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   OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10   

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https://dejure.org/2010,32757
OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10 (https://dejure.org/2010,32757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2010 - 4 U 170/10 (https://dejure.org/2010,32757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 4 U 170/10 (https://dejure.org/2010,32757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZB 21/03

    Beginn der Frist für die Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2010 - 4 U 170/10
    Er ist wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist statthaft und wurde auch rechtzeitig innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO am 5. Oktober 2010 gestellt, nachdem die Berufungskläger Anfang Oktober 2010 durch die Verfügung des Vorsitzenden auf die Versäumung der Frist hingewiesen worden waren (vgl. zum Fristbeginn BGH Beschluss vom 14. September 2004 (Az. XI ZB 21/03) = BRAK Mitt 2004, 264).
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   OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10   

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https://dejure.org/2011,7806
OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10 (https://dejure.org/2011,7806)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2011 - 4 U 170/10 (https://dejure.org/2011,7806)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2011 - 4 U 170/10 (https://dejure.org/2011,7806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • baurechtsiegen.de

    Abtretung von Werklohnforderungen durch Bauunternehmer an seinen Subunternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung der Abtretung eines Teils der Werklohnforderung an einen Subuntenehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abtretung von Werklohnforderungen: Vertrag zu Gunsten Dritter?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GU tritt Werklohn ab: Bauherr hat keine direkten Ansprüche gegen Nachunternehmer! (IBR 2011, 1338)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1213
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 19.02.2009 - 4 U 69/08

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderung eines trotz Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass ein bereicherungsrechtlicher Anspruch gem. § 813 Abs. 2 BGB ausgeschlossen bleibt (vgl. dazu nur: OLG Zweibrücken, Urt. v. 19.02.2009 - 4 U 69/08 - Rn. 12).
  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00

    Rechte des Bestellers bei Leistung von Abschlagszahlungen vor Fälligkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10
    Bei dieser Verbindlichkeit der Kläger handelt es sich um eine betagte Verbindlichkeit i.S.d. § 813 Abs. 2 BGB (vgl. nur: BGH Urt. v. 19.03.2002 - X ZR 125/00 - Rn. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2000 - 24 U 125/98 - Rn. 30).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2000 - 24 U 125/98

    Werkvertrag: Rückforderung und Verzinsung vorübergehender Überzahlung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10
    Bei dieser Verbindlichkeit der Kläger handelt es sich um eine betagte Verbindlichkeit i.S.d. § 813 Abs. 2 BGB (vgl. nur: BGH Urt. v. 19.03.2002 - X ZR 125/00 - Rn. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2000 - 24 U 125/98 - Rn. 30).
  • BGH, 30.05.1963 - VII ZR 276/61
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10
    Bei dieser Einrede handelt es sich jedoch nicht um eine dauernde Einrede i.S.d. § 813 Abs. 1 BGB, sondern um eine vorübergehende Einrede (vgl. dazu nur BGH NJW 1963, 1869, 1870).
  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10
    Dabei kommt es auf den vom Einfügenden erwarteten normalen Lauf der Dinge an, wobei maßgebend der innere Wille des Einfügenden ist, soweit er mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist (vgl. nur BGH Urt. v. 20.05.1988 - V ZR 269/86 - Rn. 12; BGH Beschl. v. 10.12.1998 - IX ZR 86/98 - Rn. 2, Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 95 Rn. 2; Staudinger-Jickeli/Stieper, § 95 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 86/98

    Ersatzaussonderungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzordnung) -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.03.2011 - 4 U 170/10
    Dabei kommt es auf den vom Einfügenden erwarteten normalen Lauf der Dinge an, wobei maßgebend der innere Wille des Einfügenden ist, soweit er mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist (vgl. nur BGH Urt. v. 20.05.1988 - V ZR 269/86 - Rn. 12; BGH Beschl. v. 10.12.1998 - IX ZR 86/98 - Rn. 2, Palandt-Ellenberger, a.a.O., § 95 Rn. 2; Staudinger-Jickeli/Stieper, § 95 Rn. 6 m.w.N.).
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