Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 25.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04   

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https://dejure.org/2005,3064
OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04 (https://dejure.org/2005,3064)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2005 - 4 U 166/04 (https://dejure.org/2005,3064)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 4 U 166/04 (https://dejure.org/2005,3064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unbefugter Namensgebrauch durch Registrierung einer geschützten Bezeichnung als Domain; Private Nutzung der umstrittenen Domain; Schutzbereich des § 12 BGB; Erstreckung des Schutzbereichs auf markenrechtlich geschützte Geschäftsbezeichnungen; Schutzfähigkeit von ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 12; ; BGB § 242; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BGB §§ 854 ff; ; MarkenG § 5 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • sewoma.de

    Geschäftsbezeichnung genießt auch Schutz nach § 12 BGB

  • rechtsportal.de

    Zum Recht des berechtigen Namensträgers einer Internetdomain bei Namensführung durch einen Unberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Namensrecht durch bloße Domainbenutzung

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    First come, first served?- Der Schutz von Geschäftsbezeichnungen durch § 12 BGB

  • beck.de (Leitsatz)

    Geschäftsbezeichnung als Domainname

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Namensrecht durch bloße Domainbenutzung

  • 123recht.net (Kurzinformation, 31.3.2005)

    Juraxx.de - Domains als schutzfähiges Recht?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 12; MarkenG § 5 Abs. 2 S. 2
    Ansprüche einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf Benutzung der Geschäftsbezeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2005, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04
    Insoweit stellt schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Ingerl/Rohnke a.a.O. nach § 15 Rz. 14, 60).

    Auch eine solch geringe Zuordnungsverwirrung reicht aber aus, um eine unberechtigte Namensanmaßung annehmen zu können, wenn dadurch das berechtigte Interesse des Namensträgers in besonderem Maße beeinträchtigt wird (BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de).

    Er braucht nicht zu dulden, daß er aufgrund der Registrierung durch einen Nichtberechtigten von der Nutzung seines eigenen Namens ausgeschlossen wird (BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de).

  • OLG Köln, 26.10.2001 - 6 U 76/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: Verwendung der Internet-Domain "lotto-privat.de"

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04
    Selbst wenn man daher schon in der Registrierung der Domain eine Erstbegehungsgefahr sehen wollte, unter dieser Domain im geschäftlichen Verkehr aufzutreten, so ist eine solche Erstbegehungsgefahr durch die anderweitige Nutzung der Domain jedenfalls wieder beseitigt worden (vgl. OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de).

    Insoweit stellt schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Ingerl/Rohnke a.a.O. nach § 15 Rz. 14, 60).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2005 - 4 U 166/04
    Es bleibt dann auch für geschäftsmäßig benutzte Kennzeichen gerade der allgemeine Namensschutz als umfassender Schutz für sämtliche namensmäßigen Rechte (BGH GRUR 2002, 622 - shell.de).

    Insoweit stellt schon die bloße Registrierung der geschützten Bezeichnung als Domain einen unbefugten Namensgebrauch i.S.d. § 12 BGB dar, der die Interessen der Klägerin rechtserheblich verletzt (BGH GRUR 2002, 622 - shell.de; BGH GRUR 2003, 897 - maxem.de; OLG Köln WRP 2002, 244 - lotto-privat.de; Ingerl/Rohnke a.a.O. nach § 15 Rz. 14, 60).

  • LG Düsseldorf, 09.06.2010 - 2a O 268/09

    Ehemaliger Mitarbeiter eines Medienkonzerns darf auf Internetseite des Konzerns

    Eine solche Identifizierung tritt auch dann ein, wenn der Dritte den Namen durch Nutzung als Domain namensmäßig verwendet, weil der Verkehr in der Verwendung eines unterscheidungskräftigen Zeichens als Domain einen Hinweis auf den Namen des Betreibers des jeweiligen Internetauftritts sieht (OLG Hamm, MMR 2005, 381, 382; vgl. auch Härting, Internetrecht, 3. Aufl., S. 305 m.w.N.).

    Aus diesem Grund hat jeder Träger eines unterscheidungskräftigen Namens das berechtigte Interesse, dass niemand anderes unter der im Inland üblichen und meistverwendeten Top-Level-Domain ".de" auftritt (BGH, GRUR 2005, 430, 431 - mho.de; OLG Hamm, MMR 2005, 381, 382).

    Insbesondere stellt die Domain für sich kein schutzfähiges Namens- oder anderweitig schutzfähiges Recht dar (OLG Hamm, MMR 2005, 381, 382; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 15 Rdn. 37).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.01.2006 - 4 U 166/04   

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https://dejure.org/2006,11204
OLG Brandenburg, 25.01.2006 - 4 U 166/04 (https://dejure.org/2006,11204)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2006 - 4 U 166/04 (https://dejure.org/2006,11204)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 4 U 166/04 (https://dejure.org/2006,11204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    SchuldRAnpG § 12 I
    Anspruch des Notars nach Schuldrechtsanpassungsgesetz auf Entschädigung für bei Vertragsende verbliebener Baulichkeit ist abtretbar

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Nutzers gegen den Grundstückseigentümer auf Entschädigung der auf dem Grundstück verbleibenden Baulichkeit bei Beendigung des Vertragsverhältnisses; Entschädigungsanspruch aus abgetretenem Recht; Zessionsfähigkeit eines Entschädigungsanspruchs; Durchführung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 11 b; ; SchuldRAnpG § ... 1 Abs. 1; ; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; SchuldRAnpG § 11; ; SchuldRAnpG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; SchuldRAnpG § 12; ; SchuldRAnpG § 12 Abs. 1; ; SchuldRAnpG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; SchuldRAnpG § 12 Abs. 3; ; BauGB § 34; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    VermG § 11b; SchuldRAnpG § 1 Abs. 1 § 11 § 12
    Entschädigung nach § 12 Abs. 1, Abs. 3 SchuldRAnpG für die auf dem Grundstück verbliebene Baulichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 330
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2006 - 4 U 166/04
    Es kann daher auf die allgemeinen Bestimmungen, hier insbesondere die Vorschriften der Wertermittlungsverordnung, zurückgegriffen werden, die für nahezu alle Bereiche anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken enthalten (BGH, Urteil vom 12.01.2001, V ZR 420/99).

    Die von ihm gewählte Wertermittlungsmethode muss jedoch nach den Besonderheiten des konkreten Falles geeignet sein, den vollen Verkehrswert für den zu bewertenden Gegenstand zu erfassen, ohne das Wertbild zu verzerren (BGH, Urteil vom 12.01.2001, a.a.O.).

    Das Sachwertverfahren, bei welchem der Verkehrswert nach dem Bodenwert und dem Bauwert der vorhandenen Gebäude und Anlage ermittelt wird, bietet sich grundsätzlich zur Wertermittlung von eigengenutzten bebauten Grundstücken an, bei denen ein Ertrag nicht angestrebt wird (BGH, Urteil vom 12.01.2001, a.a.O.).

  • BGH, 11.03.1993 - III ZR 24/92

    Methode für die Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks - Höhe der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2006 - 4 U 166/04
    Des Weiteren entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Tatrichter bei der Wahl der Wertermittlungsmethode frei ist (BGH, Urteil vom 11.03.1993, III ZR 24/92).

    Das Ertragswertverfahren ist demgegenüber bei der Bewertung von bebauten Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, angebracht (BGH a.a.O.), z. B. bei Grundstücken mit Miethäusern oder bei gewerblich genutzten Grundstücken (BGH, Urteil vom 11.03.1993, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18

    Erbengemeinschaft: Kündigung eines Pachtvertrages über ein zum Nachlass

    Ein Nutzerwechsel unter Aufrechterhaltung des ursprünglichen Vertrages ist durch dreiseitigen Vertrag oder durch Einigung zwischen dem alten und dem neuen Nutzer über den Eintritt des neuen Mieters in den Vertrag mit Zustimmung des Verpächters möglich (BGH Urteil vom 11.07.2007, XII ZR 113/05; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht; Urteil vom 25.01.2006, 4 U 166/04).
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