Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 22.02.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5291
OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04 (https://dejure.org/2004,5291)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.08.2004 - 4 U 139/04 (https://dejure.org/2004,5291)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. August 2004 - 4 U 139/04 (https://dejure.org/2004,5291)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Prüfungspflichten eines Rechtsanwalts bei Erstellung einer Berufungsschrift mittels Computerprogramm; Zur Weiterleitungspflicht des angerufenen, unzuständigen Gerichts

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 517; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 517; ZPO § 522 Abs. 1 S. 1
    Berufungseinlegung bei örtlich unzuständigem Gericht am letzten Tag der Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungseinlegung bei örtlich unzuständigem Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungseinlegung bei unzuständigem Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 591
  • VersR 2005, 1000
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04
    Im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtsmitteleinlegung und die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift muss der Rechtsanwalt, der Berufung einlegt, die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (vgl. etwa BGH VersR 1995, 1372, 1373; BGH VersR 1998, 608, 609; BGH VersR 1999, 1170, 1171, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04
    Unterbleibt die Weiterleitung, so ist der Partei Wiedereinsetzung unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BVerfG NJW 2001, 1343; BGH VersR 1998 und 1999, jeweils a.a.O.).
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04
    Im Hinblick auf die Bedeutung der Rechtsmitteleinlegung und die inhaltlichen Anforderungen an eine Rechtsmittelschrift muss der Rechtsanwalt, der Berufung einlegt, die Berufungsschrift persönlich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen (vgl. etwa BGH VersR 1995, 1372, 1373; BGH VersR 1998, 608, 609; BGH VersR 1999, 1170, 1171, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.08.2004 - 4 U 139/04
    Unterbleibt die Weiterleitung, so ist der Partei Wiedereinsetzung unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht (vgl. BVerfG NJW 1995, 3173, 3175; BVerfG NJW 2001, 1343; BGH VersR 1998 und 1999, jeweils a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.2005 - 3 W 168/05

    Wohnungseigentumsverfahren in Rheinland-Pfalz: Verschulden des auswärtigen

    Es ist anerkannten Rechts, dass für ein Gericht, das weder mit der Sache vorher befasst war noch für die Rechtsmitteleinlegung zuständig ist, keine generelle Fürsorgepflicht besteht, durch Hinweise oder geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (BGH NJW-RR 2004, 1655, 1656; Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10. August 2004, - 4 U 139/04-, veröffentlicht in OLGR Zweibrücken 2005, 57 und MDR 2005, 591).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6946
OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04 (https://dejure.org/2005,6946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2005 - 4 U 139/04 (https://dejure.org/2005,6946)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 4 U 139/04 (https://dejure.org/2005,6946)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Einlösung von Medaillen (Spiel-Token) in Geld zu Wettbewerbszwecken; Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit; Verstoß gegen die Gewerbeordnung (GewO)

  • Judicialis

    GewO § 33 c; ; UWG § 1 a. F.; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 4 Ziff. 11 n. F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Ziff. 2 a. F.; ; ZPO § 138; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 314; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • vdai.de PDF

    Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 33c GewO durch Einlösen von Spiel-Token, die ein Spieler bei einem bestimmten Punktestand an Spielgeräten erhält, die als solche ohne Gewinnmöglichkeit gekennzeichnet sind.

  • rechtsportal.de

    GewO § 33c; UWG § 4 Ziff. 11 (n.F.)
    Bargeldauszahlung an Unterhaltungsgeräten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bargeldauszahlung an Unterhaltungsgeräten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 29.09.1999 - 2 U 1752/98

    Zulässigkeit einer Gewinnmöglichkeit durch Umtausch von Weiterspielmarken an

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04
    Die Beklagte hat damit gegen § 1 UWG a. F. verstoßen, indem sie planmäßig gegen die Regelung in § 33 c Gewerbeordnung verstoßen hat, indem sie bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausgezahlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2000, 245; OLG Thüringen, WRP 2000, 246).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1999 - 2 U 6/99

    Bargeldauszahlung aus Unterhaltungsspielautomaten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2005 - 4 U 139/04
    Die Beklagte hat damit gegen § 1 UWG a. F. verstoßen, indem sie planmäßig gegen die Regelung in § 33 c Gewerbeordnung verstoßen hat, indem sie bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausgezahlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, WRP 2000, 245; OLG Thüringen, WRP 2000, 246).
  • LG Essen, 15.11.2006 - 41 O 147/05

    Erforderlichkeit einer Genehmigung von Spielgeräten als Gewinnspielautomaten bei

    Denn nach der Entscheidung des OLG Hamm vom 22.02.2005 (WRP 2005, 1570) liegt ein Verstoß gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 33c Gewerbeordnung dann vor, wenn bei Unterhaltungsspielgeräten, die keinen Gewinnmöglichkeiten dienen, Geldgewinne ausbezahlt werden.
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