Rechtsprechung
OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.
- IWW
§ 3 VHB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der Hausratversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB
Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der Hausratversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beweiserleichterung bei einem Nachschlüsseldiebstahl
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beweiserleichterung auch bei Nachschlüsseleinbruchsdiebstahl
Verfahrensgang
- LG Dresden - 8 O 1327/16
- OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1122
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 02.10.2009 - 6 U 213/08
Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Denn nach dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen (vgl. Bl. 4 f. der beigezogenen Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Dresden zum Az. 103 UJs 16274/13) waren die Türen und Fenster des Wohnhauses unversehrt und auch keine anderen Spuren festzustellen, die für ein gewaltsames Eindringen in das Gebäude sprachen (vgl. KG VersR 2010, 1077).Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH, VersR 1991, 543; OLG Hamm, VersR 2000, 357; KG, VersR 2010, 1077;… Beckmann u.a., VersR-Handbuch, 3. Aufl., § 23 Rz. 217 m.w.N.).
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Er genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. BGH, VersR 2015, 710; BGH, VersR 1995, 956). - BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH, VersR 1991, 543; OLG Hamm, VersR 2000, 357; KG, VersR 2010, 1077;… Beckmann u.a., VersR-Handbuch, 3. Aufl., § 23 Rz. 217 m.w.N.). - BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17
Er genügt seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und nachweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. BGH, VersR 2015, 710; BGH, VersR 1995, 956).
- OLG Dresden, 10.05.2021 - 4 U 161/21
1. Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben …
Da für den vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis allgemein eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass ein Offenstehen des Garagentores unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen das Eindringen mittels Spezialwerkzeug als versicherte Variante wahrscheinlicher ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 4 U 1642/17 -, Rn. 30, m.w.N., - juris). - OLG Dresden, 14.04.2021 - 4 U 161/21
1. Für das äußere Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls, muss neben …
Da für den vom Versicherungsnehmer zu erbringenden Nachweis allgemein eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass ein Offenstehen des Garagentores unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen das Eindringen mittels Spezialwerkzeug als versicherte Variante wahrscheinlicher ist (vgl. Senat, Beschluss vom 01. Februar 2018 - 4 U 1642/17 -, Rn. 30, m.w.N., - juris).