Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 12.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 157/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12670
OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2003,12670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.2003 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2003,12670)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. April 2003 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2003,12670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    MarkenG § 15 Abs. 4, 3
    Aldireisen.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Benutzung von Domain-Namen; Bekanntheit von Unternehmenskennzeichen als Maßstab für eine zulässige Nutzungsuntersagung; Voraussetzungen für die Annahme der Schwächung eines Firmenschlagwortes durch die Verwendung als Domain-Namen; ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2003, 613
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 157/02
    Der Löschungsanspruch erstreckt sich lediglich auf den Firmenbestandteil "B" in der konkret eingetragenen Firmenbezeichnung (vgl. BGH GRUR 1981, 60 ff, 64 - Sytex).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 157/02
    Denn hier geht es nicht um eine Verwechslungsgefahr bei der Verwendung der Domains, sondern um die Rufausbeutung, die aus der Anlehnung an das Firmenschlagwort der Klägerin resultiert (insoweit geht der Hinweis der Beklagten auf BGH GRUR 2002, 706 ff - "vossius.de" fehl).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 157/02
    Eine solche setzt als Ausnahmetatbestand voraus, daß die Drittzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarten Dienstleistungen und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichen im Ähnlichkeitsprinzip zu bewirken (vgl. BGH GRUR 2001, 1161 f - CompuNet/ComNet).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamm, 01.04.2003 - 4 U 157/02
    Zwar müssen sie nicht notwendigerweise gegenüber dem bekannten Firmenschlagwort der Klägerin weichen, da der prägende Teil der Domains (auch) der bürgerliche Name des Beklagten zu 3) ist (vgl. BGH WRP 2002, 694 ff, 699 - shell.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11287
OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2002,11287)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.11.2002 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2002,11287)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. November 2002 - 4 U 157/02 (https://dejure.org/2002,11287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,11287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Beauftragung eines anderen Anwalts mit der Einlegung einer Berufung; Zurechenbarkeit der schuldhaften Pflichtverletzung eines angestellten juristischen Mitarbeiters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 233 ZPO ; § 85 Abs. 2 ZPO
    Haftung beratender Berufe; Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwaltes bei Einlegung von Rechtsmitteln; Rechtsmittelfrist; Rechtsanwaltshaftung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist; Haftung für juristische Mitarbeiter

  • Wolters Kluwer

    Haftung beratender Berufe; Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwaltes bei Einlegung von Rechtsmitteln; Rechtsmittelfrist; Rechtsanwaltshaftung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist; Haftung für juristische Mitarbeiter

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung wegen schuldhafter Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts bzw. dessen juristischen Mitarbeiters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 17 O 80/02
  • OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2001 - VI ZB 22/01

    Bestätigung des Rechtsmittelauftrages durch den zweitinstanzlichen

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02
    Vielmehr muss dafür Sorge getragen werden, dass der mit der Rechtsmitteleinlegung beauftragte Anwalt den Auftrag innerhalb der laufenden Frist bestätigt und solange die laufende Frist überwacht wird, weil nur so sichergestellt wird, dass im Falle einer Ablehnung der Mandatsübernahme durch den beauftragten Anwalt der Rechtsmittelauftrag noch einem anderen Anwalt rechtzeitig übertragen werden kann (BGH NJW 2001, 3195, 3196).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der

    Auszug aus OLG Celle, 12.11.2002 - 4 U 157/02
    Für einen angestellten Rechtsanwalt hat der BGH (NJW-RR 1992, 1019, 1020) das nur für den Fall bejaht, dass jenem die Sache zur selbstständigen Bearbeitung in voller anwaltlicher Verantwortung übertragen ist, dagegen verneint, wenn er nach Weisungen des Prozessbevollmächtigten, der sich selbst Entscheidungen vorbehält, tätig wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht