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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - I-4 U 164/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5947
OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - I-4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.09.2005 - I-4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5947)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. September 2005 - I-4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt von Stichentscheiden; Umfang der Stellungnahme eines Rechtsanwalts im Stichentscheid; Hinweispflicht des Gerichts bei Unkenntnis einer Partei von entscheidungserheblichen Gesichtspunkten; Bindungswirkung von Stichentscheiden; Versagung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § ... 531 II Nr. 2; ; ZPO § 887; ; ARB 75 § 1 I; ; ARB 75 § 1 I 2; ; ARB 75 § 15; ; ARB 75 § 15 I d); ; ARB 75 § 15 I cc); ; ARB 75 § 15 II; ; ARB 75 § 17 I; ; ARB 75 § 17 I 2; ; ARB 75 § 17 II; ; ARB 75 § 17 II 1; ; ARB 75 § 17 II 2; ; BGB § 284 I; ; BGB § 284 II Nr. 3; ; BGB § 288 I

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 17; VVG § 158 n
    Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 17
    Anspruch auf Deckungsschutz für Zahlungsklage gegen Notar nach Vorlage eines anwaltlichen Stichentscheids gem. § 17 ARB 75

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Wann ist ein Stichentscheid bindend?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 649
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.02.1984 - 19 U 237/82

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; Kostenauslösende Maßnahme; Abstimmung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04
    Dass dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit des Stichentscheids nicht mehr zur Verfügung steht, wenn ein ihm ungünstiges Urteil vorliegt und dieses auch nicht mehr auf ein Rechtsmittel abgeändert werden kann, wird zum Teil in Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Frankfurt VersR 1984, 857; Harbauer, a.a.O., § 17 Rdnr.11).

    Lehnt der Versicherer Deckungsschutz wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung ab, ohne auf die Möglichkeit des Stichentscheids hinzuweisen, verliert er sein Recht, den Deckungsschutz später wegen fehlender Erfolgsaussicht zu versagen (OLG Frankfurt, VersR 1984, 857 (860).

  • BGH, 17.01.1990 - IV ZR 214/88

    Anforderungen an Stichentscheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04
    Die Bindungwirkung der entsprechenden Ausführungen im Stichentscheid scheitert auch nicht daran, dass die Ausführungen nicht ausreichend begründet sind, § 17 II 1 ARB 75, oder offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweichen, § 17 II 2 ARB 75. Wie umfänglich die Stellungnahme des Rechtsanwalts im Stichentscheid auszufallen hat, ist abhängig vom Umfang und der Komplexität des Streitstoffes sowie dem Stand der vorangegangenen Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer und seiner dadurch begründeten Vorkenntnis (BGH NJW-RR 1990, 922).

    Ob diese Auffassung zutreffend ist (offen gelassen in: BGH NJW-RR 1990, 922 (923)), bedarf vorliegend keiner abschließenden Beurteilung.

  • OLG Hamm, 22.01.1999 - 20 U 168/98

    Keine Berufung auf fehlende Erfolgsaussicht erst im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04
    Die Belehrungspflicht gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten ist (str., wie hier OLG Hamm VersR 1999, 1362 (1363) und Harbauer, a.a.O., § 17 Rdnr.10 m.w.N. für die Belehrung nach § 158 n VVG; Harbauer, ARB, 3.Aufl., § 17 Rdnr.10 für die Belehrung entsprechend der geschäftsplanmäßigen Erklärung).
  • OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04
    Selbst wenn man der Ansicht folgt, dass es eines Hinweises auf die Möglichkeit nach § 17 II ARB 75 nicht bedarf, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Rechtsanwalt die Möglichkeit des Stichentscheids positiv kennt (so OLG Karlsruhe VersR 1999, 613; Prölss/Martin, VVG, 27.Aufl., § 158n VVG Rdnr.4) und unterstellt, dass eine solche positive Kenntnis auf Seiten der Klägervertreter schon vor dem 10.06.2003 gegeben war, da sie bereits am 22.07.2003 einen Stichentscheid angekündigt haben, führt das nicht zu einem der Beklagten günstigen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 09.07.1997 - 7 U 210/96

    Anforderungen an einen bindenden Stichentscheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04
    Sind dessen Ablehnungsgründe auf bestimmte Punkte beschränkt, so muss es genügen, wenn auch der Stichentscheid eine Stellungnahme nur bezüglich dieser Punkte enthält (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1386 (1387)).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.1990 - 4 U 191/89

    Rechtsanwalt; Stichentscheid; Hinreichende Erfolgsaussicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04
    Die Unrichtigkeit ist "offenbar", wenn sie sich dem Sachkundigen, ggf. auch erst nach eingehender Prüfung, mit aller Deutlichkeit aufdrängt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29.05.1990, NJW-RR 1991, 31 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 106/16

    Rechtsschutzversicherung; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen fehlender

    "Erheblich" ist die Abweichung, wenn der Stichentscheid die Sach- oder Rechtslage gröblich verkennt; "offenbar" ist dies erst dann, wenn es sich dem Sachkundigen nach der gebotenen Prüfung mit aller Deutlichkeit aufdrängt (Senat r+s 1996, 271; OLG Düsseldorf VersR 2006, 649 Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., § 18 Stichentscheid Rn. 26; Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, 29. Aufl., § 3a ARB 2010 Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Eine erhebliche Abweichung des Stichentscheids von der Sach- und Rechtslage liegt immer dann vor, wenn die gutachterliche Stellungnahme die Sach- und Rechtslage gröblich oder erheblich verkennt (Senat, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, Rn. 27, juris).

    Der Stichentscheid darf sich vielmehr darauf beschränken, auf die Punkte einzugehen, die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Streit sind und auf die der Versicherer seine Ablehnung gestützt hat (Senat, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, Rn. 23, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.1997, 7 U 210/96, Rn. 7, juris; OLG Köln, Urteil vom 08.01.1987, 5 U 132/86, juris).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16

    Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die

    Eine erhebliche Abweichung des Stichentscheids von der Sach- und Rechtslage liegt immer dann vor, wenn die gutachterliche Stellungnahme die Sach- und Rechtslage gröblich oder erheblich verkennt (Senat, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, Rn. 27, juris).

    Der Stichentscheid darf sich vielmehr darauf beschränken, auf die Punkte einzugehen, die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Streit sind und auf die der Versicherer seine Ablehnung gestützt hat (Senat, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, Rn. 23, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.1997, 7 U 210/96, Rn. 7, juris; OLG Köln, Urteil vom 08.01.1987, 5 U 132/86, juris).

  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 S 2/23

    Geltendmachung vin Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem

    Sind dessen Ablehnungsgründe auf bestimmte Punkte beschränkt, so genügt es, wenn auch der Stichentscheid eine Stellungnahme nur bezüglich dieser Punkte enthält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005 - I-4 U 164/04, juris Rn. 23).

    (aa) Das ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage gröblich verkannt wird und sich dies einem Sachkundigen, ggf. nach eingehender Prüfung, auch deutlich aufdrängt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2023 - 12 U 81/23, juris Rn. 49; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2016 - 12 U 106/16, juris Rn. 38; OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2023 - 7 U 381/22, juris Rn. 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019 - I-4 U 111/17, juris Rn. 110; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005 - I-4 U 164/04, juris Rn. 27).

  • OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 7 U 24/14

    Rechtsschutzversicherung: Zu den inhaltlichen Anforderungen an einen

    Erfolgsaussicht besteht wie im Prozesskostenhilfeverfahren auch, wenn eine schwierige, nicht abschließend geklärte Rechtsfrage zu beurteilen ist (BGH VersR 1990, 414; 1994, 1061; OLG Köln VersR 1983, 1025 bezüglich des Inhalts; VersR 1987, 1030; OLG Frankfurt, VersR 1998, 357; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 649; Plote, Rechtsschutzversicherung, 2. Aufl., Rdn. 444 f.; MünchKomm-Richter, § 128 VVG, Rdn. 26 f.; Römer/Langheid-Rixecker, VVG, 4. Aufl., § 128 Rdn. 4; Looschelders/Paffenholz-Herdter, ARB, § 3a Rdn. 42 f., 47; van Bühren-Plote, ARB, 3. Aufl., § 3a Rdn. 57 ff.; Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 8. Aufl., § 18 ARB 2000 Rdn. 23; Prölss/Armbrüster, 28. Aufl., § 18 ARB 2008/II, Rdn. 35 ff., 40 ff.).
  • OLG Hamm, 14.10.2011 - 20 U 92/10

    Bindungswirkung des Stichentscheids des Rechtsanwalts in der

    Der Stichentscheid darf sich vielmehr darauf beschränken, auf die Argumente einzugehen, die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Streit sind und auf die der Versicherer seine Ablehnung gestützt hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, juris Tz. 23; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.1997, 7 U 210/96, juris Tz. 7; OLG Köln, Urteil vom 08.01.1987, 5 U 132/86, zitiert ebenfalls nach juris).

    Eine erhebliche Abweichung des Stichentscheids von der Sach- und Rechtslage liegt immer dann vor, wenn die gutachterliche Stellungnahme die Sach- und Rechtslage gröblich oder erheblich verkennt (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005, 4 U 164/04, juris Tz. 27, und die Entscheidung des erkennenden Senates vom 03.11.2004, 20 U 93/04, juris Tz. 36).

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2023 - 12 U 81/23

    Diesel-Abgasskandal: Bindungswirkung eines Stichentscheids hinsichtlich der

    Sind dessen Ablehnungsgründe auf bestimmte Punkte beschränkt, so genügt es, wenn auch der Stichentscheid eine Stellungnahme nur bezüglich dieser Punkte enthält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005 - I-4 U 164/04, juris Rn. 23).

    aa) Das ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage gröblich verkannt wird und sich dies einem Sachkundigen, ggf. nach eingehender Prüfung, auch deutlich aufdrängt (Senat, Urteil vom 06.12.2016 - 12 U 106/16, juris Rn. 38; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019 - I-4 U 111/17, juris Rn. 110; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005 - I-4 U 164/04, juris Rn. 27).

  • LG Düsseldorf, 21.03.2016 - 9 O 376/13
    Denn "erheblich" ist die Abweichung nur, wenn die Stellungnahme des Rechtsanwalts die Sach- oder Rechtslage gröblich verkennt (OLG Düsseldorf VersR 2006, 649, 650).

    "Offenbar" ist eine solche Unrichtigkeit erst dann, wenn sie sich dem Sachkundigen, wenn auch erst nach gründlicher Prüfung, mit aller Deutlichkeit aufdrängt (OLG Düsseldorf VersR 2006, 649, 650).

  • OLG Köln, 20.12.2011 - 9 U 122/11

    Der Stichentscheid ist - wie das Gutachterverfahren - ein den Anforderungen des §

    "Erheblich" ist demnach eine Abweichung, wenn die Stellungnahme des Rechtsanwaltes die Sach- und Rechtslage gröblich verkennt (Harbauer, ARB-Kommentar, 7. Aufl., § 17, Rn. 15; OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2006, 230 ff.) "Offenbar" ist eine solche Unrichtigkeit erst dann, wenn sie sich dem Sachkundigen, wenn auch erst nach gründlicher Prüfung, mit aller Deutlichkeit aufdrängt (Harbauer, a.a.O.).
  • LG Krefeld, 23.03.2022 - 2 O 221/21
    "Erheblich" ist die Abweichung, wenn der Stichentscheid die Sach- oder Rechtslage gröblich verkennt; "offenbar" ist dies erst dann, wenn es sich dem Sachkundigen nach der gebotenen Prüfung mit aller Deutlichkeit aufdrängt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005 - 4 U 164/04; Bauer in: Harbauer, a.a.O., § 18 Rn. 26; Armbrüster in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz: VVG, 31. Auflage 2021§ 3 a ARB 2010 Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5709
OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.06.2005 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5709)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2005,5709)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung von Werbung für Urlaubsreisen ohne Buchungsgebühr; Irreführende Preisangabe; Erfordernis der Angabe eines Endpreises

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit scheinbaren Endpreisen wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit scheinbaren Endpreisen wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 180/01

    "FrühlingsgeFlüge"; Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn bei einer Werbung für Flüge in einer übersichtlich gestalteten Anzeige der Verbraucher die genannten Preise (z.B. "ab"-Preise plus Buchungsgebühr) als Bestandteile der Endpreise ohne weiteres einander zuordnen und die Endpreise ohne Schwierigkeiten berechnen kann (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O. Vorb. PAngV Rdn. 5; BGH GRUR 2004, 435 = WRP 2004, 490 - FrühlingsgeFlüge; BGH Report 2004, 676).

    Demgegenüber würde es an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs fehlen, soweit der Antrag des Klägers über die konkrete Verletzungsform hinausginge und er die Angaben eines Endpreises auch in den Fällen verlangen würde, in denen die Voraussetzungen für das Entstehen der Buchungsgebühr ausreichend klar und verständlich erläutert sind und der angesprochene Letztverbraucher anhand dieser Angaben den Endpreis ohne weiteres errechnen kann (BGH GRUR 2004, 435 = WRP 2004, 490 -FrühlingsgeFlüge; BGH Report 2004, 676).

  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Er umschreibt das Charakteristische einer Irreführung nicht (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 479 = WRP 1997, 431 - Münzangebot).

    Soweit die Beklagte darauf hinweist, dass im Versandhandel eine Werbung zulässig ist, ohne die jeweiligen Endpreise inklusive der Versandkosten angeben zu müssen, verkennt sie zum einen, dass der Verkehr im Versandhandel gewohnt ist, dass Versandkosten hinzu kommen können; zum anderen sieht § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV diesen Fall ausdrücklich vor und regelt, dass hierüber ausdrücklich Auskunft zu geben ist (vgl. dazu BGH GRUR 1997, 479 = WRP 1997, 431 - Münzangebot).

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98

    1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Ob diese Erleichterung auch bei der Werbung für eine Urlaubsreise mit Unterbringung im Doppelzimmer eingreift, kann dahinstehen; hier drängt sich allerdings angesichts der Tatsache, dass für jede Buchung eines Doppelzimmers eine Gebühr anfällt, die Frage auf, ob nicht für die allein in Frage kommenden beiden Möglichkeiten - Buchung einer Reise mit Doppelzimmer von einer oder von 2 Personen - entsprechende Endpreise anzugeben sind (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 446 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild; Harte/Henning/Völker, UWG, § 1 PAngV Rdn. 15; Gloy/Loschelder/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 59 Rdn. 10; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 2; Völker a.a.O. Rdn. 40; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 555); gegebenenfalls könnte auch der Normalfall der Buchung von 2 Personen für eine Doppelzimmer mit "ab....." beworben - und die Zusatzkosten für den eher außergewöhnlichen Fall einer Buchung eines Einzelreisenden für ein Doppelzimmer - ausreichend kenntlich gemacht und erläutert werden.

    Damit würde der Antrag das Charakteristische der beanstandeten Werbung jedenfalls teilweise nicht zum Ausdruck bringen und über eine noch zulässige Verallgemeinerung der beanstandeten Verhaltensweise hinausreichen (BGH GRUR 2001, 446 - 1-Pfennig-Farbbild m.w.N.).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Die Beklagte kann, auch wenn sie, wie sie erstinstanzlich angedeutet hat, nur Vermittler gewesen sein sollte (Baumbach/Hefermehl/Köhler, a.a.O. Vorb. PAngV Rdn. 1; BGH GRUR 2001, 1166 - Fernflugreise), gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV verstoßen haben, wenn sie in ihrer Anzeige für Reisen mit Preisangaben geworben hat, ohne die zu zahlenden Endpreise anzugeben.

    Wie der Bundesgerichtshof (GRUR 2001, 1166 = WRP 2001, 1301 - Fernflugreise) ausgeführt hat, entfällt die Pflicht des Werbenden, Endpreise anzugeben, grundsätzlich auch nicht deshalb, weil die Flugreisen zu bestimmten Zielen je nach dem Reisetag, den Abflugs- und Ankunftszeiten und der Reiseroute unterschiedlich mit Steuern und Gebühren belastet sind.

  • OLG Frankfurt, 23.07.1987 - 6 U 117/86

    Getrennte Ausweisung einer Buchungsgebühr neben den Endpreisen unter dem Aspekt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Ob diese Erleichterung auch bei der Werbung für eine Urlaubsreise mit Unterbringung im Doppelzimmer eingreift, kann dahinstehen; hier drängt sich allerdings angesichts der Tatsache, dass für jede Buchung eines Doppelzimmers eine Gebühr anfällt, die Frage auf, ob nicht für die allein in Frage kommenden beiden Möglichkeiten - Buchung einer Reise mit Doppelzimmer von einer oder von 2 Personen - entsprechende Endpreise anzugeben sind (vgl. dazu BGH GRUR 2001, 446 = WRP 2001, 392 - 1-Pfennig-Farbbild; Harte/Henning/Völker, UWG, § 1 PAngV Rdn. 15; Gloy/Loschelder/Helm, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 59 Rdn. 10; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 2; Völker a.a.O. Rdn. 40; vgl. auch OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 555); gegebenenfalls könnte auch der Normalfall der Buchung von 2 Personen für eine Doppelzimmer mit "ab....." beworben - und die Zusatzkosten für den eher außergewöhnlichen Fall einer Buchung eines Einzelreisenden für ein Doppelzimmer - ausreichend kenntlich gemacht und erläutert werden.
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Durch den "wenn dies geschieht wie"-Zusatz ist Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags aber die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wenn dies geschieht wie in der als Anlage ASt 1 beigefügten Werbeanzeige in der ... Zeitung vom 9. Oktober 2004" Bezug nimmt (BGH-Report 2002, 78; BGH GRUR 2004, 605 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 210/97

    Werbung für Mobiltelefon bei gleichzeitigem Abschluß eines Netzkartenvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Durch den "wenn dies geschieht wie"-Zusatz ist Gegenstand des mit der Klage geltend gemachten Unterlassungsantrags aber die konkrete Verletzungsform, auf die der Antrag - ungeachtet der in ihm enthaltenen abstrakten Beschreibung der angegriffenen Wettbewerbshandlung - durch den Hinweis "... wenn dies geschieht wie in der als Anlage ASt 1 beigefügten Werbeanzeige in der ... Zeitung vom 9. Oktober 2004" Bezug nimmt (BGH-Report 2002, 78; BGH GRUR 2004, 605 = WRP 2004, 735 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 17.10.1980 - I ZR 132/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 -Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 4/97

    Herabgesetzte Schlußverkaufspreise - Wesentliche Beeinträchtigung; Endpreis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2005 - 4 U 164/04
    Die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV bestehende Verpflichtung zur Angabe der Endpreise ist unabhängig davon, ob der Verkehr bei Angeboten einer bestimmten Art daran gewöhnt ist, den Endpreis anhand angegebener Preisbestandteile zusammenzurechnen (vgl. dazu BGH GRUR 1981, 140, 141 - Flughafengebühr), oder davon, ob die Errechnung des Endpreises anhand der Preisbestandteile, die in der Werbung genannt sind, für einen durchschnittlichen Letztverbraucher einfach oder schwierig ist (vgl. BGH GRUR 1999, 762, 763 = WRP 1999, 845 -Herabgesetzte Schlußverkaufspreise).
  • OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21

    Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen

    aa) Zwar ist der Verfügungskläger nach Aufhebung der vom Senat erlassenen einstweiligen Verfügung auf Widerspruch hin durch das angefochtene Urteil (wieder) genauso wie vor dem erstmaligen Erlass einer einstweiligen Verfügung "ungesichert" gewesen (vgl. OLG Frankfurt v. 02.09.2021 - 19 U 86/21, juris Rn. 55), so dass etwaigen Termins- und Fristverlegungsanträgen (außerhalb hier nicht vorliegender besonderer rechtfertigender Umstände, dazu OLG Karlsruhe v. 09.06.2005 - 4 U 164/04, BeckRS 2005, 30357864) kritischer zu begegnen ist, weil mit der Stattgabe solcher Anträge in aller Regel nicht unerhebliche Verfahrensverzögerungen einhergehen, die der Verfügungskläger dann mit seinem Antrag billigend in Kauf nimmt.
  • KG, 16.04.2009 - 8 U 249/08

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG WRP 1978, 49; KG DB 1980, 1394, 1395; KG KG-Report 1999, 327; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31; OLG Frankfurt NJW 1991, 49; OLG Hamm NJW-RR 1992, 622; OLG Köln OLG-Report 1999, 416; OLG München NJW-RR 1991, 624 = MDR 1991, 157; OLG Nürnberg GRUR 1987, 727; OLG Oldenburg WRP 1971, 181; so auch Drescher a.a.O.; a.A. OLG Hamburg WRP 1996, 27, 28 und WRP 1977, 109 sowie in einem besonders gelagerten Einzelfall OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189) gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist.
  • OLG Hamburg, 18.08.2017 - 7 U 72/17

    Einstweiliger Rechtsschutz: Anforderungen an die Dringlichkeit einer

    Andererseits gibt es - soweit ersichtlich - keine veröffentlichte Entscheidung, in der eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist als unschädlich angesehen worden ist, es sei denn, es wurden für die Verlängerung besondere Gründe, wie z.B. Erkrankung des Prozessbevollmächtigten (OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189), angeführt.
  • KG, 11.05.2021 - 8 U 1153/20

    Vormerkung: Widerlegung von Verfügungsgrund bei Antrag auf Verlängerung der

    Nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG WRP 1978, 49; KG DB 1980, 1394, 1395; KG KG-Report 1999, 327; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 31; OLG Frankfurt NJW 1991, 49; OLG Hamm NJW-RR 1992, 622; OLG Köln OLG-Report 1999, 416; OLG München NJW-RR 1991, 624; OLG Nürnberg GRUR 1987, 727; OLG Oldenburg WRP 1971, 181; so auch MüKoZPO/Drescher, 5. Aufl. 2016, ZPO § 935 Rn. 20.; a.A. OLG Hamburg WRP 1996, 27, 28 und WRP 1977, 109 sowie in einem besonders gelagerten Einzelfall OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188, 1189), der sich der Senat anschließt (s. Senat, Beschluss vom 16. April 2009 - 8 U 249/08 -, juris Tz. 4 und Beschluss vom 15. Juni 2020 - 8 U 27/20 - n.v.), gibt der erstinstanzlich unterlegene Antragsteller, der sich die Berufungsbegründung nicht unerheblich verlängern lässt und diese verlängerte Frist nicht unerheblich ausnutzt, im Allgemeinen zu erkennen, dass es ihm mit der Verfolgung seines Anspruchs im einstweiligen Rechtsschutz nicht (mehr) dringlich ist.

    Dies entspricht entgegen dem Vorbringen der Kläger nicht nur der Auffassung des hiesigen Senats und einiger weniger Oberlandesgerichte, sondern einer mindestens weit verbreiteten Auffassung (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2018, 1135; OLG Hamburg MDR 2017, 1444; OLG München WRP 2016, 1404, 1414; OLG Köln, Beschluss vom 19.1.2012 - 15 U 195/11 - juris; MüKoZPO/Drescher, 6. Auflage 2020, § 935 Rn. 22; Dötsch MDR 2010, 1429 (1433); Kontusch JuS 2012, 323 (326) sowie weitere Nachweise im Hinweisbeschluss des Senats; a.A. OLGR München 2002, 223; OLG Karlsruhe WRP 2005, 1188).

  • OLG Stuttgart, 20.05.2010 - 2 U 95/09

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen des Wegfalls der Wiederholungsgefahr nach

    Nur ausnahmsweise kann daher etwas anderes gelten, wenn besondere Umstände darauf hindeuten, das die Frist zweckwidrig ohne Grund ausgenutzt und so zu erkennen gegeben wird, dass die Sache dem Anspruchsteller nicht eilig sei (vgl. auch OLG Köln, WRP 1980, 503; OLG Düsseldorf, NJWE-WettbR 1997, 27, 28; Köhler, a.a.O., m.w.N.; s. auch OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1189; OLG Celle, GRUR-RR 2008, 441, 442; KG, GRUR-RR 2008, 368; Traub, GRUR 1996, 709, 710 f., m.w.N.).
  • LG Rostock, 27.06.2008 - 5 O 11/08

    Wettbewerbswidrige Zeitungswerbung: Verpflichtung eines ausländischen

    Eine derartige Gestaltung der Anzeige als beanstandete Handlung wäre selbst im Falle eines Verstoßes gegen die Endpreisangabepflicht unerheblich i. S. des § 3 UWG, denn in solchen Fällen fehlt es an einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbes (OLG Karlsruhe, WRP 2005, 1188, 1191 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 29.12.2004 - 4 U 164/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,79622
OLG Rostock, 29.12.2004 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2004,79622)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.12.2004 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2004,79622)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 4 U 164/04 (https://dejure.org/2004,79622)
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