Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 18.04.2007

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   OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06   

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https://dejure.org/2007,1284
OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,1284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,1284)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,1284)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Telemedicus

    Suchmaschinenspamming

  • Telemedicus

    Suchmaschinenspamming

  • webshoprecht.de

    Zur regelwidrigen Verwendung von Brückenseiten ("Doorway Pages")

  • JurPC

    UWG § 8
    "Googlefilter" für Spam-Seiten

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben von Suchmaschinen-Spamming; Verstoß gegen die Richtlinien von Google bei Verwendung von "Doorway-Seiten" und wegen "Suchmaschinen-Spamming" auf einer Internetseite; Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage bei Abmahnung sowie Antrag auf Erlass ...

  • kanzlei.biz

    Suchmaschinenspamming

  • online-und-recht.de
  • suchmaschinen-und-recht.de

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

  • Judicialis

    UWG § 2 Ziff. 3; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 4 Nr. 8; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Ziff. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; ZPO § 256; ; ZPO § 926; ; ZPO § 937 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Vertrieb einer Software, die bestimmte Internetseiten in der Google-Abfrage als "Spam" markiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Kein Anspruch gegen Hersteller von Spam-Filter

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Regelwidrige Verwendung von Brückenseiten ("Doorway Pages")

  • heise.de (Pressebericht, 04.06.2007)

    Googlefilter rechtlich zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 04.06.2007)

    Googlefilter rechtlich zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

  • beck.de (Leitsatz)

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google-Filtersoftware rechtmäßig

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsfragen der Suchmaschinenoptimierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 161 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 1264
  • GRUR 2007, 899 (Ls.)
  • GRUR-RR 2007, 282
  • MMR 2007, 605
  • MIR 2007, Dok. 238
  • K&R 2007, 410
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Nach der Werbeblocker-Entscheidung des BGH vom 24.06.2004 (NJW 2004, 3032 = GRUR 2004, 877) ist ein konkretes Wettbewerbsverhältnis immer dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Die Abgrenzung zum Werturteil ist an dieser Stelle insofern von weichenstellender Bedeutung, als nur Werturteile in vollem Umfang den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG genießen (BVerfG WRP 2003, 69, 70; Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl. 2006, § 4 Rn. 8/12).
  • LG Berlin, 22.11.2005 - 15 O 764/04
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Die Akten 15 O 764/04 LG Berlin = 5 U 40/06 KG Berlin lagen zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Missbräuchlich in diesem Sinne handelt, wer sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen von sachfremden Absichten leiten lässt, die als die eigentliche Triebfeder und als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089, 1090; GRUR 2006, 243; Ohly/Piper, a.a.O., § 8 Rn. 183).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Vielmehr können eine Abmahnung sowie ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines Unterlassungsbegehrens gerade erst das Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage begründen (vgl. BGH NJW 1986, 1815; Zöller-Greger, 27. Aufl. 2007, § 256 Rn. 14 a).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Die Akten 15 O 764/04 LG Berlin = 5 U 40/06 KG Berlin lagen zu Informationszwecken vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung kommt es entscheidend darauf an, ob diese einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit nach den Kriterien von "richtig" oder "falsch" mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BGH GRUR 1997, 396, 398 - Polizeichef).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 4 U 142/06
    Missbräuchlich in diesem Sinne handelt, wer sich bei der Geltendmachung von Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüchen von sachfremden Absichten leiten lässt, die als die eigentliche Triebfeder und als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGHZ 144, 165, 170 = GRUR 2000, 1089, 1090; GRUR 2006, 243; Ohly/Piper, a.a.O., § 8 Rn. 183).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2020 - 6 U 36/20

    Fact-Check - Wettbewerbsverstoß im Internet: Geschäftliche Handlung und

    Das Verhältnis zwischen der Klägerin, die durch den Anreißer auf Facebook letztlich ihr Angebot bewirbt, und der Beklagten, die in ihrer Funktion als Faktenprüferin die Verbreitung dieses Angebots behindert, ist vergleichbar mit dem Verhältnis zwischen dem Betreiber einer Webseite und dem Anbieter eines Spam-Filters (OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2007, 4 U 142/06 - juris Rn. 32) oder eines Werbeblockers (BGH, Urteil vom 19.04.2018, I ZR 154/16 - juris Rn. 18 - Webeblocker II).
  • AG Brandenburg, 21.04.2017 - 31 C 37/17

    Wer Flaschen vom Balkon wirft, muss (sofort) ausziehen!

    Insoweit liegen hier also zwei gesonderte Streitgegenstände und nicht der gleiche Anspruch im Sinne des § 261 ZPO vor ( OLG Hamm , Urteil vom 01.03.2007, Az.: 4 U 142/06, u.a. in: NJW-RR 2007, Seiten 1264 f.; Greger , in: Zöller, ZPO-Kommentar 31. Auflage 2016, § 261 ZPO, Rn. 2; Becker-Eberhard , in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 261 ZPO Rn. 14; Bacher , in: Beck'scher Online-Kommentar zur ZPO, 24. Edition, Stand 01.03.2017, § 261 ZPO, Rn. 3 ).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Anders liegt es nur, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt (Jurgeleit, a.a.O., § 1896 BGB, Rdn. 138; vgl. auch Senat, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 1 W 60/06 -, OLG-Report 2007, 562 = BtPrax 2007, 84 zur Anordnung eines entsprechenden Einwilligungsvorbehalts).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 4 U 53/09

    Suchmaschinenmanipulation wettbewerbswidrig

    Da es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung regelmäßig nur um die konkret beanstandete Wettbewerbshandlung geht, genügt es, dass die Parteien durch eine Handlung miteinander in Wettbewerb getreten sind, auch wenn ihre Unternehmen im übrigen unterschiedlichen Branchen angehören (BGH a.a.O.; Senat, Urt. v. 01.03.2007, Az. 4 U 142/06 - "Suchmaschinenspamming").
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 142/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32023
OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,32023)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,32023)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2007 - 4 U 142/06 (https://dejure.org/2007,32023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung einer Bürgschaftsforderung durch die Zustellung eines Mahnbescheids; Hinreichende Individualisierung einer Forderung durch bloße Bezugnahme auf die Bürgschaftsverpflichtung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 767 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stendal, 14.12.2005 - 23 O 303/05

    Zur Verjährungshemmung durch Zustellung eines Mahnbescheids bei einheitlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 142/06
    Übertragen auf die Geltendmachung von Bürgschaftsansprüchen heißt dies, dass eine Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheides bei einer auf mehrere Darlehensverträge bezogenen einheitlichen Bürgschaftsverpflichtung nur eintritt, wenn aus dem Mahnbescheid erkennbar ist, auf welche konkrete Darlehensschuld der Bürge in Anspruch genommen wird (LG Stendal vom 14.12.2005, 23 O 303/05, LS).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 142/06
    Zwar hat der VIII. Zivilsenat des BGH am 03.04.1996 entschieden, dass ein Mahnbescheid die Verjährung auch dann unterbreche, wenn erst im Laufe des Verfahrens aufgegliedert werde, aus welchen Forderungen und Teilbeträgen von Forderungen sich die geltend gemachte Klagesumme zusammensetze (VIII ZR 315/94 juris Rn. 9).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 142/06
    aa) Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides hat nur dann Auswirkungen auf die Verjährung, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, dass er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein und der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird (BGH vom 18.05.1995, VII ZR 191/94, juris 1. LS).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 142/06
    Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem in Anspruch Genommenen ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (BGH v. 17.10.2000, XI ZR 312/99, juris Rn. 17).
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