Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 18.04.2018

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10307
OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,10307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.04.2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,10307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. April 2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,10307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de

    Onlinehändler darf nicht Lastschrift von ausländischem Konto ablehnen

  • online-und-recht.de

    Online-Shop darf Konto im EU-Ausland nicht ablehnen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Bankeinzug Luxemburg

    Art 9 Abs 2 EUV 260/2012, § 2 Abs 1 UKlaG, § 3a UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zum Lastschrifteinzug von Zahlungen im Internet-Versandhandel: Einordnung der Vorschriften der SEPA-Verordnung als verbraucherschützend bzw. als Marktverhaltensregel

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler darf Bezahlung von Konto im EU-Ausland nicht ablehnen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Onlinehändler darf nicht Lastschrift von ausländischem Konto ablehnen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Shop oder Versandhändler darf Zahlungen von einem ausländischen Konto im SEPA-Raum nicht ablehnen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zahlungskonto im EU-Ausland zulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Online-Versand darf Konto im EU-Ausland nicht ablehnen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abbuchung von Luxemburger Konto - Online-Versandhändler muss Zahlung der Kunden über ein EU-Auslandskonto akzeptieren

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Verstoß gegen SEPA-Verordnung bei Ablehnung einer Lastschriftabbuchung von ausländischem Konto durch Online-Händler

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Online-Händler muss Zahlungen von ausländischem Konto akzeptieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Shop muss Ausland-Konto als Zahlungsmethode akzeptieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Versand darf Zahlung über Konto im EU-Ausland nicht ablehnen - SEPA-Verordnung ermöglicht freie Wahl des Kontos innerhalb des Euro-Raums

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1171
  • MDR 2018, 1177
  • GRUR-RR 2018, 349
  • WM 2018, 1254
  • MMR 2018, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 104/16

    E-Scooter in Bussen? - Bundesverband fehlt die Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17
    Abgesehen davon, dass auch nur eine einzelne, dem Schutz des Verbrauchers dienende Vorschrift der Richtlinie, wie vorliegend Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO, ausreichen würde (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017 - 12 U 104/16 -, juris Rn. 34), begründet die Gesamtheit der Erwägungsgründe der Richtlinie den Schluss auf das zumindest auch angestrebte wesentliche Ziel des Verbraucherschutzes.
  • LG Freiburg, 21.07.2017 - 6 O 76/17

    Wettbewerbsverstoß: Akzeptanz des Zahlungsempfängers von Konten im EU-Raum im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.04.2018 - 4 U 120/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg im Breisgau vom 21.07.2017, Az. 6 O 76/17, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.02.2020 - I ZR 93/18

    SEPA-Lastschrift - Verletzung der SEPA-Verordnung durch Zwang zur Verwendung

    cc) Art. 9 Abs. 2 SEPA-VO ist eine Vorschrift, die zumindest auch dem Verbraucherschutz dient (ebenso Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 2 UKlaG Rn. 30c; jurisPK.BGB/Baetge, Stand 1. Februar 2020, § 2 UKlaG Rn. 29; Zahrte, EWiR 2018, 483; kritisch Goebel, ZfM 2018, 210, 211; Lieder/Bialluch, GPR 2019, 286, 290; Ernst, EWiR 2019, 709, 710).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-28/18

    Generalanwalt Szpunar: Deutsche Bahn kann nicht vorschreiben, dass Kunden, die

    Vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, 20. April 2018, 4 U 120/17, Rn. 10 ff., MultiMedia und Recht (MMR) , 2018, S. 611.
  • LG Düsseldorf, 31.08.2018 - 38 O 35/18

    SEPA-Diskriminierung: Beschränkungen auf deutsche Bankkonten unzulässig

    Die SEPA-VO soll namentlich auch im Interesse des Verbraucherschutzes (vgl. Erwägungsgründe 1, 5, 7, 13, 14 und 16) den Zahlungsverkehr innerhalb der Union erleichtern, für mehr Wettbewerb bei Zahlungsdiensten sorgen und die Inanspruchnahme unionsweiter Zahlungsdienst fördern, wobei die Festlegung technischer Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Zahlungsdienste nicht das eigentliche Ziel der Verordnung, sondern nur das Mittel zur Erreichung des eingangs genannten umfassenden, gerade auch die Verbraucherinteressen in den Blick nehmenden Zwecks sind (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. April 2018 - 4 U 120/17, VuR 2018, 314 [unter 1 a]).
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https://dejure.org/2018,12540
OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,12540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,12540)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2018 - 4 U 120/17 (https://dejure.org/2018,12540)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 315 BGB, § 305 BGB, § 307 BGB
    Bestimmung einer Bonuszahlung aus Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung einer Bonuszahlung aus Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gemäß § 315 Abs. 3 S. 2 BGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Aktien- und Vertragsrecht: Bestimmung einer Bonuszahlung aus dem Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds gem. § 315 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 ; BGB § 305 ; BGB § 307

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Entscheidung über den Anspruch des Vorstandes einer Aktiengesellschaft auf Zahlung eines Bonus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Sind AG-Vorstände schützenswerte Verbraucher?. Vergütungsklausel im Vorstandsvertrag

Besprechungen u.ä.

  • rosepartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind AG-Vorstände schützenswerte Verbraucher?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Die Unklarheitenregel des § 305 Abs. 2 BGB, nach der Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, kommt erst zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer erheblicher Zweifel an der richtigen Auslegung verbleibt und mindestens zwei Auslegungsergebnisse, von denen keines den klaren Vorzug verdient, als vertretbar erscheinen (BAG, Urteil v. 19.03.2014, 10 AZR 622/13, Rn. 29 f.; BGH, Urteil v. 24.10.2017, VI ZR 504/16, Rn. 22, jeweils m.w.N., zit. nach juris).

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (zum Ganzen: BAG, Urteil v. 19.03.2014, 10 AZR 622/13, Rn. 49).

    Nach diesem Maßstab kann eine mit der Dienstleistung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Entgeltleistung nicht unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt werden (Staudinger/Rieble, BGB 2016, § 611 Rn. 924 m.w.N.; BAG, Urteil v. 19.03.2014, 10 AZR 622/13, Rn. 52, jeweils zu Arbeitsverträgen).

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 595/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zinsen auf Anpassungsforderungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Diese tritt bei einer gerichtlichen Leistungsbestimmung gemäß § 315 Abs. 3 BGB erst mit Rechtskraft des Gestaltungsurteils ein (zum Ganzen: BAG, Urteil v. 10.12.2013, 3 AZR 595/12, Rn. 9, 11, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Dissens und formeller Mängel der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Die Eigenschaft des Klägers als Verbraucher wird in Bezug auf den Abschluss seines Anstellungsvertrages mit der Beklagten durch seine Organstellung als Vorstandsmitglied der Beklagten nicht in Frage gestellt, da der Vorstand einer Aktiengesellschaft keine selbständige berufliche Tätigkeit im Sinne des § 13 BGB ausübt (OLG Hamm, Beschluss v. 18.07.2007, 8 Sch 2/07, Rn. 38 f., zit. nach juris; Ziemons, in: Ziemons/Binnewies Handbuch AG 78. Lieferung, Rn. 8240; Seibt, K. Schmidt/Lutter AktG 3. Aufl., § 76 Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Soweit das Bundesarbeitsgericht trotz grundsätzlicher Anerkennung eines zum Ausschluss eines vertraglichen Anspruchs führenden Freiwilligkeitsvorbehalts (vgl. BAG, Urteil v. 14.09.2011, 10 AZR 526/10, Rn. 20, zit. nach juris) Erwägungen dazu angestellt hat, dass der Begriff "freiwillig" regelmäßig lediglich zum Ausdruck bringe, dass der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichtet ist (BAG, Urteil v. 13.05.2015, 10 AZR 266/14, Rn. 22, zit. nach juris), kann dies auf die vorliegende Vertragsklausel schon deshalb nicht übertragen werden, weil im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten eines Unternehmens gesetzliche, tarifvertragliche oder durch Betriebsvereinbarung getroffene Vergütungsregelungen in der Regel nicht relevant sind.
  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    § 3 Abs. 3 Satz 1 des Anstellungsvertrages begründet danach vom Wortlaut her mit der Formulierung "der Aufsichtsrat kann nach billigem Ermessen ... gewähren" keinen Anspruch des Klägers auf eine Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats über eine variable Vergütung, da mit der Wendung "kann ... gewähren" anders als mit der Formulierung "gewährt" (vgl. dazu BAG, Urteil v. 20.02.2013, 10 AZR 177/12, Rn. 17, zit. nach juris) für die beteiligten Verkehrskreise hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird, dass die Ermessensentscheidung über die Gewährung einer variablen Vergütung von dem Aufsichtsrat nicht getroffen werden "muss", sondern in das Belieben des Aufsichtsrats gestellt wird.
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Soweit das Bundesarbeitsgericht trotz grundsätzlicher Anerkennung eines zum Ausschluss eines vertraglichen Anspruchs führenden Freiwilligkeitsvorbehalts (vgl. BAG, Urteil v. 14.09.2011, 10 AZR 526/10, Rn. 20, zit. nach juris) Erwägungen dazu angestellt hat, dass der Begriff "freiwillig" regelmäßig lediglich zum Ausdruck bringe, dass der Arbeitgeber nicht bereits durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zur Zahlung verpflichtet ist (BAG, Urteil v. 13.05.2015, 10 AZR 266/14, Rn. 22, zit. nach juris), kann dies auf die vorliegende Vertragsklausel schon deshalb nicht übertragen werden, weil im Hinblick auf variable Vergütungsbestandteile von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten eines Unternehmens gesetzliche, tarifvertragliche oder durch Betriebsvereinbarung getroffene Vergütungsregelungen in der Regel nicht relevant sind.
  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Als Rechtsfolge der Unwirksamkeit des Freiwilligkeitsvorbehalts in § 3 Abs. 3 des Anstellungsvertrages ergibt sich gemäß § 306 Abs. 1, Abs. 2 BGB der Wegfall des Freiwilligkeitsvorbehalts bei Aufrechterhaltung der inhaltlich teilbaren Vertragsklausel im Übrigen (vgl. zur Maßgeblichkeit der inhaltlichen Teilbarkeit: BAG, Urteil v. 27.01.2016, 5 AZR 277/14, Rn. 23 m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 247/15

    Berufungsverfahren: Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Die Zulässigkeit der Klageerweiterung bedingt zugleich, dass die zu deren Begründung vorgetragenen Tatsachen und Beweismittel, auch wenn es sich dabei um Angriffs- oder Verteidigungsmittel handelt, nicht als verspätet zurückgewiesen werden können (BGH, Beschluss v. 20.09.2016, VIII ZR 247/15, Rn. 18 m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 504/16

    Einziehung der Sachverständigenkosten durch den Kfz-Sachverständigen: Vorliegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2018 - 4 U 120/17
    Die Unklarheitenregel des § 305 Abs. 2 BGB, nach der Zweifel bei der Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders gehen, kommt erst zur Anwendung, wenn nach Ausschöpfung der Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer erheblicher Zweifel an der richtigen Auslegung verbleibt und mindestens zwei Auslegungsergebnisse, von denen keines den klaren Vorzug verdient, als vertretbar erscheinen (BAG, Urteil v. 19.03.2014, 10 AZR 622/13, Rn. 29 f.; BGH, Urteil v. 24.10.2017, VI ZR 504/16, Rn. 22, jeweils m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 24.09.2019 - II ZR 192/18

    Bewilligung von Sonderleistungen nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats durch

    Das Berufungsgericht (OLG Frankfurt am Main, AG 2018, 852) hat - soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung - zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
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