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   OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10   

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https://dejure.org/2011,6867
OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10 (https://dejure.org/2011,6867)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2011 - 4 U 165/10 (https://dejure.org/2011,6867)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 4 U 165/10 (https://dejure.org/2011,6867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachschieben von Gründen i.R.e. Rücktritts genügt bei Vorliegen der Gründe im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung; Nachschieben von Gründen i.R.e. Rücktritts bei Vorliegen der Gründe im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung; Mündliche Änderung der schriftlichen Vereinbarung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz von Aufwendungen bei vorzeitig beendetem Bauvertrag (IBR 2011, 1184)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 88
  • NZBau 2011, 687
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10
    Gegenteiliges folgt in Ansehung des eindeutigen Wortlauts der Regelung schließlich weder aus dem durch die Klägerin bemühten und jeden Bauvertrag prägenden Kooperationsgedanken (dazu BGH, Urteil v. 28.10.1999, VII ZR 393/98) noch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB.

    Eine solche Berufung kann ausscheiden, wenn dem Erklärenden selbst mangelnde Vertragstreue vorzuwerfen ist, er insbesondere gegen ihm obliegende bauvertragliche Kooperationspflichten verstoßen hat (vgl. BGH, Urteil v. 28.10.1999, VII ZR 393/98).

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10
    Etwas anderes gilt nach gefestigter höchstgerichtlicher Rechtsprechung nur, wenn der Bauvertrag mit einem Grundstücksgeschäft im Sinne des § 311b BGB eine rechtliche Einheit bildet, die lediglich dann bejaht werden kann, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie gleichsam miteinander stehen und fallen sollen (zuletzt BGH, Urteil v. 22.07.2010, VIII ZR 246/08).
  • BGH, 21.09.2005 - XII ZR 312/02

    Vorrang von mündlichen Individualvereinbarungen vor einer Schriftformklausel in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10
    Bei der zugrunde liegenden vertraglichen Regelung handelt es sich um eine so genannte einfache Schriftformklausel, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. etwa Urteil v. 21.09.2005, XII ZR 312/02), die der Senat teilt, ohnehin eine jederzeitige mündliche Änderung der schriftlichen Vereinbarung möglich ist.
  • BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 97/80

    Setzt Rücktritt vom Erbvertrag Abmahnung voraus?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.06.2011 - 4 U 165/10
    Auch die Regelungen der §§ 346 ff. BGB schließen ein Nachschieben von Gründen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 296 a ZPO) nicht aus, zumal die Begründung keinen notwendigen Inhalt eines Rücktritts darstellt und es für die Ausübung eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts - im Gegensatz zu §§ 634 Ziffer 3, 323, 326 Abs. 5 BGB - auch einer vorherigen Androhung und Abmahnung in der Regel nicht bedarf (BGH, Urteil v. 22.01.1981, IVa ZR 97/80; Gaier, in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 349 Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 03.11.2021 - 14 U 73/21

    Anspruch auf Werkvergütung aus einem Verbraucherbauwerkvertrag; Auslegung von

    Abgesehen davon ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass Kündigungs- oder Rücktrittsgründe im allgemeinen Zivilrecht - von Sonderkonstellationen abgesehen - i. d. R. auch noch nach der eigentlichen Erklärung nachgeschoben werden können, soweit sie zum Zeitpunkt der Erklärung vorgelegen haben (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 22.06.2011 - 4 U 165/10 - juris Rn 52 ebenso zum Rücktritt von einem Fertighausbauvertrag).
  • LG Hamburg, 29.01.2021 - 329 O 59/18

    Austauschmotor als erheblicher Sachmangel eines hochpreisigen Oldtimers -

    Insbesondere ist die Angabe eines Rücktrittsgrunds grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 22.06.2011 - 4 U 165/10, juris Rn . 51 ff.; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb. 2020, § 323 Rn . D 10; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2020 - 8 U 2028/19

    Einwendungen des Schuldners aus dem Abtretungsvertrag zwischen Zessionar und

    In der Rücktrittserklärung muss der konkrete Rechtsgrund jedoch nicht angegeben werden (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.1986 - VIII ZR 349/85, NJW 1987, 831, 833; OLG Brandenburg, NJW-RR 2012, 88, 90).
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