Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03   

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https://dejure.org/2007,16167
OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2007,16167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2007 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2007,16167)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2007,16167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 25 Abs. 2; ; MarkenG § 26 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 5
    Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2004, 763, 764 - d-c-fix/CD-FIX; WRP 2004, 909, 912 - Ferrari-Pferd; WRP 2004, 865 - Mustang).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH WRP 2004, 763, 764 - d-c-fix/CD-FIX; WRP 2004, 909, 912 - Ferrari-Pferd; WRP 2004, 865 - Mustang).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03
    Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke reicht auch deren Verwendung als Zweitmarke aus (BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; GRUR 2000, 510 f. - Contura; GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro Dach; BGH, Urt. v. 08.02.2007).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03
    Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke reicht auch deren Verwendung als Zweitmarke aus (BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; GRUR 2000, 510 f. - Contura; GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro Dach; BGH, Urt. v. 08.02.2007).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus OLG Hamm, 11.10.2007 - 4 U 134/03
    Zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke reicht auch deren Verwendung als Zweitmarke aus (BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; GRUR 2000, 510 f. - Contura; GRUR 2002, 171, 174 - Marlboro Dach; BGH, Urt. v. 08.02.2007).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03   

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https://dejure.org/2004,10960
OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,10960)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.04.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,10960)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. April 2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,10960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen ; Vorliegen der Schlussrechnungsreife; Einwendungen des Schuldners

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 151 S. 1 1. Alt.; ; BGB § 398 S. 2; ; BGB § 404; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 649 S. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; ; VOB/B § 8 Nr. 6; ; VOB/B § 16 Nr. 1 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    Zur fehlenden Schlussrechnung (Hausbauvertrag) des Auftragnehmers bei erlangter Schlussrechnungsreife und zu den daraus resultierenden Ansprüchen der Auftragnehmerseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterstellung von Schlussrechnungsreife durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abschlagszahlung nach Vertragsbeendigung! (IBR 2005, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03
    Dann nämlich ist die Leistung des Auftragnehmers (hier also des Zedenten) schlussrechnungsfähig (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A. 2002, Rn 1228 m.w.N.; BGH BauR 1987, 453; BGH BauR 1991, 81 ff, 82 ).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03
    Der Begriff "Einwendungen" in § 404 BGB ist im denkbar weitesten Sinne zu verstehen (vgl. etwa BAG DB 1994, 2295 ff, 2997).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1999 - 22 U 226/98

    Aufrechnung gegen Werklohnforderung mit Schadenersatzansprüchen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03
    Der fast vollständige Fertigstellungsgrad führt im Übrigen auch deshalb zur Schlussrechnungsreife, weil den Umständen nach nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der Unternehmer die geringfügigen Restarbeiten noch ausführt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 231 f).
  • BGH, 25.10.1990 - VII ZR 201/89

    Anspruch auf Abschlagszahlungen beim Pauschalvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03
    Dann nämlich ist die Leistung des Auftragnehmers (hier also des Zedenten) schlussrechnungsfähig (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. A. 2002, Rn 1228 m.w.N.; BGH BauR 1987, 453; BGH BauR 1991, 81 ff, 82 ).
  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.04.2004 - 4 U 134/03
    Deshalb sind auch "Einwendungen" zu berücksichtigen, deren Tatbestandsvoraussetzungen zwar zum Zeitpunkt der Abtretung noch nicht vorlagen, die aber ihrem Rechtsgrund nach zu diesem Zeitpunkt in dem Vertrag angelegt waren und sich - so wie hier - erst aus der Weiterentwicklung des Schuldverhältnisses ergeben haben (BGH NJW-RR 1989, 1207 f, 1208 m.w.N.; vgl. zum Ganzen auch Staudinger-Busche, 1999, § 404 Rn 10 f m.w.N.).
  • OLG Celle, 31.10.2007 - 14 U 95/07

    Bauarbeiten zur Errichtung der Schleuse Uelzen II im Elbeseitenkanal;

    Die Klage aus einer Abschlagsrechnung bleibt ungeachtet einer zwischenzeitlich eingetretenen Schlussrechnungsreife zulässig, wenn noch keine Schlussrechnung erteilt ist und die Abschlagsforderung bereits vor Schlussrechnungsreife eingeklagt worden ist (Abweichung von OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153).

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, dass bereits die bloße Schlussrechnungsreife einen Erlöschenstatbestand für den Anspruch auf Abschlagszahlung bilde (vgl. OLG Nürnberg, NZBau 2000, 509. Brandenburgisches Oberlandesgericht, BauR 2005, 153).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03   

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https://dejure.org/2004,12259
OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,12259)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,12259)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,12259)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zivilrechtsstreit: Ausschluss von Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 296a ZPO; § 296 ZPO; § 23 Abs. 1 NdsNachbarG; § 912 BGB; § 1004 Abs. 1 BGB; § 25 NdsNachbarG
    Zulässigkeit des Vortrages nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf Zeugenvernehmung nach Erlass eines Teilurteils; Anspruch auf Beseitigung eines Nachbargrundstücks; Gesetzliche Ausschlussfrist für die Erhebung der Nachbarrechtsklage gem. § 25 NdsNachbarG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Vortrages nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf Zeugenvernehmung nach Erlass eines Teilurteils; Anspruch auf Beseitigung eines Nachbargrundstücks; Gesetzliche Ausschlussfrist für die Erhebung der Nachbarrechtsklage gem. § 25 NdsNachbarG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.07.1992 - 19 U 231/91

    Verfahrens- und Kostenrecht; verspätetes Vorbringen; Zurückweisung verspäteten

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03
    Vielmehr ist der unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Köln (vgl. FamRZ 1992, 1317) in der Kommentarliteratur (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 296 a ZPO Rn. 4) vertretenen Auffassung zu folgen, dass unter "Urteil" i. S. v. § 296 a ZPO ein Teilurteil (nur) dann nicht verstanden werden kann, wenn die anschließende Verhandlung noch den hier maßgeblichen Rest erfassen kann, wenn also Gegenstand der anschließenden Verhandlung ein Teil des bereits durch Teilurteil beschiedenen Streitgegenstandes ist.
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2004 - 4 U 134/03
    Willkürliche Behauptungen "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" ohne jegliche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigen jedoch eine Beweisanordnung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht (vgl. BGH MDR 2003, 1365, 1366).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.06.2004 - 4 U 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19986
OLG Hamm, 01.06.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,19986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.06.2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,19986)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2004,19986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

    Auszug aus OLG Hamm, 01.06.2004 - 4 U 134/03
    Danach liegt eine rechtserhaltende Benutzung auch dann vor, wenn der Verkehr die eingetragene und die benutzte Form als ein und dasselbe Zeichen ansieht und den hinzugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl. BGH GRUR 2002, 167 ff, 168 - Bit/Bud).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27537
OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2003,27537)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2003 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2003,27537)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2003 - 4 U 134/03 (https://dejure.org/2003,27537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • prewest.de PDF

    §§ 307, 535, 536 a.F. BGB
    Gewerberaummiete - Schönheitsreparaturverpflichtungen - Summierungseffekt der Klauseln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03
    Im Hinblick auf das Transparenzgebot hätte die Klägerin ein einschränkendes Verständnis dieser Klausel durch entsprechende Zusatzregelungen deutlich machen müssen (vgl. BGH NJW 1998, 3114 [=WM 1998, 592]).

    Eine solche Klausel ist bereits für sich gesehen unwirksam (BGH NJW 1998, 3114 [=WM 1998, 592] unter III. 2 a) und BGH ZMR 2003, 653, 654 [=WM 2003, 436] m.w. N. für Wohnraum; OLG Hamm ZMR 2002, 822 für Gewerberaummiete).

  • OLG Hamm, 05.07.2002 - 7 U 94/01

    Überwälzung der Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen durch AGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03
    Eine solche Klausel ist bereits für sich gesehen unwirksam (BGH NJW 1998, 3114 [=WM 1998, 592] unter III. 2 a) und BGH ZMR 2003, 653, 654 [=WM 2003, 436] m.w. N. für Wohnraum; OLG Hamm ZMR 2002, 822 für Gewerberaummiete).

    Dies stellt auch für den Fall der Gewerberaummiete eine mit dem wesentlichen Grundgedanken des § 536 a. F. BGB nicht zu vereinbarende Regelung dar (OLG Hamm ZMR 2002, 822; Landgericht Hamburg WM 1994, 675; Scheuer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V Rn. 207; Langenberg in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. § 548 Rn. 60; anderer Ansicht OLG Celle NZM 2003, 599; Wolf/Eckert/ Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 398).

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03
    Eine solche Klausel ist bereits für sich gesehen unwirksam (BGH NJW 1998, 3114 [=WM 1998, 592] unter III. 2 a) und BGH ZMR 2003, 653, 654 [=WM 2003, 436] m.w. N. für Wohnraum; OLG Hamm ZMR 2002, 822 für Gewerberaummiete).

    Im übrigen kann sich eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei ? und damit eine Unwirksamkeit der Gesamtregelung ? aus dem Zusammenwirken zweier Klauseln auch dann ergeben, wenn eine dieser Klauseln schon für sich gesehen unwirksam ist (BGH ZMR 2003, 653, 654 [=WM 2003, 436]).

  • OLG Celle, 07.05.2003 - 2 U 200/02

    Fiktive Reparaturkosten nach Maßgabe eines Kostenvoranschlages; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03
    Dies stellt auch für den Fall der Gewerberaummiete eine mit dem wesentlichen Grundgedanken des § 536 a. F. BGB nicht zu vereinbarende Regelung dar (OLG Hamm ZMR 2002, 822; Landgericht Hamburg WM 1994, 675; Scheuer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V Rn. 207; Langenberg in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl. § 548 Rn. 60; anderer Ansicht OLG Celle NZM 2003, 599; Wolf/Eckert/ Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 398).
  • BGH, 02.12.1992 - VIII ARZ 5/92

    Formularmäßige Übertragung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1993, 532 [=WM 1993, 175]) können auch jeweils für sich genommen unbedenkliche Klauseln einen Summierungseffekt haben und in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.
  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZB 29/92

    Postulationsfähigkeit des angestellten Rechtsanwalts vor den Bezirksgerichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2003 - 4 U 134/03
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 1993, 532 [=WM 1993, 175]) können auch jeweils für sich genommen unbedenkliche Klauseln einen Summierungseffekt haben und in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen.
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