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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10635
OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04 (https://dejure.org/2006,10635)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.06.2006 - 4 U 124/04 (https://dejure.org/2006,10635)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 4 U 124/04 (https://dejure.org/2006,10635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Anerkenntnisses bei außergerichtlichem Angebot auf Nachbesserung und dem späteren Absehen von diesem Angebot im Zivilprozess; Anforderungen an die den Anlass zur Anrufung eines Gerichts gebenden Umstände

  • Judicialis

    ZPO § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Kein sofortiges Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 93 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sofortiges Anerkenntnis im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 6 O 270/03
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.04.1999 - 5 W 10/99

    Veranlassung des Schuldners zur Klageerhebung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Zwar musste der Beklagte den in der mündlichen Verhandlung beschränkten Anspruch nicht schon vorher anerkennen, um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen, weil der Beklagte erst dann anerkennen braucht, wenn die Klage zulässig und schlüssig geworden ist (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576; NJW-RR 1997, 699; OLG Düsseldorf MDR 1999, 1349; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; Pfälz.
  • OLG Naumburg, 12.12.2002 - 8 WF 236/02

    Zur Prozesskostenlast bei Anerkenntnis des Beklagten im Rahmen einer unzulässigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Zwar musste der Beklagte den in der mündlichen Verhandlung beschränkten Anspruch nicht schon vorher anerkennen, um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen, weil der Beklagte erst dann anerkennen braucht, wenn die Klage zulässig und schlüssig geworden ist (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576; NJW-RR 1997, 699; OLG Düsseldorf MDR 1999, 1349; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; Pfälz.
  • OLG Hamm, 06.02.1990 - 20 W 65/89
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Zwar musste der Beklagte den in der mündlichen Verhandlung beschränkten Anspruch nicht schon vorher anerkennen, um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen, weil der Beklagte erst dann anerkennen braucht, wenn die Klage zulässig und schlüssig geworden ist (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576; NJW-RR 1997, 699; OLG Düsseldorf MDR 1999, 1349; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; Pfälz.
  • OLG Frankfurt, 16.09.1983 - 5 W 9/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Auch wenn es dabei allein auf das vorprozessuale Verhalten des Beklagten ankommt, kann auch sein späteres prozessuales Gebahren als Indiz für die Beurteilung der Frage mit herangezogen werden, ob der Beklagte sich so verhalten hat, dass der Kläger annehmen durfte, ohne gerichtliche Hilfe sein Ziel erreichen zu können (allg. Meinung vgl. OLG Frankfurt/Main, MDR 1984, 149; OLG München MDR 1966, 682; OLG Karlsruhe BB 1980, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, JurBüro 1982, 1083; Belz in MüKo.
  • OLG Nürnberg, 19.09.1996 - 4 W 2286/96

    Sofortiges Anerkenntnis nach Abschluß des vorgreiflichen verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Zwar musste der Beklagte den in der mündlichen Verhandlung beschränkten Anspruch nicht schon vorher anerkennen, um die Kostenfolge des § 93 ZPO auszulösen, weil der Beklagte erst dann anerkennen braucht, wenn die Klage zulässig und schlüssig geworden ist (OLG Naumburg FamRZ 2003, 1576; NJW-RR 1997, 699; OLG Düsseldorf MDR 1999, 1349; OLG Hamm, JurBüro 1990, 915; Pfälz.
  • OLG Zweibrücken, 21.10.1981 - 7 W 21/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Auch wenn es dabei allein auf das vorprozessuale Verhalten des Beklagten ankommt, kann auch sein späteres prozessuales Gebahren als Indiz für die Beurteilung der Frage mit herangezogen werden, ob der Beklagte sich so verhalten hat, dass der Kläger annehmen durfte, ohne gerichtliche Hilfe sein Ziel erreichen zu können (allg. Meinung vgl. OLG Frankfurt/Main, MDR 1984, 149; OLG München MDR 1966, 682; OLG Karlsruhe BB 1980, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, JurBüro 1982, 1083; Belz in MüKo.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1964 - 3 W 334/64
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04
    Auch wenn es dabei allein auf das vorprozessuale Verhalten des Beklagten ankommt, kann auch sein späteres prozessuales Gebahren als Indiz für die Beurteilung der Frage mit herangezogen werden, ob der Beklagte sich so verhalten hat, dass der Kläger annehmen durfte, ohne gerichtliche Hilfe sein Ziel erreichen zu können (allg. Meinung vgl. OLG Frankfurt/Main, MDR 1984, 149; OLG München MDR 1966, 682; OLG Karlsruhe BB 1980, 599; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, JurBüro 1982, 1083; Belz in MüKo.
  • OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).

    Auf die Frage, ob das Anerkenntnis des Beklagten ein sofortiges war, kommt es, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, von vornherein nicht mehr an (vgl. etwa OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 26 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 22, 26 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

    Es bedarf bei dieser Sachlage auch keiner weiteren Auseinandersetzung damit, dass ein Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO zwar regelmäßig auch dann noch "sofort" erfolgt, wenn es unverzüglich nach dem Zeitpunkt erklärt wird, in dem das Klagevorbringen erstmals den gestellten Antrag rechtfertigt (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 9 [juris]), dass es jedoch bei einer Umformulierung eines Antrags anders liegen könnte, wenn sich das Klagebegehren der Sache nach nicht ändert (vgl. OLG München, Urt. v. 21.04.1994 - 6 U 6893/92 - Tz. 4 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37078
OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04 (https://dejure.org/2009,37078)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2009 - 4 U 124/04 (https://dejure.org/2009,37078)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 (https://dejure.org/2009,37078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Strenge Anforderungen an Nachweis über fehlende freie Willensbildung wegen chronischer Schizophrenie zur Durchsetzung des Anspruchs auf Rückübertragung eines Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Chronische Schizophrenie - fehlende Geschäftsfähigkeit?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04
    Für die Geschäftsunfähigkeit kommt es darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht gesprochen werden kann, etwa weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen, oder weil die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen, ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung, ausgelöst wird (vgl. BGH NJW 1970, 1680, 1681 [BGH 19.06.1970 - IV ZR 83/69] ; BGH NJW 1996, 918, 919 [BGH 05.12.1995 - XI ZR 70/95] ).
  • BGH, 06.05.1965 - III ZR 229/64

    Vermutung der Geschäftsunfähigkeit bei bestehender krankhafter Störung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04
    Die Feststellung einer bestimmten Erkrankung führt hinsichtlich der Frage der Willensbildung auch nicht zu Beweiserleichterungen; denn es gibt keinen Erfahrungssatz, dass eine Geisteskrankheit, bzw. eine sonstige krankhafte Störung der Geistestätigkeit, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Ausschluss der freien Willensbestimmung führen muss (vgl. BGH, WM 1965, 895).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 4 U 124/04
    Für die Geschäftsunfähigkeit kommt es darauf an, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist, oder ob von einer freien Willensbildung nicht gesprochen werden kann, etwa weil Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen, oder weil die Willensbildung durch unkontrollierte Triebe und Vorstellungen, ähnlich einer mechanischen Verknüpfung von Ursache und Wirkung, ausgelöst wird (vgl. BGH NJW 1970, 1680, 1681 [BGH 19.06.1970 - IV ZR 83/69] ; BGH NJW 1996, 918, 919 [BGH 05.12.1995 - XI ZR 70/95] ).
  • LG Aachen, 27.05.2014 - 10 O 227/13

    Voraussetzungen für die Festellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen

    Die Beweislast erstreckt sich auch auf Anknüpfungstatsachen (bestimmte Verhaltensweisen der Beklagten zu 1. in der Vergangenheit), die evtl. von einem Sachverständigen herangezogen werden, um Feststellungen zu einer psychiatrischen Erkrankung in der Vergangenheit zu treffen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 -, juris ), so dass etwaige Zweifel im vorliegenden Fall zu Lasten der Beklagten gehen.

    Vielmehr kommt es auch bei einer chronischen Schizophrenie in der Regel auf die konkrete Ausprägung der psychopathologischen Symptomatik zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 -, juris ).

    Danach zeigt eine chronische Schizophrenie über einen Zeitraum von langen Jahren in der Regel keine vollständig gleichbleibende, ständig konstante Symptomatik (vgl. Nachweise bei OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. September 2009 - 4 U 124/04 -, a.a.O.: Bleuler , Lehrbuch der Psychiatrie, 15. Aufl. 1983, S. 449; Nedopil , Forensische Psychiatrie, 3. Aufl. 2007, S. 144).

  • LG Paderborn, 06.03.2018 - 2 O 282/17
    (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.09.2009, 4 U 124/04, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm - 4 U 124/04   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,9453
OLG Hamm - 4 U 124/04 (https://dejure.org/9999,9453)
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