Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.10.2009 - 4 U 145/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 312 d BGB
Betreiber von Verkaufsplattformen haften nicht für Wettbewerbsverstöße der Anbieter / Anbieter haften nicht für technische Fehler des Plattformbetreibers - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Betreiber einer Internethandelsplattform haftet nicht für Wettbewerbsverstöße der Anbieter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verantwortlichkeit von Anbietern über eine Internet-Verkaufsplattform für Fehler der durch diese bereit gestellten rechtlichen Hinweise und Widerrufsbelehrung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 8 Abs. 2
Verantwortlichkeit von Anbietern über eine Internet-Verkaufsplattform für Fehler der durch diese bereit gestellten rechtlichen Hinweise und Widerrufsbelehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bagatellverstoß bei infolge technischer Probleme unrichtiger Widerrufsbelehrung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Online-Auktionsplattform-Betreiber haftet nicht für Wettbewerbsverstoß Dritter
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Abmahnung bei technischer Panne auf Verkaufsplattform
Verfahrensgang
- LG Bochum, 14.07.2009 - 17 O 69/09
- OLG Hamm, 29.10.2009 - 4 U 145/09
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 16.09.2021 - 6 U 133/20
Irreführendes Versprechen eines zusätzliches Datenvolumens durch …
Der Einwand, es habe sich bei dem Wettbewerbsverstoß um einen einmaligen oder zumindest seltenen Ausreißer oder eine sonstige Panne gehandelt, widerlegt die Vermutung indes grundsätzlich nicht (OLG Hamburg WRP 2007, 1246, 1248; OLG Hamm Urteil vom 29.10.2009 - 4 U 145/09 = BeckRS 2009, 89543;… MüKoUWG/Fritzsche, 2. Aufl. 2014, UWG § 8).