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   OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15   

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https://dejure.org/2017,16280
OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15 (https://dejure.org/2017,16280)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.05.2017 - 4 U 1229/15 (https://dejure.org/2017,16280)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - 4 U 1229/15 (https://dejure.org/2017,16280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen unvollständiger Risikoaufklärung einer kombinierten OP

  • rabüro.de

    Zur Aufklärungspflicht des Arztes bei Kombination zweier Eingriffe

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Rechtsfolgen unvollständiger Risikoaufklärung einer kombinierten OP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 2/14

    Rückwirkung demnächst erfolgender Klagezustellung: Hinnehmbare dem Kläger

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Dabei wird eine Zustellungsverzögerung von bis zu 14 Tagen regelmäßig hingenommen (vgl. nur BGH, Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 2/14, zitiert nach juris, mit zahlr. Nachw.).
  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Danach verjährt der Regressanspruch nach § 195 BGB in drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Mandant von der Person des Schuldners und von den - den Anspruch begründenden - Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2016, Az. IV ZR 58/16, zitiert nach juris; BGHZ 200, 172 ff.).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 08.06.1988, Az. IVb ZR 92/87, zitiert nach juris) wird die Zeitdauer der Verzögerung erst von der zunächst versuchten, fehlgeschlagenen Zustellung an gerechnet und die Frage, ob die spätere erfolgreiche Zustellung noch "demnächst" erfolgte, danach beantwortet, um welche Zeitspanne die Klagezustellung durch die Nachlässigkeit des Klägers hinausgeschoben wurde.
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    a) Der Senat unterstellt hierbei zu ihren Gunsten, dass die Beklagte zu 1) ihre aus dem Anwaltsvertrag folgende Pflicht, die Interessenlage der Klägerin umfassend zu klären und ihr nach dem Gebot des sichersten Weges dasjenige vorzuschlagen, was die größte Sicherheit versprach, das angestrebte Ziel zu erreichen (vgl. hierzu BGH NJW 2012, 2435; NJW 2009, 1589; Fahrendorf in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. Rn 429ff., 566ff.), schuldhaft verletzt hat.
  • BGH, 15.01.2009 - IX ZR 166/07

    Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über den Inhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    a) Der Senat unterstellt hierbei zu ihren Gunsten, dass die Beklagte zu 1) ihre aus dem Anwaltsvertrag folgende Pflicht, die Interessenlage der Klägerin umfassend zu klären und ihr nach dem Gebot des sichersten Weges dasjenige vorzuschlagen, was die größte Sicherheit versprach, das angestrebte Ziel zu erreichen (vgl. hierzu BGH NJW 2012, 2435; NJW 2009, 1589; Fahrendorf in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. Rn 429ff., 566ff.), schuldhaft verletzt hat.
  • BGH, 01.02.2008 - V ZR 47/07

    Umfang des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Insbesondere liegt hier auch kein Fall der sog. Gesamtkausalität vor, der es rechtfertigen könnte, die verbleibende Unklarheit der Behandlungsseite anzulasten (vgl. hierzu OLG Koblenz VersR 2008, 648; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. B Rn 260).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Im Rahmen des § 287 ZPO genügt für die richterliche Überzeugungbildung eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHZ 159, 254; BGH, VersR 2004, 118; Laufs, a.a.O, XI. Rz.58).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 7 U 156/02

    Arzthaftung: Beweislast des Patienten für einen Schadeneintritt während einer

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Kann der Schaden eines Patienten sowohl durch den durch die Einwilligung gedeckten und behandlungsfehlerfrei durchgeführten Teil des Eingriffs als auch durch den durch die Einwilligung nicht mehr gedeckten und daher nicht rechtmäßigen Teil verursacht worden sein, so haftet der Arzt grundsätzlich nur dann, wenn der Patient beweist, dass der Schaden durch den nicht rechtmäßigen Teil verursacht worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2003, Az. 7 U 156/02, zit. nach juris; Martis/Winkhart, aaO., A 2134, m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2017 - 4 U 1229/15
    Im Rahmen des § 287 ZPO genügt für die richterliche Überzeugungbildung eine überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHZ 159, 254; BGH, VersR 2004, 118; Laufs, a.a.O, XI. Rz.58).
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