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   OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06   

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https://dejure.org/2007,11529
OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06 (https://dejure.org/2007,11529)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 4 U 135/06 (https://dejure.org/2007,11529)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 4 U 135/06 (https://dejure.org/2007,11529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Leistungen aus einer Diebstahlversicherung wegen der Nichtangabe einer früheren Anfertigung eines Duplikatschlüssels; Bedeutung der Kenntnis von nachgefertigten Schlüsseln für die Aufklärung eines Kfz - Diebstahls

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2. Satz 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; VVG § 6 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 6 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen falscher Angaben zum Vorhandensein eines Duplikatschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 14.06.2002 - 10 U 7/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06
    Maßgeblich ist, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer in der Situation des Klägers diese Frage verstehen und dementsprechend beantworten musste (OLG Koblenz, r + s 2003, 450 f. (450)).
  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06
    Der Versicherungsnehmer, der die Vermögensinteressen des Versicherers durch falsche Angaben bereits gefährdet hat, kann dem drohenden Anspruchsverlust nur entgehen, wenn er dem Versicherer den wahren Sachverhalt aus eigenem Antrieb vollständig und unmissverständlich offenbart, bevor dem Versicherer selbst die Unrichtigkeit aufgefallen ist (BGH, v. 05.12.2001, IV ZR 225/00, juris Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 21.09.2001 - 10 U 1669/00

    Teilkaskoversicherung - Nachweis des "äußeren Bildes" eines Diebstahls -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06
    Hiernach liegt keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschangabe vor, wenn der Versicherungsnehmer den fälschlicherweise als Handschuhfachschlüssel angesehenen Werkstattschlüssel nicht angibt (OLG Koblenz, v. 21.09.2001, 10 U 1669/00, juris 3. LS).
  • OLG Frankfurt, 24.03.1999 - 7 U 64/98

    Diebstahl nach möglicherweise dem VN unbekannter Schlüsselduplizierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06
    Zwar kann im Einzelfall die aus § 6 Abs. 3 VVG resultierende Beweislastverteilung zulasten des Versicherungsnehmers dann nicht gelten, wenn die Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Duplizierung streitig ist (OLG Frankfurt, v. 24.03.1999, 7 U 64/98, juris LS).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.04.2007 - 4 U 135/06
    Der Leistungsfreiheit der Beklagten stehen auch nicht die Grundsätze der "Relevanzrechtsprechung" entgegen, wonach eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung, die folgenlos geblieben ist, nur dann zur Leistungsfreiheit führt, wenn der Obliegenheitsverstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden trifft (BGH, VersR 1984, 228).
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