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   OLG Hamburg, 27.03.1996 - 4 U 169/95   

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https://dejure.org/1996,8779
OLG Hamburg, 27.03.1996 - 4 U 169/95 (https://dejure.org/1996,8779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.1996 - 4 U 169/95 (https://dejure.org/1996,8779)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 1996 - 4 U 169/95 (https://dejure.org/1996,8779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Minderung des Mietzins um zehn Prozent bei einer konkreten Gefahr der Beeinträchtigung einer Nutzung der Räumlichkeiten für eine freiberufliche Tätigkeit ; Auswirkung einer drohenden behördlichen Nutzungsuntersagung hinsichtlich des Vorliegen eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1356
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    Dass die vertragsgemäße Nutzung bis August 1992 nicht genehmigt war (vgl. Bl. 54, 104 1, 29 II), stellt keinen Mangel der Mietsache dar, da eine öffentlich-rechtliche Beschränkung solange unbeachtlich ist, wie die Behörden nicht gegen den Gebrauch der Mietsache einschreiten (vgl. OLG Köln, DWW 1993, 278, 279; OLG München, ZMR 1996, 496, 498; OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 1356).
  • KG, 07.06.1999 - 8 U 3727/97

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Ob allein das formelle Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung, ohne daß dies auf in der Beschaffenheit der Mietsache liegenden Gründen, die der Erteilung materiell dauerhaft oder vorübergehend entgegenstehen, beruht, einen Mangel der Mietsache darstellt (so in den Fällen BGH in ZMR 1987, 257 : Objekt noch nicht bauabnahmefähig; BGH in ZMR 1995, 257 OLG Düsseldorf in NJW-RR 1988, 1424:fehlende Stellplätze; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 99 : Nutzungsverbot wegen nicht ausreichender Standsicherheit des Gebäudes; OLG Düsseldorf in DWW 1993, 100: noch nicht geschaffene Brandschutzeinrichtungen; Kammergericht in ZMR 1996, 263 sowie OLG Hamburg in NJW-RR 1996, 1356: fehlende Zweckentfremdungsgenehmigung; OLG Köln in OLG Report 1994, 241: Küche ohne natürliche Lichtquelle; s. dagegen BGH in ZMR 1993, 7 = WuM 92, 687), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Köln, 09.11.1999 - 24 U 77/98
    Nach der Rechtsprechung ist dies erst dann der Fall, wenn ernsthaft die Gefahr einer Gewerbeuntersagung besteht (OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 1356).
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