Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08 - 37   

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https://dejure.org/2008,2890
OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08 - 37 (https://dejure.org/2008,2890)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.09.2008 - 4 U 114/08 - 37 (https://dejure.org/2008,2890)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. September 2008 - 4 U 114/08 - 37 (https://dejure.org/2008,2890)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflichten eines Parkplatzbetreibers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Qualifizierung der Rechtsform einer Universität; Rechtliche Qualifizierung von Schadensersatzansprüchen gegen eine Universität; Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflichten eines Parkplatzbetreibers; Schadensrechtliche Abwicklung von bei dem Überfahren einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 280; ; BGB § 831; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; SaarlStrG § 9 Abs. 3 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflichten eines Parkplatzbetreibers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflichten von Parkplatzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht - Keine Haftung für Freiflächen rund um den Parkplatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkehrssicherungspflichten auf einem Parkplatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    An Parkfläche angrenzendes Gelände muss nicht gesichert werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schaden beim Parken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Geländewagen Baumstumpf gerammt - Wer beim Einparken die markierte Parkfläche überfährt, ist selbst schuld!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Parkplätze: Einparkende müssen selbst Acht geben

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Parkplatzbetreiber muss angrenzende Böschung nicht von Hindernissen befreien

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkehrssicherungspflicht eines Parkplatzbetreibers (IBR 2009, 1012)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 97
  • MDR 2009, 258
  • NZV 2009, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1967 - III ZR 26/67

    Schadensersatzanspruch auf Grund eines Unfalls wegen Herunterfallens von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Es ist den Gefahren Rechnung zu tragen, die nach der Einsicht eines besonnenen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind (BGH NJW 1968, 246, 247; OLG Karlsruhe NZV 1988, 20, 21; Staudinger-Hager, BGB, § 823 E 87).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Denn die öffentlich-rechtlich ausgestaltete Verkehrssicherungspflicht entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, sofern ihr Umfang nicht gesondert festgelegt wurde ( BGH NJW 1980, 2194, 2195; Staudinger-Hager, BGB, II 1999 E 84 zu § 823 mwNw.), wofür es keinen Anhalt gibt.
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2006 - 4 U 360/05

    Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den zuständigen Träger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Der Benutzer muss sich den vorgegebenen Verhältnissen anpassen (Senatsurteil v. 2.5.2006 - 4 U 360/05; OLG Stuttgart NZV 90, 286; OLG Hamm VersR 83, 466 ).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Ansonsten sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze aber auch privat betriebene Parkplätze in dem Zustand hinzunehmen, in dem sie sich dem Benutzer darbieten, da absolute Gefahrlosigkeit unter Einsatz zumutbarer Mittel nicht erreicht werden kann (BGHZ 108, 273, 274).
  • OLG Hamm, 04.05.1993 - 9 U 204/92
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Gegebenenfalls sind im Rahmen des Zumutbaren andere gefahrlose Alternativen zu wählen ( OLG Hamm OLGZ 1994, 301, 304 ).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.1987 - 14 U 77/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Es ist den Gefahren Rechnung zu tragen, die nach der Einsicht eines besonnenen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind (BGH NJW 1968, 246, 247; OLG Karlsruhe NZV 1988, 20, 21; Staudinger-Hager, BGB, § 823 E 87).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1996 - 18 U 150/95

    Pflicht des Straßenbaulastträgers zur Überwachung des Zustandes eines Baumes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Er umfasst auch "Zubehör" wie Beleuchtungseinrichtungen ( Bamberger/Roth-Spindler, BGB, 2. Aufl. Rn. 293 zu § 823; OLG Düsseldorf VersR 1997, 463, 464).
  • BGH, 14.02.1966 - III ZR 126/64

    Schadensersatzforderung wegen Unterhaltseinbußen - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.09.2008 - 4 U 114/08
    Das an die Parkfläche angrenzende Gelände, etwa steil abfallende Böschungen und Abhänge, ist jedoch nur zu sichern, wenn es von Parkplatznutzern üblicherweise betreten wird und wenn sich hierbei nicht ohne weiteres beherrschbare Gefahren ergeben ( BGH VersR 1966, 562, 563 ).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2013 - 4 U 188/13

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Beschädigung eines Kraftfahrzeugs durch

    Für die (Straßen-)Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Parkplätze gelten diese Maßstäbe ebenfalls; sie sind wie die übrigen Straßenteile zu sichern (so ausdrücklich Thüringer OLG MDR 2006, 1289 = NZV 2007, 573 Rn. 6 in Juris; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 97 = MDR 2009, 258 Rn. 22 in Juris; Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 166, in der Sache aber allgemeine Meinung; siehe etwa BGH, jeweils ebenda; OLG Düsseldorf, ebenda; OLG Dresden, ebenda; Saarländisches OLG, OLGR 2004, 177 Rnrn. 21 f. in Juris; Senat, Beschluss vom 16.11.2009, 4 U 133/09 unter II. der Gründe).

    Sie kann aber auch das an die Parkfläche angrenzende Gelände (wie etwa Böschungen) umfassen, etwa wenn es von Parkplatznutzern üblicherweise betreten wird und wenn sich hierbei nicht ohne weiteres beherrschbare Gefahren ergeben (BGH, VersR 1966, 562 Rn. 26 in Juris m.w.N.; Saarländisches OLG, NJW-RR 2009, 97 Rn. 22 in Juris), ebenso auch das Zubehör, wie sich bereits aus § 2 Abs. 2 Nr. 3 Straßengesetz ergibt (so auch Staudinger-Hager, a.a.O., § 823 Rn. E 91, etwa neben dem Parkplatz stehende Bäume, vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1997, 463).

    So hat der BGH in Bezug auf Fußgänger (nämlich die aus dem auf dem Parkplatz parkenden Kfz aussteigenden (Mit-)Fahrer) hinsichtlich des an den Parkplatz anschließenden Geländes, also dem Bereich jenseits der äußerlich erkennbaren Grenze des Parkplatzes, Verkehrssicherungspflichten bejaht, wenn nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden muss, dass diese Verkehrsteilnehmer derartige Bereiche jenseits der Begrenzung beträten (BGH VersR 1966, 562 Rn. 30 in Juris; ebenso OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 97 Rn. 22).

    Ist das nicht der Fall, hat ein Parken zu unterbleiben (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2009, 97 Rn. 24).

  • LG Görlitz, 27.05.2016 - 2 S 159/15

    Parkplatz-Betreiber: Verkehrssicherungspflicht für hohe Bordsteine

    Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Dimensionierung des Parkplatzes; vielmehr müssen Fahrer (besonders) raumfordernder Pkw prüfen, ob die betreffende Parkfläche groß genug ist (OLG Saarbrücken, Urt. v. 9. September 2008, Az. 4 U 114/08, juris Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2022 - 17 W 17/22

    Verkehrssicherungspflicht auf eigenem Grundstück

    Es ist vielmehr von dem Nutzer in unübersichtlichen Situationen eine erhöhte Aufmerksamkeit zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 122/88 -, Rn. 13; Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 9. September 2008 - 4 U 114/08 -, Rn. 20, juris, jew. mwN).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 19 U 179/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Einrichtung einer Zwischenebene auf dem

    Der Benutzer hat dabei einen Zuweg grundsätzlich in dem Zustand hinzunehmen, in dem er sich ihm erkennbar darbietet, und sich den gegebenen Verhältnissen anzupassen (vgl. BGH NJW 1989, 2808; OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 97; OLG Düsseldorf a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - I-4 U 114/08   

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https://dejure.org/2008,7023
OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - I-4 U 114/08 (https://dejure.org/2008,7023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.08.2008 - I-4 U 114/08 (https://dejure.org/2008,7023)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. August 2008 - I-4 U 114/08 (https://dejure.org/2008,7023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei in der Hausratversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; VHB 2000 § 27 Nr. 2; ; VHB 2000 § 27 Nr. 2 lit. a); ; VHB 2000 § 27 Nr. 2 lit. b); ; VHB 2000 § 27 Nr. 1 lit. c); ; VVG § 6 Abs. 3 a.F.; ; VVG § 6 Abs. 3 S. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 2000 § 27 Nr. 1 c, 2; VVG a. F. § 6 Abs. 3
    Über die Obliegenheit zum unverzüglichen Einreichen einer Stehlgutliste muss der VN grundsätzlich nicht belehrt werden

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei in der Hausratversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 354
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08
    Zweck einer solchen Stehlgutliste ist es, zum einen der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den vom Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern und zum anderen auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/9, RuS 2000, 248).

    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen, entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

    Dies hängt insbesondere von der Art der Diebesbeute ab, insbesondere von seiner Individualisierbarkeit (OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08
    Für die Leistungspflicht des Versicherers genügt es daher, wenn eine der beiden Voraussetzungen vorgetragen und erforderlichenfalls bewiesen wird (zum inhaltsgleichen § 21 Nr. 4 VHB 84 vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1993, IV ZR 33/92, VersR 1993, 830).

    Der Versicherer hat daher ein berechtigtes Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer eine Liste der abhanden gekommenen Gegenstände bei der Polizei einreicht (BGH, Urteil vom 21. April 1993, IV ZR 33/92, aaO).

  • OLG Hamm, 19.06.1991 - 20 U 32/91

    Verspätete Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08
    War die Klägerin in ihrer Vorlagepflicht gleichwohl nicht sicher, hätte sie sich hierüber informieren müssen, entweder durch Einsichtnahme in die Versicherungsbedingungen oder durch Rückfrage bei der Beklagten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. Juni 1991, 20 U 32/91, VersR 1992, 489; OLG Köln, Urteil vom 19. Oktober 1999, 9 U 46/99, aaO.).
  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 205/86

    Telegrafische oder fernmündliche Schadensmeldung an die Versicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08
    Mit ihnen lässt sich eine Zuordnung zu möglicherweise aufgefundenem Diebesgut nicht treffen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1988, IVa ZR 205/86, NJW-RR 1988, 728).
  • OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94

    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08
    Einer vorhergehenden Aufforderung zur Vorlage der Stehlgutliste durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung bedarf es angesichts der in § 27 Nr. 1 lit. c) VHB 2000 ausdrücklich hervorgehobenen Obliegenheit nicht (OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1995, 9 U 298/94, NJW-RR 1996, 1055).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08
    Mit der Klausel wollten die Versicherer die sogenannte Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 13. Juli 1977, IV ZR 127/76, VersR 1977, 1021) in ihre Versicherungsbedingungen aufnehmen.
  • OLG Celle, 11.12.2014 - 8 U 190/14

    Hausratversicherung; Obliegenheitsverletzung; Stehlgutliste; Belehrung;

    Nach allgemeiner Auffassung soll der Versicherungsnehmer durch die in den Hausratversicherungsbedingungen enthaltene Obliegenheit auch veranlasst werden, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig - auch gegenüber der Polizei - festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und die nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (z. B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 8 U 1635/09 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2008 - 4 U 114/08 -, OLG Köln, aaO, Rn. 39).
  • LG Hannover, 08.07.2010 - 8 O 312/09

    Pflichtverletzung durch unverzügliche Vorlage einer sog. Stehlgutliste bei der

    Dies gilt jedoch nicht für spontan zu erfüllende Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls (Marlow, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, VersR-Handbuch, § 13 Rn. 152), zu denen auch die Einreichung einer Stehlgutliste gehört ( OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - I-4 U 114/08 - VersR 2009, 354 ; Marlow, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 U 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14915
OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 U 114/08 (https://dejure.org/2009,14915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2009 - 4 U 114/08 (https://dejure.org/2009,14915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 4 U 114/08 (https://dejure.org/2009,14915)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MarkenG § 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; BGB § 12; ; BGB § 823 Abs. 1; ; HGB § 37 Abs. 2; ; UWG § 5; ; ZPO § 890

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    UWG § 5; MarkenG § 5; MarkenG § 15 Abs. 2
    Verwendung des Namens eines Traditionshauses durch einen dort ansässigen Bestattungsunternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99

    Defacto.de

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 U 114/08
    Bei der Beurteilung der alsdann nötigen Verwechselungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände vorzunehmen ist, besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Ähnlichkeitsgrad der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, der Kennzeichnungskraft des Kennzeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien (BGH GRUR 2002, 898 - defacto).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 U 114/08
    Voraussetzung für den Schutz des Unternehmenskennzeichens nach §§ 5, 15 II MarkenG wäre zunächst überhaupt eine kennzeichenmäßige Verwendung der kollidierenden Marke (vgl. BGH GRUR 2005, 419 - Räucherkate).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12794
OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08 (https://dejure.org/2009,12794)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.07.2009 - 4 U 114/08 (https://dejure.org/2009,12794)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 4 U 114/08 (https://dejure.org/2009,12794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die finanzierende Bank; Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

  • Judicialis

    HwiG § 3; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § ... 199; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 607 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 b; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 4 Satz 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 18 Satz 2; ; HypBG § 11; ; HypBG § 12

  • rechtsportal.de

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die finanzierende Bank; Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 4 U 30/07

    Kein konkludenter Beratungsvertrag bei Festlegung auf eine bestimmte Anlage - Zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Der Senat hat bereits im Verhandlungstermin vom 10. Juni 2009 darauf hingewiesen, dass der zur Entscheidung anstehende Fall keinerlei neuen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte aufweist, die eine Abweichung von der bisherigen, den Prozessbevollmächtigten der Parteien hinreichend bekannten Senatsrechtsprechung zu den sogenannten "B...-Fällen", beispielhaft seien hier nur die Urteile des Senats vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 -, vom 9. April 2008 - 4 U 204/06 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 - genannt, in sämtlichen Verfahren waren die Anleger von den hiesigen Prozessbevollmächtigten vertreten, rechtfertigen könnte.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - (unter A I. 1.a)) ausgeführt hat, gilt dies sowohl für die nach dem Klägervortrag fehlende Aufklärung in Bezug auf die Bedeutung des Disagios oder die Zinssubventionierung durch die A... AG - hier wird der fehlende Zuschnitt des Vortrags auf den konkreten Streitfall offenbar, denn die A... AG war vorliegend nicht an dem Verkauf beteiligt - als auch für die angeblich fehlende Aufklärung über Nachteile der Kombination eines Vorausdarlehens mit zwei hintereinander anzusparenden Bausparverträgen.

    Soweit sie mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2005 (dort S. 21, Bl. 1666 d.A.) vorgetragen haben, "Mietpoolausschüttungen erhalten sie nicht", ist dieses Sachvorbringen (im Präsens) unerheblich, weil - wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - ausgeführt hat - für einen Rückschluss auf eine arglistige Täuschung zum Zeitpunkt der Verhandlungen mit den Klägern nur relativ zeitnah nach dem Vertragsschluss erzielte Mietpoolergebnisse herangezogen werden können.

    Auch insoweit fehlt es - wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - ausgeführt hat - bereits an einem hinreichend präzisen Vortrag der Kläger zur Höhe der angeblich verstecken Innenprovisionen.

    Gerade insoweit unterscheiden sich die Angaben in den hier beispielhaft eingereichten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträgen von denjenigen in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05 - zugrunde liegenden Fall (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - ).

    Der Senat folgt insoweit weiterhin (vgl. Urteile vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 -) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur: Urteil 20. März 2007 - XI ZR 414/04 -), wonach der Beitritt zu einem Mietpool dem banküblichen Bestreben nach einer genügenden Absicherung des Kreditengagements Rechnung trägt und für den Darlehensnehmer nicht notwendig nachteilig ist, sondern auch zu einer Risikoreduzierung führt, weil das Risiko, bei einem Leerstand der Wohnung keine Miete zu erzielen, auf alle Mietpoolteilnehmer verteilt wird.

    Hierzu hat der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - ausgeführt, dass allein die Umstände, die ein systematisches, institutionelles Zusammenwirken der Beklagten mit der A... AG als Verkäuferin und der H...-Gruppe als Vermittler und Verwalter der Mietpoolgemeinschaften begründen, insbesondere die Finanzierung einer Vielzahl von Eigentumswohnungskäufen in demselben Objekt, die Ausstattung der Vermittler mit Anträgen auf Abschluss der Darlehens- und Bausparverträge oder das Abhängigmachen der Auszahlung des Darlehens von dem Beitritt zu dem Mietpool, für eine nach außen erkennbare Übernahme von über die Finanzierung hinausgehenden Funktionen des Verkäufers oder Vertreibers durch die Beklagten nicht ausreichen.

    Zum anderen erfordert die Darlegung eines Beratungsfehlers - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (vgl. nur Urteile vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 -) - einen sämtliche Vor- und Nachteile der jeweiligen Finanzierungsmodelle umfassenden Gesamtvergleich.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Selbst wenn insoweit Pflichtverletzungen als solche bejaht werden könnten - was bereits zweifelhaft ist (vgl. dazu im Einzelnen nur: Senatsurteil vom 6. September 2006 - 4 U 175/05) -, könnten diese nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu nur: Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -) allenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Differenzschadens zur Folge haben.

    In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen dem Verkäufer, dem von ihm beauftragten Vermittler und der finanzierenden Bank kommt hinzu, dass dann, wenn die Angaben objektiv evident so grob falsch waren, dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung gerade zu verschlossen, eine Beweislastumkehr zugunsten des Kreditnehmers dahin eingreift, dass die Kenntnis der Bank vermutet wird (dazu grundlegend nur: BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - Rn. 50 ff.).

    Eine Aufklärungspflicht über eine im Kaufpreis verdeckte Innenprovision bestünde nach alledem nur dann, wenn diese mitursächlich dafür ist, dass der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Eigentumswohnung, so dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung ihres Kunden durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. nur: BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 22. Januar 2008 - XI ZR 6/06 -).

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 25. April 2006 - XI ZR 219/04) entschieden, dass ein Empfang des Darlehens im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG und des § 607 BGB a.F. auch dann zu bejahen ist, wenn die Darlehensvaluta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt wird, es sei denn der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden.

    Grundpfandkredit und finanziertes Immobiliengeschäft bilden dann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt: Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -) kein verbundenes Geschäft.

  • OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 4 U 175/05

    Aufklärungs- und Hinweispflichten bei kreditfinanzierter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Der Senat hat bereits im Verhandlungstermin vom 10. Juni 2009 darauf hingewiesen, dass der zur Entscheidung anstehende Fall keinerlei neuen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte aufweist, die eine Abweichung von der bisherigen, den Prozessbevollmächtigten der Parteien hinreichend bekannten Senatsrechtsprechung zu den sogenannten "B...-Fällen", beispielhaft seien hier nur die Urteile des Senats vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 -, vom 9. April 2008 - 4 U 204/06 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 - genannt, in sämtlichen Verfahren waren die Anleger von den hiesigen Prozessbevollmächtigten vertreten, rechtfertigen könnte.

    Selbst wenn insoweit Pflichtverletzungen als solche bejaht werden könnten - was bereits zweifelhaft ist (vgl. dazu im Einzelnen nur: Senatsurteil vom 6. September 2006 - 4 U 175/05) -, könnten diese nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu nur: Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - und vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 -) allenfalls einen Anspruch auf Erstattung des Differenzschadens zur Folge haben.

    Der Senat folgt insoweit weiterhin (vgl. Urteile vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 -) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur: Urteil 20. März 2007 - XI ZR 414/04 -), wonach der Beitritt zu einem Mietpool dem banküblichen Bestreben nach einer genügenden Absicherung des Kreditengagements Rechnung trägt und für den Darlehensnehmer nicht notwendig nachteilig ist, sondern auch zu einer Risikoreduzierung führt, weil das Risiko, bei einem Leerstand der Wohnung keine Miete zu erzielen, auf alle Mietpoolteilnehmer verteilt wird.

    Zum anderen erfordert die Darlegung eines Beratungsfehlers - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (vgl. nur Urteile vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 -) - einen sämtliche Vor- und Nachteile der jeweiligen Finanzierungsmodelle umfassenden Gesamtvergleich.

    Der effektive Jahreszins ist indes nicht fehlerhaft angegeben, weil die Beiträge zu den Ansparleistungen auf Bausparverträge in den effektiven Jahreszins nicht einzurechnen sind (BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 - XI ZR 17/04 - Senatsurteil vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 -) .

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Der Senat folgt insoweit weiterhin (vgl. Urteile vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 -) der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur: Urteil 20. März 2007 - XI ZR 414/04 -), wonach der Beitritt zu einem Mietpool dem banküblichen Bestreben nach einer genügenden Absicherung des Kreditengagements Rechnung trägt und für den Darlehensnehmer nicht notwendig nachteilig ist, sondern auch zu einer Risikoreduzierung führt, weil das Risiko, bei einem Leerstand der Wohnung keine Miete zu erzielen, auf alle Mietpoolteilnehmer verteilt wird.

    Dass mit dem Beitritt zu dem konkreten Mietpool bezogen auf die ...straße 13 in B... den Beklagten zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages bekannte spezifische Gefahren verbunden waren, wie etwa eine Überschuldung des Mietpools oder eine bereits notwendig gewordene Darlehensgewährung, für die die Kläger hätten haften müssen (BGH Urteil vom 20. März 2007 - XI ZR 414/04 -), oder für systematisch überhöhte Ausschüttungen haben die Kläger - auch in diesem Rechtsstreit - nicht vorgetragen.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 25. April 2006 - XI ZR 219/04) entschieden, dass ein Empfang des Darlehens im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG und des § 607 BGB a.F. auch dann zu bejahen ist, wenn die Darlehensvaluta auf Weisung des Darlehensnehmers an einen Dritten ausgezahlt wird, es sei denn der Dritte ist nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers, sondern sozusagen als "verlängerter Arm" des Darlehensgebers tätig geworden.

    Insoweit ist bedeutungslos, ob - wie die Kläger meinen - der Darlehensvertrag und der finanzierte Kauf von Wohnungseigentum ein verbundenes Geschäft darstellen, denn die wirtschaftliche Verbundenheit der Geschäfte bedeutet nicht, dass der Partner des finanzierten Geschäfts die Valuta in erster Linie im Interesse des Darlehensgebers und nicht überwiegend im Interesse des Darlehensnehmers und Anlegers erhalten hat (BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 219/04 -).

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    d) sich in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet (zuletzt BGH, Urteil vom 22. Januar 2008 - XI ZR 6/06).

    Eine Aufklärungspflicht über eine im Kaufpreis verdeckte Innenprovision bestünde nach alledem nur dann, wenn diese mitursächlich dafür ist, dass der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Eigentumswohnung, so dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung ihres Kunden durch den Verkäufer ausgehen muss (vgl. nur: BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 22. Januar 2008 - XI ZR 6/06 -).

  • OLG Brandenburg, 09.04.2008 - 4 U 204/06

    Widerlegliche Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der arglistigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Der Senat hat bereits im Verhandlungstermin vom 10. Juni 2009 darauf hingewiesen, dass der zur Entscheidung anstehende Fall keinerlei neuen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte aufweist, die eine Abweichung von der bisherigen, den Prozessbevollmächtigten der Parteien hinreichend bekannten Senatsrechtsprechung zu den sogenannten "B...-Fällen", beispielhaft seien hier nur die Urteile des Senats vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 -, vom 9. April 2008 - 4 U 204/06 - und vom 6. September 2006 - 4 U 175/05 - genannt, in sämtlichen Verfahren waren die Anleger von den hiesigen Prozessbevollmächtigten vertreten, rechtfertigen könnte.

    Hierzu haben die Kläger - trotz der unmissverständlichen Rügen der Beklagten bereits in erster Instanz, der Ausführungen der Kammer im angefochtenen Urteil und der den Prozessbevollmächtigten der Kläger aus diversen Berufungsverfahren bekannten Senatsrechtsprechung (vgl. nur Senatsurteile vom 9. April 2008 - 4 U 204/06 - und vom 16. Januar 2008 - 4 U 145/06 -) nicht einmal ansatzweise dargetan.

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Die erforderliche Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen liegt im Allgemeinen vor, wenn dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage, sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 9. November 2007 - V ZR 25/07 - und 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06).

    Gemessen an diesen Maßstäben rechtfertigt die Kenntnis der Kläger von etwaigen Differenzen zwischen den angekündigten und den tatsächlichen Mietpoolausschüttungen aus den jährlichen Mietpoolabrechnungen nicht den Schluss auf eine Kenntnis der Kläger von allen eine Aufklärungspflicht der Beklagten begründenden Umständen (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 318/06 -).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Einen Gesamtvergleich, der auch die Vorteile des Kombinationsmodells einbezog, wie vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 15. Oktober 2004 - V ZR 223/03 -) zu Recht gefordert, stellten sie hingegen nicht an.
  • BGH, 10.07.2007 - XI ZR 243/05

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei einem Fondserwerb; Kausalität

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.07.2009 - 4 U 114/08
    Gerade insoweit unterscheiden sich die Angaben in den hier beispielhaft eingereichten Objekt- und Finanzierungsvermittlungsaufträgen von denjenigen in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05 - zugrunde liegenden Fall (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2008 - 4 U 30/07 - ).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 145/06

    Voraussetzungen für eine Risikoaufklärung seitens der Bank bei der Finanzierung

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

  • BGH, 12.06.2007 - XI ZR 112/05

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs einer

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 24 U 89/06

    Verfahrensrecht - Erstmals in 2. Instanz gestellter Hilfsantrag: Entscheidung?

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

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