; Münchener Kommentar HGB § 25 Rz. 64).
  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 7 U 35/96
    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06
    Die Fortführung eines Firmenschlagwortes oder einer Geschäftsbeziehung reicht gerade nicht aus (OLG Hamm NJW-RR 1997, 733; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 965; Ebenrot HGB § 25 Rz. 47, 55; Münchener Kommentar HGB § 25 Rz. 64).
  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 111/80

    Voraussetzungen und Umfang der Haftung wegen Fortführung der Firma

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2006 - 4 U 112/06
    Diese bloß teilweise Fortführung der bisherigen Firma reicht als Firmenfortführung i.S.d. § 25 Abs. 1 HGB nicht aus (BGH NJW-RR 2004, 1173 - Küpper; OLG Köln NJW-RR 1994, 725 - CTK; BGH NJW 1982, 577).
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