Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 161/21 v. 14.04.2021
- rechtsportal.de
1. Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben Einbruchsspuren ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 1562/19
- OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
- OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
Hierzu muss der Versicherungsnehmer regelmäßig Einbruchsspuren nachweisen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247).Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm…, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).
- OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
Da für den vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis allgemein eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass ein Offenstehen des Garagentores unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen das Eindringen mittels Spezialwerkzeug als versicherte Variante wahrscheinlicher ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 4 U 1642/17 -, Rn. 30, m.w.N., - juris). - LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 403/13
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Versicherer …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
Für das äußere Bild des "Ob" des Diebstahls genügt zudem nicht nur das schlichte Vorhandensein von Einbruchspuren überhaupt, sondern es muss ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf die "versicherte" - also bedingungsgemäße - Entwendung zulassen (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 17. März 2016 - 2 O 403/13 -, Rn. 22 - 23, juris m.w.N.). - OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls; …
Auszug aus OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH…, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).
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OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Hausratversicherung - Beweislast für versicherten Einbruchdiebstahl
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einer Hausratversicherung wegen eines behaupteten Einbruchsdiebstahls; Indizien für eine bedingungsgemäße Entwendung; Unverschlossenes Gebäude
- rechtsportal.de
1. Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben Einbruchsspuren ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf eine bedingungsgemäße Entwendung zulassen.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig - 3 O 1562/19
- OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
- OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
Hierzu muss der Versicherungsnehmer regelmäßig Einbruchsspuren nachweisen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, NJW-RR 2015, 1247).Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm…, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182).
- OLG Hamm, 21.10.2011 - 20 U 62/11
Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls; …
Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
Der Versicherungsnehmer schuldet bei einem behaupteten Einbruchdiebstahl in Form des "Eindringens mithilfe von Werkzeugen" aber jedenfalls den Beweis von Spuren, die damit in Einklang gebracht werden können und sich daher als "geeignete" Einbruchsspuren darstellen (vgl. BGH…, Urt. vom 08.04.2015, Az.: IV ZR 171/13, VersR 2015, 710; OLG Hamm, Urt. vom 21.10.2011, Az.: I - 20 U 62/11, r+s 2012, 182). - LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 403/13
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Versicherer …
Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
Für das äußere Bild des "Ob" des Diebstahls genügt zudem nicht nur das schlichte Vorhandensein von Einbruchspuren überhaupt, sondern es muss ein Mindestmaß an Tatsachen vorliegen, die nach der Lebenserfahrung den Schluss auf die "versicherte" - also bedingungsgemäße - Entwendung zulassen (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 17. März 2016 - 2 O 403/13 -, Rn. 22 - 23, juris m.w.N.). - OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der …
Auszug aus OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
Da für den vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis allgemein eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass ein Offenstehen des Garagentores unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen das Eindringen mittels Spezialwerkzeug als versicherte Variante wahrscheinlicher ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 4 U 1642/17 -, Rn. 30, m.w.N., - juris).