Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 04.11.2019

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14463
OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19 (https://dejure.org/2020,14463)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 (https://dejure.org/2020,14463)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 4 U 1388/19 (https://dejure.org/2020,14463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Substantiierungspflicht des Patienten im Arzthaftungsprozess

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1415
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2010 - VI ZR 204/09

    Arzthaftung: Eingriffsaufklärung des Patienten in einem Telefonat

    Auszug aus OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19
    Aufklärungspflichtig ist grundsätzlich jeder Arzt für diejenigen Eingriffs- und Behandlungsmaßnahmen, die er selbst durchführt, soweit sein Fachgebiet betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 204/09 - juris).
  • OLG Dresden, 12.03.2018 - 4 U 1755/17

    Anforderungen an den Beweis der ordnungsgemäßen ärztlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19
    Der Beweis ist nicht erst dann geführt, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2018 -4 U 1755/17 - juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Auszug aus OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht worden, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14 - juris).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Auszug aus OLG Dresden, 12.05.2020 - 4 U 1388/19
    Wahrscheinlichkeiten im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren (so BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 - juris).
  • OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 U 1388/20

    1. Der vom Arzt zu führende Beweis für ein ausreichendes Aufklärungsgespräch

    Das Gericht kann seine Überzeugungsbildung auch dann auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist, die entsprechende Aufklärung seiner zum fraglichen Zeitpunkt praktizierten "ständigen Übung" entspricht und seine Angaben durch die ärztliche Dokumentation im Wesentlichen bestätigt wird (vgl. Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 - juris; Urteil vom 21.08.2020 - 4 U 1349/18 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 1462/23

    Gewährung einer Beihilfe zu den Aufwendungen für die Prostatamittel Terazosab und

    Eine offene Empfehlung bedeutet demnach entgegen der Auffassung des Klägers, dass ein medizinischer Standard aus der Empfehlung gerade nicht ableitbar ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 - juris Rn. 17).
  • OLG Dresden, 10.11.2023 - 4 U 906/23
    Die Klägerin setzt den Darlegungen des Sachverständigen erneut lediglich ihre eigene Meinung entgegen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 -, Rn. 12 - 13, juris, und Beschluss vom 21.12.2020 - 4 U 1775/20 -, Rn. 26, juris).
  • OLG Dresden, 21.08.2020 - 4 U 1349/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeldanspruch nach Bypass-Operation

    Das Gericht kann seine Überzeugungsbildung auch dann auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist, die entsprechende Aufklärung seiner zum fraglichen Zeitpunkt praktizierten "ständigen Übung" entspricht und seine Angaben - wie hier - durch die ärztliche Dokumentation im Wesentlichen bestätigt wird (vgl. Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 - juris; Senat, Beschluss vom 06.11.2019 - 4 U 1291/19 - juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,54390
OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19 (https://dejure.org/2019,54390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19 (https://dejure.org/2019,54390)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. November 2019 - 4 U 1388/19 (https://dejure.org/2019,54390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • medizinrechtsiegen.de

    Berufung im Arzthaftungsprozess - Substanziierungspflicht des klagenden Patienten

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Begründung von Zweifeln an der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung in einem Arzthaftungsverfahren; Aufklärung über die Wahrscheinlichkeit eines Risikos

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Sachvortrag im Berufungsverfahren nach erstinstanzlichem Gerichtsgutachten / Aufklärung über Alternativbehandlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.2010 - VI ZR 204/09

    Arzthaftung: Eingriffsaufklärung des Patienten in einem Telefonat

    Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
    Aufklärungspflichtig ist grundsätzlich jeder Arzt für diejenigen Eingriffs- und Behandlungsmaßnahmen, die er selbst durchführt, soweit sein Fachgebiet betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2010 - VI ZR 204/09 - juris).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
    Ist einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht worden, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass die Aufklärung im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2017 - 26 U 3/14 - juris).
  • OLG Dresden, 12.03.2018 - 4 U 1755/17

    Anforderungen an den Beweis der ordnungsgemäßen ärztlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
    Der Beweis ist nicht erst dann geführt, wenn sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert (vgl. Senat, Beschluss vom 12.03.2018 -4 U 1755/17 - juris).
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 143/13

    Arzthaftungsprozess wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nach einer

    Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer erinnern (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im

    Auszug aus OLG Dresden, 04.11.2019 - 4 U 1388/19
    Wahrscheinlichkeiten im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren (so BGH, Urteil vom 29.01.2019 - VI ZR 117/18 - juris).
  • OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20

    Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der

    Entgegen der Ansicht der Berufung müssen dem Patienten insbesondere keine genauen oder annähernd genauen Prozentzahlen über die Möglichkeit der Verwirklichung eines Behandlungsrisikos mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19 -, juris).

    Alternativ ist es ihm im Berufungsverfahren jedenfalls abzuverlangen, der nachvollziehbaren Darlegung eines Sachverständigen entgegengesetzte Stimmen aus der medizinischen Literatur und nicht lediglich - wie es hier der Fall ist - seine eigene Meinung entgegenzusetzen (Senat, Urteil vom 12.05.2020 - 4 U 1388/19 -, Rn. 12 - 13, juris).

  • OLG Dresden, 12.10.2023 - 4 U 466/23

    Abweichende Gutachtermeinung ist kein Grund für ergänzende Beweisaufnahme!

    Für eine ergänzende Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz genügt es nicht, wenn die Partei der durch ein Sachverständigengutachten untersetzten Begründung des erstinstanzlichen Urteils lediglich ihre abweichende Meinung entgegenstellt (Festhaltung Senat, Beschluss vom 10.1.2023 - 4 U 750/19; vom 4.11.2019 - 4 U 1388/19).

    Für konkrete Anhaltspunkte, die in einem Arzthaftungsprozess nach § 529 ZPO Zweifel an der erstinstanzlichen Beweiswürdigung begründen können, genügt es jedoch nicht, wenn die Klagepartei - wie hier - der medizinisch begründeten Auffassung eines erstinstanzlich bestellten Gerichtssachverständigen lediglich ihre eigene entgegenstellt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19 - juris; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018, Az. 4 U 750/19 - juris).

  • OLG Dresden, 12.08.2022 - 4 U 583/22

    Schadensersatz nach vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Ausreichende

    Zum anderen erfordert eine ordnungsgemäße Aufklärung grundsätzlich keine Facharztausbildung (vgl. Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19- juris; Hans. OLG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 5 U 10/17- juris).
  • OLG Dresden, 17.03.2022 - 4 U 2276/21

    Ansprüche wegen einer behaupteten Fehlbehandlung eines Schlaganfalls; Behandlung

    Erforderlich ist vielmehr, dass er entweder ein Privatgutachten vorlegt, zumindest aber selbst medizinische Fundstelen oder Leitlinien benennt, die für seine Behauptungen streiten (Festhaltung Senatsbeschluss vom 05.10.2020 - 4 U 1725/20 - juris, Rz. 10; vom 10.01.201´8 - 4 U 750/19, vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19; vom 16.11.2021 - 4 U 719/21 - jeweils nach juris).

    Erforderlich ist vielmehr, dass er entweder ein Privatgutachten vorlegt, zumindest aber selbst medizinische Fundstellen oder Leitlinien benennt, die für seine Behauptungen streiten (Senatsbeschlüsse vom 05.10.2020 - 4 U 1725/20 - juris, Rz. 10; vom 10.01.2018 - 4 U 750/19, vom 04.11.2019 - 4 U 1388/19; vom 16.11.2021 - 4 U 719/21 - jeweils nach juris).

  • OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19

    Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung

    Dies gilt auch mit Rücksicht darauf, dass aus vielerlei verständlichen Gründen Patienten und Angehörige sich im Nachhinein an den genauen Wortlaut solcher Gespräche, die für sie etwa vor allem von therapeutischer Bedeutung waren, nicht immer in allen Einzelheiten und insbesondere in Bezug auf Risiken erinnern, die ihnen als eher abstrakt und fernliegend erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2014 - VI ZR 143/13 - juris, Senat, Beschluss vom 04. November 2019 - 4 U 1388/19 -, Rn. 20, juris).
  • OLG Dresden, 07.01.2021 - 4 U 1725/20

    Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!

    Diesen Anforderungen genügt der Vortrag des Klägers nicht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 04. November 2019 - 4 U 1388/19 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Dresden, 13.09.2022 - 4 U 583/22

    Ansprüche wegen vermeintlich fehlerhafter ärztlicher Behandlung Nicht

    Zum anderen erfordert eine ordnungsgemäße Aufklärung grundsätzlich keine Facharztausbildung (vgl. Senat, Beschluss vom 04. November 2019, Az. 4 U 1388/19- juris; Hans. OLG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. 5 U 10/17- juris).
  • OLG Dresden, 14.03.2023 - 4 U 2288/22

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei einem groben

    Erforderlich ist vielmehr, dass er entweder ein Privatgutachten vorlegt, zumindest aber selbst medizinische Fundstellen oder Leitlinien benennt, die für seine Behauptungen streiten (Senatsbeschluss 17. März 2022 - 4 U 2276/21 -, juris; vom 5. Oktober 2020 - 4 U 1725/20, juris, Rz. 10 vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/19; vom 4. November 2019 - 4 U 1388/19 und vom 16. November 2021 - 4 U 719/21, jeweils nach juris).
  • OLG Dresden, 05.10.2020 - 4 U 1725/20

    Sachverständiger darf sich zuarbeiten lassen!

    Diesen Anforderungen genügt der Vortrag des Klägers nicht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 04. November 2019 - 4 U 1388/19 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Dresden, 16.11.2021 - 4 U 719/21

    1. Hat das erstinstanzliche Gericht die Passivlegitimation des Beklagten aus

    Für konkrete Anhaltspunkte, die in einem Arzthaftungsverfahren im Sinne des § 529 ZPO Zweifel an der erstinstanzlichen Beweiswürdigung wecken können, reicht es nach gefestigter Senatsrechtsprechung nicht aus, dass der Kläger - wie hier - der medizinisch begründeten Auffassung eines erstinstanzlich bestellten Gerichtssachverständigen lediglich seine eigene entgegenstellt (Senatsbeschluss vom 5.10.2020 - 4 U 1725/20, juris, Rz. 10; Beschluss vom 10.01.2018 - 4 U 750/19; Beschluss vom 4.11.2019 - 4 U 1388/19, jeweils nach juris).
  • OLG Dresden, 27.06.2023 - 4 U 694/21

    Anforderungen an die Auswahl des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess

  • OLG Dresden, 08.06.2023 - 4 U 2532/22

    Zulässigkeit erstmaligen Bestreitens im erstinstanzlichen Urteil als unstreitig

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