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   OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5181
OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01 (https://dejure.org/2002,5181)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2002 - 4 U 145/01 (https://dejure.org/2002,5181)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 (https://dejure.org/2002,5181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit des Teilurteilserlasses ; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; Ausschluss der Gefahr widerstreitender Entscheidungen ; Werklohnklage und Widerklage auf Rückzahlung geleisteter Anzahlung; Verstoß gegen § 301 Zivilprozessordnung (ZPO) als Verfahrensfehler i.S.v. ...

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 539 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301 § 539 (a.F.)
    Kein Teilurteil über Werklohnklage bei Widerklage über Rückzahlungsanspruch des Bestellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage und Widerklage über Restwerklohnforderung und Anzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Teilurteil über Restwerklohn bei Widerklage auf Rückzahlung bereits geleisteten Werklohnes! (IBR 2003, 1006)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 4 U 138/00

    Wann ist ein Teilurteil zulässig?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 m.w.N.).

    Insbesondere bei anderer Besetzung des Spruchkörpers oder bei Entscheidung durch einen anderen Senat, der für die Entscheidung über das Schlussurteil zuständig sein könnte, kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 aaO; OLG Frankfurt MDR 1998, 1053).

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Dabei kann dahinstehen, ob die Fristsetzung angesichts der bisher nicht erfolgten Abnahme nach § 326 Abs. 1 BGB a.F. oder nach § 644 Abs. 1 BGB a.F. zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2046, 2047 f. m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90

    Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Im Übrigen war das Verhalten des Beklagten jedenfalls rechtsmissbräuchlich, weil er zugleich mit der Fristsetzung verdeutlicht hat, dass er selbst sich nicht an die vertraglichen Voraussetzungen halten will (vgl. dazu auch BGH NJW 1990, 3008, 3009 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.1983 - 17 U 165/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Demnach ist im hier zu entscheidenden Falle, in dem mit der Klage Zahlung von restlichem Werklohn geltend gemacht wird, während sich die Widerklage auf Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung bezieht, der Erlass eines Teilurteils ausgeschlossen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt MDR 1983, 498).
  • OLG Zweibrücken, 02.12.2004 - 4 U 25/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei Klage und Widerklage

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 27. Juni 2002 - 4 U145/01 = OLGReport 2003, 37, vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 1. April 2004 - 4 U 145/03, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03

    Teilurteil: Annahme der Gefahr widersprechender Entscheidungen bei einem

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 = OLGR 2003, 37 jew. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 06.05.2009 - 6 U 19/09

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich wie hier eine Klage auf Rückerstattung einer angeblichen Überzahlung und eine Widerklage auf Zahlung gegenüberstehen, welche letztlich denselben Gegenstand betreffen und damit in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002, VII ZR 270/01, Rn. 2, 9; OLG Zweibrücken, Urt. v. 27.06.2002, 4 U 145/01, Rn. 27; Brandenburgisches OLG, a.a.O., Rn. 24, 28; jeweils zitiert nach juris).
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