Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 4 U 162/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10965
OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 4 U 162/12 (https://dejure.org/2013,10965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2013 - 4 U 162/12 (https://dejure.org/2013,10965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - 4 U 162/12 (https://dejure.org/2013,10965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 833 S. 1; BGB § 833 S. 2 Alt. 2
    Tierhalterhaftung - Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Reitlehrers; Ersatzpflicht bei Schadenseintritt nach sorgfaltsgemäßem Alternativverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main konkretisiert Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sturz vom Pferd

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gericht konkretisiert Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt zu Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers - Kein Schadensersatz nach Sturz vom Pferd

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferd abgelenkt - Reitschülerin abgestürzt - Für die Folgen muss ein Reitlehrer nur einstehen, wenn er für den Sturz verantwortlich war

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Reitlehrers bei fehlendem Kausalzusammenhang bei rechtmäßigem Alternativerhalten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzverpflichtung eines Reitlehrers für Sturz eines Reitschülers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflicht des Reitlehrers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz vom Pferd: Für Schadensersatzansprüche muss Zusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung des Reitlehrers und Sturz klar erkennbar sein - OLG Frankfurt konkretisiert die Sorgfaltspflichten eines Reitlehrers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 17.01.2020 - 31 C 278/18

    Gefährdungshaftung des Tierhalters - entgangenes Arbeitsentgelt

    Mit dieser Aufforderung zu einem weiteren Galopp ohne Longe war dem entsprechend hier eine Gefährdung für die geschädigte Reiterin S... verbunden, weil bei hohem Tempo ein unvorhergesehenes Verhalten des Pferdes von der Zeugin S... als Reiterin nicht in jedem Fall durch Körperverlagerung aufgefangen werden konnte und deshalb die Gefahr des Sturzes bestand ( OLG Frankfurt/Main , Urteil vom 24.05.2013, Az.: 4 U 162/12, u.a. in: OLG Report Mitte 25/2013 Anm. 6 = BeckRS 2013, Nr. 8933 = "juris" ).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29896
OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2013,29896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2013 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2013,29896)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2013,29896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Personenvereinigung

    § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 186 StGB, § 193 StGB, Art 5 Abs 1 GG
    Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer politischen Partei durch Berichterstattung über eine von ihr veranstaltete Kundgebung

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Verletzung von Rechten einer Personenvereinigung durch unwahre Presseberichterstattung über eine Veranstaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Politische Partei ist durch unwahre Tatsachenbehauptung in einer Tageszeitung nicht stets in eigenen Rechten verletzt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Politische Partei ist durch unwahre Tatsachenbehauptung in einer Tageszeitung nicht stets in eigenen Rechten verletzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 487
  • GRUR-RR 2014, 177
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Nichts anderes gilt für nicht rechtsfähige Handelsgesellschaften (BGH NJW 1980, 2807, 2808 - Medizin-Syndikat I ) und für nicht rechtsfähige Vereine, insbesondere Gewerkschaften (BGH GRUR 1971, 591 - Sabotage ), und mithin auch für politische Parteien (OLG München AfP 1976, 130 und NJW 1996, 2515; Soehring, Presserecht, 4. Aufl., § 13 Tz. 15); diese sind nicht, wie die Beklagte meint, wie juristische Personen des öffentlichen Rechts zu behandeln.

    Dies ist der Fall, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist (BGH NJW 1980, 2807, 2808 - Medizin-Syndikat I ).

    Erforderlich ist, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat (LGU Seite 8 unter II. 1. b. aa. der Entscheidungsgründe), dass die Personenvereinigung von der Äußerung unmittelbar betroffen ist und nicht nur eine mittelbare Beeinträchtigung, eine Reflexwirkung vorliegt (BGH NJW 1980, 2807, 2808 - Medizin-Syndikat I ; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 766, 768).

    Betrifft die Äußerung hingegen einzelne oder mehrere Personen, etwa Mitglieder, Gesellschafter oder Betriebsangehörige, ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls anhand der Verkehrsanschauung festzustellen, ob dadurch auch die Gesellschaft (Personenvereinigung) selbst in der Öffentlichkeit herabgewürdigt wird (BGH NJW 1980, 2807, 2808; BGH GRUR 1981, 80, 83 RN 57 in Juris - Medizin-Syndikat IV ).

    In Konkretisierung dieser Grundsätze wird angenommen, dass bei einer Gesellschaft deren Herabwürdigung insbesondere in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter oder Betriebsangehörige in dieser Eigenschaft oder wegen Tätigkeiten angegriffen wird, mit denen die Verkehrsauffassung auch die Gesellschaft identifiziert (BGH NJW 1980, 2807, 2808, BGH GRUR 1981, 80, 83 RN 57 in Juris).

  • OLG Hamburg, 21.10.2008 - 7 U 51/08

    Unterlassungsklage wegen persönlichkeitsrechtsverletzender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Nur in dem zuerst genannten Fall kann unter dem Blickpunkt des Art. 5 Abs. 1 GG die "verdeckte" Aussage einer "offenen" Behauptung des Äußernden gleichgestellt werden, während sich der von der Äußerung Betroffene in aller Regel nicht dagegen wehren kann, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, die aber vom Äußernden so aber weder offen noch verdeckt aufgestellt worden sind (BGH NJW 2006, 601 Tz. 17 m.w.N.; OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 16 in Juris).

    Hierdurch soll auch erreicht werden, dass die Presse in der freien Berichterstattung nicht ohne Sachgrund durch eine zu große, unüberschaubare Ausdehnung der Anspruchsberechtigten übermäßig belastet wird (BGH GRUR 1980, 813, 814 - Familienname ; ferner OLG Hamburg NJW 1988, 3211 und AfP 2008, 632 RN 15 in Juris).

    Der Autor oder Verbreiter einer Äußerung muss sich zwar an deren Inhalt (auch soweit eine verdeckte Aussage vorliegt, s .o. unter a) aa) S. 21), aber eben nur an diesem festhalten lassen (BGH NJW 1983, 1183, 1184 - Vetternwirtschaft ; OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 13 in Juris).

    Auch insoweit gilt wie zu 1. b) bb) (1) ausgeführt, dass es sich dabei (nur) um eine mögliche Schlussfolgerung des Lesers handelt, die inhaltlich in der beanstandeten Aussage nicht - auch nicht verdeckt - als Aussage der Beklagten enthalten ist und deshalb für die Beurteilung der unmittelbaren Betroffenheit nicht zugrunde gelegt werden darf (siehe auch in diesem Zusammenhang BGH NJW 1983, 1183, 1184 und OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 13 in Juris).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Betrifft die Äußerung hingegen einzelne oder mehrere Personen, etwa Mitglieder, Gesellschafter oder Betriebsangehörige, ist aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls anhand der Verkehrsanschauung festzustellen, ob dadurch auch die Gesellschaft (Personenvereinigung) selbst in der Öffentlichkeit herabgewürdigt wird (BGH NJW 1980, 2807, 2808; BGH GRUR 1981, 80, 83 RN 57 in Juris - Medizin-Syndikat IV ).

    Ausschlaggebend ist dabei nicht, ob sich die Gesellschaft das Verhalten einer solchen Person aus Rechtsgründen "zurechnen" lassen muss; vielmehr ist eine rechtliche Einstandspflicht unerheblich und kommt es entscheidend darauf an, ob der unbefangene Leser die Personenvereinigung mit der Kritik identifiziert (BGH GRUR 1981, 80, 83 RN 58 in Juris- Medizin-Syndikat IV).

    In Konkretisierung dieser Grundsätze wird angenommen, dass bei einer Gesellschaft deren Herabwürdigung insbesondere in Betracht kommt, wenn der Gesellschafter oder Betriebsangehörige in dieser Eigenschaft oder wegen Tätigkeiten angegriffen wird, mit denen die Verkehrsauffassung auch die Gesellschaft identifiziert (BGH NJW 1980, 2807, 2808, BGH GRUR 1981, 80, 83 RN 57 in Juris).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Für die Beurteilung des Sinngehalts der Veröffentlichung ist dabei entgegen der Auffassung der Klägerin nicht auf einen flüchtigen Leser abzustellen; maßgebend ist vielmehr, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat (LGU Seite 7 unter II. 1. a. bb. der Entscheidungsgründe), das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums unter Heranziehung des Wortlauts, des sprachlichen Kontextes der Äußerung sowie der Begleitumstände, soweit diese für den Leser erkennbar sind (BVerfG NJW 1995, Seite 3303 RN 125 in Juris - Soldaten sind Mörder ; BGH NJW 2006, 601 Tz. 14).

    Nur in dem zuerst genannten Fall kann unter dem Blickpunkt des Art. 5 Abs. 1 GG die "verdeckte" Aussage einer "offenen" Behauptung des Äußernden gleichgestellt werden, während sich der von der Äußerung Betroffene in aller Regel nicht dagegen wehren kann, dass der Leser aus den ihm "offen" mitgeteilten Fakten eigene Schlüsse zieht, für den die offenen Aussagen Anhaltspunkte bieten, die aber vom Äußernden so aber weder offen noch verdeckt aufgestellt worden sind (BGH NJW 2006, 601 Tz. 17 m.w.N.; OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 16 in Juris).

    Eine solche Betroffenheit ist unproblematisch dann gegeben, wenn die Personenvereinigung als solche direkt benannt bzw. angesprochen wird (vgl. BGH NJW 2006, 601 Tz. 11).

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass juristische Personen des Privatrechts Ehrenschutz genießen (BGH GRUR 1975, 208 - Deutschland-Stiftung ; BGH GRUR 1976, 210 - Der Geist von Oberzell ), und zwar nicht nur nach den §§ 185 ff. StGB (i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB); vielmehr können sie sich auch auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen (BGH NJW 1994, 1281, 1282).

    Die Kritik muss also die Personenvereinigung selbst negativ kennzeichnen (BGH GRUR 1976, 210).

  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 78/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Bei "einfachen" Beschäftigten, Mitgliedern oder Bediensteten kann hingegen eine unmittelbare Betroffenheit der Personenvereinigung (des Unternehmens, des Vereins etc.) gewöhnlich nur angenommen werden, wenn eine Tätigkeit für die Personenvereinigung Gegenstand der Kritik ist und diese durch die handelnden Personen repräsentiert wird (vgl. etwa OLG Köln AfP 1983, 472, 473).

    Eine andere Wertung wäre allenfalls dann denkbar, wenn mit der Äußerung "Die N-Chaoten..." der gesamte Anhang der Klägerin charakterisiert worden wäre (vgl. OLG Köln AfP 1983, 472, 473 für die pauschale Bezeichnung der Mitglieder - aber eben Mitglieder und nicht nur "Anhänger" - eines Vereins als "Gesindel").

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass juristische Personen des Privatrechts Ehrenschutz genießen (BGH GRUR 1975, 208 - Deutschland-Stiftung ; BGH GRUR 1976, 210 - Der Geist von Oberzell ), und zwar nicht nur nach den §§ 185 ff. StGB (i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB); vielmehr können sie sich auch auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berufen (BGH NJW 1994, 1281, 1282).

    Allerdings ist dieser Ehrenschutz und auch die Zuerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts an derartige Personenvereinigungen eingeschränkt: Es besteht insoweit, als sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen (BGH NJW 1994, 1281, 1282) .

  • BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80

    Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Der Autor oder Verbreiter einer Äußerung muss sich zwar an deren Inhalt (auch soweit eine verdeckte Aussage vorliegt, s .o. unter a) aa) S. 21), aber eben nur an diesem festhalten lassen (BGH NJW 1983, 1183, 1184 - Vetternwirtschaft ; OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 13 in Juris).

    Auch insoweit gilt wie zu 1. b) bb) (1) ausgeführt, dass es sich dabei (nur) um eine mögliche Schlussfolgerung des Lesers handelt, die inhaltlich in der beanstandeten Aussage nicht - auch nicht verdeckt - als Aussage der Beklagten enthalten ist und deshalb für die Beurteilung der unmittelbaren Betroffenheit nicht zugrunde gelegt werden darf (siehe auch in diesem Zusammenhang BGH NJW 1983, 1183, 1184 und OLG Hamburg AfP 2008, 632 RN 13 in Juris).

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Zwar handelt es sich bei der Behauptung, jemand habe Beamte mit Flaschen, Eiern und Böller bombardiert, ohne weiteres um eine unter § 186 StGB fallende Tatsachenbehauptung, nachdem die Vorschrift jede ehrenrührige Tatsachenbehauptung erfasst, die geeignet ist, den Betroffenen in den Augen eines größeren, individuell bestimmten, nicht geschlossenen Teils der Bevölkerung herabzusetzen (Fischer, StGB, 60. Aufl., § 186 RN 4), so dass das Behaupten und Verbreiten jedweder ehrenrühriger Tatsachen erfasst ist (Leipziger Kommentar zum StGB-Hilgendorf, 12. Aufl., § 186 RN 10) und mithin unter § 186 StGB alle den Ruf beeinträchtigenden Tatsachenbehauptungen fallen (BGH NJW 1987, 2225, 2226).

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass dann, wenn es sich - wie hier - um eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung handelt, die Beweislast für deren Wahrheit nach der über § 823 Abs. 2 BGB in das Deliktsrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB den auf Unterlassung in Anspruch genommenen Beklagten als Äußernden trifft (BGH GRUR 2013, 312 Tz. 15 - IM Christoph ; ferner etwa BGH NJW 1985, 1621, 1622; NJW 1987, 2225 f.; NJW 1996, 1131, 1133 - st. Rspr.).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12
    Kommt es hierauf entscheidend an, ist auch die Argumentation der Klägerin, eine (weitere) Verzerrung liege darin, dass über Inhalt, Motto und Forderungen ihrer Demonstration nichts berichtet werde, unbehelflich, weil hierfür irrelevant, abgesehen davon, dass es nicht einen Anspruch auf "objektive" Berichterstattung schlechthin gibt und es zum Kern der Presse- und Meinungsbildungsfreiheit gehört, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum hat, in dem sie nach publizistischen Kriterien entscheiden kann, was sie für berichtenswert hält (BVerfGE 101, 361, 392).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 220/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer rechtswidrigen Ehrverletzung - Umfang der

  • OLG Hamburg, 29.10.1987 - 3 U 11/87
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

  • BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz

  • OLG München, 26.04.1996 - 21 U 5435/95

    Persönlichkeitsrechtsschutz politischer Parteien; Unterlassungsanspruch bei

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00

    Widerruf von Behauptungen - Aussagen in Aushang für Mitarbeiter -

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 80/83

    Entscheidung über die Zulassung der Revision in nichtvermögensrechtlichen

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn und soweit sie in ihrem sozialen Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen sind (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1975 - VI ZR 123/74, NJW 1975, 1882, 1884; vom 3. Juni 1986 - VI ZR 102/85, BGHZ 98, 94, 97; vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, VersR 1994, 570, 571; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487, 489; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, 3. Aufl., Rn. 393; Klippel, JZ 1988, 625, 631; Born, AfP 2005, 110, 112).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung

    65, 83 u. 94 in juris; OLG Hamburg, AfP 2008, 632 Rn. 16 in juris; Senat, Urteil vom 29.05.2013, 4 U 163/12, Rn. 94 in juris = NJW-RR 2014, 487 = GRUR-RR 2014, 177; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 44a f.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    Die Kammer erachtet dieses Verständnis des Durchschnittslesers auch - im Sinne eines Eindrucks bzw. einer verdeckten Tatsachenbehauptung (vgl. dazu BGH NJW 2000, 656 - Korruptionsvorwurf; BGH NJW 2006, 601; BGH AfP 2017, 48; OLG Köln AfP 2014, 902; OLG Stuttgart NJW-RR 2014, 487, 488; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 12 Rn. 86 m.w.N.; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 84) - als zwingend.
  • LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

    Die Kammer erachtet dieses Verständnis des Durchschnittslesers auch - im Sinne eines Eindrucks bzw. einer verdeckten Tatsachenbehauptung (vgl. dazu BGH NJW 2000, 656 - Korruptionsvorwurf; BGH NJW 2006, 601; BGH AfP 2017, 48; OLG Köln AfP 2014, 902; OLG Stuttgart NJW-RR 2014, 487, 488; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 12 Rn. 86 m.w.N.; Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Rn. 84) - als zwingend.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2020 - 16 A 2447/12

    Klage des ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführers der Kunst- und

    vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2005- VI ZR 204/04 -, juris, Rn. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2013 - 4 U 163/12 -, juris, Rn. 94.

    vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2005- VI ZR 204/04 -, juris, Rn. 17; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2013 - 4 U 163/12 -, juris, Rn. 94.

  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 3 U 70/13

    Unterlassung einer Buchveröffentlichung in Bezug auf einzelne Textpassagen

    OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).

    Allerdings ist dieser Ehrenschutz und auch die Zuerkennung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts an derartige Personenvereinigungen eingeschränkt: Es besteht insoweit, als sie aus ihrem Wesen als Zweckschöpfung des Rechts und ihren Funktionen dieses Rechtsschutzes bedürfen (BGH NJW 1994, 1281/1282; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).

    Erforderlich ist, dass die Personenvereinigung von der Äußerung unmittelbar betroffen ist und nicht nur eine mittelbare Beeinträchtigung, eine Reflexwirkung vorliegt (BGH NJW 1980, 2807/2808; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 766/768; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).

    aa) Betroffen sind von der Aussage sowohl der namentlich genannte Kläger zu 2. als auch die Klägerin zu 1. Dabei kommt es nicht auf die Frage an, unter welchen genauen Voraussetzungen Äußerungen, die einzelne Angehörige einer Personenvereinigung betreffen, zugleich auch eine Herabwürdigung der Personenvereinigung selbst darstellen (vgl. dazu BGH NJW 1980, 2807/2808; BGH, GRUR 1981, 80 zitiert nach juris Rn. 57; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).

  • OLG Köln, 11.07.2019 - 15 U 24/19

    Wirklich eine Zählung von Homosexuellen gefordert?

    In diesem Bereich weist eine Fraktion als freie Vereinigung von Abgeordneten aber strukturelle Ähnlichkeiten zu einem nicht-rechtsfähigen bürgerlich-rechtlichen Verein auf (vgl. auch OLG Dresden v. 09.05.2017 - 4 U 102/17, NJW-RR 2017, 1254, 1256; OLG Stuttgart v. 29.05.2013 - 4 U 163/12, NJW-RR 2014, 487, 489; v. 22.07.2003 - 4 W 32/03, NJW-RR 2004, 619, 620; OLG Schleswig v. 03.05.1995 - 15 U 16/94, NVwZ-RR 1996, 103, 104).

    Es handelt sich unter den aufgezeigten Umständen gerade nicht nur um eine Äußerung, welche allein das Verhalten eines einzelnen Vereinsmitglieds oder eines "einfachen" Mitarbeiters zum Gegenstand hat und deshalb die juristische Person i.S.d. Art. 19 Abs. 3 GG nicht ohne Weiteres individuell betreffen kann (vgl. zu solchen Fällen etwa OLG Stuttgart v. 29.05.2013 - 4 U 163/12, NJW-RR 2014, 487, 489).

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

    Erforderlich ist daher, dass sich die Schlussfolgerung dem Leser unabweislich aufdrängt (BGH NJW 2000, 656 - Korruptionsvorwurf; BGH NJW 2006, 602 Rn. 15; OLG Stuttgart NJW-RR 2014, 487, 488).
  • OLG München, 27.02.2018 - 18 U 884/17

    Berichterstattung mittels einer "Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und

    Ehrenrührige Äußerungen über Angehörige eines Unternehmens beeinträchtigen die Organisation selbst auch dann, wenn aufgrund der Zahl oder des Einflusses der Kritisierten das Ansehen des Unternehmens selbst leidet (OLG Stuttgart NJW-RR 2014, 487/491 m.w.N.).
  • LG Köln, 16.01.2019 - 28 O 369/18
    Hierdurch soll auch erreicht werden, dass die Presse in der freien Berichterstattung nicht ohne Sachgrund durch eine zu große, unüberschaubare Ausdehnung der Anspruchsberechtigten übermäßig belastet wird (BGH, NJW 1980, 1790 - Familienname; OLG Hamburg, NJW 1988, 3211 und AfP 2008, 632 Rn. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 2014, 487).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,79718
OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2020,79718)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.11.2020 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2020,79718)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. November 2020 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2020,79718)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 631 Abs 1 BGB, § 640 Abs 1 BGB, § 640 Abs 3 BGB, § 641 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Werklohnanspruch für die Errichtung eines Einfamilienhauses: Fälligkeit trotz Mängel und unvollständiger Fertigstellung; Bestimmtheitsanforderungen an eine Teilklage

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Wechselseitige Ansprüche nach Neubau eines Einfamilienhauses; Fälligkeit einer Vergütung; Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme kann vorzeitig erklärt werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber zieht ein: Abnahme der Leistung trotz Restmängeln! (IBR 2022, 175)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01

    Fälligkeit des Werklohns nach Übergang zum Schadensersatz durch den Auftraggeber

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Ungeachtet dessen bedarf es vorliegend einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch nicht, nachdem die Beklagte nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern ausschließlich auf Zahlung/Geld gerichtete Gegenansprüche wie Schadensersatz, Minderung oder Vorschuss erhebt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 10.10.2002 - VII ZR 315/01 -, juris LS + Rn. 11; vgl. zum Kostenvorschussanspruch: OLG Celle, Urteil vom 03.03.2016 - 16 U 129/15 -, juris Rn. 19); denn damit hat sich das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt (b).

    Im Übrigen hat die Beklagte den Bauvertrag spätestens durch die im Prozess erklärten Aufrechnungen (Schriftsatz vom 01.12.2009) und die erhobene Widerklage in ein reines Abwicklungsverhältnis mit der Folge des Untergangs des Erfüllungsanspruches umgestaltet (vgl.BGH, Urteil vom 10.10.2002 - VII ZR 315/01 -, juris; sowie Pause/Vogel, in: Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Auflage 2016, § 641 BGB Rn. 9f. mwN).

  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Letzteres ist jedoch dann nicht mehr der Fall, wenn der Besteller das Werk endgültig als mangelhaft zurückweist, weil auch aus seiner Sicht eine Abnahme der Werkleistung nicht nur vorübergehend, sondern überhaupt nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25.04.1996 - X ZR 59/94 -, zitiert nach juris).

    Der Besteller kann sich deshalb nicht auf fehlende Fälligkeit mangels Abnahme berufen, wenn er das Werk endgültig als mangelhaft zurückweist, weil auch aus seiner Sicht eine Abnahme der Werkleistung nicht nur vorübergehend, sondern überhaupt nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25.04.1996 - X ZR 59/94 -, juris).

  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Anderenfalls könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, Urteil vom 19.06.2000 - II ZR 319/98-, juris m.w.N.).

    Anderenfalls könnte es zu unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft kommen (BGH, Urteil vom 19.06.2000 - II ZR 319/98-, juris m.w.N.).

  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Ungeachtet dessen ist es dem zum Schadensersatz Verpflichteten grundsätzlich verwehrt, den Geschädigten zur Liquidierung eines bei ihm entstandenen Schadens auf einen für das eingetretene Risiko bestehenden Versicherungsschutz zu verweisen, denn ein solcher Versicherungsschutz wirkt selbst nicht anspruchsbegründend (sog. Trennungsprinzip: vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009 - VI ZR 296/08 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97- und vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08 - juris).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH, Urteile vom 21.01.1999 - VII ZR 398/97- und vom 19.05.2011 - VII ZR 24/08 - juris).
  • BGH, 22.10.1970 - VII ZR 71/69

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist (BGH, Urteil vom 22.10.1970 - VII ZR 71/69 -, juris Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2016 - 4 U 136/15

    Dach zwar dicht, aber Speicher verschimmelt: Dachdeckerleistung mangelhaft!

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Regelmäßig dürfte aber auch insoweit kein Verzicht auf die Funktionsfähigkeit des Werkes gegeben sein (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 02.06.2016 - 4 U 136/15 -, juris Rn. 40).
  • BGH, 07.03.2002 - VII ZR 1/00

    Begriff des Baumangels; Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    (a) Nach der Rechtsprechung des BGH zu § 633 Abs. 1 Alt. 2 BGB a.F. ist grundsätzlich die Leistung des Werkunternehmers nur dann mangelhaft, wenn die Istbeschaffenheit von der vereinbarten Sollbeschaffenheit abweicht, und der Fehler den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigte (u.a. BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 1/00, juris).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Rostock, 24.11.2020 - 4 U 163/12
    Daneben gilt, dass die geordnete Darstellung der Tatsachen nicht durch pauschale Bezugnahme auf Anlagen ersetzt werden kann (Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Auflage 2008, § 130 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 27.09.2001 - V ZB 29/01 -, juris).
  • BGH, 24.10.1991 - VII ZR 81/90

    Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung einer Werklohnforderung

  • OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 34/07

    Kombiniertes Grund- und Vorbehaltsurteil durch das Berufungsgericht und

  • OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11

    Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten

  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

  • OLG Stuttgart, 19.04.2011 - 10 U 116/10

    Bauvertrag: Konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme bei ausdrücklich erklärter

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 112/71

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs bei zu Recht verweigerter Abnahme

  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 26/12

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den planenden und

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

  • BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96

    Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages

  • OLG Celle, 03.03.2016 - 16 U 129/15

    Voraussetzungen eines Kostenvorschusses für die Mängelbeseitigung; Fälligkeit des

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28285
OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2012,28285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.09.2012 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2012,28285)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. September 2012 - 4 U 163/12 (https://dejure.org/2012,28285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsbezogene Werbung - Irreführung des Verbrauchers mit Silikonpads "zur Abwehr von Elektrosmog”

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung für Silikonpads

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Irreführende Werbung für Silikonpads

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Irreführender Werbung: Silikonpads gegen Elektrosmog

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Wettbewerbsrecht - Werbung für Silikonpads zur Abwehr von Elektrosmog irreführend

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit durch Bewerbung von Silikon-Pads zur Abwehr von Elektrosmog

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Anbieter von gesundheitsbezogenen Produkten müssen Richtigkeit ihrer Behauptungen darlegen und beweisen können

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Silikonpads gegen Elektrosmog - OLG Karlsruhe verbietet irreführende Reklame für esoterische Gesundheitsprodukte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anbieter von gesundheitsbezogenen Produkten müssen Richtigkeit ihrer Behauptungen darlegen und beweisen können

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Irreführung bei Angebot gesundheitsbezogener Produkte

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewerbung von "bion-pads" zur Abwehr von Elektrosmog ist unlauter

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 28.09.2012)

    Silikonpads gegen Elektrosmog: Gericht verbietet irreführende Werbung

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung für Silikonpads, die unter anderem zum Schutz vor Elektrosmog dienen sollen

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Werbung für Esoterik-Produkt: Beweislast für Wirksamkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Silikon gegen Strahlen: Gericht verbietet irreführende Werbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 74/99

    Anti-Zellulitis-Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Soweit der Werbende nicht dartun kann, dass sein Wirkversprechen wissenschaftlich abgesichert ist, hat er die behauptete Wirkung im einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest glaubhaft zu machen (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl. 2012, Rdnr. 4.183 zu § 5; OLG Köln, GRUR 2000, 154 ff.; OLG Nürnberg, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 4 U 93/10

    "Tschüss Bauch"; Irreführung durch Bewerbung eines Schlankheitsgurts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Damit konkurrieren die Mitglieder des Klägers bei der gebotenen weiten Auslegung sachlich wie räumlich mit der Beklagten (vgl. auch Urteile des Senats vom 12.05.2011 - 4 U 213/10 - und vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 -).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.2011 - 4 U 213/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Damit konkurrieren die Mitglieder des Klägers bei der gebotenen weiten Auslegung sachlich wie räumlich mit der Beklagten (vgl. auch Urteile des Senats vom 12.05.2011 - 4 U 213/10 - und vom 12.08.2010 - 4 U 93/10 -).
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Diese Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind (vgl. BGH GRUR 2002, 182 ff. "Das Beste jeden Morgen").
  • KG, 17.02.1997 - 25 U 4543/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Dabei enthalten die einzelnen Angaben, insbesondere auch für die vom Kläger angegriffene Werbeaussage der Beklagten für das Produkt "bion-pads® e-smog" "für ein Mehr an Vitalität" einen hinreichend konkreten Inhalt (s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.1998, - 6 W 70/98 - KG, Urteil vom 17.02.1997, - 25 U 4543/96 -).
  • OLG Frankfurt, 16.06.1998 - 6 W 70/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Dabei enthalten die einzelnen Angaben, insbesondere auch für die vom Kläger angegriffene Werbeaussage der Beklagten für das Produkt "bion-pads® e-smog" "für ein Mehr an Vitalität" einen hinreichend konkreten Inhalt (s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.1998, - 6 W 70/98 - KG, Urteil vom 17.02.1997, - 25 U 4543/96 -).
  • OLG Nürnberg, 18.02.1997 - 3 U 3246/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.09.2012 - 4 U 163/12
    Im Übrigen spricht für den Kläger, der bereits seit langer Zeit in Wettbewerbssachen aktiv geworden und von den Gerichten nach seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung unbeanstandet als klagebefugt angesehen worden ist, eine tatsächliche Vermutung dahin, dass er auch im vorliegenden Verfahren klagebefugt ist (OLG Nürnberg, Urteil vom 18.02.1997, - 3 U 3246/96 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22

    Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für

    Die Werbung bezieht sich insoweit auf einen Gegenstand zur beworbenen Beseitigung und Linderung von Leiden oder krankhaften Beschwerden beim Menschen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2012 - 4 U 163/12, BeckRS 2012, 20294 zur Abwehr angeblichen Elektrosmogs).
  • LG Arnsberg, 13.12.2018 - 8 O 39/18

    Unterlassungsanspruch bzgl. der Werbung des Produkts mit einer

    Daraus folgt, dass der Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses der Beklagten schon der konkrete und umfassende Inhalt der Bewerbung der von ihr vertriebenen Artikel gegenübersteht (so ausdrücklich auch OLG Karlsruhe, MDR 2013, 49, 50).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - L 4 U 163/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,75527
LSG Rheinland-Pfalz, 28.08.2013 - L 4 U 163/12 (https://dejure.org/2013,75527)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.08.2013 - L 4 U 163/12 (https://dejure.org/2013,75527)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. August 2013 - L 4 U 163/12 (https://dejure.org/2013,75527)
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