Weitere Entscheidung unten: SG Dessau-Roßlau, 20.02.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4788
OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06 (https://dejure.org/2006,4788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.2006 - 4 U 124/06 (https://dejure.org/2006,4788)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 2006 - 4 U 124/06 (https://dejure.org/2006,4788)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wegfall der Dringlichkeit im einstweiligen Rechtschutz

    Wenn der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, macht er deutlich, dass ihm die vorläufige Regelung doch nicht so eilig ist.

  • markenmagazin:recht

    Wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Dringlichkeit nach § 12 UWG / Wer als Antragssteller die mündliche Verhandlung über eine einstweilige Verfügung versäumt, torpediert die Dringlichkeit seines Anliegens

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • aufrecht.de

    Wettbewerbsrechtliche Dringlichkeitsvermutung im einstweiligen Rechtsschutz wird durch Nichterscheinen widerlegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit des Hinweises auf das Rücktrittsrecht bei einer EBay-Auktion; Verstoß gegen die gesetzlich gebotene klare und verständliche Information über ein etwaiges Widerrufsrecht oder Rückgaberecht des Käufers; Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8; ; UWG § 12 Abs. 2; ; BGB § 312 d Abs. 1; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 108
  • GRUR 2007, 173
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93

    Voraussetzungen der Eilbedürftigkeit; Flucht in die Säumnis

    Auszug aus OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen lässt (vgl. OLG Hamm OLGR 1992, 384; OLG Frankfurt WRP 1995, 502; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage, Rdn. 87; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage, Kap. 45, Rdn. 47 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    An der Dringlichkeit fehlt es gleichermaßen, wenn der Antragsteller zunächst ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Versäumung des Termins auf einem Versehen beruht oder prozesstaktisch motiviert ist (OLG Hamm, GRUR 2007, 173 - interoptik.de ).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    ee) An der Dringlichkeit fehlt es gleichermaßen, wenn der Antragsteller zunächst ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Versäumung des Termins auf einem Versehen beruht oder prozesstaktisch motiviert ist (OLG Hamm, GRUR 2007, 173 - interoptik.de ).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20

    Keine Dringlichkeit, wenn der Antragsteller im Widerspruchstermin säumig bleibt

    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    (5) An der Dringlichkeit fehlt es gleichermaßen, wenn der Antragsteller zunächst ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lässt, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Versäumung des Termins auf einem Versehen beruht oder prozesstaktisch motiviert ist (OLG Hamm, GRUR 2007, 173 - interoptik.de ).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 13 U 205/08

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Flucht des Verfügungsklägers in die

    Zu den Umständen, unter denen die Dringlichkeit als widerlegt angesehen wird, gehört nicht nur das unbegründete Zuwarten mit der Beantragung der einstweiligen Verfügung, sondern auch verzögerndes Verhalten des Antragstellers im Prozess (OLG Hamm, GRUR 2007, 173, 174).
  • LG Halle, 01.06.2012 - 2 O 3/12

    Einstweilige Verfügung im Urheberrecht: Reduzierter Maßstab hinsichtlich

    Die Kammer hält für - mit der Ausnahme der zitierten Entscheidung des zuständigen Berufungssenats - bislang allgemein anerkannt, dass das beschleunigte Betreiben eines Anspruches selbst keine Eilbedürftigkeit begründet, sondern nur umgekehrt ein nicht beschleunigtes Betreiben eines Anspruches eine aus anderem Grund entstandene Eilbedürftigkeit wieder entfallen lassen oder andere Indizien für eine Eilbedürftigkeit widerlegen kann (Drescher, in: MünchKomm-ZPO, 3. Aufl., § 935 Rn. 19; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 31. Aufl., § 935 Rn. 8, § 940 Rn. 5; Fischer, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, § 935 Rn. 4 a. E.; von der obergerichtlichen Rechtsprechung im Bereich des Urheberrechts etwa KG, Urteil vom 9. Februar 2001, 5 U 9667/00, Rn. 14; für andere Rechtsbereiche etwa OLG Celle, Beschluss vom 9. Juli 2008, 13 U 144/08, Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 31. August 2006, 4 U 124/06, Rn. 17 f.; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 2003, 1 W 31/03, Rn. 2; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26. April 2001, 3 U 268/00, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 1999, 22 U 170/99, Rn. 3 bis 5; wie auch die nachfolgenden Entscheidungen zitiert jeweils nach Juris; in der urheberrechtlichen Kommentarliteratur etwa: Kefferpütz, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., vor §§ 97 ff. UrhG Rn. 85).
  • OLG Hamm, 27.01.2011 - 4 U 183/10

    Antrag auf einstweiligen Rechtschutz einer Gewerkschaft gegenüber einem Verlag

    Diese Vermutung ist dann widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gegeben hat, dass es ihm doch nicht eilig ist (Senat, MMR 2009, 628 -Internetvertrieb von Bundesligakarten; Senat GRUR 2007, 173, 174 -interoptik.de; Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 29. Auflage, § 12 Rn. 3.15).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2008 - 37 O 74/08

    Zu der Untersagung von irreführender Lebensmittelwerbung

    Diese Vermutung ist im Entscheidungsfall nicht widerlegt, weil der Sachverhalt keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme bietet, die Antragstellerin habe durch ihr Verhalten selbst zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Verfolgung des in Rede stehenden Verhaltens der Antragsgegnerin nicht eilig sei (vgl. OLG Hamm GRUR 2007, 173, 174; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 277; Traub WRP 1996, 707), selbst wenn man in diesem Zusammenhang zur Widerlegung der Dringlichkeit auch die grob fahrlässige Unkenntnis der Tatsachen genügen lässt, die den Wettbewerbsverstoß begründen (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O.) Im Entscheidungsfall wird die Dringlichkeit insbesondere weder dadurch widerlegt, dass die Unternehmen der Nordmann - Unternehmensgruppe, der auch die Antragstellerin angehört, bereits seit langem B vertreiben (1.) noch dadurch, dass Aussagen der Antragsgegnerin zu Calcium und Magnesium in B bereits Gegenstand der Abmahnung der Antragstellerin vom 3. April 2008 (vgl. AG 5) waren (2.).
  • KG, 19.06.2008 - 2 W 100/08

    Einstweilige Verfügung: Zuwarten mit der Forderung, Personalmaßnahmen für

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das überlange Zuwarten des Antragstellers mit der Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes eine ursprünglich etwaig bestehende Dringlichkeit beseitigt (vgl. u.a. OLG Hamm, NJW-RR 2007, 108 [109] zum Wettbewerbsrecht; OLG Bremen, MDR 2004, 50 [51], zum Mietrecht; OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 550 [550], zum Medienrecht; KG, NJW-RR 2001, 1201 [1202], zum Urheberrecht; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 825 [826], zum Bauwerkvertragsrecht; ferner Drescher in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, § 935 Fn. 69, mit weiterem, umfangreichem Rechtsprechungsnachweis).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 6 O 342/08

    Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Beschlüsse von

    Zwar entfällt die Vermutung der Dringlichkeit dann, wenn der Antragsteller durch zögerliche Behandlung und Verfolgung der Sache selbst zu erkennen gibt, dass ihm die Sache nicht eilig ist (OLG Hamm GRUR 2007, 173, 174 [OLG Hamm 31.08.2006 - 4 U 124/06] ; OLG-Hamburg GRUR-RR 2002, 277 m.w.N.).
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   SG Dessau-Roßlau, 20.02.2009 - S 4 U 124/06   

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