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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18   

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https://dejure.org/2018,22753
OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,22753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,22753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,22753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Glockengeläut - Unterlassungsanspruch der Nachbarn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glockengeläut zwei mal am Tag ist zumutbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Geläut des Glockenturms im Emmendinger Ortsteil Maleck muss nicht eingeschränkt werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geräuschimmissionen: Traditionelles Glockengeläut muss geduldet werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geräuschimmissionen: Traditionelles Glockengeläut muss geduldet werden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Klage: Lautstärke eines Glockengeläuts soll reduziert werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Geräuschimmissionen: Anwohner müssen Glockengeläut hinnehmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geläut eines Glockenturms muss nicht eingeschränkt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der im Dorf zulässige Spitzenpegel ist bei der Beurteilung von Glockengeläut ausschlaggebend

  • versr.de (Kurzinformation)

    Glockengeläut muss nicht eingeschränkt werden

  • drik.de (Kurzinformation)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einschränkung von Glockengeläut

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Tägliches kurzweiliges Glockengeläut beeinträchtigt Nachbarn nicht wesentlich (IMR 2018, 472)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Dabei sind wesentliche Immissionen identisch mit erheblichen Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BlmSchG (BGH, Urteil vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 -, BGHZ 148, 261; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03).

    Für die Frage der Wesentlichkeit von Geräuschimmissionen sind Dauer und Häufigkeit der Einwirkung von erheblicher Bedeutung (BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03).

  • BVerwG, 02.09.1996 - 4 B 152.96

    Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Dabei sind wesentliche Immissionen identisch mit erheblichen Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BlmSchG (BGH, Urteil vom 06. Juli 2001 - V ZR 246/00 -, BGHZ 148, 261; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03).
  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 85/04

    Ermittlung der maßgeblichen Grenzwerte für Lärm-Immissionen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Überschreiten die Immissionen den zulässigen Richtwert, ist das nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ein Indiz für eine wesentliche Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03; BGH, Urteil vom 08. Oktober 2004 - V ZR 85/04).
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Überschreiten die Immissionen den zulässigen Richtwert, ist das nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ein Indiz für eine wesentliche Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 13. Februar 2004 - V ZR 217/03; BGH, Urteil vom 08. Oktober 2004 - V ZR 85/04).
  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011

    Nächtliches Glockenschlagen darf den Schlaf nicht stören

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • BGH, 15.02.2008 - V ZR 222/06

    Rechtsfolgen der Veräußerung eines in einem Nachbarstreit befangenen Grundstücks;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Dabei kann die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung nicht mathematisch exakt, sondern nur aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden (BGH, Urteil vom 15. Februar 2008 - V ZR 222/06 -, BGHZ 175, 253).
  • BVerwG, 19.02.2013 - 7 B 38.12

    Glockengeläut; Unterlassungsanspruch des Nachbarn; Glockenerlass der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich sowohl für liturgisches (sakrales) Glockengeläut als auch für das Zeitschlagen (nichtsakrales Glockenschlagen) (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 B 38/12; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.,).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14

    Unterlassung von Kirchenglockengeläut

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 4 U 17/18
    Für die Zumutbarkeit eines regelmäßig stattfindenden Glockenläutens ist dabei allerdings zu beachten, dass in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des stärksten Einzelgeräuschs und damit auf den Wirkpegel (Spitzenpegel gemäß 6.1 TA Lärm) abzustellen ist, während der aus dem Mittelungspegel gebildete Beurteilungspegel nur geringe Aussagekraft besitzt (BVerwG, Beschluss vom 02. September 1996 - 4 B 152/96; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - 22 ZB 03.3011; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Mai 2016 - 2 L 33/14).
  • VG Frankfurt/Main, 14.10.2021 - 4 K 3268/20

    Zumutbarkeit des Glockenläutens einer Kirche

    Es ist unter Berücksichtigung aller vorliegenden Erkenntnisse jedenfalls nicht erkennbar, dass mit dem Glockenläuten am Sonntagmorgen ein üblicher Rahmen einer sozialadäquaten Einwirkung überstiegen wird oder ein Missbrauch des Läuterechts vorliegt oder gar von dem Läuterecht ein derart exzessiver Gebrauch gemacht wird, dass für einen Nachbarn die Gefahr eines gesundheitlichen Schadens herbeigeführt und damit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.2.2013, a.a.O.; siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.8.2018, Az. 4 U 17/18, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48725
OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,48725)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.12.2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,48725)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 4 U 17/18 (https://dejure.org/2018,48725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenzuschuss als unwirksame Vorauszahlung in der Vermieterinsolvenz (IMR 2019, 256)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 166/10

    Kündigung eines Grundstücksmietvertrages wegen Zahlungsverzugs:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    In diesem Fall ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Vorleistung des Mieters gegenüber der Masse wirksam (vgl. MüKo, 3. Auflage 2013, § 110 InsO, Rn. 14.), da es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, wenn die Gläubiger sich auf die fehlende dingliche Absicherung des Mieters und die gemäß § 110 InsO begrenzte Berücksichtigungsfähigkeit solcher Aufbauleistungen berufen könnten (MüKo. a.a.O.; BGH, Urteil vom 15.02.2012, Az.: VIII ZR 166/10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich ein Grundpfandgläubiger bzw. ein für ihn tätiger Zwangsverwalter entsprechende Leistungen, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zum Auf- oder Ausbau des Mietgrundstücks bestimmt sind, bestimmungsgemäß dazu verwendet werden und zu einer Erhöhung des Grundstückswertes führen, als Mietvorauszahlungen entgegenhalten lassen (BGH, Urteil vom 15.02.2012, Az.: VIII ZR 166/10; Urteil vom 30.11.1966, Az.: VIII ZR 145/65).

    Dieses Erfordernis hat seinen Grund darin, dass nur dann eine durch Treu und Glauben (§ 242 BGB) begründete Ausnahme veranlasst ist, wenn der Mieter anstelle des dafür an sich zuständigen Vermieters unter Übernahme einer Vorleistungspflicht aus eigenen Mitteln etwas zur Schaffung oder Instandhaltung des Mietgrundstücks und damit zu dessen Werterhöhung beigetragen hat (BGH, Urteil vom 15.02.2012, Az.: VIII ZR 166/10).

  • BGH, 30.11.1966 - VIII ZR 145/65
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss sich ein Grundpfandgläubiger bzw. ein für ihn tätiger Zwangsverwalter entsprechende Leistungen, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sie zum Auf- oder Ausbau des Mietgrundstücks bestimmt sind, bestimmungsgemäß dazu verwendet werden und zu einer Erhöhung des Grundstückswertes führen, als Mietvorauszahlungen entgegenhalten lassen (BGH, Urteil vom 15.02.2012, Az.: VIII ZR 166/10; Urteil vom 30.11.1966, Az.: VIII ZR 145/65).
  • BGH, 13.07.2010 - VIII ZR 129/09

    Zur Frage, ob der Sonnabend bei der Frist zur Zahlung der Miete als Werktag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Gemäß der Rechtsprechung des BGH für den Bereich des § 556b BGB ist der Samstag nicht zu den Werktagen zu zählen (BGH, Urteil vom 13.07.2010, Az.: VIII ZR 129/09).
  • BGH, 20.12.2012 - IX ZR 130/10

    Wirksamkeit und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Abtretungen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Im Rahmen des §§ 133 Abs. 2 InsO a.F. wird im Falle einer unmittelbaren Gäubigerbenachteiligung durch den Vertrag der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis des Anfechtungsgegners hiervon widerleglich vermutet (BGH, Urteil vom 20.12.2012, Az.: IX ZR 130/10).
  • BGH, 17.11.2016 - IX ZR 65/15

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Die Beklagte wusste auch von der gewerblichen Tätigkeit des Schuldners, so dass sie mit weiteren Gläubigern rechnen musste (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2016, Az.: IX ZR 65/15).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 237/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Gemäß den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts sind Forderungen auf Zahlung von Miete für die periodische Gebrauchsüberlassung nicht betagte, sondern befristete Forderungen, welche abschnittsweise neu entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2004, Az.: IX ZR 237/03).
  • BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 55/97

    Zur Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen gegenüber dem neuen Eigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Eine vollständige Vorauszahlung mit einem Einmalbetrag, bei welcher Rechtsnormen, die die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften zwischen den Mietvertragsparteien - einschließlich einer Erfüllung der Mietzinsforderung - einschränken, nicht eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1997, Az.: VIII ZR 55/97; BGH, Urteil vom 25.4.2007, Az. VIII ZR 234/06), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 25.04.2007 - VIII ZR 234/06

    Wirksamkeit einer einmalig geleisteten Mietvorauszahlung gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Eine vollständige Vorauszahlung mit einem Einmalbetrag, bei welcher Rechtsnormen, die die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften zwischen den Mietvertragsparteien - einschließlich einer Erfüllung der Mietzinsforderung - einschränken, nicht eingreifen (vgl. BGH, Urteil vom 5.11.1997, Az.: VIII ZR 55/97; BGH, Urteil vom 25.4.2007, Az. VIII ZR 234/06), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Der Regelungsgehalt besteht vielmehr umgekehrt darin, an sich unwirksame Vorausverfügungen ausnahmsweise für wirksam zu erklären (vgl. BGH, Urteil vom 25.4.2013, Az. IX ZR 62/12).
  • BGH, 17.03.2016 - III ZR 200/15

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Wahrung der Klagefrist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.12.2018 - 4 U 17/18
    Die Heilungswirkung hinsichtlich der Mängel der Klageschrift tritt dann ex nunc ein (vergleiche BGH, Urteil vom 17.3.2016, Az.: III ZR 200/15).
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