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   OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00   

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OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,5181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsschutz; Kapitalanlagenvermittler; Rechtsschutz gegen Schadensersatzklagen; Positive Vertragsverletzung eines Auskunftsvertrages; Bonitätsprüfung; Einstandspflichl des Haftpflichtversicherers; Renditen; Gewinnerwartungen

  • Judicialis

    AVB Vermögen § 4; ; AVB Vermögen § 1 Nr. 1; ; AVB Vermögen § 3 II Nr. 1; ; AVB Vermögen § 6; ; AVB Vermögen § 5 Nr. 3 a); ; AVB Vermögen § 4 Nr. 5; ; VVG § ... 1; ; VVG § 49; ; BGB § 278; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB Vermögen § 1 Nr. 1; AVB Vermögen § 4 Nr. 5; AVB Vermögen § 5 Nr. 3 a; AVB Vermögen § 6
    Verpflichtung des Versicherers aus einem nach Leistungsverweigerung abgeschlossenen Vergleich des VN (Kapitalanlageberaters) mit dem Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- Vergleichsabschluss nach Deckungsverweigerung- Risikodeckung für Kapitalanlagevermittler- Ausschlusstatbestand (Voraussagen über künftige Entwicklung, unterlassene Information zur Bonität, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 747
  • VersR 2002, 748
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 25.11.1999 - 27 U 46/99

    Internationaler Gerichtsstand für Herausgabe von Waren durch den ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Im übrigen hätte es der Beklagten oblegen vorzutragen, die Anleger hätten sich auch bei Kenntnis des Genehmigungsrisikos beteiligt (BGH, BB 2000, 431).
  • BGH, 26.04.1962 - II ZR 40/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557; Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Es ist bedeutungslos, ob gerade der Umstand, auf den sich der Beratungsfehler bezogen hat, für das Scheitern der Kapitalanlage ausschlaggebend war; entscheidend ist allein, dass durch den Beratungsfehler auf die Anlageentscheidung eingewirkt wurde (vgl. BGH, NNJW 1982, 1096; BGH, NJW 1992, 556; OLG Köln, BB 2000, 376).
  • OLG Hamm, 29.09.1993 - 20 U 96/93

    Haftpflichtprozeß; Vergleich; Treu und Glauben; Erfüllungsklausel; Fehlerhafte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Zwar muss die Beklagte die Vergleiche danach gegen sich gelten lassen (vgl. Prölss/Martin, a.a.O., § 154 Rdnr. 22 und OLG Hamm, VersR 1994, 925); es fehlt den Vergleichen aber eine Begründung, der sich bei einem Urteil entnehmen lässt, ob der Anspruch auf einer Grundlage beruht, die unter den Versicherungsschutz fällt.
  • LG München I, 04.03.1987 - 29 O 17579/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Wie in den letztgenannten Fällen muss daher auch bei einem Vergleich für die Entscheidung über den Deckungsanspruch auf das Parteivorbringen in dem Haftpflichtprozess zurück gegriffen werden (vgl. Voit, VersR 1988, 901).
  • OLG Koblenz, 06.04.1979 - 10 U 607/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
    Der Versicherungsschutz entfällt nämlich nur dann gänzlich, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen des Klägers eingreifen; er bleibt hingegen bestehen, wenn nur eine Pflichtverletzung übrig bleibt, die nicht von einem Ausschlusstatbestand erfasst wird, selbst wenn andere Pflichtverletzungen ausgeschlossen sein sollten (vgl. OLG Koblenz, VersR 1979, 830; BGH, VersR 1962, 557; Prölss/Martin, a.a.O., § 149 Rdnr. 31): Mehrere Pflichtverletzungen sind in einem solchen Fall nebeneinander ursächlich für die Haftung des Versicherungsnehmers und jede dieser Pflichtverletzungen kann hinweggedacht werden, ohne dass der Versicherungsschutz entfällt, solange nur eine haftungsbegründende Pflichtverletzung übrig bleibt, die versichert ist.
  • BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03

    Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der

    Die grundsätzliche Deckungsverpflichtung der Beklagten unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts und der vereinbarten Deckungshöchstsummen ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2001 (4 U 138/00, Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. November 2001 - IV ZR 68/01) nicht mehr im Streit.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18

    Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 164/07

    Zu den Voraussetzungen des Deckungsschutzes aus einer

    Diese Bindungswirkung tritt auch dann ein, wenn der Versicherer - wie hier - im Haftungsprozess nicht mitgewirkt hat (vgl. Senat VersR 2002, Seite 748).
  • OLG Nürnberg, 09.08.2021 - 8 U 1012/21

    Bindungswirkung eines im Haftpflichtverhältnis geschlossenen Vergleichs für das

    Der Versicherer kann sich dann nicht darauf berufen, dass der Vergleich nicht sachgerecht gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.1966 - II ZR 21/64, VersR 1966, 625; OLG Hamm, VersR 1994, 925; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 1/16

    Berufshaftpflichtversicherung: Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 23/06

    Betriebshaftpflichtversicherung: Bearbeitungsschaden

    Wenn ein Versicherer unberechtigt Deckung (in Form der Befreiung oder Abwehr) verweigert, ist der Versicherungsnehmer bei der Verteidigung der gegen ihn gerichteten Ansprüche frei (vgl. BGH, VersR 1992, 1505; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 748; OLG Köln, zfs 2006, 106; Voit/Knappmann, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2022 - 4 U 341/20

    Ansprüche aus einer D&O-Versicherung; Rückzahlung verauslagter Rechtsanwalts- und

    Mit anderen Worten muss für eine Wissentlichkeit zumindest ein dolus directus zweiten Grades vorliegen; ein dolus eventualis ist hingegen nicht ausreichend (BGH VersR 1991, 176 ; 1986, 647; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994 ; OLG München vom 14.12.1999 - 25 U 2854/99 - VersR 2000, 1490 L; OLG Köln vom 29.8.2000 - 9 U 4/00 - Senat - 4 U 138/00 - VersR 2002, 748 ; OLG Karlsruhe vom 20.2.2003 - 12 U 202/02).
  • LG Saarbrücken, 18.05.2006 - 12 O 438/05

    Wann ist Verspätung der Schadensanzeige verschuldet?

    Die Haftpflicht des Klägers steht aufgrund des im Haftpflichtprozess geschlossenen Vergleichs fest und kann im vorliegenden Deckungsprozess nicht mehr in Zweifel gezogen werden (vgl. § 154 Abs. 1 VVG sowie Prölss/Martin/Voit/Knappmann, Rdnr. 29 zu § 149 VVG; OLG Düsseldorf VersR 2002, 748, unter 1.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.01.2001 - 4 U 138/00   

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https://dejure.org/2001,24921
OLG Düsseldorf, 31.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,24921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,24921)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,24921)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 322/14

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckungsausschluss bei wissentlicher

    Allerdings hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (r+s 2002, 148 juris Rn. 34) angenommen, der Versicherungsschutz entfalle nur, wenn Ausschlusstatbestände für sämtliche in Betracht kommenden Pflichtverletzungen griffen.
  • OLG Köln, 09.12.2003 - 9 U 215/02

    Haftungsbegrenzung einer Berufshaftpflichtversicherung für fahrlässig fehlerhafte

    Es muss auf das Vorbringen der Parteien im Haftpflichtverfahren zurückgegriffen werden (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 2002, 148).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 4 U 138/00   

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https://dejure.org/2001,34375
OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,34375)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.10.2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,34375)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 (https://dejure.org/2001,34375)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Teilurteil zulässig? (IBR 2002, 291)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01

    Teilurteil über Restwerklohnforderung bei Widerklage auf Rückzahlung einer

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 m.w.N.).

    Insbesondere bei anderer Besetzung des Spruchkörpers oder bei Entscheidung durch einen anderen Senat, der für die Entscheidung über das Schlussurteil zuständig sein könnte, kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 aaO; OLG Frankfurt MDR 1998, 1053).

  • OLG Zweibrücken, 02.12.2004 - 4 U 25/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei Klage und Widerklage

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 27. Juni 2002 - 4 U145/01 = OLGReport 2003, 37, vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 1. April 2004 - 4 U 145/03, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03

    Teilurteil: Annahme der Gefahr widersprechender Entscheidungen bei einem

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 = OLGR 2003, 37 jew. m.w.N.).
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