Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 168/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlautere Werbung mit Pauschalangeboten für die Führerscheinausbildung der Klasse C/CE zu geschäftlichen Zwecken; Bindung einer Fahrschule an die Darstellung ihrer Preise; Analoge Anwendung der Vorschriften des Fahrlehrergesetzes zur Preisdarstellung auf ...
- Judicialis
FahrlG § 10; ; FahrlG § ... 19; ; FahrlG § 19 Abs. 1; ; FahrlG § 19 Abs. 1 S. 3; ; FahrlG § 19 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; FahrlG § 19 Abs. 1 S. 3 Nr. 2; ; FahrlG §§ 16 ff.; ; SGB II § 16; ; ZPO § 531; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; BGB § 13
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Wettbewerbsverstoß durch Pauschalpreisangebot eines Vermittlers von Fahrschulausbildungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Kostenvoranschläge von Fahrschulen für die Erlangung von Fördermitteln
Verfahrensgang
- LG Münster, 23.08.2007 - 22 O 65/07
- OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 168/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 405
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 30.11.2006 - 4 U 151/06
Wettbewerbswidrigkeit bei Werbung für das Angebot einer Fahrschule ohne Beachtung …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 168/07
Das Landgericht hat sodann unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30.11.2006 in der Sache 4 U 151/06 einen Verstoß gegen § 19 I FahrlG bejaht und damit den Rechtsbruchtatbestand als erfüllt angesehen, weil der Beklagte die Fahrstunden gegenüber dem Kostenträger nicht stundenbezogen ausgeworfen habe.Eine solche Marktverhaltensregel i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG stellt auch § 19 FahrlG dar (Senat Urt. v. 30.11.2006, Az. 4 U 151/06 m.w.N.).
- OLG Hamm, 05.07.2012 - 4 U 40/12
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Der Beklagte geriert sich nämlich nicht als Fahrschule - und diesen Aspekt hat der Senat im Urteil vom 28.02.2008 in dem Rechtsstreit 4 U 168/07 offen gelassen. - LG Hannover, 06.11.2023 - 18 O 137/23
Wettbewerbsrecht: Preiswerbung von Fahrschulen
Er soll in die Lage versetzt werden, die Ausbildungskosten zu überschlagen und zu vergleichen, damit er nicht durch günstig erscheinende Werbeangebote, die lediglich Einzelposten wie die bloßen Fahrstundenkosten betreffen, über die Gesamtkosten im Unklaren gelassen wird (OLG Hamm, GRUR-RR 2008, 405).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung im Urkundenprozess
- rechtsportal.de
BGB § 546a; ZPO § 592; ZPO § 597
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung im Urkundenprozess - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 22.08.2007 - 17 O 186/05
- OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 26.03.2008 - 3 U 3608/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung im Urkundenprozess
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07
(vgl. hierzu OLG München, Az. 3 U 3608/07 vom 26. März 2008, iuris Rdnr. 19 - 21). - BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04
Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07
Der Senat teilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ansprüche auf Mietzinszahlung jedenfalls dann im Urkundsprozess geltend gemacht werden können, wenn die Übergabe der mangelfreien Sache an den Mieter unstreitig ist (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1408 für Geschäftsraummiete, BGH NJW 2005, 2701 für Wohnraummiete, BGH NJW 2007, 1061 Wohnraummiete). - BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97
Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07
Der Senat teilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ansprüche auf Mietzinszahlung jedenfalls dann im Urkundsprozess geltend gemacht werden können, wenn die Übergabe der mangelfreien Sache an den Mieter unstreitig ist (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1408 für Geschäftsraummiete, BGH NJW 2005, 2701 für Wohnraummiete, BGH NJW 2007, 1061 Wohnraummiete). - BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06
Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess
Auszug aus OLG Schleswig, 30.01.2009 - 4 U 168/07
Der Senat teilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ansprüche auf Mietzinszahlung jedenfalls dann im Urkundsprozess geltend gemacht werden können, wenn die Übergabe der mangelfreien Sache an den Mieter unstreitig ist (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1408 für Geschäftsraummiete, BGH NJW 2005, 2701 für Wohnraummiete, BGH NJW 2007, 1061 Wohnraummiete).