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   OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12   

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https://dejure.org/2013,25703
OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2013,25703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2013 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2013,25703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2013 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2013,25703)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • webshoprecht.de

    Markenrechtsverletzung durch "Anhängen" bei Amazon

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwechslungsgefahr durch Nutzung eines Firmenschlagwortes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Verwechslungsgefahr zweier Zeichen im geschäftlichen Verkehr

  • online-und-recht.de

    Markenrechtswidriges Verhalten von Amazon ist dem Amazon-Verkäufer zuzurechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 15 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nutzung eines Firmenschlagwortes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Begründeter Unterlassungsanspruch gegen Verwendung kennzeichnungskäftigen Firmenschlagworts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründeter Unterlassungsanspruch gegen Verwendung kennzeichnungskäftigen Firmenschlagworts

Besprechungen u.ä.

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anhängen an Verkaufsangebote auf Amazon kann rechtswidrig sein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Die Haftung rechtfertigt sich in einem solchen Falle daraus, dass der in Anspruch Genommene durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitert und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schafft (vgl. u.a. BGH GRUR 1995, 605 - Franchise-Nehmer ; GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Fezer, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rdnr. 1060; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 2.3, 2.43 m.w.N.).

    Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Einfluss der Inhaber des Unternehmens sich auf diese tatsächlich gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich hätte sichern können und müssen (BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Fezer, aaO.).

    Das heißt, die Beklagte könnte sich einer Haftung selbst dann nicht entziehen, wenn sie sich sämtlicher unmittelbarer vertraglicher Einflussnahmemöglichkeiten auf ihren Vertragspartner begeben hätte (BGH GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ).

  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Die Haftung rechtfertigt sich in einem solchen Falle daraus, dass der in Anspruch Genommene durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitert und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schafft (vgl. u.a. BGH GRUR 1995, 605 - Franchise-Nehmer ; GRUR 2009, 1167 - Partnerprogramm ; Fezer, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rdnr. 1060; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 2.3, 2.43 m.w.N.).

    Beauftragter ist, wer, ohne Mitarbeiter zu sein, für den Unternehmensinhaber kraft Absprache tätig wird (BGH GRUR 1995, 605 - Franchisenehmer ).

    Maßgeblich ist nämlich nicht, welchen Einfluss sich der Betriebsinhaber gesichert hat, sondern welchen Einfluss er sich sichern konnte und musste (BGH GRUR 1995, 605 - Franchisenehmer ).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Der Beauftragte muss in die betriebliche Organisation des Betriebsinhabers in der Weise eingegliedert sein, dass einerseits der Betriebsinhaber auf das beauftragte Unternehmen einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss auf diejenige Tätigkeit des beauftragten Unternehmens hat, in deren Bereich das beanstandete Verhalten fällt, und dass andererseits der Erfolg der Geschäftstätigkeit des beauftragten Unternehmens dem Betriebsinhaber zu Gute kommt (BGH GRUR 2005, 864 - Meißner Dekor ).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Der Begriff ist weit auszulegen (BGH GRUR 1990, 1039 - Anzeigenauftrag ; Fezer, 4. Aufl., § 14 MarkenG Rdnr. 1062).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Zwar kann auch die Markennennung dem Anwendungsbereich des § 23 Nr. 2 MarkenG unterfallen, doch setzt dies voraus, dass die Verwendung nach dem Verständnis des Verkehrs rein beschreibenden respektive bloß informativen Charakter hat (BGH GUR 2009, 1162 - DAX ; GRUR 1999, 992 - BIG PACK ; GRUR 1998, 697 - V ENUS MULTI ).
  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 259/95

    "VENUS MULTI"; Umbau eines nicht mehr als Geldspielgerät zugelassenen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Zwar kann auch die Markennennung dem Anwendungsbereich des § 23 Nr. 2 MarkenG unterfallen, doch setzt dies voraus, dass die Verwendung nach dem Verständnis des Verkehrs rein beschreibenden respektive bloß informativen Charakter hat (BGH GUR 2009, 1162 - DAX ; GRUR 1999, 992 - BIG PACK ; GRUR 1998, 697 - V ENUS MULTI ).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Die Beklagte kann nicht einwenden, die Klägerin verhalte sich widersprüchlich, wenn sie durch die Verwendung des (R)-Zeichens in ihrem eigenen Angebot für E-Zigaretten, die unstreitig vom Schutz der eingetragenen Wortmarke "G" nicht erfasst seien, selbst irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG und damit unlauter werbe (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 888 - Thermoroll ).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Denn die Klägerin hat ihr Klagebegehren gerade nicht auf mehrere Streitgegenstände (vgl. hierzu BGH GRUR 2011, 1043 - TÜV ) gestützt.
  • LG Bochum, 26.06.2012 - 17 O 25/12

    Markenrechtliche Unterlassungsansprüche des Inhabers Wortmarke "B"

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Die Beklagte beantragt deshalb, das am 26.06.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum (Az.: 17 O 25/12), zugestellt am 02.07.2012 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2013 - 4 U 139/12
    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn durch besondere Umstände ausgeschlossen ist, dass der Durchschnittsverbraucher in der verwendeten Form der Geschäftsbezeichnung (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung sieht oder umgekehrt (BGH GRUR 2005, 871 - Seicom ; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl., § 15 Rdnr. 31/32 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 73/18

    Irreführung durch Textfeld "von" auf Amazon

    Die Unlauterkeit des beanstandeten Handelns des Beklagten wird nämlich einzig und allein durch das gleichermaßen irreführende eigene Angebot des Klägers provoziert - und dies geht über den sog. Unclean hands - Einwand hinaus (hierzu Senat, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12, juris).
  • OLG Nürnberg, 02.03.2021 - 3 U 321/16

    Marke, Schadensersatz, Verwechslungsgefahr, Patent, Berufung, Zeichen,

    Hierfür genügt jede Art der nach außen gerichteten geschäftlichen Tätigkeit im Inland (BGH, Urteil vom 31.07.2008 - I ZR 171/05, juris-Rn. 31 - Haus & Grund II; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2010 - 6 U 89/09, juris-Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12, juris-Rn. 75).
  • LG Bochum, 26.11.2014 - 13 O 129/14

    Rechtsverstöße von Amazon in Bezug auf unrichtige UVP-Angaben sind dem Händler

    Denn ein Händler, der ein Online-Portal zum Warenabsatz nutzt, muss sich Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12).
  • LG Hagen, 06.01.2022 - 21 O 89/21
    Das heißt, die Verstöße müssen nicht nur gleichzeitig erfolgt, sondern auch gleichartig sein (OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 - 4 U 139/12 = BeckRS 2013, 16874), was aber dahingestellt bleiben kann.
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   OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 4 U 139/12   

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https://dejure.org/2012,90039
OLG Frankfurt, 28.11.2012 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2012,90039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2012 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2012,90039)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2012 - 4 U 139/12 (https://dejure.org/2012,90039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VV-RVG Nummer 2300
    Entstehung der Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV-RVG

  • Wolters Kluwer

    Entstehung der Geschäftsgebühr nach Nummer 2300 VV-RVG

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; RVG -VV Nr. 2300
    Anwaltsgebühren wegen Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten und der Erstellung eines Entwurfs für ein gemeinschaftliches Testament

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. VV RVG
    Umfangreiche Tätigkeit bei mehr als drei Stunden

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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.02.2018 - IX ZR 115/17

    Vergütung der auftragsgemäß auf den Entwurf eines Testaments beschränkten

    Nach der in der jüngeren Instanzrechtsprechung vertretenen Gegenansicht (AG Hamburg-Altona, ZEV 2008, 294, 295; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728; wohl auch OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; für den Entwurf eines Mahnschreibens OLG Nürnberg, NJW 2011, 621, 622), der sich auch einige Autoren angeschlossen haben (AnwK-RVG/Schneider/Wolf, 8. Aufl., VV Vorb. 2.3 Rn. 52 f; Mayer/Kroiß/Winkler, aaO, § 34 Rn. 13 f; Hartung in Hartung/Schons/Enders, aaO, § 34 Rn. 13; Riedel/Sußbauer/Pankatz, aaO, § 34 Rn. 19), soll sich die Vergütung des Rechtsanwalts dagegen nach § 34 RVG richten.

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der Entwurf eines solchen Testaments mit einer Geschäftsgebühr zu vergüten ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; OLG Düsseldorf, FamRZ 2013, 727, 728).

  • BGH, 15.04.2021 - IX ZR 143/20

    Vergütung des auftragsgemäßen Entwurfs eines gemeinschaftlichen Testaments;

    Überwiegend wird sie bejaht (vgl. etwa OLG Frankfurt, AGS 2015, 505; Mayer/Kroiß/Winkler, RVG, 8. Aufl., § 34 Rn. 17; Ruby, ZEV 2018, 410; Kamps, ErbR 2018, 313, 315, 317), weil das gemeinschaftliche Testament mit seinen wechselbezüglichen Verfügungen im gebührenrechtlichen Sinne als Vertrag anzusehen sei.
  • LG Wiesbaden, 12.04.2017 - 5 S 33/16

    Honorarklage eines Anwaltes wegen der Erbringung von Beratungsleistungen im

    Damit kommt dem von den Beklagten vorgegebenen Inhalt der Testamente eine ähnliche Wirkung zu wie einem gemeinschaftlichen Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen, dessen Entwurf von der Geschäftsgebühr umfasst wird (Mayer, a.a.O., § 34 Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2012 - 4 U 139/12 - zit. n. Juris).
  • LG Frankfurt/Main, 14.11.2018 - 15 S 76/18

    Mietwagen

    Ausgehend von einem durchschnittlichen Zeitaufwand der vorgerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit von drei Stunden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.2012 - 4 U 139/12, BeckRS 2012, 212879, Tz. 19), der hier überschritten ist, liegt eine umfangreiche Sache vor, die den Anfall einer 1, 5 Geschäftsgebühr rechtfertigt.
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