Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 140/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Deckungsschutz aus einem Versicherungsvertrag; Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer Aktiengesellschaft für ihren Vorstandsvorsitzenden; Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung; Täuschung über einen Gefahrumstand zum Zwecke der ...
- Judicialis
AVB OLA 98 § 6; ; AVB OLA 98 § 8 I; ; AVB OLA 98 § 9; ; VVG § 16; ; VVG § ... 16 I 1; ; VVG § 16 I 2; ; VVG § 16 I 3; ; VVG § 17; ; VVG §§ 22; ; VVG § 24 I; ; VVG § 30; ; BGB § 123; ; BGB § 242; ; BGB § 142 I; ; BGB § 166 I; ; ZPO § 138 IV
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 16; VVG § 22; VVG § 79; BGB § 164; BGB § 166
Anfechtung des vom VN arglistig getäuschten Versicherers wirkt auch gegenüber redlichen mitversicherten Personen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB OLA 98 § 6 § 8 Abs. 1 § 9; VVG § 22; BGB § 123
Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Arglistige Täuschung von Vorstand bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung); Wissenszurechnung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 23.03.2004 - 11 O 344/02
- OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - I-4 U 140/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1260
- ZIP 2006, 1677
- VersR 2006, 785
- WM 2006, 1874
Wird zitiert von ... (25)
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Auch den begünstigten Versicherten gegenüber gelte nichts Anderes; auch ihnen seien die Versicherungsleistungen zu versagen (so auch schon OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1260, eine D&O-Versicherung betreffend). - OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter …
Bei der Versicherung von Werttransporten sind die wirtschaftliche Solidität des Versicherungsnehmers und insbesondere Liquiditätsprobleme von besonderer Bedeutung, weil dadurch die Gefahr unerlaubter Entnahmen und die Begehung von Straftaten deutlich erhöht wird (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785).Auch ein vernünftiger objektiver Dritter, wie die Klägerin als Auftraggeberin und Versicherte, kann diese Vorschrift nicht dahin verstehen, dass sich der Versicherer für den Fall einer zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer des Rechts begeben will, dieses treuwidrige Verhalten seines Vertragspartners der versicherten Person entgegenzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. anders, ohne hinreichende Begründung: Landgericht Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 zum Az. 409 O 53/06, zitiert nach juris).
Unredlichkeiten auf Seiten des zukünftigen Versicherungsnehmers wären anderenfalls sanktionslos Tür und Tor geöffnet (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.).
Vor diesem Hintergrund ist die Anfechtung auch nicht im Hinblick auf §§ 123 Abs. 2 Satz 2 BGB, 79 VVG ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.. auch BGH VersR 1991, 1404 zum Verhältnis § 79 VVG und § 123 BGB).
- OLG Celle, 26.11.2009 - 8 U 238/08
Umfang und Auslegung einer Transportversicherung; Versicherung von Buchgeld; …
Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008, 20 O 204/07, VersR 2009, 1488).So konnten die Klägerinnen diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008, 20 O 204/07, VersR 2009, 1488).
Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 22. Oktober 2008, 20 O 204/07, VersR 2009, 1488. Palandt - Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).
- OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08
Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen …
Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).
Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07. Palandt-Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).
- OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 24/09
HEROS-Komplex
Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2006, 785 zur Vorlage gefälschter Bilanzen. Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).Die Klägerin konnte diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).
Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 Satz 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. Urteil des Landgerichts Köln vom 2. Oktober 2008, Az. 20 O 204/07, recherchiert in juris).
- LG Hannover, 27.02.2009 - 13 O 281/06
Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht; …
Bei der Versicherung von Werttransporten sind die wirtschaftliche Solidität des Versicherungsnehmers und insbesondere Liquiditätsprobleme von besonderer Bedeutung, weil dadurch die Gefahr unerlaubter Entnahmen und die Begehung von Straftaten deutlich erhöht wird (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785).Auch ein vernünftiger objektiver Dritter, wie die Klägerin als Auftraggeberin und Versicherte, kann diese Vorschrift nicht dahin verstehen, dass sich der Versicherer für den Fall einer zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch den Versicherungsnehmer des Rechts begeben will, dieses treuwidrige Verhalten seines Vertragspartners der versicherten Person entgegenzuhalten (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. anders, ohne hinreichende Begründung: Landgericht Hamburg, Entscheidung vom 20. September 2007 zum Az. 409 O 53/06, zitiert nach juris).
Unredlichkeiten auf Seiten des zukünftigen Versicherungsnehmers wären anderenfalls sanktionslos Tür und Tor geöffnet (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.).
Vor diesem Hintergrund ist die Anfechtung auch nicht im Hinblick auf §§ 123 Abs. 2 Satz 2 BGB, 79 VVG ausgeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785 ff.. auch BGH VersR 1991, 1404 zum Verhältnis § 79 VVG und § 123 BGB).
- OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08
AVB Transportversicherung
Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).So konnten die Spartengesellschaften der Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07. veröffentlicht bei juris).
Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07. Palandt-Heinrichs/ Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/ Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).
- OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08
Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung …
Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).
Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07. Palandt-Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).
- OLG Saarbrücken, 05.10.2011 - 5 U 90/11
Unfallversicherungsvertrag: Voraussetzung für die Auswirkung einer …
Nach der hier vertretenen Auffassung wäre die Anfechtung für den Fall, dass allein der Versicherte J. S. die Beklagte bei Antragstellung arglistig getäuscht hätte, nur ihm gegenüber gerechtfertigt (der Fall ist insoweit der Gestaltung, wie sie der - später noch zu erörternden - Entscheidung OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, eine D&O-Versicherung betreffend, zu Grunde lag, nicht zu vergleichen; dort war der Versicherer durch den Vorstandsvorsitzenden der Versicherungsnehmerin getäuscht worden).Sie gilt nur für den (Teil-)Rücktritt, nicht für die (Teil-)Anfechtung (…Senat, Urt. v. 19.5.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785;… Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage 2010, § 29 Rdn. 9).
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (VersR 2006, 785), eine D&O-Versicherung betreffend, in welcher eine Anwendung des § 139 BGB nicht erwogen wurde, steht hierzu nach der Einschätzung des Senats nicht in Widerspruch.
- OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08
Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff …
Bei der besonders sensiblen Versicherung von Werttransporten liegt es auf der Hand, dass massive wirtschaftliche Schwierigkeiten des Transportunternehmens sowie bereits in der Vergangenheit erfolgte zweckwidrige Verwendungen von Geldern in der Form eines Schneeballsystems mit der Folge sich zunehmend aufhäufender Deckungslücken einen für die Übernahme der Gefahr seitens des Versicherers wesentlichen Umstand darstellen (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785, zur Vorlage gefälschter Bilanzen, sowie LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).So konnte die Klägerin diese Bestimmung vernünftigerweise nicht dahin verstehen, dass die Beklagte sich für den Fall einer überhaupt erst zum Vertragsschluss führenden arglistigen Täuschung durch H. des Rechts begeben wollte, dieses treuwidrige Verhalten von H. als Vertragspartnerin auch ihr als Versicherte entgegenzuhalten (vgl. für einen ähnlichen Fall auch OLG Düsseldorf, VersR 2006, 785. ferner Urteil des LG Köln vom 22. Oktober 2008 - 20 O 204/07 ).
Die Vorschrift des § 123 Abs. 2 S. 2 BGB findet nämlich zugunsten des Versicherten bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Anwendung (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785. LG Köln vom 2. Oktober 2008 - 20 O 204/07 . Palandt-Heinrichs/Ellenberger, § 123 Rdnr. 12. Bruck/Möller/Sieg, VVG, 8. Aufl., § 74 Rdnr. 30).
- LG Hannover, 06.02.2009 - 13 O 301/07
Anfechtung; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund; Anfechtungsrecht; Anzeigepflicht; …
- OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09
Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei …
- LG Hannover, 06.03.2009 - 13 O 22/08
Abholung; Ablieferung; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund; …
- OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter …
- LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 208/07
Heros-Insolvenz
- LG Hannover, 11.04.2008 - 13 O 245/07
Heros-Insolvenz
- OLG Frankfurt, 04.08.2021 - 7 W 13/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
- LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 204/07
Rechtsstellung einer Versicherung lediglich als Zeichnungsberechtigte durch den …
- LG Hannover, 21.01.2009 - 6 O 198/07
Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für einen aufgrund der …
- LG Hannover, 05.11.2008 - 6 O 306/06
Abhandenkommen; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; Anfechtungsfrist; …
- LG Hannover, 03.09.2008 - 6 O 286/07
Heros-Insolvenz
- LG Hannover, 01.04.2009 - 6 O 63/07
Abhandenkommen; Anfechtung; Anfechtungserklärung; Anfechtungsgrund ; …
- LG Hannover, 27.05.2009 - 6 O 122/08
Entschädigungsanspruch gegenüber der Valorenversicherung wegen Bargeldverlustes, …
- LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
Entschädigungsanspruch gegenüber der Transportversicherung für aufgrund der …
- LG Hannover, 19.12.2008 - 6 O 111/07
Abhandenkommen; Abänderung; Allgefahrenversicherung; Anfechtung; …
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Vertrauensschutz im Hinblick auf bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Haftung des beitretenden GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten aus einem Darlehensvertrag; Wirksamkeit der im Zusammenhang mit einem ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
HGB § 128; ; HGB § ... 130; ; RBerG § 1; ; BGB § 134; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 242; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 S. 1; ; ZPO §§ 80 ff.; ; ZPO § 794 Nr. 5 a.F.; ; HypBankG § 12
- rechtsportal.de
Zur Frage der Haftung des Gesellschafters einer GbR gem. §§ 128 , 130 HGB analog für solche Verbindlichkeiten der GbR, die zum Zeitpunkt seines Beitritts bereits bestanden haben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
GbR-Gesellschafterhaftung für Altverbindlichkeiten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
- OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
- OLG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 U 140/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (16)
- KG, 24.11.2004 - 26 U 38/04
Immobilienfonds: Haftung neu eintretender Gesellschafter für Altverbindlichkeiten
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Etwas anderes lässt sich insbesondere nicht aus der Formulierung schließen, "Aspekte, die der Gewährung von Vertrauensschutz entgegenstünden," seien "nicht ersichtlich"(a.A. wohl KG, Urteil vom 24.11.2004, Az: 26 U 38/04, S. 7).Wie bereits das Kammergericht in seiner Entscheidung vom 24.11.2004 - Az: 26 U 38/04 - zutreffend ausgeführt hat, soll der Verbraucher durch die Bestimmungen des § 9 VerbrKrG vor den Risiken geschützt werden, die durch die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vertrages in ein Bargeschäft und einen Kreditvertrag entstehen.
- BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02
Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Beklagten zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung vom 22.02.1994 die Vollmacht im Original vorlag, zumal ein dadurch erzeugter Rechtsschein im Sinne der §§ 171, 172 BGB sich auf die prozessuale - und damit nur den Regeln der §§ 80 ff. ZPO unterliegende - Erklärung über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ohnehin nicht auswirken würde (vgl. nur BGH Urteil vom 02.12.2003, Az: XI ZR 421/02).Der Kläger kann sich auf die Unwirksamkeit der Vollmacht jedenfalls gemäß § 242 BGB nicht berufen, da er infolge seines Beitritts zu der F...-GbR vom 20./27.12.1993 aufgrund der in § 4 des Gesellschaftsvertrages getroffenen Regelung verpflichtet war, entsprechende persönliche Schuldanerkenntnisse abzugeben (vgl. dazu grundsätzlich nur BGH Urteil vom 02.12.2003, AZ: XI ZR 421/02).
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Dem steht auch nicht entgegen, dass der II. Zivilsenat des BGH in einer Entscheidung vom 14.06.2004 (NJW 2004, 2736, 2738) ausgeführt hat, das in der Unwirksamkeit eines durch einen im Rahmen der Beteiligung an einer F...-GbR eingeschalteten Treuhänder geschlossenen Darlehensvertrages gemäß § 134 BGB i.V.m. Art. 1 § 1 RBerG liegende Risiko treffe den Anleger und die Bank gleichermaßen.Zwar mag die wirtschaftliche Motivation des Klägers zur Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds in Form der GbR mit derjenigen eines Anlegers vergleichbar sein, für den der II. Zivilsenat des BGH in mehreren Entscheidungen vom 14.06.2004 (NJW 2004, 2731, 2733; NJW 2004, 2735; NJW 2004, 2736, 2740; NJW 2004, 2742/2743) die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG bejaht hat.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Zwar mag die wirtschaftliche Motivation des Klägers zur Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds in Form der GbR mit derjenigen eines Anlegers vergleichbar sein, für den der II. Zivilsenat des BGH in mehreren Entscheidungen vom 14.06.2004 (NJW 2004, 2731, 2733; NJW 2004, 2735; NJW 2004, 2736, 2740; NJW 2004, 2742/2743) die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 S. 1 VerbrKrG bejaht hat.Diese Risiken bestehen vor allem darin, dass der Verbraucher - ohne die in § 9 VerbKrG getroffene Regelung - den Kredit auch dann zurückzahlen müsste, wenn Störungen im Rahmen des finanzierten Geschäfts auftreten (BGH NJW 2004, 2731, 2734).
- BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00
Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Selbst wenn man - wofür viel spricht - eine Erlaubnispflicht nach Art. 1 § 1 RBerG in Bezug auf den Geschäftsbesorgungsvertrag bejahen würde und dieser deshalb, soweit er die Befugnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten betrifft ebenso wie die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag erteilte Abschlussvollmacht (vgl. dazu nur BGH NJW 2001, 3774, 3775; NJW 2002, 2325, 2326;… BGHR 2003, 225, 227; WM 2004, 1127) gemäß § 134 BGB nichtig wäre, ist die Ergänzungsvereinbarung vom 01./02.12.1997 gleichwohl von dieser Unwirksamkeit nicht betroffen. - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01
Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Selbst wenn man - wofür viel spricht - eine Erlaubnispflicht nach Art. 1 § 1 RBerG in Bezug auf den Geschäftsbesorgungsvertrag bejahen würde und dieser deshalb, soweit er die Befugnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten betrifft ebenso wie die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag erteilte Abschlussvollmacht (vgl. dazu nur BGH NJW 2001, 3774, 3775; NJW 2002, 2325, 2326;… BGHR 2003, 225, 227; WM 2004, 1127) gemäß § 134 BGB nichtig wäre, ist die Ergänzungsvereinbarung vom 01./02.12.1997 gleichwohl von dieser Unwirksamkeit nicht betroffen. - BGH, 21.12.2004 - XI ZR 313/03
Zur Wirksamkeit der notariellen Vollstreckungsunterwerfungserklärung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Der Geschäftsführer einer GbR besorgt aber keine fremden Rechtsangelegenheiten im Sinne des Art. 1 § 1 RBerG, sondern eigene Rechtsangelegenheiten der GbR und unterliegt insoweit nicht der Erlaubnispflicht der RBerG (ebenso OLG Brandenburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 03.09.2003, AZ: 3 U 117/02, S. 9; BGH, Nichtannahmebeschluss vom 21.12.2004, Az: XI ZR 313/03). - BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98
Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Voraussetzung für eine Prospekthaftung wäre, dass die Beklagte eine Prospektverantwortlichkeit in dem Sinne träfe, dass sie "durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand" geschaffen hat (BGH, Urteil vom 26.09.2000, Az: X ZR 94/98). - BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95
Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Vertritt man allerdings die Auffassung, dass Vertrauensschutz, auch soweit er im Hinblick auf das Vertrauen in eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsstaatsprinzips geboten sein mag, im Zivilrecht nur über die gesetzlichen Regelungen, insbesondere über die Generalklausel des § 242 BGB wirkt (so wohl BGH, Urteil vom 26.02.1996, IX ZR 153/95), so könnte dieser Ansatz dafür sprechen, gleichwohl über die vom BGH in der Entscheidung vom 07.04.2003 aufgezeigten, für alle vergleichbaren Fälle gleichermaßen geltenden Abwägungsgesichtspunkte hinaus zu prüfen, ob auch der konkret betroffene Gesellschafter in seinem Vertrauen schutzwürdig ist (so OLG Dresden, Urteil vom 22.12.2004, AZ: 8 U 1432/04, S. 793). - BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02
Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
Zwar versteht auch der Senat - mit dem Kläger - die Entscheidung des BGH vom 07.04.2003 (Az: II ZR 56/02) dahin, dass der II. Zivilsenat des BGH generell und nicht nur für den seiner Entscheidung zugrunde liegenden Einzelfall die Auffassung vertritt, der Vertrauensschutz gebiete es, den Grundsatz der persönlichen Haftung des in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Eintretenden für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft erst auf künftige Beitrittsfälle anzuwenden. - OLG Brandenburg, 08.09.2003 - 3 U 117/02
Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme der persönlichen Haftung und die …
- OLG Dresden, 22.12.2004 - 8 U 1432/04
Fondsgesellschaft; Gesellschafter; Haftung
- BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03
Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und …
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 407/02
Wirksamkeit der im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds erteilten …
- BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01
Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im …
- OLG Brandenburg, 21.06.2006 - 4 U 13/06
Gesellschaftsrecht: Zulässigkeit der Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben …
Auch der erkennende Senat hat sich dieser Auffassung bereits in zwei vorausgegangenen Entscheidungen angeschlossen (Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 140/04; Urteil vom 26.10.2005 - 4 U 18/05).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 U 140/04 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.06.2004 - 8 O 587/03
- OLG Brandenburg, 23.02.2005 - 4 U 140/04
- OLG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 U 140/04
Rechtsprechung
OLG Celle, 26.01.2005 - 4 U 140/04 |
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.06.2004 - 4 O 37/03
- OLG Celle, 26.01.2005 - 4 U 140/04
- BGH, 28.06.2006 - IV ZR 34/05
- BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
- OLG Hamburg, 14.11.2005 - 4 U 140/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
Zu Recht hat das Landgericht darauf verwiesen, dass das Feststellungsinteresse zu verneinen sei, wenn aus der Sicht der Klägerin bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH…, Urteil vom 20.3.2001, VI ZR 325/99, jurisweb Rdnr. 11 und BGH, Urteil vom 16.1.2001, VI ZR 381/99 in NJW 2001, 1431).Auch ist zu berücksichtigen, dass das Feststellungsinteresse hinsichtlich der Ersatzpflicht zukünftiger Schäden zwar regelmäßig dann bejaht wird, wenn schon die Ersatzpflicht für einen bereits vorhandenen Schaden besteht (so z.B. mögliche Folgschäden nach einem Unfall: BGH, Urteil vom 30.10.1990, VI ZR 340/89 in NJW-RR 1991, 347, 348; BGH, Urteil vom 16.1.2001, VI ZR 381/99 in NJW 2001, 1431; mögliche Folgeschäden aufgrund "Produkthaftung - Kinderteeurteil": BGH, Urteil vom 12.11.1991, VI ZR 7/91 in NJW 1992, 560, 563).
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
Auch ist zu berücksichtigen, dass das Feststellungsinteresse hinsichtlich der Ersatzpflicht zukünftiger Schäden zwar regelmäßig dann bejaht wird, wenn schon die Ersatzpflicht für einen bereits vorhandenen Schaden besteht (so z.B. mögliche Folgschäden nach einem Unfall: BGH, Urteil vom 30.10.1990, VI ZR 340/89 in NJW-RR 1991, 347, 348; BGH, Urteil vom 16.1.2001, VI ZR 381/99 in NJW 2001, 1431; mögliche Folgeschäden aufgrund "Produkthaftung - Kinderteeurteil": BGH, Urteil vom 12.11.1991, VI ZR 7/91 in NJW 1992, 560, 563). - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
Zu Recht hat das Landgericht darauf verwiesen, dass das Feststellungsinteresse zu verneinen sei, wenn aus der Sicht der Klägerin bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteil vom 20.3.2001, VI ZR 325/99, jurisweb Rdnr. 11 und BGH, Urteil vom 16.1.2001, VI ZR 381/99 in NJW 2001, 1431). - BGH, 30.10.1990 - VI ZR 340/89
Verkehrsrecht - Geschwindigkeit - Straßenbahn - Notbremsung
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
Auch ist zu berücksichtigen, dass das Feststellungsinteresse hinsichtlich der Ersatzpflicht zukünftiger Schäden zwar regelmäßig dann bejaht wird, wenn schon die Ersatzpflicht für einen bereits vorhandenen Schaden besteht (so z.B. mögliche Folgschäden nach einem Unfall: BGH, Urteil vom 30.10.1990, VI ZR 340/89 in NJW-RR 1991, 347, 348; BGH, Urteil vom 16.1.2001, VI ZR 381/99 in NJW 2001, 1431; mögliche Folgeschäden aufgrund "Produkthaftung - Kinderteeurteil": BGH, Urteil vom 12.11.1991, VI ZR 7/91 in NJW 1992, 560, 563). - BGH, 19.03.1991 - VI ZR 199/90
Auswirkungen eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Einholung eines ärztlichen …
Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
Es genügt insoweit, dass die Klägerin die aus ihrer Sicht bei verständiger Würdigung nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht durch das Auftreten weiterer Folgeschäden aufzeigt (vgl. BGH Urteil vom 19.3.1991, VI ZR 199/90 in NJW-RR 1991, 917, 918).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 14.11.2005 - 4 U 140/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 29.09.2005 - 4 U 140/04
- OLG Hamburg, 14.11.2005 - 4 U 140/04