Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 4 U 166/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine erneute Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zu einem Hinweisbeschluss; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Berufungsverfahren
- Judicialis
ZPO § 224 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 224 Abs. 2
Keine Verlängerung einer richterlichen Frist ohne ausreichenden Entschuldigungsgrund - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermutung "Mandant sei im Urlaub" Fristverlängerung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 21.10.2005 - 4 O 285/04
- OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 4 U 166/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99
Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist
Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 4 U 166/05
Er hätte deshalb seinen Prozessbevollmächtigten darüber informieren müssen, dass der Fristablauf in seinen Urlaub fiel, und entweder sicherstellen müssen, dass er erreichbar blieb oder so rechtzeitig vor Fristablauf mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen müssen, dass eine Stellungnahme noch fristgemäß erfolgen konnte (vgl. dazu auch BGH NJW 2000, 3143).
- OLG Jena, 21.12.2005 - 4 U 803/04
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers aufgrund eines frisch mit …
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