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   OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 4 U 173/07   

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https://dejure.org/2009,6388
OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 4 U 173/07 (https://dejure.org/2009,6388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.05.2009 - 4 U 173/07 (https://dejure.org/2009,6388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 4 U 173/07 (https://dejure.org/2009,6388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: abstrakte Schadensabrechnung bei Weiternutzung des beschädigten Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Nichtanrechnung eines Mehrerlöses bei späterem Verkauf nach fiktiver Abrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit unterhalb des Wiederbeschaffungswerts liegender Reparaturkosten eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs für eine Abrechenbarkeit des Schadens abstrakt auf Basis fiktiver Reparaturkosten; Wahrung des Integritätsinteresses eines Geschädigten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung auf Basis fiktiver Reparaturkosten bei späterem Verkauf des Unfallfahrzeugs; Wahrung des Integritätsinteresses; Unschädlichkeit der Erzielung eines Verkaufsgewinns; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallregulierung - abstrakte Abrechnung auf Reparaturkostenbasis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 96
  • NZV 2010, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 4 U 173/07
    Verkauft der Geschädigte sein Fahrzeug erst mehr als sechs Monate nach dem Verkehrsunfall, so kann er seinen Schaden in der Regel abstrakt auf der Basis der fiktiven Reparaturkosten abrechnen, wenn die Reparaturkosten laut Schadensgutachten niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert (Anschluss an BGH, NJW 2006, 2179).

    Der Bundesgerichtshof lässt in den Fällen, in denen - wie vorliegend - die Reparaturkosten niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert, eine (teurere) Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis jedoch dann zu, wenn das Integritätsinteresse des Geschädigten eine solche Abrechnung gebietet (vgl. BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2006, 2179).

    Hiervon geht die Rechtsprechung im Regelfall aus, wenn der Geschädigte das Fahrzeug - gegebenenfalls auch unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiternutzt (vgl. BGH NJW 2006, 2179).

    Diese Umstände reichen für eine Anwendung der vom Bundesgerichtshof angenommenen Sechs-Monats-Regel (BGH, NJW 2006, 2179) aus.

    Da das Integritätsinteresse des Geschädigten - welches die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis rechtfertigt - durch die Nutzung des Fahrzeugs und nicht durch die Reparatur dokumentiert wird, kommt es auf die Qualität der Reparatur nicht an (so ausdrücklich BGH NJW 2003, 2085 und BGH NJW 2006, 2179, 2180).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 4 U 173/07
    Der Bundesgerichtshof lässt in den Fällen, in denen - wie vorliegend - die Reparaturkosten niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert, eine (teurere) Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis jedoch dann zu, wenn das Integritätsinteresse des Geschädigten eine solche Abrechnung gebietet (vgl. BGH NJW 2003, 2085; BGH NJW 2006, 2179).

    Da das Integritätsinteresse des Geschädigten - welches die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis rechtfertigt - durch die Nutzung des Fahrzeugs und nicht durch die Reparatur dokumentiert wird, kommt es auf die Qualität der Reparatur nicht an (so ausdrücklich BGH NJW 2003, 2085 und BGH NJW 2006, 2179, 2180).

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Eine darüber hinausgehende Unkostenpauschale ist nach ständiger, höchstrichterlich gebilligter Rechtsprechung der Kammer nicht geschuldet (vgl. nur Kammer, Urteil vom 10. Februar 2012 - 13 S 181/11, NJW-RR 2012, 476; zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. BGHZ 169, 263 ff., BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05; wie hier auch OLG Celle, Schaden-Praxis 2007, 146; OLG München, NZV 2006, 261; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 96; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. April 2010 - 3 U 216/09, juris; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3 Rn. 106).
  • OLG Stuttgart, 07.04.2010 - 3 U 216/09

    Auffahrunfall: Anscheinsbeweis für eine Alleinhaftung des vorausfahrenden

    Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten allenfalls eine Auslagenpauschale in dieser Höhe für erstattungsfähig gehalten (OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; OLG München NZV 2006, 261; OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96; OLG München DAR 2009, 36).
  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 181/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vorwärts in eine Parklücke

    Eine über 25,- ? hinausgehende Unkostenpauschale ist nach ständiger, höchstrichterlich gebilligter Rechtsprechung der Kammer nicht geschuldet (vgl. Kammer, Urteile vom 01.10.2010 - 13 S 66/10; vom 12.11.2010 - 13 S 72/10 und vom 17.12.2010 - 13 S 111/10; zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. BGHZ 169, 263 ff., BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05; wie hier auch OLG Celle Schaden-Praxis 2007, 146; OLG München NZV 2006, 261; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 96; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09, juris; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3 Rn. 106).
  • LG Saarbrücken, 20.01.2023 - 13 S 74/22

    Haftungsabwägung bei einer Kollision von zwei Fahrzeugen beim Vorbeifahren an

    Eine über 25 ? hinausgehende Unkostenpauschale ist nach ständiger, höchstrichterlich gebilligter Rechtsprechung der Kammer nicht geschuldet (vgl. Kammer, Urteile vom 1. Oktober 2010 -13 S 66/10 - vom 12. November 2010 - 13 S 72/10 - und vom 17. Dezember 2010 - 13 S 111/10 - zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. BGHZ 169, 263 ff., BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - wie hier auch OLG Celle, Urteil vom 8. August 2006 - 14 U 36/06 -, juris, Rn. 20; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2006 - 10 U 4904/05 -, juris, Rn. 48; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 2009 - 4 U 173/07 -, juris, Rn. 27; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. April 2010 - 3 U 216/09 -, juris, Rn. 32).
  • OLG Stuttgart, 25.01.2010 - 7 U 217/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    Etwas anderes gilt auch nicht aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12.5.2009, 4 U 173/07.
  • AG Rheinbach, 24.03.2021 - 26 C 193/16

    Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei Zahnschäden

    Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten allenfalls eine Auslagenpauschale in dieser Höhe für erstattungsfähig gehalten (vgl. OLG Celle NJW-RR 2004, 1673; vgl. OLG München NZV 2006, 261; vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96; vgl. OLG München DAR 2009, 36).
  • LG Karlsruhe, 25.07.2014 - 6 O 53/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Mietwagenkosten;

    Insoweit wird im Rahmen des gemäß § 287 ZPO auszuübenden Ermessens davon ausgegangen, dass in der Gesamtschau für die zur Schadensabwicklung entstehenden Unkosten wie Porti, Telefonkosten und Ähnliches nach wie vor ein Pauschalbetrag von 25, 00 EUR angemessen erscheint (vgl. BGH NJW 2011, 2871; OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 96).
  • LG Saarbrücken, 24.03.2023 - 13 S 154/22

    Haftung bei Einparkunfall: Ausparker haftet zu 1/3

    c) Eine über 25, 00 Euro hinausgehende Unkostenpauschale ist nach ständiger, höchstrichterlich gebilligter Rechtsprechung der Kammer nicht geschuldet (vgl. Kammer, Urteile vom 1. Oktober 2010 -13 S 66/10 -, vom 12. November 2010 - 13 S 72/10 - und vom 17. Dezember 2010 - 13 S 111/10 - zur Rspr. des Bundesgerichtshofs vgl. BGHZ 169, 263 ff., BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - wie hier auch OLG Celle, Urteil vom 8. August 2006 - 14 U 36/06 -, juris, Rn. 20; OLG München, Urteil vom 27. Januar 2006 - 10 U 4904/05 -, juris, Rn. 48; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Mai 2009 - 4 U 173/07 -, juris, Rn. 27; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. April 2010 - 3 U 216/09 -, juris, Rn. 32).
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