Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 08.10.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige Bilanzbuchhalter/innen: unzulässige Werbung mit dem Begriff Ausdrucken der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige Bilanzbuchhalter/innen: unzulässige Werbung mit dem Begriff Ausdrucken der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung und Bewertung zum Urteil des OLG Hamm vom 18.07.2006, Az.: 4 U 17/06 ('Ausdrucken der Umsatzsteuer-Voranmeldung' als unzulässiges Erstellen der Erklärung)" von Dipl.-Kff. Bettina Bethge, original erschienen in: DStR 2006, 1859 - 1860.

Verfahrensgang

  • LG Münster, 05.01.2006 - 24 O 28/05
  • OLG Hamm, 18.07.2006 - 4 U 17/06

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.10.2008 - 4 U 17/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 1 HTürGG, § 3 Abs 1 HTürGG
    Finanzierter Immobilienerwerb: Einwand des Widerrufs des Darlehensvertrages nach HWiG bei einer Zwangsvollstreckung; Erforderlichkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Darlehensantrag ohne konkrete Kreditkonditionen; arglistige Täuschung des Vermittlers; Finanzierter Immobilienerwerb: Einwand des Widerrufs des Darlehensvertrages nach HWiG bei einer Zwangsvollstreckung; Erforderlichkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Darlehensantrag ohne konkrete Kreditkonditionen; arglistige Täuschung des Vermittlers

  • Deutsches Notarinstitut
mehr
  • rechtsportal.de

    Kein Widerrufsrecht nach dem HWiG durch Aufforderung des späteren Darlehensnehmers an den Darlehensgeber ihm ein Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages zu machen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien - Sittenwidrige Überhöhung des Kaufpreises

  • Judicialis

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Bank über Unangemessenheit des Kaufpreises, wenn Wert der Leistung knapp doppelt so hoch wie Wert der Gegenleistung




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 05.08.2009 - 4 U 85/08  
    Denn auch im Falle eines wirksamen Widerrufs nach dem HWiG hätte die Klägerin gegen den Beklagten gemäß § 3 Abs. 1 HWiG einen Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages sowie auf dessen marktübliche Verzinsung (BGH, Urteil vom 16.50.2006 - XI ZR 15/04 - Rn. 20, zit. nach juris; vgl. ferner Senatsurteil vom 08.10.2008 - 4 U 17/06).

    e) Der Beklagte kann bei einem etwaig wirksamen Widerruf seiner auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung die Rückzahlung des Kapitals auch nicht unter Berufung auf § 9 Abs. 3 VerbrKrG mit der Begründung verweigern, bei dem Darlehensvertrag und dem finanzierten Immobilienerwerb handele es sich um ein verbundenes Geschäft, denn die Vorschrift des § 9 VerbrKrG findet nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 2 Nr. 3 VerbrKrG auf einen Realkreditvertrag, der zu für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden und wie er hier gegeben ist, keine Anwendung (BGH, Urteil vom 16.50.2006 - XI ZR 15/04 - Rn. 21, zit. nach juris, Senatsurteil vom 08.10.2008 - 4 U 17/06).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat angeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 08.10.2008 - 4 U 17/06).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht