Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5702
OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08 (https://dejure.org/2008,5702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2008 - 4 U 150/08 (https://dejure.org/2008,5702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2008 - 4 U 150/08 (https://dejure.org/2008,5702)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • webshoprecht.de

    Unzulässige Telefaxwerbung auch bei angegebener Faxnummer auf der Homepage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der Abmahnung; Wettbewerbswidrigkeit der unaufgeforderten Übersendung von Werbung per Telefax

  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung der Faxnummer keine Einwilligung für Faxwerbung

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 8 Abs. 4; ; UWG § 12 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 925 Abs. 2; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Veröffentlichung der Faxnummer keine Einwilligung für Faxwerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der Abmahnung; Wettbewerbswidrigkeit der unaufgeforderten Übersendung von Werbung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zustellung unbestellter Faxwerbung wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fax-Nummer auf Homepage ist keine Einwilligung für Fax-Werbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 75/06

    Faxanfrage im Autohandel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Sie muss - ausdrücklich oder konkludent - vor der Absendung der Werbung für den konkreten Fall erteilt werden (BGH GRUR 2008, 923 - Faxanfrage im Autohandel).

    Eine Abkehr von dieser Rechtsprechung ist auch nicht in der Entscheidung Faxanfrage im Autohandel (BGH GRUR 2008, 923) zu erkennen.

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Dass die Zusendung unbestellter Faxwerbung zu einer unzumutbaren Belästigung des Adressaten führt und somit eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt, wurde höchstrichterlich bereits zum UWG alter Fassung entschieden (BGH GRUR 1996, 208 - Telefaxwerbung im Wirtschaftsverkehr - Telefax-Werbung) und die dort aufgestellten Grundsätze später bestätigt (BGH GRUR 2007, 164 - Telefax-Werbung II).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    In Folge des festgestellten Wettbewerbsverstoßes streitet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr solcher Verstöße in der Zukunft BGH, GRUR 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Eine missbräuchliche Geltendmachung ist anzunehmen, wenn der Anspruchsberechtigte überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen verfolgt und diese als eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Dass die Zusendung unbestellter Faxwerbung zu einer unzumutbaren Belästigung des Adressaten führt und somit eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt, wurde höchstrichterlich bereits zum UWG alter Fassung entschieden (BGH GRUR 1996, 208 - Telefaxwerbung im Wirtschaftsverkehr - Telefax-Werbung) und die dort aufgestellten Grundsätze später bestätigt (BGH GRUR 2007, 164 - Telefax-Werbung II).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Eine Ausnahme ist von diesem Grundsatz aber insbesondere dann zu machen, wenn der Verbotstatbestand selbst bereits hinreichend konkret und eindeutig gefasst ist und zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, welche Handlung dem Verbot unterfällt (vgl. BGH, GRUR 2003, 886 - Erbenermittler).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Ein Antrag, der lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist zwar grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH, GRUR 2000, 438 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Dies ist bei § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG der Fall (vgl. BGH, GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; OLG Hamm, MD 2006, 1285; LG Stuttgart, WRP 2005, 1041 - alle zu § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG).
  • LG Halle, 31.03.2006 - 8 O 123/06
    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Das Vorliegen einer solchen Einwilligung, die das Einverständnis mit dem Eingriff in die Privat- und Berufssphäre des Adressaten darstellt, muss der Werbende darlegen und beweisen, da sie die Unlauterkeit seines Handelns entfallen lässt (LG Hagen, Beschluss v. 22.03.2008, Az. 10 T 7/08; LG Arnsberg, Urteil vom 13.09.2006, Az. 8 O 123/06).
  • LG Stuttgart, 08.04.2005 - 31 O 24/05

    Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2008 - 4 U 150/08
    Dies ist bei § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG der Fall (vgl. BGH, GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für Individualverträge; OLG Hamm, MD 2006, 1285; LG Stuttgart, WRP 2005, 1041 - alle zu § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 179/08

    Untersagung belästigender Werbung durch E-Mail

    Für Fälle von Verkaufsangeboten seien die Grundsätze der BGH-Entscheidung nach dem Senatsurteil in der Sache 4 U 150/08 gerade nicht anwendbar.

    Ob das Angebot dabei für den Betrieb geeignet oder sogar besonders günstig ist, kann aus Sicht des Adressaten, der sich gezwungenermaßen mit der Sendung beschäftigen muss, keine entscheidende Rolle spielen (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 2008 -4 U 150/08).

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