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   OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2381
OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04 (https://dejure.org/2004,2381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2004 - 4 U 137/04 (https://dejure.org/2004,2381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2004 - 4 U 137/04 (https://dejure.org/2004,2381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • aufrecht.de

    "zuzügl. Überführung" entspricht beim PKW Verkauf nicht der Preisangabenverordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Unterlassung einer Werbung für ein Kraftfahrzeug; Unterlassung wettbewerbswidriger Werbung; Unterlassung einer Preisangabe mit dem Hinweis "zuzügl. Überführung" für ein Kraftfahrzeug; Angabe von Endpreisen bei gewerbsmäßigen Angeboten an Letztverbraucher; ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 3 Nr. 2; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1; ; PAngV § 1 Abs. 6 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen die Grundsätze von Preiswahrheit und Preisklarheit bei fehlender Angabe der vollständigen Kosten beim Autokauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Preisangaben in Internetbörsen - Überführungskosten auch bei Möglichkeit der Selbstabholung anzugeben

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Vorsicht bei unbezifferten Überführungskosten!

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Autopreis muß auch die Überführungskosten ausweisen!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für die Bestellung von KfZ wettbewerbswidrig

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Überführungskosten sind zu beziffern

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Überführungskosten in Automobil-Werbung sind Preisbestandteil und müssen genau angegeben werden

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Überführungskosten sind zu beziffern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für die Bestellung von KfZ wettbewerbswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für die Bestellung von Kraftfahrzeugen unter Angabe des Preises mit dem Zusatz "zuzügl. Überführung" ist ohne Bezifferung der Überführungskosten wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 155/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung über importierte und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04
    Dazu gehören bei Angeboten des Verkaufs von Neuwagen auch die -wie hier-zwangsläufig anfallenden Überführungskosten zum Geschäftshaus des Verkäufers, wo der Verkehr in solchen Fällen die Übergabe des Fahrzeuges erwartet (BGH GRUR 1983, 443, 445 -KfZ-Endpreis; Baumbach/Hefermehl/Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage, § 1 PAngV Rdn.2).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04
    Nach dem Zweck dieser Verordnung soll nämlich dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand nicht vergleichbarer Preise unterschiedlicher Anbieter gewinnen muss (BGH WRP 2004, 490, 491 -FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 2001, 1166, 1168 -Fernflugpreise).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2004 - 4 U 137/04
    Nach dem Zweck dieser Verordnung soll nämlich dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand nicht vergleichbarer Preise unterschiedlicher Anbieter gewinnen muss (BGH WRP 2004, 490, 491 -FrühlingsgeFlüge; BGH GRUR 2001, 1166, 1168 -Fernflugpreise).
  • KG, 04.09.2012 - 5 U 103/11

    Pkw-Werbung mit Preis zzgl. - bezifferten - Überführungskosten

    Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 ?" ist nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gemäß § 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV unlauter, sondern auch (wegen spürbarer Beeinträchtigung) gemäß § 3 UWG unzulässig (Anschluss an bzw. Fortführung von OLG Bremen, 29. August 2008, 2 U 48/08 und OLG Schleswig, 23. Januar 2007, 6 U 65/06, Magazindienst 2007, 505; Abgrenzung zu BGH, 5. Juli 2001, I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise; BGH, 15. Januar 2004, I ZR 180/01, GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge; OLG Hamm, 25. November 2004, 4 U 137/04, DAR 2005, 157 und OLG Celle, 14. Oktober 2004, 13 U 187/04, OLGR Celle 2005, 208).(Rn.16).

    Soweit Obergerichte in von der Berufung angeführten Entscheidungen (OLG Hamm DAR 2005, 157; OLG Celle OLGR 2005, 208) darauf abgestellt haben, dass dort Überführungskosten noch nicht einmal beziffert worden sind (vgl. auch Senat, Urt. v. 20.08.2010 - 5 U 17/10), dass sich also aus der jeweiligen Werbung noch nicht einmal ein Endpreis errechnen ließ, lässt das keinen dahin gehenden, der Berufung günstigen, zwingenden Umkehrschluss zu, dass bei - wie hier - immerhin erfolgter Bezifferung besagte Spürbarkeitsschwelle nach Auffassung jener Gerichte etwa noch nicht überschritten gewesen wäre.

    Der Senat sieht sich (bezüglich § 3 Abs. 1 UWG) aus den oben angeführten Gründen auch nicht, jedenfalls nicht in entscheidungserheblicher ("tragender"), rechtlicher Divergenz zu den von der Berufung insoweit angeführten höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen, also weder zu BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugpreise, noch zu BGH GRUR 2004, 435 - FrühlingsgeFlüge, noch zu OLG Hamm DAR 2005, 157, und auch nicht zu OLG Celle OLGR 2005, 208.

  • LG Krefeld, 04.09.2007 - 12 O 12/07

    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

    Nach dem Zweck dieser Verordnung soll nämlich dem Verbraucher Klarheit über die Preise und deren Gestaltung verschafft und zugleich verhindert werden, dass er seine Preisvorstellungen anhand nicht vergleichbarer Preise unterschiedlicher Anbieter gewinnen muss (vgl. BGH WRP 2004, 490, 491; GRUR 2001, 1166, 1168; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2004 - 4 U 137/04 - Rn. 7 bei juris ).

    Zu den "sonstigen Preisbestandteilen" gehören im Kfz-Handel nach ganz überwiegender Meinung die Überführungskosten für Kraftfahrzeuge zumindest dann, wenn sie auf jeden Fall, also obligatorisch anfallen, weil der Händler dem Kunden nicht anbietet, das Fahrzeug selbst beim Hersteller abzuholen (vgl. nur OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004 - 13 U 187/04 - Rn. 8 bei juris ; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2004 - 4 U 137/04 - Rn. 8 bei juris ; OLG Schleswig, Urteil vom 23.01.2007 - 6 U 65/06 - Rn. 4 bei juris ).

    Gerade weil der Verbraucher hier nicht - auch nicht unter Erschwernissen - den genauen Endpreis erkennen kann, ist ein Fall gegeben, der wie ein Verstoß gegen den Grundsatz der Preiswahrheit eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung der Verbraucher mit sich bringt (vgl. ausführlich zur Verneinung einer nur unerheblichen Beeinträchtigung: OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2004 - 4 U 137/04 - Rn. 9 ff. bei juris ).

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2012 - 1 HKO 9414/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für den Verkauf von Kraftfahrzeugen ohne Angabe der

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass eine Reihe von Obergerichten eine spürbare Beeinträchtigung im Sinne der genannten Vorschriften dann verneint haben, wenn der Adressat der Werbung Grund- oder Endpreis leicht selbst errechnen konnte (vgl. etwa OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2009, 4 U 156/09, Rz. 47, für einen Verstoß gegen § 2 PAngV und OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2004, 4 U 137/04, Rz. 9 f, für einen Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV, jeweils zitiert nach juris/das Rechtsportal).
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