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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 13.07.2011 - 4 U 16/11   

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https://dejure.org/2011,9456
OLG Oldenburg, 13.07.2011 - 4 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9456)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13.07.2011 - 4 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9456)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 4 U 16/11 (https://dejure.org/2011,9456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verkehrsunfall: Prüfungskompetenz der Haftungsquoten durch das Berufungsgericht; tatrichterliches Ermessen der ersten Instanz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 1 StVG; § 513 ZPO; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; § 546 ZPO
    Umfang der Überprüfungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. erstinstanzlich bemessenener Haftungsquoten in einem Verkehrsunfallprozess

  • verkehrslexikon.de

    Die Haftungsquoten nach § 17 Abs. 1 StVG sind durch das Berufungsgericht inhaltlich voll zu überprüfen. Es gibt insoweit kein tatrichterliches Ermessen der ersten Instanz, das der Kontrolle entzogen wäre.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Überprüfungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. erstinstanzlich bemessenener Haftungsquoten in einem Verkehrsunfallprozess

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der erstinstanzlich gefundenen Haftungsquoten durch das Berufungsgericht im Verkehrsunfallprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftungsabwägung in der Berufungsinstanz uneingeschränkt überprüfbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall auf der Autobahn - Der Vordermann fuhr wegen eines Defekts plötzlich langsamer: kein Mitverschulden

  • blaulicht-blog.net (Kurzinformation)

    Auffahrunfall auf der Autobahn -wer zahlt was?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 97
  • MDR 2011, 1100
  • NZV 2012, 134
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 13.07.2011 - 4 U 16/11
    Derartiges folgt insbesondere auch nicht aus § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO etwa in dem Sinne, dass das Berufungsgericht an die Tatsachenfeststellung des Erstgerichts gebunden wäre und die Beweise nicht abweichend würdigen dürfte (BGHZ 162, 313, 317).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2015 - 8 S 4857/15

    Anscheinsbeweis, Fahrzeugkollision, rückwärtsfahrendes Fahrzeug, Betriebsgefahr,

    Die Kammer ist zu einer vollständigen Überprüfung der Abwägungsentscheidung nach § 17 StVG berechtigt und verpflichtet (Kammerurteil NZV 2011, 346; ebenso OLG Oldenburg r+s 2011, 445).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5619
OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11 (https://dejure.org/2011,5619)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2011 - 4 U 16/11 (https://dejure.org/2011,5619)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2011 - 4 U 16/11 (https://dejure.org/2011,5619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 -) hat die Anwendung der Vorschriften der Wertermittlungsverordnung im Zusammenhang mit der Prüfung eines Anspruches nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG ausdrücklich mit der Begründung für zulässig erachtet, dass sie nahezu für alle Bereiche anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken enthalten.

    Die von ihm gewählte Wertermittlungsmethode muss jedoch nach den Besonderheiten des konkreten Falles geeignet sein, den vollen Verkehrswert für den zu bewertenden Gegenstand zu erfassen, ohne das Wertbild zu verzerren (BGH, Urteil vom 12. Januar 2001, a.a.O.; zum Ganzen: Senatsurteil vom 10. Januar 2006 - 4 U 85/05 - Rdnr. 33 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 1 L 5010/96

    Verpflichtung zur Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11
    aa) Ein Ermessensfehler lässt sich insbesondere nicht, wie die Streithelfer zu 1-3 meinen, auf die (über den Internetauftritt des OVG im Volltext erhältliche) Entscheidung des OVG Lüneburg vom 25. Januar 2001 - 1 L 5010/96 - oder das von ihnen eingeholte Privatgutachten des Sachverständigen Li... vom 12. März 2011 stützen.

    38 Soweit das OVG Lüneburg mit Urteil vom 25. Januar 2001 - 1 L 5010/96 - und das LG Hamburg mit (im Volltext nicht vorliegendem und auch nicht erhältlichem) Urteil vom 5. August 1960 - 10 O 36/59 - das Residualwertverfahren abgelehnt haben, lassen sich hieraus schon deshalb keine für die Beklagte bzw. die Streithelfer günstigen Schlüsse ziehen, weil die diesen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte mit dem vorliegenden nicht vergleichbar sind.

  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 102/93

    Formularmäßige Erstreckung einer Bürgschaft auf alle Forderungen aus bankmäßiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93 - Rdnr. 29) muss der berufungsführende Beklagte nicht zu allen ihm nachteilig beurteilten Streitpunkten in der Berufungsbegründung Stellung nehmen.
  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 24/95

    Pachtzinsregelung im Bundeskleingartengesetz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11
    Des Weiteren entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Tatrichter bei der Auswahl der Wertermittlungsmethode frei ist (BGH, Urteil vom 11. März 1993 - III ZR 24/95 -).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2019 - 4 U 21/12

    Berechnung des Werts des Pflichtteils

    Infolgedessen handelt es sich bei der Frage, welches Wertermittlungsverfahren unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes zu einem sachgerechten Ergebnis bei der Verkehrswertermittlung führt, gerade auch um eine rechtliche Bewertung und nicht ausschließlich um eine - dem Sachverständigenbeweis zugängliche - Tatsachenfrage (BGH, Urteile vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 32, vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 und vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BGHZ 212, 286 Rn. 31; ebenso Senat, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 16/11, juris Rn. 33).
  • LG Wiesbaden, 13.07.2012 - 1 O 49/05

    Zur Ermittlung des Verkehrswertes bei einem teilweise unter Denkmalschutz

    66 Es steht in der Tat zu erwarten, dass der Käufer eines denkmalgeschützten Hauses mit Sanierungsverpflichtung öffentliche Fördermittel - mit einem Sicherheitsabschlag von ca. 20 % - in seine Kalkulation mit einbezieht, wenn mit diesen gerechnet werden kann (siehe OLG Brandenburg, Urt. v. 9.11.2011 - 4 U 16/11, BeckRS 2011, 26248).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2018 - 4 U 21/12

    Geltendmachung des Pflichtteils nach Erbausschlagung

    Infolgedessen handelt es sich bei der Frage, welches Wertermittlungsverfahren unter Zugrundelegung des festgestellten Sachverhaltes zu einem sachgerechten Ergebnis bei der Verkehrswertermittlung führt, gerade auch um eine rechtliche Bewertung und nicht ausschließlich um eine - dem Sachverständigenbeweis zugängliche - Tatsachenfrage (BGH, Urteile vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967 Rn. 32, vom 13.05.2015 - IV ZR 138/14, juris Rn. 9 und vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14, BGHZ 212, 286 Rn. 31; ebenso Senat, Urteil vom 09.11.2011 - 4 U 16/11, juris Rn. 33).
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