Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - I-4 U 136/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Anspruchs auf Haftpflichtversicherungsschutz; Vom Deckungsschutz nicht erfasste Erfüllungssurrogate
- Judicialis
AHB § 4 I (6) a); ; AHB § 4 I (6) b); ; AHB § 4 I (6) Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 1Abs. 1 Satz 1
Ausschluss von Erfüllungssurrogaten vom Deckungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 14.06.2005 - 3 O 409/04
- OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - I-4 U 136/05
- BGH, 15.11.2006 - IV ZR 116/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Stuttgart, 30.11.2000 - 7 U 130/00
Betriebshaftpflichtversicherung: Ist entgangener Gewinn infolge von Baumängeln …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05
Der entgangene Gewinn ist aus der Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers Bestandteil des unmittelbaren vertraglichen Erfüllungsinteresses des geschädigten Gläubigers (vgl. Prölss/Voit/Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 4 AHB Rdn. 75, OLG Stuttgart VersR 2001, 187). - BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 183/83
Nutzungsausfall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05
Aus dem Verständnis des einen ist für den Gehalt des anderen angesichts der völlig unterschiedlichen Fassungen nichts zu gewinnen (vgl. BGH VersR 1985, 1153, 1154). - BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05
Dieses Klauselverständnis ist auch heute noch maßgeblich (vgl. BGH VersR 2005, 110, 112). - BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81
Umfang der Ausschlußklausel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05
Die Argumentation der Berufung, die sich auf BGHZ 88, 228 (= VersR 1984, 252) sowie BGH VersR 1999, 748 stützt, verkennt, dass sich jene Entscheidungen nicht auf die Erfüllungs-, sondern auf die Bearbeitungsklausel (§ 4 I (6 b) Abs. 1 AHB) beziehen. - BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98
Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2006 - 4 U 136/05
Die Argumentation der Berufung, die sich auf BGHZ 88, 228 (= VersR 1984, 252) sowie BGH VersR 1999, 748 stützt, verkennt, dass sich jene Entscheidungen nicht auf die Erfüllungs-, sondern auf die Bearbeitungsklausel (§ 4 I (6 b) Abs. 1 AHB) beziehen.
- OLG Düsseldorf, 16.10.2007 - 4 U 211/06
Deckungsschutz aus der Vermögenshaftpflichtversicherung für einen Steuerberater …
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer versteht die Regelung dahingehend, dass vom Haftpflichtversicherungsschutz Ansprüche Dritter ausgenommen sind, mit denen der Dritte sein unmittelbares Interesse an der vertraglich geschuldeten Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber verfolgt (BGH VersR 2005, 110, 112; Senat, Urteil vom 4. April 2006 - I-4 U 136/05 -).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz auf Grund einer pflichtwidrig erfolgten Anlageberatung aus positiver Vertragsverletzung; Information des Anlagevermittlers über die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Bonität und Seriosität der Kapitalsuchenden als notwendige Pflicht innerhalb eines ...
- rabüro.de
Schadensersatz von Anlageberater wegen fehlender Recherchen
- Judicialis
- rewis.io
- tilp.de
- rechtsportal.de
BGB § 280
Sorgfalts - und Aufklärungspflichten von Anlagevermittlern - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Schadensersatz von Anlagenberater wegen fehlender Recherchen
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Ehrlichkeit schützt vor Problemen
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.08.2005 - 4 O 702/04
- OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05
Unabhängig davon, ob Anlagevermittler besonderes Vertrauen genießen, sind sie verpflichtet, das Anlagekonzept (wenigstens) auf Plausibilität, insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen, da sie ansonsten keine sachgerechten Auskünfte erteilen können (vgl. BGH WM 2005, 1219 f.). - BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05
Steuererstattungen sind vorliegend nicht zu berücksichtigen, da die Gesellschaft, an der der Kläger sich beteiligt hat, gewerblich tätig ist (s. § 1 des Gesellschaftsvertrages Anlage K 2 S. 35), so dass es sich um betriebliche Einnahmen handelt (vgl. BGH WM 2006, 174 ff, 176). - BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05
Dazu bedurfte es grundsätzlich vorab der eigenen Information des Anlagevermittlers über die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Bonität und Seriosität der Kapitalsuchenden (vgl. BGH NJW-RR 2000, 998 ff). - BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2006 - 4 U 136/05
Der Anleger, der wie hier aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ist in der Regel bereits durch ihren Erwerb geschädigt (vgl. BGH WM 2005, 929 ff, 930 m.w.N.).
- LG Köln, 19.10.2006 - 15 O 637/05
Zustandekommen eines Beratungs- oder Auskunftsvertrages im Rahmen der …
Liegen insoweit objektive Daten nicht vor oder verfügt der Vermittler nur über unzureichende Kenntnisse, muss er dies dem Anlageinteressenten zumindest offen legen (BGH BB 1993, 1317, 1318; NJW-RR 2000, 998; NJW 2002, 2641; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006, 4 U 136/05).Die Abschätzung der Wirtschaftlichkeit des Anlageprodukts hängt in besonderem Maße davon ab, ob das der G eigene Risiko durch eine solche Versicherung effektiv begrenzt wird (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006, 4 U 136/05).
Ein Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ist in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH NJW 1994, 1405, 1407; NJW 2005, 1579, 1580; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006, 4 U 136/05).
- LG Köln, 19.10.2006 - 15 O 645/05
Zustandekommen eines Beratungs- oder Auskunftsvertrages im Rahmen einer …
Liegen insoweit objektive Daten nicht vor oder verfügt der Vermittler nur über unzureichende Kenntnisse, muss er dies dem Anlageinteressenten zumindest offen legen (BGH BB 1993, 1317, 1318; NJW-RR 2000, 998; NJW 2002, 2641; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006, 4 U 136/05).Die Abschätzung der Wirtschaftlichkeit des Anlageprodukts hängt in besonderem Maße davon ab, ob das der G eigene Risiko durch eine solche Versicherung effektiv begrenzt wird (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006, 4 U 136/05).
Ein Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, ist in der Regel bereits durch deren Erwerb geschädigt (BGH NJW 1994, 1405, 1407; NJW 2005, 1579, 1580; OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006, 4 U 136/05).
- OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06
Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds
Mit dem OLG Hamm (Urteil vom 21.2.2006, 4 U 136/05 - bei juris) ist der Senat der Auffassung, dass ein Anlageberater sich gerade bei risikoreichen Anlageformen - wie sie die Beteiligung an einem Filmfonds unzweifelhaft darstellt - eigene Informationen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anlage und - wenn (wie im vorliegenden Fall) dieser Aspekt so in der Vordergrund gestellt wird - den tatsächlichen Abschluss seriöser und dauerhafter Versicherungsverträge zu informieren hat, da er ansonsten dem Anleger keine sachgerechten Auskünfte erteilen kann.
- OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 175/06
Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds: Fehlerhaftigkeit des …
Mit dem OLG Hamm (Urteil vom 21.2.2006, 4 U 136/05, bei juris) ist der Senat der Auffassung, dass ein Anlageberater sich gerade bei risikoreichen Anlageformen - wie sie die Beteiligung an Filmproduktionen darstellt - eigene Informationen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anlage und - wenn (wie im vorliegenden Fall) dieser Aspekt so in der Vordergrund gestellt wird - den tatsächlichen Abschluss seriöser und dauerhafter Versicherungsverträge zu informieren hat, da er ansonsten dem Anleger keine sachgerechten Auskünfte erteilen kann. - OLG Köln, 15.04.2008 - 24 U 123/07
Zustandekommen eines konkludenten Beratungsvertrages bei Beratung eines Kunden …
Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist die Erlösausfallversicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Filmproduktionen - worauf im übrigen auch der Emissionsprospekt des B Filmfonds hinweist - nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist (so auch OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006 - 4 U 136/05 - zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 225/06
Haftung des Kapitalanlagevermittlers wegen Aufklärungspflichtverletzung: …
Mit dem OLG Hamm (Urteil vom 21.2.2006, 4 U 136/05, bei juris) ist der Senat der Auffassung, dass ein Anlageberater sich gerade bei risikoreichen Anlageformen - wie sie die Beteiligung an Filmproduktionen darstellt - eigene Informationen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anlage und - wenn (wie im vorliegenden Fall) dieser Aspekt so in der Vordergrund gestellt wird - den tatsächlichen Abschluss seriöser und dauerhafter Versicherungsverträge zu informieren hat, da er ansonsten dem Anleger keine sachgerechten Auskünfte erteilen kann. - OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 177/06
Anlageberatungsvertrag: Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung …
Mit dem OLG Hamm (Urteil vom 21.2.2006, 4 U 136/05, bei juris) ist der Senat der Auffassung, dass ein Anlageberater sich gerade bei risikoreichen Anlageformen - wie sie die Beteiligung an Filmproduktionen darstellt - eigene Informationen über die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anlage und - wenn (wie im vorliegenden Fall) dieser Aspekt so in der Vordergrund gestellt wird - den tatsächlichen Abschluss seriöser und dauerhafter Versicherungsverträge zu informieren hat, da er ansonsten dem Anleger keine sachgerechten Auskünfte erteilen kann. - OLG Köln, 19.08.2008 - 24 U 28/08
Hinweispflicht eines Anlageberaters auf die Risiken von Fondsanlagen; …
Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist die Erlösausfallversicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Filmproduktionen - worauf im Übrigen auch der Emissionsprospekt des B. Filmfonds hinweist - nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist (Urteil des Senats vom 15. April 2008 - 24 U 123/07 - so auch OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2006 - 4 U 136/05 - zitiert in der Juris-Datenbank). - LG Düsseldorf, 18.09.2009 - 2b O 245/08
Anspruch eines Kapitalanlegers gegenüber einem Anlageberater auf Schadenersatz …
Bei einer Kapitalanlage in Form einer Beteiligung an einem Filmfonds ist diese Versicherung von zentraler Bedeutung, weil der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Filmproduktionen nur schwer prognostiziert werden kann und daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, vgl. OLG Köln Urteil vom 15. April 2008, 24 U 123/07; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2006, 4 U 136/05 .
Rechtsprechung
SG Regensburg, 14.02.2007 - S 4 U 136/05 |
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 14.02.2007 - S 4 U 136/05
- LSG Bayern, 21.11.2007 - L 2 U 130/07