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   OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04   

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OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,8463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,8463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,8463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 348
  • GRUR-RR 2005, 141
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04
    1) § 13 Abs. 5 UWG enthält einen besonderen Missbrauchstatbestand, der ungeachtet einer an sich bestehenden Klagebefugnis -selbst einer solchen des unmittelbar betroffenen Mitbewerbers (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090 -Mißbräuchliche Mehrfachverfolgung)- die Klage des missbräuchlich vorgehenden Wettbewerbers unzulässig macht.
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04
    Nach ihr liegt ein Missbrauch vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzfähige Interessen verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 2001, 148, 150 -Vielfachabmahner; Köhler / Piper, UWG, 3. Auflage, § 13 Rdn. 59).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2008 - 8 O 163/02
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04
    Die Beklagte zu 1) erwirkte am 14. November 2002 eine einstweilige Verfügung gegen die Klägerin, mit der dieser ein Vorgehen gegen die von der Beklagten belieferten Betriebe untersagt wurde (8 O 163/02 LG Kleve).
  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Ein Indiz für den Rechtsmissbrauch kann auch darin liegen, dass sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt (OLG München, GRUR-RR 2012, 169, 171; OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1162 Rn. 29; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141 - Sortenreinheit).
  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner; Senat GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner ; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 05.01.2012 - 4 U 161/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Auftretens als Privatverkäufer

    (vgl. zum Vorstehenden BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10ff.).
  • OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines

    Mit dieser Interessenwahrnehmung verträgt es sich in keiner Weise, wenn ein Mitbewerber seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht und damit missbraucht (OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142 - Sortenreinheit).

    Auch wenn der vorliegende Fall nicht unter die bereits anerkannten Fallgruppen fällt, hat er aber mit jenen Fällen gemeinsam, dass das Vorgehen des Wettbewerbers mit einem Makel behaftet ist, der es rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142 - Sortenreinheit).

  • OLG Hamm, 22.11.2011 - 4 U 98/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Mobilfunkzubehör mit der Angabe "volle

    (vgl. zum Vorstehenden u.a. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 29. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10ff.).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 5 U 80/14

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2014 - 4 U 118/13 = BeckRS 2014, 08619); vgl. u. a. BGH, Urteil vom 5.10.2000 - I ZR 237/98 (München) = GRUR 2001, 260 m w. N.; OLG Hamm, Urteil vom 22.6.2004 - 4 U 13/04 Sortenreinheit = GRUR-RR 2005, 141 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 19.07.2011 - 4 U 22/11

    Zur Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" an Produktbeschreibungen und zur

    Das ist beispielsweise auch der Fall, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht hat, sich den Anspruch abkaufen zu lassen (vgl. Senat, GRUR-RR 2005, 141; Köhler/Bornkamm, a.a.O, § 8, Rn 4.10; Harte/Henning/ Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn 316) oder wenn die Streitigkeiten zwischen den Parteien durch einen Vergleich erledigt werden sollen, ohne dass gerade auch das Abstellen der beanstandeten Verstöße gesichert wurde (Senat, Urt. v. 20.01.2011, Az. 4 U 175/10).
  • LG Münster, 16.06.2015 - 25 O 133/13

    Wenn eine Kanzlei die Andere "vernichten" will

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler/Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).
  • OLG Hamm, 11.07.2013 - 4 U 34/13

    Missbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Der Anspruchsberechtigte muss mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgen und diese müssen unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. u.a. BGH GRUR 2002, 260 - Vielfachabmahner ; Senat, GRUR-RR 2005, 141, 142; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.10).

    Hierin schlägt der Kläger der Beklagten neben diversen Zahlungen nämlich unverhohlen vor, sich die zuvor mit den ausgesprochenen Abmahnungen geltend gemachten Unterlassungsansprüche in der Weise abkaufen zu lassen, dass die Beklagte ihrerseits nicht mehr aus der einstweiligen Verfügung vom 18.04.2012 gegen ihn vorgeht (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation Senat Urt. v. 19.08.2010 - 4 U 35/10, GRUR-RR 2005, 141; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.23).

  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 5 U 40/15

    Unzulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen Rechtsmissbräuchlichkeit

  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 4 U 175/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

  • OLG Hamm, 10.08.2015 - 5 U 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

  • LG Bonn, 18.03.2015 - 1 O 46/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Verhaltens i.R.d. Geltendmachung eines

  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 4 U 35/10
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

  • OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13

    Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem

  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
  • LG Bielefeld, 18.10.2011 - 15 O 123/11

    § 242 BGB ist neben § 8 IV UWG anwendbar

  • LG Frankenthal, 04.07.2011 - 2 HKO 69/11

    Zu den Grenzen der Informationspflichten nach § 5 TMG in wettbewerbsrechtlicher

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   OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 4 U 13/04   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 4 U 13/04 (https://dejure.org/2004,41992)
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