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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9147
OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,9147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2005 - 4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,9147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2005 - 4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,9147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung des Nachbarn durch die Nichteinhaltung der Abstandsflächen ; Bestehen eines Rückbauanspruchs des Nachbarn wegen Unterschreitung der Abstandsflächen; Anforderungen an die Duldungspflicht des Nachbarn hinsichtlich einer überbauten Abstandsfläche; Bestehen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 183; ; BGB § ... 184; ; BGB § 185; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 912; ; BGB § 912 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; ZGB § 56 Abs. 3; ; ZGB § 320 Abs. 1; ; BbgBauO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 912 Abs. 1 § 1004; BbgBauO § 6
    Duldungspflicht einer Vogelvoliere innerhalb der Abstandsflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigungsanspruch bei Überschreitung der Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beseitigungsanspruch des Grundstückseigentümers bei Verletzung der Abstandsfläche? (IBR 2006, 115)

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 10 O 321/02
  • OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1822 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1992 - 6 U 45/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Wenn der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden muss, so kann er keine weitergehenden Rechte haben, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.1992, NJW-RR 1993, 665; OLG Celle, Urteil vom 03.07.1998, OLGR 1999, 101, 102; OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.1998, NJW-RR 1999, 1394; OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002, NJW-RR 2003, 376; so auch der erkennende Senat, Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04, Seite 9).

    Das Schutzhaus kann angesichts der zwischen den Parteien in technischer Hinsicht unstreitigen Bauweise keineswegs leicht versetzt werden, so dass der von den Klägern in der Berufungsbegründung angestellte Vergleich mit einem Carport nicht greift, da es sich hierbei typischerweise um einen überdachten, jedoch seitlich offenen Pkw-Abstellplatz handelt (so auch bei OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.1992, aaO.).

  • OLG Brandenburg, 25.08.2004 - 4 U 26/04

    Zur Beseitigung eines Überbaus und die Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Wenn der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden muss, so kann er keine weitergehenden Rechte haben, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.1992, NJW-RR 1993, 665; OLG Celle, Urteil vom 03.07.1998, OLGR 1999, 101, 102; OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.1998, NJW-RR 1999, 1394; OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002, NJW-RR 2003, 376; so auch der erkennende Senat, Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04, Seite 9).
  • OLG Koblenz, 17.12.1998 - 5 U 500/98

    Überbau in den Bauwich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Wenn der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden muss, so kann er keine weitergehenden Rechte haben, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.1992, NJW-RR 1993, 665; OLG Celle, Urteil vom 03.07.1998, OLGR 1999, 101, 102; OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.1998, NJW-RR 1999, 1394; OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002, NJW-RR 2003, 376; so auch der erkennende Senat, Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04, Seite 9).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 75/02

    Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Wenn der Eigentümer eines Nachbargrundstücks unter bestimmten Voraussetzungen dessen Überbauung mit einem Gebäude dulden muss, so kann er keine weitergehenden Rechte haben, wenn unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB gar nicht in sein Grundstück eingegriffen, sondern lediglich gegen eine den Bauabstand von der Grundstücksgrenze regelnde Vorschrift verstoßen wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.1992, NJW-RR 1993, 665; OLG Celle, Urteil vom 03.07.1998, OLGR 1999, 101, 102; OLG Koblenz, Urteil vom 17.12.1998, NJW-RR 1999, 1394; OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002, NJW-RR 2003, 376; so auch der erkennende Senat, Urteil vom 25.08.2004, Az.: 4 U 26/04, Seite 9).
  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61

    Überbau bei Grunddienstbarkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Soweit sich die Kläger zur Begründung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung zu der Vorschrift des § 912 BGB auf die in dem angegriffenen Urteil erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 87, 371 ff.) stützen und diese verteidigen, übersehen sie, dass die dort vertretene Rechtsauffassung zum Ausnahmecharakter der Vorschrift, der eine entsprechende Anwendung auf andere Sachverhalte ausschließe, spätestens seit dem Urteil des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.01.1963 (BGHZ 39, 5, 11) überholt ist.
  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 470/98

    Zustimmung des Vertretenen zu einem Insichgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Eine solche Zustimmung zu einem Insichgeschäft konnte entweder konkret für den Einzelfall oder auch vorab für einen bestimmten Kreis von Geschäften erteilt werden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12.05.2000, VIZ 2000, 493, 494).
  • OLG Celle, 18.09.1998 - 4 U 57/98

    Kann Nachbar Einhaltung des Grenzabstandes verlangen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    a) In Übereinstimmung mit dem Landgericht ist wegen der zwischen den Parteien unstreitigen Nichteinhaltung der Abstandsfläche - auch ohne das Vorliegen eines Überbaus - eine Eigentumsverletzung im Sinne der §§ 1004 Abs. 1 Satz 1, 823 Abs. 1, Abs. 2 i. V. m. § 6 BbgBauO zu bejahen, da die Vorschriften der Landesbauordnungen über den Bauwich nachbarschützenden Charakter haben (vgl. hierzu OLG Celle, Urteil vom 18.09.1998, OLGR 1999, 285; Palandt-Bassenge, BGB, § 1004 Rn. 11 m. w. N.).
  • RG, 15.12.1915 - V 217/15

    Abstandsgrenze. Überbau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    Soweit sich die Kläger zur Begründung ihrer gegenteiligen Rechtsauffassung zu der Vorschrift des § 912 BGB auf die in dem angegriffenen Urteil erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 87, 371 ff.) stützen und diese verteidigen, übersehen sie, dass die dort vertretene Rechtsauffassung zum Ausnahmecharakter der Vorschrift, der eine entsprechende Anwendung auf andere Sachverhalte ausschließe, spätestens seit dem Urteil des 5. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 09.01.1963 (BGHZ 39, 5, 11) überholt ist.
  • BGH, 06.05.1966 - V ZR 204/62

    Vorübergehende Unmöglichkeit der Ausübung einer Grunddienstbarkeit - Erlöschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.09.2005 - 4 U 174/04
    In dieser Entscheidung hat der BGH die Rechtsprechung des Reichsgerichts im Ergebnis aufgegeben und eine analoge Anwendung des § 912 BGB jedenfalls für den Bereich der Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit eröffnet und eine weitere analoge Anwendung bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift des öffentlichen Baurechts über den Grenzabstand nicht ausgeschlossen (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.05.1966, MDR 1966, 748, 749).
  • OLG Hamm, 31.05.2012 - 5 U 41/12

    Rechte des Nachbarn bei Nichteinhaltung des Grenzabstands

    Zwar kann grundsätzlich in der Verletzung der nachbarschützenden Vorschriften betreffend den Grenzabstand von Gebäuden eine Beeinträchtigung des Eigentums im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB liegen (vgl. OLG Brandenburg, Baurecht 2005, 1822 m.w.N. und Palandt-Bassenge, 71. Aufl., § 1004 BGB, Rdn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6053
OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,6053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,6053)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2005 - 4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,6053)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Autoglas Werbung mit dem Inhalt der Kostenübernahme durch die Versicherung des Bestellers in Höhe von 50 % der Selbstbeteiligung; Versicherungsrechtliche Bedeutung eines beworbenen Nachlasses von der Selbstbeteiligung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wettbewerbswidriger Gutschein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit des Verteilens eines bestimmten Gutscheins

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 29.07.2004 - 7 U 70/04

    Zur Frage des unlauteren Wettbewerbes bei Werbung für den Austausch defekter

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04
    Eine solche betrügerische Einwirkung auf das Wettbewerbsgeschehen stellt der hier vom Beklagten in Aussicht gestellte 50%ige Nachlaß auf die Selbstbeteiligung dar (LG Mannheim WRP 2004, 1520; OLG Naumburg, Urteil vom 29. Juli 2004 Az. 7 U 70/04, vgl. Bl. 144 d.A.).
  • LG Mannheim, 13.08.2004 - 7 O 19/04

    Unlauterer Wettbewerb: Gewährung eines Preisnachlasses in Höhe der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2005 - 4 U 174/04
    Eine solche betrügerische Einwirkung auf das Wettbewerbsgeschehen stellt der hier vom Beklagten in Aussicht gestellte 50%ige Nachlaß auf die Selbstbeteiligung dar (LG Mannheim WRP 2004, 1520; OLG Naumburg, Urteil vom 29. Juli 2004 Az. 7 U 70/04, vgl. Bl. 144 d.A.).
  • OLG Hamm, 21.09.2006 - 4 U 86/06

    Werbung einer Reparaturwerkstatt mit 150 Euro Barvergütung war unzulässig

    Eine solche Marktverhaltensregelung stellt auch der Betrugstatbestand des § 263 StGB dar (vgl. Senat, Urteil vom 1. März 2005 - 4 U 174/04; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 24. Auflage, § 4 Rdn. 11.179).

    Die Revision war nach § 543 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO ebenso wie in der Sache 4 U 174/04 des Senats im Hinblick auf die Fortbildung des Rechts in Bezug auf § 4 Nr. 11 UWG zuzulassen.

  • OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 6 U 7/06

    Unlauterer Wettbewerb: Teilweise Übernahme des Selbstbehalts durch die Werkstatt

    Mit seiner Einschätzung befindet sich das Landgericht in Übereinstimmung mit der veröffentlichten Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.03.1999 - 13 U 157/98 - WRP 1999, 876 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 29.07.2004 - 7 U 70/04 - GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Mannheim, Urteil vom 13.08.2004 - 7 O 19/04 - WRP 2004, 1520 f.; LG Essen, Urteil vom 22.09.2004 - 41 O 93/04 - WRP 2005, 523 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - veröffentlicht bei Juris; OLG Celle, Urteil vom 15.09.2005 - 13 U 113/05 - WRP 2006, 129 f.).

    Wird die in einer teilweisen Übernahme der Selbstbeteiligung liegende Ermäßigung des Werklohns der Versicherung verschwiegen und wird somit die für die Berechnung der Versicherungsleistung relevante Werklohnhöhe nicht zutreffend mitgeteilt, so liegt darin ein (versuchter) Betrug gegenüber der Versicherung, was zugleich zur Annahme eines Wettbewerbsverstoßes gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 263 StGB führt (vgl. dazu i.e. OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 - Juris-Ausdruck, S. 5 f.).

  • OLG Schleswig, 06.06.2006 - 6 U 19/06

    Unlauterer Wettbewerb durch das Angebot einer anteiligen Übernahme an der

    Denn beides verleitet ohne Offenbarung auf der Reparaturkostenrechnung den Versicherungsnehmer zum Bruch des Versicherungsvertrages (vgl. im Ergebnis ebenso mit unterschiedlicher Begründung im Einzelnen: OLG Celle, GRUR-RR 2006, 57 und WRP 1999, 876; OLG Hamm, Urteil vom 1. März 2005, Az.: 4 U 174/04, veröffentlicht in iuris; OLG Naumburg, GRUR-RR 2005, 203; LG Mannheim, WRP 2004, 1520; LG Bonn, Urteil vom 22. Dezember 2005, Az.: 14 O 146/05, veröffentlicht in iuris; LG Essen, WRP 2005, 523; LG Osnabrück, Urteil vom 14. November 2004, Az.: 18 O 469/04, WRP 2005, 252; LG Dortmund, Beschlüsse vom 15. und 19. August 2003, Az.: 20 O 72/03 und 16 O 107/03, WRP 2004, 792; LG Berlin, Urteil vom 19. Juli 2000, Az: 97 O 207/99, WRP 2001, 73; Möller, EwiR 2005, 871; a. Ans.
  • OLG Naumburg, 28.12.2006 - 10 W 78/06

    Wettbewerbswidrige Werbung einer Werkstatt mit dem Erlass der Selbstbeteiligung

    Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Naumburg ist das den versicherten Verbrauchern durch die verbotene Werbung angesonnene Verhalten, nämlich die Selbstbeteiligung durch eine unzutreffende Abrechnung der Reparaturkosten gegenüber der Versicherung einzusparen, zu deren Ausführung sich die Schuldnerin in ihrer Werbung erboten hat, unlauter im Sinne des § 3 UWG (vgl. ebenso OLG Frankfurt WRP 2006, 1397 - 1399 zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris; OLG Celle WRP 2006, 129 - 130 zitiert nach juris; LG Bonn GRUR-RR 2006, 207 zitiert nach juris).

    Wenn in der Rechnung der dem Versicherungsnehmer gewährte Nachlass auf den Selbstbehalt jedoch nicht besonders ausgewiesen wird, zahlt der Versicherer auf eine überteuerte Rechnung, (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01. März 2005, 4 U 174/04 zitiert nach juris).

  • AG Passau, 05.05.2015 - 9 Cs 35 Js 4140/13

    Teilweise Übernahme des Selbstbehalts bei Kfz-Reparatur

    Auch in einer Entscheidung des OLG Hamm vom 01.03.2005 - 4 U 174/04 -, bei der es darum ging, dass einem Reparaturservice für Autoglas wegen unzulässiger Werbung verboten worden war, damit zu werben, dass bei Windschutzscheiben- und Heckscheibenaustausch 50% Nachlass der Selbstbeteiligung gewährt wurde, hat das Gericht in den Gründen ausgeführt, dass ein solcher dem Kunden und Versicherungsnehmer gewährte Nachlass auf den Selbstbehalt ... zu Unrecht zulasten des Versicherers geht.
  • OLG Hamburg, 10.08.2006 - 3 U 250/05

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Gewährung eines

    Zwar sind Nachlässe und Rabatte, welche zugunsten des Versicherungsnehmers gewährt werden (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2006, 57; OLG Köln, r+s 1990, 332; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, 2004, § 13 AKB Rn. 10) und etwaige Beteiligungen der Autoglaserei an der vereinbarten Selbstbeteiligung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2006, Az. 6 U 7/06 -zur Veröffentlichung vorgesehen in MDR; OLG Hamm, Urteil vom 1. März 2005, Az. 4 U 174/04, zitiert nach juris; OLG Naumburg GRUR-RR 2005, 203 f.; LG Essen WRP 2005, 523, 524) von den Reparaturkosten in Abzug zu bringen.
  • LG Bonn, 22.12.2005 - 14 O 146/05

    Tankgutschein, Zugabe, Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung, Anstiftung zur

    Eine solche Vertragsgestaltung zu Lasten des Versicherers steht nicht zur Disposition des Versicherungsnehmers (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 1.3.2005, 4 U 174/04, Seite 8).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-4 U 174/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7255
OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - I-4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2005 - I-4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7255)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - I-4 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für betrügerisches Verhalten eines Geschäftsstellenleiters; Erstattung eines im Vertrauen auf das Zustandekommen einer Kapitallebensversicherung entrichteten Betrags; Einstandspflicht des Geschäftsherrn für eigenmächtiges Verhalten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Veruntreuung von Depotgeldern eines neuen VN durch Geschäftsstellenleiter einer Lebensversicherung, Haftung des VU für das Handeln des VV

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.08.1999 - 20 U 51/99

    Haftung des Versicherers für deliktisches Handeln eines Filialleiters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04
    Etwas anderes besagt auch nicht die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung OLG Hamm VersR 2000, 213 (Bl.48 f GA).
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04
    Denn eine Einstandspflicht des Geschäftsherrn für eigenmächtiges Verhalten seines Gehilfen ist erst dann zu verneinen, wenn dessen Verfehlung sich von dem ihm übertragenen Aufgabenbereich so weit entfernt, dass aus der Sicht eines Außenstehenden ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln der Hilfsperson und dem allgemeinen Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben nicht mehr zu erkennen ist (vgl. statt vieler: BGH NJW-RR 1989, 723 (725)).
  • BGH, 10.02.2005 - III ZR 258/04

    Haftung eines Versicherungsunternehmens für die Unterschlagung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2005 - 4 U 174/04
    Wäre § 31 BGB anzuwenden, so würde zu Lasten der Beklagten bereits der Grundsatz eingreifen, dass fahrlässiges Verhalten (mehr wäre dem Kläger keinesfalls vorzuwerfen) gegenüber vorsätzlichem Verhalten (solches liegt bei K. vor) nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH MDR 2005, 917 (918) m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2011 - 17 U 186/10

    Bankenhaftung wegen Veruntreuung von zur Anlage überlassener Gelder durch einen

    Denn eine Einstandspflicht des Geschäftsherrn für eigenmächtiges Verhalten seines Gehilfen ist erst dann zu verneinen, wenn dessen Verfehlung sich von dem ihm übertragenen Aufgabenbereich so weit entfernt, dass aus der Sicht eines Außenstehenden ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln der Hilfsperson und dem allgemeinen Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben nicht mehr zu erkennen ist (BGH, NJW-RR 1989, 723; OLG Düsseldorf, OLGR 2006, 462, bei juris Tz. 19).
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