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   OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99   

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OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99 (https://dejure.org/2000,7077)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.06.2000 - 4 U 1709/99 (https://dejure.org/2000,7077)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - 4 U 1709/99 (https://dejure.org/2000,7077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht eines Unternehmers; Arbeiten an Hausfassade; Haftungsbeschränkung; Kontrollpflicht; Entlastungsbeweis; Exkulpierung

  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 31; ; BGB § 831

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 31 § 831
    Verkehrssicherungspflicht des Werkunternehmers bei Arbeiten an einer Hausfassade

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 31, 831
    Verkehrssicherungspflicht bei Arbeiten an einer Hausfassade

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 5 O 6638/97
  • OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.10.1990 - VII ZR 120/89

    Haftung des Architekten gegenüber einem Mieter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Es ist allgemein anerkannt, daß sich aus der Übernahme einer Aufgabe oder auch aus der Ausübung eines Berufs Verkehrspflichten ergeben können und daß diese Pflichten, die etwa Architekten, Bauleiter oder Bauunternehmen treffen, nicht nur dem Schutz der Rechtsgüter des jeweiligen Vertragspartners sondern auch der Vermeidung von Gefahren für die Rechtsgüter dienen, die infolge der Schlechterfüllung der vertraglich übernommenen Aufgabe verletzt werden können (BGH NJW 1993, 655; NJW 1991, 562; Staudinger/Hager, a.a.O., Rn E 21 f. m.w.N.).

    Ebensowenig wie man dem Inhaber einer Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge, der den Auftrag erhält, die Handbremse einzustellen, ausdrücklich sagen muß er solle diese Arbeiten durchführen, um Unfälle im fließenden Straßenverkehr zu verhindern (BGH NJW 1993, 655), ebensowenig wie einem Architekten eigens der Auftrag erteilt werden muß, er solle seine Bauaufsicht so ausüben, daß Isolierarbeiten so fachgerecht ausgeführt werden, daß nicht später eindringende Feuchtigkeit Rostschäden an den eingebrachten Maschinen eines Mieters entstehen läßt (BGH NJW 1991, 562), ebensowenig muß einer Fachfirma wie der Beklagten genau auseinandergesetzt werden, wozu sie die Fassadenplatten auf Beschädigungen untersuchen und gegebenenfalls Auswechslungen vornehmen soll.

  • BGH, 15.12.1992 - VI ZR 115/92

    Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Es ist allgemein anerkannt, daß sich aus der Übernahme einer Aufgabe oder auch aus der Ausübung eines Berufs Verkehrspflichten ergeben können und daß diese Pflichten, die etwa Architekten, Bauleiter oder Bauunternehmen treffen, nicht nur dem Schutz der Rechtsgüter des jeweiligen Vertragspartners sondern auch der Vermeidung von Gefahren für die Rechtsgüter dienen, die infolge der Schlechterfüllung der vertraglich übernommenen Aufgabe verletzt werden können (BGH NJW 1993, 655; NJW 1991, 562; Staudinger/Hager, a.a.O., Rn E 21 f. m.w.N.).

    Ebensowenig wie man dem Inhaber einer Reparaturwerkstatt für Kraftfahrzeuge, der den Auftrag erhält, die Handbremse einzustellen, ausdrücklich sagen muß er solle diese Arbeiten durchführen, um Unfälle im fließenden Straßenverkehr zu verhindern (BGH NJW 1993, 655), ebensowenig wie einem Architekten eigens der Auftrag erteilt werden muß, er solle seine Bauaufsicht so ausüben, daß Isolierarbeiten so fachgerecht ausgeführt werden, daß nicht später eindringende Feuchtigkeit Rostschäden an den eingebrachten Maschinen eines Mieters entstehen läßt (BGH NJW 1991, 562), ebensowenig muß einer Fachfirma wie der Beklagten genau auseinandergesetzt werden, wozu sie die Fassadenplatten auf Beschädigungen untersuchen und gegebenenfalls Auswechslungen vornehmen soll.

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Die Subsidiarität der Feststellungsklage, auf die sich die Beklagte beruft, besteht nicht generell; die Feststellungsklage ist immer dann zulässig, wenn sie prozeßwirtschaftlich ist (BGH NJW 1996, 2725/2726; Zimmermann, ZPO, 5. Auflage, § 256 Rn 15).

    Denn eine Umstellung der ursprünglich zulässigen Feststellungsklage auf eine Leistungsklage wäre zwar nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässig, der Kläger muß sie aber nicht vornehmen (BGH NJW 1996, 2725; Zimmermann a. a. O., Rn 18).

  • BGH, 17.10.1967 - VI ZR 70/66

    Schubstreben - Produzentenhaftung, Kleinbetrieb, § 831 BGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Er kann entweder den wahren Verursacher benennen und sich für diesen entlasten, oder er kann den Entlastungsbeweis für alle Verrichtungsgehilfen führen (BGH VersR 1967, 1199; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Auflage, § 831 Rn 24 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Hierfür genügt ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, daß er Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245/256; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Auflage, § 286 Rn 2).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 158/78

    Entlastung eines Verlags von der Haftung für durch ein Buch bewirkte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Ein Sicherungspflichtiger, hier die Beklagte, muß nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, angesichts der Bedeutung der Gefährdung einen besonderen Vertreter bestellen, für den er als Geschäftsherr dann nach § 31 BGB haftet (BGH NJW 1980, 2810/2811; Staudinger/Hager, a.a.O., Rn E 62; Palandt Heinrichs, BGB, 59: Auflage, § 31 Rn 7 f. je m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    a) Es spricht zwar einiges dafür, daß der Eigenbesitzer eines Anwesens bei einer so gefahrträchtigen Fassade in kürzeren Abständen durch Fachleute eine Sicherheitskontrolle durchführen lassen muß, um einer Haftung nach § 836 BGB zu entgehen (BGH NJW 1993, 1782; Staudinger/Belling/Eberl-Borges (1997), § 836 Rn 90).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Darüber hinaus kann auch dahinstehen, ob die Haftung der Streithelferin aus § 836 BGB durch die Vereinbarung mit der Beklagten vollständig mit befreiender Wirkung auf diese übertragen wurde, weil es dieser Vereinbarung womöglich an der nötigen Klarheit fehlte (BGH NJW 1996, 2646; Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rn 59).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Das Ende der Arbeiten und deren Abnahme durch die Bauherrschaft schließt allenfalls die Haftung dieser gegenüber aus (BGH NJW 1997, 582/584; Staudinger/Hager, a.a.O., Rn E 58 m.w.N.).
  • RG, 06.01.1939 - III 26/38

    1. Fällt es noch in den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstpflichtige

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.06.2000 - 4 U 1709/99
    Die Voraussetzungen der Entlastung sind bezogen auf den konkreten Fallsubstantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (RGZ 159, 283/290; Baumgärtel, a.a.O., Rn 16).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

  • RG, 19.06.1914 - III 136/14

    Gastwirtshaftung. Bei Gericht offenkundige Tatsache.

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

  • BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58

    Beweislast bei Dienstvertragsverletzung

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