Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.2012 - I-4 U 12/12   

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https://dejure.org/2012,20571
OLG Hamm, 03.07.2012 - I-4 U 12/12 (https://dejure.org/2012,20571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2012 - I-4 U 12/12 (https://dejure.org/2012,20571)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - I-4 U 12/12 (https://dejure.org/2012,20571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Mietwagenunternehmers mit der Bezeichnung "Taxi"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Kennzeichnung von Mietwagen als Taxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietwagen nicht als SmaTax bezeichnen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Es stellt eine Irreführung dar, wenn im Mietwagenverkehr mit der Bezeichnung Taxi geworben wird

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2012 - 4 U 12/12
    Sie bezweckt gerade, den mit besonderen Pflichten verbundenen Betrieb des Taxenverkehrs in gewissem Umfang vor der Konkurrenz des weniger belastenden Mietwagenverkehrs zu schützen (BGH MDR 2012, 726 -Mietwagenwerbung).
  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Das Landgericht habe sich zudem ganz maßgeblich auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 4. Mai 2005, Az. 4 U 12/12, BeckRS 2010, 15344, bezogen, ohne jedoch zu berücksichtigen, dass auch nach dieser Entscheidung die Überlegungsfrist des Schuldners, ob er gegen das Verfügungsurteil Berufung einlegen wolle, nicht verkürzt werden dürfe.
  • OLG Jena, 05.07.2017 - 2 U 574/16

    Unlauterer Wettbewerb: Nennung einer Mobilfunknummer auf der Homepage eines

    Nur mit solchen Tatbeständen befasst sich auch die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (WRP 2012, 1430).
  • LG Köln, 08.06.2021 - 31 O 92/20
    Die Bestimmung soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen beiden Beförderungsarten vermeiden, mit denen zu rechnen wäre, wenn der Mietwagenverkehr für den Verbraucher nicht mehr ohne weiteres vom Taxenverkehr zu unterscheiden wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.11.1983, 1 BvL 8/81, juris, Rn. 34; BVerfG, Beschl. v. 14.11.1989, 1 BvL 14/85, juris, Rn. 55 - Mietwagenunternehmen BGH, Urt. v. 24.11.2011, I ZR 154/10, juris, Rn. 12 - Mietwagenverkehr; OLG Hamm, Urt. v. 03.07.2012, I-4 U 12/12, juris, Rn. 27;Erbs/Kohlhaas/Lampe, 232. EL August 2020, PBefG § 49 Rn. 12).
  • OLG Köln, 21.09.2017 - 6 W 99/17

    Unterlassung der Behauptung ein Mietwagen sei ein Taxi oder dasselbe wie ein Taxi

    Die Vorschrift des § 49 Abs. 4 S. 5 PBefG ist eine solche Marktverhaltensregel im Sinne des § 3 a UWG (vgl. OLG Hamm, WRP 2012, 1430, 1432).
  • LG Krefeld, 16.07.2013 - 12 O 118/12

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung unter der textlichen und bildlichen

    Es drohen Wettbewerbsverzerrungen, wenn die angesprochenen Verbraucher den Mietwagenverkehr nicht mehr ausreichend vom Taxenverkehr unterscheiden können (vgl. zum Vorstehenden nur OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2012, Aktenzeichen I-4 U 12/12, in NRW-E; BGH in NJW-RR 2013, 606; BGH in NJW 2012, 1963).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.10.2012 - 4 U 12/12   

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https://dejure.org/2012,56836
OLG Naumburg, 11.10.2012 - 4 U 12/12 (https://dejure.org/2012,56836)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 4 U 12/12 (https://dejure.org/2012,56836)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 4 U 12/12 (https://dejure.org/2012,56836)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.05.1993 - IV ZR 120/92

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Täuschungsversuchs des

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2012 - 4 U 12/12
    Der Anscheinsbeweis kommt grundsätzlich auch bei der Feststellung von Brandursachen in Betracht (vgl. BGH , Urteil vom 12. Mai 1993, Az.: IV ZR 120/92, zitiert nach juris ).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2012 - 4 U 12/12
    Im Wege des Anscheinsbeweises kann bei einem typischen Geschehensablauf von einem bestimmten eingetretenen Erfolg auf eine Ursache geschlossen werden, wenn der Kausalverlauf so häufig vorkommt, dass die Wahrscheinlichkeit, einen typischen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (vgl. zuletzt BGH , Urteil vom 19. Januar 2010, Az.: VI ZR 33/09, zitiert nach juris Rdnrn. 8 - 12).
  • OLG Celle, 12.06.1996 - 9 U 204/95

    Pflicht zur Überprüfung der Ware auf eine gefahrengeneigte Beschaffenheit ;

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.10.2012 - 4 U 12/12
    Weil der Anscheinsbeweis als Teil der Beweiswürdigung im Rahmen des § 286 ZPO prozessrechtlicher Natur ist, stellt die fehlerhafte Anwendung der Grundsätze über den Anscheinsbeweis einen Verfahrensfehler dar (vgl. näm. OLG Celle , Urteil vom 12. Juni 1996, Az.: 9 U 204/95, zitiert nach juris ).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - L 4 U 12/12   

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https://dejure.org/2014,46789
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - L 4 U 12/12 (https://dejure.org/2014,46789)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2014 - L 4 U 12/12 (https://dejure.org/2014,46789)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - L 4 U 12/12 (https://dejure.org/2014,46789)
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