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   OLG Koblenz, 20.05.2003 - 4 U 1532/02   

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https://dejure.org/2003,11867
OLG Koblenz, 20.05.2003 - 4 U 1532/02 (https://dejure.org/2003,11867)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.05.2003 - 4 U 1532/02 (https://dejure.org/2003,11867)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 4 U 1532/02 (https://dejure.org/2003,11867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Betrachtung der Gewährung von Zuweisungspauschalen für die präoperative und postoperative Untersuchung von Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Augenklinik auf Patientenfang - Ärzte mit Kopfgeld pro überwiesenem Patienten geködert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG § 1; BOÄ RP § 7 Abs. 2 § 31
    Wettbewerbswidrigkeit einer Zuweisungspauschale für Ärzte

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 03.04.2001 - 6 U 89/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.05.2003 - 4 U 1532/02
    Es handelt sich um wertbezogene Normen, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen § 1 UWG bedeutet ( BGH GRUR 1978, 255 f.; OLG Schleswig-Holstein, MedR 2001, 579 f. m.w.N. ).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Der Annahme fehlenden Vertretungswillens steht nicht entgegen, dass sowohl die "Rahmenvereinbarung" als auch jede darauf fußende Einzelbeauftragung, mit der sich der Angeklagte in Abhängigkeit zur Zuweisung von Patienten stehende Vorteile vom Laborarzt hat versprechen lassen, als Koppelungsgeschäft gegen § 31 BayBOÄ verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - I ZR 120/87, MedR 1990, 77; OLG Koblenz, MedR 2003, 580; Wigge in Schnapp/Wigge, Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Auf., § 2 Rn. 44; Scholz in Spickhoff, Medizinrecht, § 31 MBO Rn. 4 mwN; Taupitz, MedR 1993, 365, 372) und deswegen (§ 31 BayBOÄ ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1986 - VIII ZR 10/85; BayObLG, Urteil vom 6. November 2000 - 1Z RR 612/98; OLG Hamm, Urteil vom 22. Oktober 1984 - 2 U 172/83; a.A. Taupitz, MedR 1992, 272) ihrem gesamten Umfang nach nichtig sind und Angeklagter und Laborarzt dies erkannten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Eine Zuwiderhandlung kann nicht nur berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen (vgl zB Berufsgericht für Heilberufe Berlin, Beschluss vom 16. April 2012 - 90 K 2.11 T - juris), sondern führt zur Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarung (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch ); sie ist außerdem wettbewerbsrechtlich zu untersagen (vgl OLG Koblenz, Urteil vom 20. Mai 2003 - 4 U 1532/02; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 4. November 2003 - 6 U 17/03; beide juris).
  • OLG Schleswig, 04.11.2003 - 6 U 17/03

    Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative

    Dementsprechend nimmt auch die Rechtsprechung bei Verstößen gegen die Berufsordnungen der Ärzte regelmäßig ohne Hinzutreten weiterer Voraussetzungen einen Verstoß gegen § 1 UWG an (vgl. BGH GRUR 1989, 758, 759 - Gruppenprofil; OLG Schleswig, MedR 2001, 579 ff; OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2003, 4 U 1532/02, Bl. 206 - 213 d. A.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Eine Zuwiderhandlung kann nicht nur berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen (vgl zB Berufsgericht für Heilberufe Berlin, Beschluss vom 16. April 2012 - 90 K 2.11 T - juris), sondern führt zur Sittenwidrigkeit und damit zur Nichtigkeit der getroffenen Vereinbarung (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)); sie ist außerdem wettbewerbsrechtlich zu untersagen (vgl OLG Koblenz, Urteil vom 20. Mai 2003 - 4 U 1532/02; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 4. November 2003 - 6 U 17/03; beide juris).
  • OLG Schleswig, 03.11.2003 - 6 U 17/03

    Rechtmäßigkeit von Nachbehandlungsverträgen; Vorliegen einer wettbewerbswidrigen

    Dementsprechend nimmt auch die Rechtsprechung bei Verstößen gegen die Berufsordnungen der Ärzte regelmäßig ohne Hinzutreten weiterer Voraussetzungen einen Verstoß gegen § 1 UWG an (vgl. BGH GRUR 1989, 758, 759 - Gruppenprofil; OLG Schleswig, MedR 2001, 579 ff; OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2003, 4 U 1532/02, Bl. 206 - 213 d.A.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 1303/09
    Mit der Beteiligung der Ärzte an den erzielten Rabatten beeinflusse die Beklagte den Wettbewerb in rechtswidriger Weise, wobei unschädlich sei, dass sich das Berufsrecht an die Ärzte und nicht an die Beklagte richte (vgl. auch OLG Koblenz, MedR 2003, 580; OLG Schleswig-Holstein, MedR 2004, 270).
  • LG Mainz, 05.01.2006 - 12 HKO 108/05

    Einstweiliger Rechtsschutz: Zulässigkeit eines widerklagend gestellten Antrags

    Da § 31 Berufsordnung für Ärzte in Rheinland-Pfalz eine wertbezogene Norm ist, mithin ein Verbotsgesetz, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen § 3 UWG n.F. darstellt, stellt sich der Verstoß der Verfügungsbeklagten zu 1) und 2) gegen die Berufsordnung für Ärzte zugleich als wettbewerbswidrige Handlung dar (§ 3 UWG); vgl. hierzu ausdrücklich: OLG Koblenz, Urteil vom 20.5.2003 - 4 U 1532/02 -).
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