Rechtsprechung
OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Zuchtfalken, Tod, Schadensersatz
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 906 Abs. 2 BGB; § 1004 BGB
Begründetheit der Klage eines Falkenzüchters gegen eine benachbarte Pilzzuchtfarm ohne Nachweis des Falkensterbens aufgrund von Pilzsporenbefall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit der Klage eines Falkenzüchters gegen eine benachbarte Pilzzuchtfarm ohne Nachweis des Falkensterbens aufgrund von Pilzsporenbefall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; BGB § 906 Abs. 2
Abweisung der Klage eines Falkenzüchters gegen eine benachbarte Pilzzuchtfarm, da nicht nachgewiesen ist, dass das Verenden junger Falken auf Sporenbefall zurückzuführen ist. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Pilzzucht vs. Falkenzucht
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Tote Falken - 3.000.000 Schadensersatz?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine gute Nachbarschaft: Falkenzucht und Pilzzucht
- lto.de (Kurzinformation)
Zu 3-Millionen-Klage - Kein Schadensersatz für tote Falken
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Falkenzüchter aus dem Landkreis Rotenburg bleibt auf seinem Schaden durch den Tod von 48 Zuchtfalken sitzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Falkenzüchter muss Schimmelpilzsporen als Grund für Tod mehrerer Tiere nachweisen können - Pilzzüchter nicht für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden ersatzpflichtig
Verfahrensgang
- LG Verden, 17.06.2010 - 4 O 531/07
- OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
Im Rahmen dieser haftungsbegründenden Kausalität kann der Beweis zugunsten der beweisbelasteten Partei (hier: Klägerin) gem. § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur als geführt angesehen werden, wenn sich das Gericht eine subjektive Überzeugung von der Wahrheit der Behauptung (hier: der Kausalität der vom Betrieb der Beklagten emittierten Pilzsporen für den Tod der Falken) in einem Maße bilden kann, das verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245 (256);… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 286 Rdnr. 19, 20). - BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
Diese im Rahmen des § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO generell erforderliche Beweisstärke im Sinne einer "persönlichen Gewissheit" bedeutet zwar einerseits, dass dann, wenn ein Gutachter sich nur auf Wahrscheinlichkeitsgrade festlegt, der Richter nicht gehindert ist, sich gleichwohl eine persönliche Überzeugung von der Wahrheit zu bilden (BGH NJW 94, 801;… Zöller/Greger a. a. O.). - BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98
Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen …
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
Deshalb kann der von der Klägerin zu führende Beweis einer haftungsbegründenden Kausalität auch nicht etwa unter dem Gesichtspunkt als geführt angesehen werden, dass die Klägerin zwar nicht direkt bewiesen habe, dass von der Pilzfarm herkommende Sporen das Verenden von Falken verursacht hätten, dies aber deshalb angenommen werden müsse, weil alle anderen in Betracht kommenden Ursachen ausgeschlossen werden könnten (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2896;… OLG Hamm, Urteil v. 25. Juni 2002 - 34 U 6/97, Juris Rdnr. 39).
- BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die …
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
- VI ZR 37/11 unter Hinweis auf BGH in VersR 2004, 874, 875 m. w. N.). - BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
- VI ZR 37/11 unter Hinweis auf BGH in VersR 2004, 874, 875 m. w. N.). - KG, 23.08.2011 - 4 U 158/08
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung des Erbbauzinses bei Wegfall der …
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
Die Kosten des Rechtsstreits aus beiden Rechtszügen einschließlich der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 4 OH 13/04 Landgericht Verden sowie des Berufungsverfahrens Oberlandesgericht Celle 4 U 158/08 und die durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten hat die Klägerin zu tragen. - OLG Hamm, 25.06.2002 - 34 U 6/97
Unterlassung der Beschädigung eines Gebäudes durch Sprengungen sowie Unterlassung …
Auszug aus OLG Celle, 18.07.2012 - 4 U 122/10
Deshalb kann der von der Klägerin zu führende Beweis einer haftungsbegründenden Kausalität auch nicht etwa unter dem Gesichtspunkt als geführt angesehen werden, dass die Klägerin zwar nicht direkt bewiesen habe, dass von der Pilzfarm herkommende Sporen das Verenden von Falken verursacht hätten, dies aber deshalb angenommen werden müsse, weil alle anderen in Betracht kommenden Ursachen ausgeschlossen werden könnten (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 2896; OLG Hamm, Urteil v. 25. Juni 2002 - 34 U 6/97, Juris Rdnr. 39).
- AG Hannover, 28.04.2016 - 541 C 3858/15
Darf Toby bleiben?
Der Beweis zugunsten der beweisbelasteten Partei kann gem. § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO nur als geführt angesehen werden, wenn sich das Gericht eine subjektive Überzeugung von der Wahrheit der Behauptung in einem Maße bilden kann, das verbleibenden Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256; OLG Celle, Urteil vom 18. Juli 2012 - 4 U 122/10 -, Rn. 16, juris).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.11.2012 - 4 U 122/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer
Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrages wegen Verstoßes gegen das Verbot der Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags; Ausgleichspflicht für Übermaßnutzung einer Forstfläche bei Sturmschaden
- rechtsportal.de
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen Verstoßes gegen das Verbot der Belastung des Grundstücks mit Grundpfandrechten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.06.2010 - 3 O 224/06
- OLG Brandenburg, 28.11.2012 - 4 U 122/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 13/09
Bestimmung des Lebensmittelpunktes anhand einer wertenden Gesamtbetrachtung aller …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2012 - 4 U 122/10
Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Beweislast für das Vorliegen des Rücktrittsgrundes entgegen der Wertung des Landgerichts bei der sich auf denselben berufenden Klägerin liegt, weil der Beklagte seiner ihm insoweit obliegenden sekundären Darlegungslast nachgekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2009, V ZR 13/09, Rz. 16 ff., zitiert nach Juris).