Rechtsprechung
OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- aufrecht.de
Ein "Boykott-Aufruf" auf Twitter ist im Wahlkampf erlaubt
- online-und-recht.de
Wahlkampfmotivierter Boykottaufruf via Twitter ist nicht rechtswidrig
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Kurzfassungen/Presse (17)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Boykottaufruf als zulässige Meinungsäußerung im Wahlkampf
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Der "AfD-Friseur" und seine Schere - Boykottaufruf und Meinungsfreiheit
- lawblog.de (Kurzinformation)
Angst vor der Schere?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf im Wahlkampf als Meinungsäußerung zulässig - AfD-Friseursalon
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Boykott-Aufruf gegen "AfD-Friseur" zulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Boykottaufruf zulässig: "AfD-Friseur" und seine Schere
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil zum Boykottaufruf im Wahlkampf
- lto.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf im Wahlkampf: "Man weiß nie, wo die Schere ansetzt"
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf als zulässige Meinungsäußerung im Landtagswahlkampf
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf als zulässige Meinungsäußerung im Wahlkampf
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zulässiger Boykottaufruf im Wahlkampf gegenüber Unternehmer
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Wahlkampf: Ist ein Boykottaufruf über Twitter erlaubt?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Boykott-Aufruf via Twitter im Wahlkampf erlaubt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf als zulässige Meinungsäußerung im Wahlkampf
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Unterlassung eines politischen Boykottaufrufs auf Twitter?
- bista.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf gegen AFD-Friseur zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Boykottaufruf bei Twitter im Wahlkampf von Meinungsfreiheit gedeckt
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 20.08.2014 - 5 O 2106/14
- OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Papierfundstellen
- MMR 2015, 552
- K&R 2015, 590
- afp 2016, 157
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Konstitutiv für die Bestimmung dessen, was als Äußerung einer "Meinung" vom Schutz des Grundrechts umfasst wird, ist das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens, des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung; auf den Wert, die Richtigkeit, die Vernünftigkeit der Äußerung kommt es nicht an (BVerfG, Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1, 7-9 - "CSU/NPD von Europa" -).Eine solche überspitzte Äußerung in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner gehört zu den Grundformen eines Wahlkampfes, die prinzipiell in den Bereich des Meinungsmäßigen und damit in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gehören (BVerfG, Urteil vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1, 11; BVerfG, Beschluss vom 13.05.1980 - 1 BvR 103/77 -, BVerfGE 54, 129; 139).
"Diese Aufgabe verträgt als eine wesensgemäß politische prinzipiell keine inhaltlichen Reglementierungen, wenn anders sie nicht um eine ihrer Grundvoraussetzungen gebracht werden soll" (BVerfGE 61, 1, 11/12 - "CSU/NPD von Europa" -).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Bei dieser Abwägung sind insbesondere die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339, 348 - Stolpe - BGH…, Urteil vom 06.02.2014 - I ZR 75/13 -, Rn. 15, juris; BGH…, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07 -, NJW 2008, 2110 Rn. 12 - Gen-Milch -).Zeigt sich aber, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG, a.a.O. - Stolpe -, BVerfGE 114, 339, 349/350).
Jedenfalls aus diesem Grund verbietet sich vorliegend auch eine Unterlassungsverpflichtung des Beklagten unter dem Gesichtspunkt, dass von ihm verlangt werden könnte, bei möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Äußerungen klarzustellen, welchen Inhalt er seiner Äußerung geben will (vgl. BVerfGE 114, 339, 350/351 - Stolpe -).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19).Nur Meinungsäußerungen, die aus unzutreffenden Tatsachengrundlagen hergeleitet werden oder die eine Schmähkritik darstellen, können ausnahmsweise unzulässig sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92, zit. nach juris, Rdnr. 121 f. m.w.N.;… Götting a.a.O., § 21 Rn. 16 m.w.N.).
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Eine solche überspitzte Äußerung in der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner gehört zu den Grundformen eines Wahlkampfes, die prinzipiell in den Bereich des Meinungsmäßigen und damit in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gehören (BVerfG, Urteil vom 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79 -, BVerfGE 61, 1, 11; BVerfG, Beschluss vom 13.05.1980 - 1 BvR 103/77 -, BVerfGE 54, 129; 139). - OLG Frankfurt, 07.03.1969 - 16 U 80/68
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Entscheidend sind danach Ziel und den Zweck des Aufrufes sowie die hierfür eingesetzten Mittel (BVerfG, Beschluss vom 08.10.2007, - 1 BvR 292/02 -, BVerfGK 12, 272-279; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.1969 - 16 U 80/68 -, juris). - BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Bei dieser Abwägung sind insbesondere die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339, 348 - Stolpe - BGH…, Urteil vom 06.02.2014 - I ZR 75/13 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07 -, NJW 2008, 2110 Rn. 12 - Gen-Milch -). - BGH, 28.02.2013 - I ZR 237/11
Vorbeugende Unterwerfungserklärung
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
a) Das Recht am Gewerbebetrieb ist ein offener Tatbestand, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit den konkret kollidierenden Interessen anderer ergeben (BGH, Urteil v. 28.02.2013, I ZR 237/11, GRUR 2013, 917, 918 m.w.N.). - BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02
Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Entscheidend sind danach Ziel und den Zweck des Aufrufes sowie die hierfür eingesetzten Mittel (BVerfG, Beschluss vom 08.10.2007, - 1 BvR 292/02 -, BVerfGK 12, 272-279; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.1969 - 16 U 80/68 -, juris). - BGH, 06.02.2014 - I ZR 75/13
Zum Aufruf einer Verbraucherzentrale zur Kündigung eines Girokontos
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Bei dieser Abwägung sind insbesondere die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339, 348 - Stolpe - BGH, Urteil vom 06.02.2014 - I ZR 75/13 -, Rn. 15, juris; BGH…, Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 7/07 -, NJW 2008, 2110 Rn. 12 - Gen-Milch -). - BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83
Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB …
Auszug aus OLG Dresden, 05.05.2015 - 4 U 1676/14
Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; BGHZ 95, 212, 215; 132, 13, 19). - BGH, 15.05.2012 - VI ZR 117/11
Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: …
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- LG Wiesbaden, 03.11.2016 - 9 O 5/16
Unterlassungs- und Widerrufsanspruch wegen Äußerungen auf Facebook
Entscheidend sind danach Ziel und Zweck des Aufrufs sowie die hierfür eingesetzten Mittel (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015 zum Az.: 4 U 1676/14, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1987 zum Az.: 16 U 132/85, zitiert nach Juris). - AG Heilbronn, 01.03.2021 - 8 C 412/21
WEG-Verwalter - schlechte Bewertung im Internet durch WEG
Entscheidend für die Beurteilung eines zulässigen Boykott-Aufrufs sind Ziel und Zweck des Aufrufs sowie die hierfür eingesetzten Mittel (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015 zum Az.: 4 U 1676/14, zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.1987 zum Az.: 16 U 132/85).