Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 14.04.2021

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21   

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https://dejure.org/2021,20702
OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21 (https://dejure.org/2021,20702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.05.2021 - 4 U 161/21 (https://dejure.org/2021,20702)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 4 U 161/21 (https://dejure.org/2021,20702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 161/21 v. 14.04.2021

  • rechtsportal.de

    1. Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben Einbruchsspuren ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
    Hierzu muss der Versicherungsnehmer regelmäßig Einbruchsspuren nachweisen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247).

    Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).

  • OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
    Da für den vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis allgemein eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass ein Offenstehen des Garagentores unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen das Eindringen mittels Spezialwerkzeug als versicherte Variante wahrscheinlicher ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 4 U 1642/17 -, Rn. 30, m.w.N., - juris).
  • LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 403/13

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Versicherer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
    Für das äußere Bild des "Ob" des Diebstahls genügt zudem nicht nur das schlichte Vorhandensein von Einbruchspuren überhaupt, sondern es muss ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf die "versicherte" - also bedingungsgemäße - Entwendung zulassen (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 17. März 2016 - 2 O 403/13 -, Rn. 22 - 23, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
    Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).
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   OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21   

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OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21 (https://dejure.org/2021,20851)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.04.2021 - 4 U 161/21 (https://dejure.org/2021,20851)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. April 2021 - 4 U 161/21 (https://dejure.org/2021,20851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Hausratversicherung - Beweislast für versicherten Einbruchdiebstahl

  • rechtsportal.de

    Ansprüche aus einer Hausratversicherung wegen eines behaupteten Einbruchsdiebstahls; Indizien für eine bedingungsgemäße Entwendung; Unverschlossenes Gebäude

  • rechtsportal.de

    1. Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben Einbruchsspuren ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
    Hierzu muss der Versicherungsnehmer regelmäßig Einbruchsspuren nachweisen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247).

    Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).

  • OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
    Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).
  • LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 403/13

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Versicherer

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
    Für das äußere Bild des "Ob" des Diebstahls genügt zudem nicht nur das schlichte Vorhandensein von Einbruchspuren überhaupt, sondern es muss ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf die "versicherte" - also bedingungsgemäße - Entwendung zulassen (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 17. März 2016 - 2 O 403/13 -, Rn. 22 - 23, juris m.w.N.).
  • OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der

    Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
    Da für den vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis allgemein eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass ein Offenstehen des Garagentores unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen das Eindringen mittels Spezialwerkzeug als versicherte Variante wahrscheinlicher ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 4 U 1642/17 -, Rn. 30, m.w.N., - juris).
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