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   OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04 (Hs)   

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OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04 (Hs) (https://dejure.org/2005,8945)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 U 135/04 (Hs) (https://dejure.org/2005,8945)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 U 135/04 (Hs) (https://dejure.org/2005,8945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Belastungsausgleichs nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG); Öffnung der Stromversorgung für jeden Abnehmer als Voraussetzung der allgemeinen Versorgung im Sinne des § 1 KWKG; Maßgeblichkeit ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Anspruch eines Energieversorgungsunternehmens ohne Stromnetz auf Belastungsausgleich nach § 5 Abs. 1 KWKG KWKG §§ 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2, Abs. 2; 3 Abs. 1 S. 1; 4; 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 ZNER 2004, 18

  • Judicialis

    KWKG § 1; ; KWKG § 2; ; KWKG § ... 2 Abs. 1 S. 1; ; KWKG § 2 Abs. 1 S. 3; ; KWKG § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; KWKG § 2 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; ; KWKG § 2 Abs. 1 S. 3 Ziff. 2; ; KWKG § 2 Abs. 2; ; KWKG § 3; ; KWKG § 3 Abs. 1; ; KWKG § 3 Abs. 1 S. 1; ; KWKG § 3 Abs. 1 S. 1 1. Halbs.; ; KWKG § 3 Abs. 1 S. 1 2. Halbs.; ; KWKG § 3 Abs. 2; ; KWKG § 3 Abs. 3; ; KWKG § 3 Abs. 4; ; KWKG § 4; ; KWKG § 4 Abs. 1; ; KWKG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; KWKG § 4 Abs. 2; ; KWKG § 5; ; KWKG § 5 Abs. 1; ; KWKG § 5 Abs. 1 S. 1; ; KWKG § 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ; KWKG § 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2; ; KWKG § 5 Abs. 1 S. 2; ; KWKG § 5 Abs. 5; ; KWKG § 5 Abs. 5 Satz 2; ; EnWG § 3 Abs. 1; ; EnWG § 10; ; EnWG § 10 Abs. 1; ; EnWG § 10 Abs. 1 S. 1; ; GWB § 1; ; BGB § 242; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; HGB § 352; ; UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 14 Abs. 3 Satz 1; ; KWK-AusbauG § 12 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KWKG § 1
    Begriff der allgemeinen Versorgung im Sinne der Kraft-Wärme-Koppelung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Belastungsausgleich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.03.2004 - VIII ZR 213/02

    Begriff der allgemeinen Versorgung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04
    Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg durch das am 10. März 2004 verkündete Urteil (RdE 2004, 167 ff.) insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin wegen eines Betrages von mehr als 102.569,79 EUR (200.609,09 DM) nebst 5 % Zinsen seit dem 28. September 2000 zurückgewiesen worden ist und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Auch der BGH (Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 169) hat in seiner Revisionsentscheidung inzidenter bestätigt, dass aufgrund des bestehenden Liefervertrages nicht von einem Wegfall der Förderung auszugehen ist.

    Anders als in den Fällen des § 2 Abs. 1 Satz 1 KWKG und des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KWKG ist nicht erforderlich, dass sie die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicherstellt und als Energieversorger bereits am 31. Dezember 1999 tätig war (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 169; Hermann, RdE 2000, 184, 187).

    Danach ist auch im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG erforderlich, dass der Strom für die allgemeine Versorgung bestimmt ist (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 169; BGH, Urt. v. 11. Februar 2002, RdE 2004, VIII ZR 236/02, 164, 165; Bräutigam/Reichert - Clauß, RdE 2003, 210, 211).

    Eine allgemeine Versorgung im Sinne des § 1 KWKG liegt unter Berücksichtigung von § 2 Abs. 3 EnWG a. F. (in der seinerzeit geltenden Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998, BGBl. I S. 730) dann vor, wenn die Versorgung nicht von vornherein auf bestimmte Abnehmer begrenzt, sondern grundsätzlich für jeden Abnehmer offen ist (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 170).

    Aufgrund des erkennbaren Willens des Gesetzgebers, den nach § 1 KWKG bezweckten Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung in der allgemeinen Versorgung auf den Bestand vor dem 01. Januar 2000 zu begrenzen, ist weiter erforderlich, dass eine allgemeine Versorgung bereits vor dem 01. Januar 2000 vorlag (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 170).

    Insbesondere diente die Aufzählung der "gewerblichen, freiberuflichen und privaten Abnehmer" in der Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 169) allein dazu, diese von der rein industriellen Versorgung abzugrenzen.

    Doch lässt sich der nach § 1 KWKG bezweckte Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung vor sinkenden Strompreisen im liberalisierten Strommarkt nur verwirklichen, wenn der Vergütungsanspruch dem Anlagenbetreiber zugute kommt (BGH, Urt. v. 11. Februar 2004, VIII ZR 236/02, RdE 2004, 164, 165 f.; Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 170).

    i) Demgemäß hat auch der BGH (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167 ff.) inzidenter die Vereinbarkeit des KWKG sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit europäischem Recht bejaht.

    Der Anspruch auf Belastungsausgleich steht mithin auch einem Netzbetreiber zu, der seinerseits nach § 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 KWKG zum Belastungsausgleich verpflichtet ist (BGH, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 170; Salje, aaO, § 5 RN 8 f.).

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 236/02

    Energierecht - Vergütung für Strom

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04
    Danach ist auch im Fall des § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 KWKG erforderlich, dass der Strom für die allgemeine Versorgung bestimmt ist (BGH, Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 169; BGH, Urt. v. 11. Februar 2002, RdE 2004, VIII ZR 236/02, 164, 165; Bräutigam/Reichert - Clauß, RdE 2003, 210, 211).

    Doch lässt sich der nach § 1 KWKG bezweckte Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung vor sinkenden Strompreisen im liberalisierten Strommarkt nur verwirklichen, wenn der Vergütungsanspruch dem Anlagenbetreiber zugute kommt (BGH, Urt. v. 11. Februar 2004, VIII ZR 236/02, RdE 2004, 164, 165 f.; Urt. v. 10. März 2004, VIII ZR 213/02, RdE 2004, 167, 170).

  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann der Umweltschutz Beschränkungen der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen (EuGH v. 13. März 2001 - Rs. C-379/98, PreussenElektra AG gegen Schhleswag AG, Slg. 2001, 2099; v. 14. Juli 1998 - Rs. C-389/96, Aher-Waggon GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1998, 4473; v. 20. September 1988 - Rs. C-302/86, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark, Slg. 1988, 4607).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann der Umweltschutz Beschränkungen der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen (EuGH v. 13. März 2001 - Rs. C-379/98, PreussenElektra AG gegen Schhleswag AG, Slg. 2001, 2099; v. 14. Juli 1998 - Rs. C-389/96, Aher-Waggon GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1998, 4473; v. 20. September 1988 - Rs. C-302/86, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark, Slg. 1988, 4607).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-389/96

    Aher-Waggon

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann der Umweltschutz Beschränkungen der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen (EuGH v. 13. März 2001 - Rs. C-379/98, PreussenElektra AG gegen Schhleswag AG, Slg. 2001, 2099; v. 14. Juli 1998 - Rs. C-389/96, Aher-Waggon GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1998, 4473; v. 20. September 1988 - Rs. C-302/86, Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark, Slg. 1988, 4607).
  • LG Halle, 31.05.2001 - 10 O 134/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2005 - 4 U 135/04
    die Beklagte unter Abänderung des am 31. Mai 2001 verkündeten Urteils des Landgerichts Halle, Aktenzeichen 10 O 134/00, zu verurteilen, an die Klägerin 263.829,39 DM (134.893,83 EUR) nebst 5 % Zinsen seit dem 04. August 2000 sowie weitere 200.609,09 DM (102.569,80 EUR) nebst 5 % Zinsen seit dem 8. September 2000 sowie weitere 175.444,41 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 28. März 2000 zu zahlen.
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 91/05

    Geltendmachung von Belastungsausgleich nach dem KWKG; Rechtsfolgen der Versäumung

    Insoweit hat das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin erneut zurückgewiesen (ZNER 2005, 158) Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der vom Berufungsgericht wiederum zugelassenen Revision.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - I-4 U 135/04   

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https://dejure.org/2005,11187
OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - I-4 U 135/04 (https://dejure.org/2005,11187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2005 - I-4 U 135/04 (https://dejure.org/2005,11187)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - I-4 U 135/04 (https://dejure.org/2005,11187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung eines Rechtsmittels; Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs; Bestehen eines Versicherungsschutzes für eine durch Brand beschädigte Bergehalle; Erfüllungsanspruch auf Grund versicherungsrechtlicher Vertrauenshaftung; Haftung wegen positiver ...

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 2; ; AFB 87 § 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 519 Abs. 2; AFB 87 § 2 Nr. 1
    Auswirkungen der Benennung nur eines von mehreren Streitgenossen der Gegenseite, wenn damit sämtliche gemeint sind, auf die Zulässigkeit einer Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 6 U 59/99

    Haftung für Erwerbsschaden trotz unfallunabhängigen Verlusts einer neuen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04
    Wird die angefochtene Entscheidung in dieser Weise in der Berufungsschrift gekennzeichnet, so liegt eine der Vorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO genügende Bezeichnung des angefochtenen Urteils selbst dann vor, wenn es an dem Zusatz "u. a." hinter dem Namen des aufgeführten Streitgenossen fehlt (BGH NJW 1969, 928, 929; OLG Hamm MDR 2000, 539; OLGR Brandenburg 1998, 219, 220 f.; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1023).
  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04
    b) Ebenso wenig steht den Klägern ein Erfüllungsanspruch aufgrund der versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung (BGHZ 40, 22, 24 f.; Kollhosser in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 43 Rn. 29 ff.; Langheid in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 43 Rn. 39 ff.) zu.
  • BGH, 19.03.1969 - VIII ZR 63/67

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04
    Wird die angefochtene Entscheidung in dieser Weise in der Berufungsschrift gekennzeichnet, so liegt eine der Vorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO genügende Bezeichnung des angefochtenen Urteils selbst dann vor, wenn es an dem Zusatz "u. a." hinter dem Namen des aufgeführten Streitgenossen fehlt (BGH NJW 1969, 928, 929; OLG Hamm MDR 2000, 539; OLGR Brandenburg 1998, 219, 220 f.; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1023).
  • OLG Bremen, 21.02.1995 - 3 U 140/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04
    Wird die angefochtene Entscheidung in dieser Weise in der Berufungsschrift gekennzeichnet, so liegt eine der Vorschrift des § 519 Abs. 2 ZPO genügende Bezeichnung des angefochtenen Urteils selbst dann vor, wenn es an dem Zusatz "u. a." hinter dem Namen des aufgeführten Streitgenossen fehlt (BGH NJW 1969, 928, 929; OLG Hamm MDR 2000, 539; OLGR Brandenburg 1998, 219, 220 f.; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1023).
  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2005 - 4 U 135/04
    Eine solche Beschränkung folgt, wenn auf der Gegenseite mehrere Streitgenossen stehen, z.B. daraus, dass in der Rechtsmittelschrift nur zwei von drei Rechtsmittelgegnern bezeichnet werden (BGH NJW 1961, 2347).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04   

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https://dejure.org/2005,24463
OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24463)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.02.2005 - 4 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24463)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - 4 U 135/04 (https://dejure.org/2005,24463)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Konstanz, 16.06.2000 - 3 O 241/00
    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    soweit lediglich die Ausführungen des Landgerichts Konstanz [[ 3 O 241/00 ]] zitiert werden, ohne auf die anders lautende Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 10.2.2002 in Sachen Gut zum Leben ./. Junge Union, Stadtverband Neu-Isenburg - 12 U 179/98, hingewiesen wird,.

    Hieran anknüpfend hat die Beklagte das im gegenständlichen Urteil des LG Konstanz [[ 3 O 241/00 ]] vom 16.6.2000 (Anlage K 11, dort S. 11 Mitte) festgehaltene Geständnis der dortigen Klageparteien aufgegriffen und sich zu eigen gemacht; wonach "die Mitglieder des Trägervereins der Holdinggesellschaft direkte finanzielle Spenden an die Glaubensgemeinschaft leisten." Klägerbevollmächtigte in jenem Prozess vor dem Landgericht Konstanz [[ 3 O 241/00 ]] waren die Rechtsanwälte Dres.

    Entsprechend dem Vorbringen der Beklagten (vgl. Bl. 162 d.A.) wird die vom Landgericht Konstanz [[ 3 O 241/00 ]] festgestellte Spendenpraxis nunmehr auch von den Klägern konzediert (vgl. Schriftsatz vom 6.7.04, S. 11 - Bl. 218 d.A.).

    Was die Berufung hieran auszusetzen hat, verträgt sich zudem nicht mit dem Standpunkt, den die dortigen Klageparteien in dem erwähnten Rechtsstreit vor dem Landgericht Konstanz [[ 3 O 241/00 ]] eingenommen haben.

    Die "Bundgemeinde" ist unstreitig ein Anlaufschwerpunkt der sonstigen Aktivitäten innerhalb der Glaubensgemeinschaft; im Tatbestand des - im Artikel vom 5.1.2002 (Anl. K 10) erläuterten - Urteils des Landgerichts Konstanz [[ 3 O 241/00 ]] vom 16.6.2000 - unstreitiger Sachverhalt - wird sie als der der "Leitungskreis" der GUL angeführt (vgl. K 11, dort S. 3).

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Nach der Beweisregel des § 186 StGB ist der Anspruchssteller allerdings erst dann für die Unrichtigkeit der beanstandeten Tatsachenbehauptujig voll beweisbelastet, nachdem der Gegner in der Wahrheitsfrage ein "non liquet" erreicht und sein berechtigtes Interesse an der Äußerung nachgewiesen hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1985, 1621, 1622; 1987, 2225, 2226).

    Es ist das Resultat wertenden Betrachtung, wenn bestimmte Wirklichkeitsausschnitte - noch dazu plakativ und/oder bildhaft wie hier - in einen übergreifenden Ordnungs- bzw.Strukturzusammenhang gestellt werden (vgl. auch BGH NJW 1987, 2225, 2227).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Soweit die Kläger - ohnehin nur andeutungshaft - das Vorliegen "versteckter" Tatsachenbehauptungen in den Raum stellen, ist diese Ansicht bereits unvereinbar mit dem Grundsatz, dass bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungsmöglichkeiten der rechtlichen Beurteilung derjenige Erklärungswert zugrunde zu legen ist, der dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BGHZ 139, 95, 103 f.; BGH NJW 2004, 598, 599; ferner Senatsbeschluss vom 2.4.04 - 4 W 35/04 - in einem u.a. vom klagenden Verein angestrengten Eilverfahren).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Denn bei einer derart engen Verknüpfung von Tatsachenmitteilung und Werturteil darf der Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit nicht dadurch verkürzt werden, dass ein isoliertes Element aus dem Zusammenhang gerissen und isoliert wird (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 1996, 1131, 1133).
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Soweit die Kläger - ohnehin nur andeutungshaft - das Vorliegen "versteckter" Tatsachenbehauptungen in den Raum stellen, ist diese Ansicht bereits unvereinbar mit dem Grundsatz, dass bei mehreren, sich nicht gegenseitig ausschließenden Deutungsmöglichkeiten der rechtlichen Beurteilung derjenige Erklärungswert zugrunde zu legen ist, der dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (vgl. BGHZ 139, 95, 103 f.; BGH NJW 2004, 598, 599; ferner Senatsbeschluss vom 2.4.04 - 4 W 35/04 - in einem u.a. vom klagenden Verein angestrengten Eilverfahren).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Das unvoreingenommene Durchschnittspublikum, auf dessen Verständnis vom Gesamteindruck einer Aussage abzustellen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGHZ 45, 296, 304; 95, 212, 215), konnte deshalb nicht umhin, auch die hier umstrittene - folgerichtig im letzten Absatz stehende - Äußerung auf die dargelegte leitmotivartige Gedankenführung zu beziehen.
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Ein dahingehender Aussagecharakter, bei dem die Diffamierung der Betroffenen im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden sollen (Vgl. hierzu BGHZ 143, 199),.
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Nach der Beweisregel des § 186 StGB ist der Anspruchssteller allerdings erst dann für die Unrichtigkeit der beanstandeten Tatsachenbehauptujig voll beweisbelastet, nachdem der Gegner in der Wahrheitsfrage ein "non liquet" erreicht und sein berechtigtes Interesse an der Äußerung nachgewiesen hat (ständige Rechtsprechung seit BGH, NJW 1985, 1621, 1622; 1987, 2225, 2226).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Auch bei der Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Werturteil kommt es bei der Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung darauf an, wie sie unter Berücksichtigung des Sprachgebrauchs vom unvoreingenommenen Durchschnittspublikum verstanden wird; hierbei sind insbesondere der Kontext und etwaige sonstige Begleitumstände zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH NJW 2005, 279, 281).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2005 - 4 U 135/04
    Das unvoreingenommene Durchschnittspublikum, auf dessen Verständnis vom Gesamteindruck einer Aussage abzustellen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGHZ 45, 296, 304; 95, 212, 215), konnte deshalb nicht umhin, auch die hier umstrittene - folgerichtig im letzten Absatz stehende - Äußerung auf die dargelegte leitmotivartige Gedankenführung zu beziehen.
  • BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02

    Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen

  • OLG Hamburg, 10.02.1982 - 3 W 12/82

    Antrag eines Betriebsratsvorsitzenden auf Erlass einer gerichtlichen Anordnung

  • OLG Stuttgart, 11.06.1975 - 4 U 142/74

    Rechtsschutzinteresse bei weit zurückliegendem Sachverhalt; Einordnung eines

  • VGH Bayern, 04.04.2008 - 7 B 06.1179

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch

    "Der Verwaltungsgerichtshof lässt - jedenfalls was die Äußerung der Frau ****** "Ich bin das absolute Gesetz selbst" betrifft - offen, ob der Kläger prozessführungsbefugt bzw. aktiv legitimiert ist (kritisch hierzu OLG Bamberg vom 13.12.2004 Az. 4 U 135/04); denn die Berufung ist jedenfalls in der Sache unbegründet.
  • VGH Bayern, 29.09.2005 - 7 B 03.1369

    Kritische Aussagen des Sektenbeauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche

    Der Verwaltungsgerichtshof lässt - jedenfalls was die Äußerung der Frau Wittek "Ich bin das absolute Gesetz selbst" betrifft - offen, ob der Kläger prozessführungsbefugt bzw. aktiv legitimiert ist (kritisch hierzu OLG Bamberg vom 13.12.2004 Az. 4 U 135/04); denn die Berufung ist jedenfalls in der Sache unbegründet.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,41709
OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 135/04 (https://dejure.org/2004,41709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.2004 - 4 U 135/04 (https://dejure.org/2004,41709)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 2004 - 4 U 135/04 (https://dejure.org/2004,41709)
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