Rechtsprechung
OLG Naumburg, 17.02.2005 - 4 U 171/04 (Hs) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- DVAG 32 -, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Aufhebungsvertrag, Vertrag zur Aufbebung eines HVV, Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft, Indizfunktion, unlautere Abwerbung von Kunden
- kanzleimitte.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Sittenwidrigkeit der nachvertraglichen Wettbewerbsabrede - Handelsvertreter und Wettbewerb
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Vermögensberater muss nicht Schadenersatz leisten
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bautzen, 19.07.2012 - 3 O 227/11
- DVAG 33 -, Abwerbung von Mitarbeitern, Vertragsklausel, Kundenschutz, …
Folgt die Sittenwidrigkeit einer Vertragsklausel über den Kundenschutz aus mehreren Gründen, ist eine Teilung und Herabsetzung der Bindungsdauer der Klausel nicht möglich (im Anschluss an OLG Naumburg, 17.02.2005 - 4 U 171/04 -). - LG Halle, 12.10.2011 - 5 O 1870/10
- DVAG 34 -, Wettbewerbsverbot, Wettbewerbsverbot AGB, Verbot der Umdeckung, …
Das Anwerben von Kunden gehört auch dann zum Wesen des Wettbewerbs, wenn die Kunden noch an den Mitbewerber gebunden sind (im Anschluss an OLG Naumburg, 17.02.2005 - 4 U 171/04 -).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 15.04.2005 - 4 U 171/04 |
Verfahrensgang
- LG Kiel, 25.08.2004 - 2 O 233/03
- OLG Schleswig, 15.04.2005 - 4 U 171/04
- BGH, 29.06.2006 - IX ZR 97/05
Wird zitiert von ...
- OLG Schleswig, 02.02.2007 - 4 U 71/06
Beweislast für den (Fort-)bestand eines Besitzrechtes i.S. von § 986 BGB bei …
Nur die an der Entstehung der Urkunde Beteiligten sollen nach der Errichtung der Urkunde nicht mehr die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhalts bezweifeln können, nicht jedoch Dritte, weil ihnen anderenfalls der Beweis der Unrichtigkeit und Unvollständigkeit gerade auch dann aufgebürdet werden würde, wenn die Urkunde von den Vertragspartnern zum Zwecke der Täuschung bewusst mit einem falschen Datum errichtet worden sein sollte (vgl. Kammergericht Berlin, MDR 1977, 674; OLG Schleswig v. 15.4.2005 4 U 171/04).Wenn der geltend gemachte Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß §§ 990, 987 Abs. 2 BGB dem Grunde nach gegeben ist, wäre gemäß § 286 BGB auch der darüber hinaus geltend gemachte Anspruch auf Ersatz anteiliger vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 682, 66 EUR begründet, weil sich die Beklagte aufgrund des vorgerichtlichen Schreibens vom 03.06.2003 (vgl. Bl. 13 und 14 der Beiakte 4 U 171/04) mit der Zahlung der Nutzungsentschädigung in Verzug befunden hätte.