Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 03.07.1989

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 09.01.1989 - 4 U 157/88   

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OLG Zweibrücken, 09.01.1989 - 4 U 157/88 (https://dejure.org/1989,3055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.01.1989 - 4 U 157/88 (https://dejure.org/1989,3055)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Januar 1989 - 4 U 157/88 (https://dejure.org/1989,3055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderungsberechtigung aus einem Konto; Kriterien für die Auslegung über Frage der Forderungsberechtigung aus einem Konto

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2546
  • NJW-RR 1989, 1393 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 440
  • WM 1990, 754
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 425/18

    Familiensache: Kontoinhaber eines Sparkontos; Verfügung der Eltern über ein auf

    Indizielle Bedeutung kann darüber hinaus im Einzelfall erlangen, inwieweit sich der die Kontoeröffnung für einen anderen Beantragende die Verfügungsbefugnis über das Konto vorbehält (MünchKommBGB/Gottwald 8. Aufl. § 328 Rn. 61), mit welchen Mitteln ein Guthaben angespart werden soll (vgl. etwa BGH Urteile vom 18. Januar 2005 - X ZR 264/02 - FamRZ 2005, 510 und vom 29. April 1970 - VIII ZR 49/69 - NJW 1970, 1181, 1182; OLG Frankfurt FamRZ 2016, 147, 148; OLG Bremen FamRZ 2015, 861, 862; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 440) sowie ob und wann demjenigen, auf dessen Namen das Konto angelegt wird, die Existenz des Sparbuchs mitgeteilt wird (vgl. BGHZ 46, 198 = FamRZ 1967, 37, 38).

    (2) Ob diese Rechtsprechung - was das Oberlandesgericht meint - auch auf Fallgestaltungen übertragbar ist, bei denen Eltern auf den Namen ihres minderjährigen Kindes angelegte Sparbücher besitzen, ist umstritten (bejahend etwa OLG Bremen OLGR 2007, 693, 694; LG Mainz FamRZ 2009, 228, 229; Palandt/Grüneberg BGB 78. Aufl. § 328 Rn. 9a; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 7. Aufl. Rn. 558; verneinend etwa OLG Bamberg OLGR 2006, 68, 69; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 440 f.; Mayer FamRZ 2019, 461).

  • OLG Saarbrücken, 18.08.1999 - 1 U 104/99

    Zahlungsanspruch; Sparvertrag; Darlehensvertrag; Sparguthaben; Qualifiziertes

    Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles ist somit zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Einzahlung Bewirkenden Gläubiger der Bank werden sollte (OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass in derartigen Konstellationen das durch den Elternteil vertretene Kind unmittelbar die Forderung erwirbt (OLG Zweibrücken, NJW 1989, 2546).

  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 67/02

    Einlagengeschäft der Bank: Kontoinhaberschaft bei einem Sparkonto

    Grundsätzlich ist zwar die Ansicht des Landgerichts richtig, dass in den Fällen, in denen der Darlehensgeber ein Sparkonto auf den Namen eines Dritten eröffnet, Berechtigter des Sparguthabens derjenige ist, der nach dem für die Bank erkennbaren Willen des das Konto Eröffnenden Gläubiger sein soll (BGH WM 1965, 897 f; BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546 m.w.N.).

    Jedoch wird derjenige, der auf eigenen Namen ein Sparkonto eröffnet und entsprechend im eigenen Namen mit der Bank einen Sparvertrag schließt, selbst Kontoinhaber und Gläubiger der begründeten Sparforderung, gleichgültig, ob ein Dritter das Sparbuch in Besitz nimmt oder Einzahlungen auf das Sparkonto vornimmt (BGH NJW 1994, 931 f; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546).

  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.
  • OLG Nürnberg, 24.01.1990 - 9 U 2491/89

    Anspruch auf Herausgabe des Sparbuches nach § 985 BGB; Kontoinhaber und

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  • LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Dieser Umstand, der im Einzelfall ein Indiz dafür sein kann, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (vgl. BGH NJW 2005, 980 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] ; BGHZ 46, 198 ff.; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546), kann nämlich nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (vgl. OLG Koblenz NJW 1989, 2545 ff. [OLG Koblenz 22.09.1988 - 5 U 489/88] ), was vorliegend allerdings nicht der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1991 - 17 U 28/91

    Berechtigter Kontoinhaber bei Tod des den Sparvertrag abschließenden Erblassers;

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