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   OLG Frankfurt, 09.09.1999 - 4 U 13/99   

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OLG Frankfurt, 09.09.1999 - 4 U 13/99 (https://dejure.org/1999,23831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.09.1999 - 4 U 13/99 (https://dejure.org/1999,23831)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. September 1999 - 4 U 13/99 (https://dejure.org/1999,23831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Art 5 EuGVÜ, Art 18 EuGVÜ, § 302 AktG, § 303 AktG, § 39 ZPO
    Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen italienische Muttergesellschaft einer deutschen, in Konkurs gefallenen Tochtergesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale und örtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen italienische Muttergesellschaft einer deutschen, in Konkurs gefallenen Tochtergesellschaft

  • unalex.eu

    Art. 5 Nr. 1, 18 EuGVÜ
    Vertragliche Angelegenheiten - Gesellschafts- und vereinsrechtliche Ansprüche - Rüge der Zuständigkeit - Bestimmung von Form und Zeitpunkt für die Zuständigkleitsrüge nach der lex fori

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1987 - II ZR 188/86

    Inanspruchnahme einer US-Brokerfirma; Internationaler Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.1999 - 4 U 13/99
    Der deutschen Prozeßrechtsliteratur sind überschaubare Maßstäbe schwerlich zu entnehmen (für Anwendung des § 39 ZPO: Münchner Kommentar (Patzina) Rn. 14 zu § 39 ZPO; differenzierend in Bezug auf § 504 ZPO, Stein-Jonas Anm. 15 zu § 39 ZPO; ebenso Musielak Rn. 9 zu § 39 ZPO; völlig unklar Baumbach-Lauterbach (Albers) Anm. 1 zu Art. 18 EuGVÜ unter "AnerkVollstrAbk"; Zöller, Rn. 1 zu Art. 18 EuGVÜ, während die Praxis nach den vom Senat vertretenen Maßstäben entschieden hat (OLG Düsseldorf RIW 1990, 669; Landgericht Darmstadt WM 1994, 1565, 1570), der vom BGH entschiedene Fall in NJW 1987, 3081 nicht den Bereich des EuGVÜ betraf).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.1999 - 4 U 13/99
    Bei entsprechender Abhängigkeit ist die Beeinträchtigung auch nicht zu vermuten (BGHZ 122, 123 f.; Baumbach-Hueck (Zöllner), GmbHG Rn. 80 f. Stichwort "GmbH-KonzernR"; Altmeppen/Roth GmbHG Rn. 117 f., Anhang § 13).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.1999 - 4 U 13/99
    Etwas anderes ist auch nicht der erstinstanzlich angeführten Entscheidung des BGH (BGHZ 134, 127 f.) zu entnehmen, die sich mit der Frage auseinandersetzt, ob für die Rüge der internationalen Zuständigkeit die Klageerwiderungsfrist zu wahren sei und zur Stützung der dies ablehnenden Auffassung auf Art. 18 EuGVÜ und LugÜ verweist, die für die Frage der Rechtzeitigkeit der Zuständigkeitsrüge auf die Anwendung innerstaatlicher Regeln nicht verzichten könnten.
  • BGH, 13.01.1997 - II ZR 304/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.09.1999 - 4 U 13/99
    Hier ist die Klage indessen auf den Aspekt des qualifizierten faktischen Konzerns gegen die die Mandantin angeblich beherrschende italienische Muttergesellschaft analog §§ 302, 303 Aktiengesetz gestützt worden, für die eine Zuständigkeit akzessorisch zu der des primären Anspruchs nicht gilt, da die Haftung auf einem anderen rechtlichen Grund basiert, der nicht vertraglicher Art ist (BGH DStR 1997, 503 f.).
  • LG Flensburg, 24.06.2015 - 2 O 133/13

    Rückabwicklung einer finanzierten Beteiligung an einem Medienfonds nach Widerruf

    Vielmehr lässt sich der Beklagte iSd. Art. 24 EuGVVO a.F. schon durch eine schriftliche Klageerwiderung iSd. § 277 Abs. 1 ZPO rügelos auf das Verfahren ein, wenn in ihr zu einem anderen Aspekt als dem der internationalen Zuständigkeit Stellung genommen wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 9.9.1999 - 4 U 13/99, juris, zum EuGVÜ; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Auflage, Art. 24 EuGVVO Rn. 15).
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