Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 06.06.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6015
OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 15/02 (https://dejure.org/2002,6015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2002 - 4 U 15/02 (https://dejure.org/2002,6015)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2002 - 4 U 15/02 (https://dejure.org/2002,6015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Erkennbarkeit von Tatsachen, die zur Sittenwidrigkeit führen; Nichtigkeit eines wucherähnlichen Geschäfts; Besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Grundstückskaufvertrag; Bedeutung eines Wertgutachtens ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB §§ 812 ff

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB §§ 812 ff
    Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung zu einem um über 100 % überhöten Kaufpreis, der auf ein grob falsches Wertgutachten gestützt wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags wegen grob falschen Wertgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 554 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 15/02
    Dem steht es gleich, wenn sich jemand bewusst oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGH NJW 2001, 1127).

    Handelt es sich bei dem Vertrag um ein Grundstücksgeschäft ist ein grobes Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistungen bereits dann anzunehmen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch anzusetzen ist, wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    b) Erwirbt ein Teil von dem Begünstigten ein Grundstück zu einem Preis, der in einem objektiv groben Mißverhältnis zur Gegenleistung steht, indiziert dies - aus dem Erfahrungssatz, dass außergewöhnliche Leistungen nicht ohne Not oder einen anderen den Benachteiligten hemmenden Umstand zugestanden werden - die Annahme, der Benachteiligte habe sich auf die ihm ungünstigen Vertragsbedingungen nur aus Mangel an Urteilsvermögen - in Folge der Unkenntnis des wahren Werts der Sache - eingelassen (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    Damit ist der von der Rechtsprechung geforderte "weitere Umstand", der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt, gegeben (vgl. BGH NJW 2001, 1127, 1128).

    Zwar kann der Umstand, dass die Preisbildung unter Zugrundelegung eines von den Vertragsparteien eingeholten (fehlerhaften) Verkehrswertsgutachtens erfolgt ist, die gegen den Begünstigen sprechende Vermutung entkräften (BGH NJW 2001, 1127, 1129; BGH WM 1997, 1155, 1156), doch können sich die Beklagten hierauf nicht mit Erfolg berufen, denn sie mussten auf Grund ihrer Sachkenntnis erkennen, dass das Ergebnis des Wertgutachtens in einem groben Mißverhältnis zum wirklichen Verkehrswert stand (vgl. BGH WM 1997, 1155, 1157).

  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 15/02
    Der Kaufpreis von insgesamt 950.000 DM für die Wohnungen steht in einem groben Mißverhältnis zu dem tatsächlichen - bei als Anlageobjekten verkauften Eigentumswohnungen nach der Ertragswertmethode (vgl. BGH WM 1997, 1155, 1156) - zu ermittelnden Verkehrswert von allenfalls 456.000 DM, denn der vertraglich vereinbarte Kaufpreis übersteigt den Wert der drei Wohnungen um mehr als 100 %.

    Zwar kann der Umstand, dass die Preisbildung unter Zugrundelegung eines von den Vertragsparteien eingeholten (fehlerhaften) Verkehrswertsgutachtens erfolgt ist, die gegen den Begünstigen sprechende Vermutung entkräften (BGH NJW 2001, 1127, 1129; BGH WM 1997, 1155, 1156), doch können sich die Beklagten hierauf nicht mit Erfolg berufen, denn sie mussten auf Grund ihrer Sachkenntnis erkennen, dass das Ergebnis des Wertgutachtens in einem groben Mißverhältnis zum wirklichen Verkehrswert stand (vgl. BGH WM 1997, 1155, 1157).

  • OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 3 U 161/05

    Darlehensrückzahlungsanspruch wegen Widerrufs der Vertragserklärung,

    Die Ausführungen des Gutachters zu den angewandten Wertermittlungsmethoden und ihrer Gewichtung ist überzeugend (vgl. zur vorrangigen Berücksichtigung des Vergleichswertverfahrens zur Bewertung von Eigentumswohnungen auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.2002, Az. 4 U 15/02, Juris-Tz. 58).

    Bei fiktiver Mangelfreiheit der Kaufsache (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.2002, Az. 4 U 15/02, JURIS) war hiernach ein um ca. 14.000,00 DM höherer Verkehrswert der Wohnung anzunehmen.

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.06.2002 - 4 U 15/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9036
OLG Celle, 06.06.2002 - 4 U 15/02 (https://dejure.org/2002,9036)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.2002 - 4 U 15/02 (https://dejure.org/2002,9036)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 4 U 15/02 (https://dejure.org/2002,9036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Zwangsversteigerungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 256 ZPO; § 57c ZVG
    Feststellungsklage im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren; Feststellungsinteresse hinsichtlich des Umfangs von Kündigungsrechten eines künftigen Erstehers ; Feststellung von Drittrechten bei Auswirkung auf die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander ; ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren; Feststellungsinteresse hinsichtlich des Umfangs von Kündigungsrechten eines künftigen Erstehers ; Feststellung von Drittrechten bei Auswirkung auf die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander ; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2002 - 4 U 15/02
    b) In diesem Zusammenhang führt auch die rechtliche Erwägung der Klägerin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 83, 122, 125; BGH NJW 1993, 2539 f.) grundsätzlich auch Feststellung von Drittrechten verlangt werden kann, wenn diese Auswirkung zugleich auch auf die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander haben können, im vorliegenden Fall zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80

    Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2002 - 4 U 15/02
    b) In diesem Zusammenhang führt auch die rechtliche Erwägung der Klägerin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 83, 122, 125; BGH NJW 1993, 2539 f.) grundsätzlich auch Feststellung von Drittrechten verlangt werden kann, wenn diese Auswirkung zugleich auch auf die Rechtsbeziehungen der Parteien untereinander haben können, im vorliegenden Fall zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • OLG Celle, 11.05.2005 - 4 U 250/04

    Zwangsversteigerung eines Hausgrundstücks aus einer Grundschuld; Geltendmachung

    (4 U 15/02 - OLG-Report 2002, 317) bereits festgestellt hat.
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