Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Namentliche Berichterstattung im Internet über den Leiter eines Weiterbildungsseminare veranstaltenden Instituts und Vorstandsmitglied eines sich mit Sekten, Kulten und dem Psychomarkt beschäftigenden Vereins
- Telemedicus
Namentliche Berichterstattung im Internet
- Telemedicus
Namentliche Berichterstattung im Internet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Namentliche Berichterstattung über den Leiter eines Weiterbildungsseminare veranstaltenden Instituts i.R.d. Internetauftritts eines sich mit Sekten, Kulten sowie dem "Psychomarkt" beschäftigenden Vereins; Eine den Sachbezug verdrängende Schmähungsabsicht oder eine ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.07.2006 - 17 O 163/03
- OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Äußerungen zur Sozialsphäre einer Person dürfen daher nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist (BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 -). - BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame und auch starke Formulierungen hinzunehmen (BVerfGE 24, 278, 286). - BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81
Copy-Charge
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Durch die Abgabe dieser Erklärung erlosch die Wiederholungsgefahr, ohne dass es der Annahme durch den Kläger bedurfte (vgl. BGH GRUR 1984, 214, 216 - Copy - Charge).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Der Kläger kann sich gegenüber der namentlichen Berichterstattung im Internet über seine Person grundsätzlich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen, das unter anderem auch beinhaltet, in frei gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 54, 148, 155 - Eppler). - BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Vielmehr hat der Kläger in dieser Institutsmitteilung den Standpunkt vertreten, die in einem anderen Rechtsstreit des Klägers (mit der katholischen Kirche) vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 20.02.2003 (NJW 2003, 1308) dargelegte Rechtsauffassung sei auch auf die Rechtsstreitigkeit des Klägers mit der Evangelischen Kirche übertragbar, und die Evangelische Kirche müsse deshalb die ihn betreffenden Meinungsäußerungen zurücknehmen. - BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Wer sich im Wirtschaftsleben oder in der Verbandspolitik betätigt, muss sich in weitem Umfang der Kritik aussetzen (BGH AfP 1995, 404, 407 f. - Dubioses Geschäftsgebaren). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Der Kläger kann sich gegenüber der namentlichen Berichterstattung im Internet über seine Person grundsätzlich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen, das unter anderem auch beinhaltet, in frei gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen (BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 54, 148, 155 - Eppler). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus OLG Stuttgart, 28.03.2007 - 4 U 158/06
Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, hat die Äußerung regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückzutreten (BVerfGE 82, 272, 283 f.).
- OLG Hamburg, 09.07.2007 - 7 W 56/07
Namensnennung in Urteilen
vom 28.3.2007, Geschäftsnummer 4 U 158/06, unter voller Namensnennung des Herrn K... W... in Gänze oder ausschnittsweise im Internet zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, insbesondere zum Download abrufbar bereit zu halten,.Das Oberlandesgericht Stuttgart 4 U 158/06 hat die Berufung des K... W... mit Urteil vom 28.3.2007 zurückgewiesen.