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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43923
OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20 (https://dejure.org/2020,43923)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.11.2020 - 4 U 1563/20 (https://dejure.org/2020,43923)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. November 2020 - 4 U 1563/20 (https://dejure.org/2020,43923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    § 178 ff. ZPO
    Zustellungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20
    Denn nach den §§ 178 bis 181 ZPO kann nur in der Wohnung bzw. den Geschäftsräumen oder durch Einwurf in die hierzu gehörenden Postempfangsvorrichtungen zugestellt werden, nicht aber dort, wo lediglich der Anschein einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes besteht (BGHZ 190, 99, Rz. 13).

    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20
    Soll aber ein Wohnort aufgegeben werden, so müssen Aufgabewille und Aufgabeakt mindestens für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter nach außen erkennbar sein (BGH, B. v. 22.10.2009 - IX ZB 248/08).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20
    Vielmehr wird dem Empfänger im Lichte des das gesamte Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben unter engen und deshalb verfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzungen lediglich versagt, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung:

    Auszug aus OLG Dresden, 23.11.2020 - 4 U 1563/20
    Dem Adressaten kann vielmehr dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu berufen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat, als er Auswirkungen seines Handelns auf eine Zustellung in einem anhängigen oder möglicherweise bevorstehenden Verfahren in Kauf genommen hat oder sich ihn solche Auswirkungen zumindest aufdrängen mussten (BGH, Beschluss vom 14.05.2019 - X ZR 94/18, juris Rz. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,43922
OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20 (https://dejure.org/2020,43922)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.10.2020 - 4 U 1563/20 (https://dejure.org/2020,43922)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 4 U 1563/20 (https://dejure.org/2020,43922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 342/09

    Briefeinwurf

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Denn nach den §§ 178 bis 181 ZPO kann nur in der Wohnung bzw. den Geschäftsräumen oder durch Einwurf in die hierzu gehörenden Postempfangsvorrichtungen zugestellt werden, nicht aber dort, wo lediglich der Anschein einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes besteht (BGHZ 190, 99, Rz. 13).

    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 248/08

    Keine Ersatzzustellung durch Einlegung in Briefkasten aufgegebener Geschäftsräume

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Soll aber ein Wohnort aufgegeben werden, so müssen Aufgabewille und Aufgabeakt mindestens für einen mit den Verhältnissen vertrauten Beobachter nach außen erkennbar sein (BGH, B. v. 22.10.2009 - IX ZB 248/08).
  • BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11

    Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 94/18

    Unzulässige Rechtsausübung bei Berufung auf fehlerhafte Ersatzzustellung:

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Dem Adressaten kann vielmehr dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu berufen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat, als er Auswirkungen seines Handelns auf eine Zustellung in einem anhängigen oder möglicherweise bevorstehenden Verfahren in Kauf genommen hat oder sich ihn solche Auswirkungen zumindest aufdrängen mussten (BGH, Beschluss vom 14.05.2019 - X ZR 94/18, juris Rz. 12).
  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilverfahren bei

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Vielmehr wird dem Empfänger im Lichte des das gesamte Recht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben unter engen und deshalb verfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzungen lediglich versagt, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.10.2009 - 1 BvR 2333/09).
  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 37/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Arglistige Vereitelung von Zustellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.10.2020 - 4 U 1563/20
    Allerdings kann es sich als unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Zustellungsadressat, der einen Irrtum über einen seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt hat, sich auf die Fehlerhaftigkeit einer Ersatzzustellung an diesen scheinbaren Wohnsitz beruft (BGHZ 190, 99 Rz. 15; BGH, Beschluss vom 07.10.2010 - V ZB 37/10; Beschluss vom 20.10.2011 - V ZB 131/11).
  • OLG Nürnberg, 20.02.2023 - 13 W 44/23

    Ersatzzustellung durch Einlegen in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten bei

    Dem Zustellungsadressaten kann es nämlich nur dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu berufen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat (OLG Dresden Hinweisbeschluss vom 26.10.2020 - 4 U 1563/20, BeckRS 2020, 37503 Rn. 10, beck-online).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2021 - 2 Sa 203/20

    Zustellung Versäumnisurteil - Ersatzzustellung Geschäftsraum

    Dem Adressaten kann vielmehr dann versagt werden, sich auf die Unwirksamkeit der Ersatzzustellung zu beziehen, wenn er diesen Anschein zumindest insofern zielgerichtet herbeigeführt hat, als er Auswirkungen seines Handelns auf eine Zustellung in einem anhängigen oder möglicherweise bevorstehenden Verfahren in Kauf genommen hat oder sich ihm solche Auswirkungen zumindest aufdrängen mussten (OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020 - 4 U 1563/20 -, Rn. 13, juris).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 201 ObOWi 1475/21

    Unzulässige Berufung auf unwirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheides

    Die Betroffene hat nämlich den Irrtum über ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt, sodass es ihr nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) versagt ist, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen (vgl. BGH a.a.O. Rn. 15; Beschluss vom 14.05.2019 - X ZR 94/18 = BeckRS 2019, 19203 = NJW 2019, 2942; OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2020 - 4 U 1563/20 = BeckRS 2020, 37503), was auch auf keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken stößt (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 421).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 202 ObOWi 1475/21

    Unwirksame Ersatzzustellung, Niederlegung, Wohnung, Geschäftsrum, Verjährung,

    Die Betroffene hat nämlich den Irrtum über ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt bewusst und zielgerichtet herbeigeführt, sodass es ihr nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) versagt ist, sich auf die Unwirksamkeit einer Zustellung zu berufen (vgl. BGH a.a.O. Rn. 15; Beschl. v. 14.05.2019 - X ZR 94/18 = BeckRS 2019, 19203 = NJW 2019, 2942; OLG Dresden, Beschl. v. 26.10.2020 - 4 U 1563/20 = BeckRS 2020, 37503), was auch auf keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken stößt (vgl. BVerfG NJW-RR 2010, 421).
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